Die Vergleiche mit einem Auto ect. hinken hier gewaltig. Man kann wirklich nicht Äpfel mit Melonen vergleichen. Aber es gilt der Grundsatz, was drauf steht muss drin sein und das Uneingeschränk anstonsten ist dies kenntlich zumachen!
Aber Fakt ist folgendes:
Der Käufer erwirbt ein Produkt und richtet sich nach der Produktverpackung und der Beschreibung des Händlers. Ebenfalls existiert eine Spezifikation die man im INet lesen kann. Hiernach trifft er seine Kaufentscheidung.
Es ist zwar richtig, das 4GB verbaut sind und auch nutzbar, ABER dies ist, wie sich herausgestellt hat, mit Einschränkungen verbunden. Auf der Verpackung, Inet ect. steht das 4GB mit max 226GB/s verbaut sind, insofern kann man davon ausgehen das dies uneingeschränkt gilt. Dies ist aber nicht der Fall, wie sich herausgestellt hat. Es ist unerheblich ob es zu kleinen Leistungsverlusten kommt oder dies sich nicht bemerkbar macht, das kann ich vor dem Kauf ja gar nicht wissen.
Das es einen Mangel gibt, wurde Seitens Nvidia nun eingestanden und die neue Produktspezifikation bestätigt das auch.
Der Händler/Großhändler/Hersteller -> Nvidia sind nun in der Pflicht dieses Mangel zu beseitigen. Sollte dies nicht erfolgen können (dann müsste sozusagen ein neuer Chip drauf), steht einem der Wandlung (auch kaum Möglich,da alle 970 diesen ?Fehler? haben) oder ein angemessener Wertersatz zu. Auf Kulanz kann auch in der Garantiezeit eine Rücknahme des Produktes erfolgen.
Die Frage ist nun, was ist ein angemessener Wertersatz oder wie sieht eine Regelung seitens Nvidia mit den Herstellern aus für den Handel das Produkt zurückgeben zu lassen gegen Erstattung des Kaufpreises.
Sind ein paar Games (die es ja oft schon als kostenlose Beigabe gibt) ein Wertersatz oder ein verbilligter Upgrade auf eine GTX980?
Ich hoffe das wird sich in den nächsten Stunden/Tagen hoffendlich beantworten.
Aber Fakt ist folgendes:
Der Käufer erwirbt ein Produkt und richtet sich nach der Produktverpackung und der Beschreibung des Händlers. Ebenfalls existiert eine Spezifikation die man im INet lesen kann. Hiernach trifft er seine Kaufentscheidung.
Es ist zwar richtig, das 4GB verbaut sind und auch nutzbar, ABER dies ist, wie sich herausgestellt hat, mit Einschränkungen verbunden. Auf der Verpackung, Inet ect. steht das 4GB mit max 226GB/s verbaut sind, insofern kann man davon ausgehen das dies uneingeschränkt gilt. Dies ist aber nicht der Fall, wie sich herausgestellt hat. Es ist unerheblich ob es zu kleinen Leistungsverlusten kommt oder dies sich nicht bemerkbar macht, das kann ich vor dem Kauf ja gar nicht wissen.
Das es einen Mangel gibt, wurde Seitens Nvidia nun eingestanden und die neue Produktspezifikation bestätigt das auch.
Der Händler/Großhändler/Hersteller -> Nvidia sind nun in der Pflicht dieses Mangel zu beseitigen. Sollte dies nicht erfolgen können (dann müsste sozusagen ein neuer Chip drauf), steht einem der Wandlung (auch kaum Möglich,da alle 970 diesen ?Fehler? haben) oder ein angemessener Wertersatz zu. Auf Kulanz kann auch in der Garantiezeit eine Rücknahme des Produktes erfolgen.
Die Frage ist nun, was ist ein angemessener Wertersatz oder wie sieht eine Regelung seitens Nvidia mit den Herstellern aus für den Handel das Produkt zurückgeben zu lassen gegen Erstattung des Kaufpreises.
Sind ein paar Games (die es ja oft schon als kostenlose Beigabe gibt) ein Wertersatz oder ein verbilligter Upgrade auf eine GTX980?
Ich hoffe das wird sich in den nächsten Stunden/Tagen hoffendlich beantworten.