ratzeputz schrieb:
Was sagt aber nun die Rechtslage?
Darf man nun, da man ja rein rechtlich gesehen "betrogen" wurde (ja ich weiß das liest man hier nicht gern aber wenn ich einen Apfel als Birne verkaufe betrüge ich den Käufer genau so) eine Entschädigung fordern, die Karte eintauschen, die Karte umtauschen, etc.?
Die Rechtslage dürfte hier klar sein. Solange die Grafikkarte tut, was sie soll, hat man mit Rückerstattungs- oder Ersatzforderungen keine Chance. Es ist ja nicht mal ein gravierender Mangel, oder eine falsche Angabe. Es sind volle 4GB vorhanden und sie funktionieren auch.
Dass die GTX970 gegenüber der GTX980 an diversen Stellen beschnitten ist, wurde niemals abgestritten. Deshalb ist sie ja ca. 200€ günstiger zu haben.
Wo genau sie alles beschnitten ist
kann Nvidia im Detail erklären,
muss es aber nicht. In den GPUs steckt schon immer einiges mehr an technischen Details, als in irgendwelchen technischen Daten veröffentlicht wird. Z.B. wusste man bis vor kurzem nicht mal, ob und wie viel Cache überhaupt in einer bestimmten GPU vorhanden ist. Das haben weder Nvidia noch AMD veröffentlicht. Deshalb kam trotzdem niemand auf die Idee zu klagen, weil jemand herausgefunden hat, dass in einer GPU etwas weniger Cache drin ist, als in einem größeren Modell, das auch wesentlich mehr kostet.
Um zu beurteilen, ob man mit solchen Einschränkungen leben kann, werden Grafikkarten ja seit je her umfassend mit realen Spielen und synthetischen Benchmarks gestestet. Wenn man ein exotisches Einsatzszenrio hat, das von diesen Tests nicht abgedeckt wird, muss man halt damit leben, dass man dahingehend die Katze im Sack kauft. Wäre traurig, wenn das irgendjemandem nicht bewusst wäre.