geforce-gtx-970-speicherprobleme-statement

suddali schrieb:
Hi Mike, ich lese dauernd dass ihr einen Zeitraum noch nicht habt, aber es einen "Rücksendezeitraum" geben wird, das könnt ihr so egtl. nicht... oder habt ihr/Nvid jeden Käufer schriftlich über den "Mangel" informiert?

Warum können sie diese freiwillige Aktion nicht begrenzen? Mir ist schon klar wohin deine Frage abzielt. Du kannst das natürlich gerne rechtlich feststellen lassen. Nur den Ausgang dieses Theoriespielchen sehe ich nicht ganz so siegessicher wie du das hier indirekt andeutest.
 
Hallo suddali,

wie das verlinkte Statement erklärt, gibt es aus unserer und auch aus NVIDIAs Sicht keinen Sachmangel, weshalb unsere Rücknahme komplett freiwillig und auf Kulanzbasis erfolgt. Das haben wir auch stets deutlich gemacht. Zeitliche Fristen, die mit der Sachmängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung zu tun haben sind hier ohne Relevanz. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei gegenteiligen Behauptungen lediglich um gerichtlich unbestätigte Rechtseinschätzungen handelt, die für uns natürlich nicht bindend sind. Wer ernsthaft erst in einem Jahr von dieser Thematik etwas mitbekommt, der kann mit uns gern reden und müsste uns das dann glaubhaft vermitteln können.

Die von NVIDIA ursprünglich falsch kommunizierten Daten betreffen den L2-Cache des Chips, die Anzahl der ROPs und die aufgeteilte Speicheranbindung. Keine der genannten Angaben befand und findet sich in unseren Produktbeschreibungen. Die von dir zitierten technischen Daten sind nach wie vor korrekt und werden so von NVIDIA auch weiterhin offiziell verwendet. Auch der Speicher ist nach wie vor über ein insgesamt 256 Bit breites Dateninterface an den Chip angebunden. Die Anzahl der CUDA-Cores stimmt ebenso, denn diese setzen sich lediglich aus den Shader-Prozessoren zusammen, haben jedoch nichts mit den Raster-Operations-Prozessoren (ROPs, Rasterendstufen) oder Texture-Mapping-Einheiten (TMUs, Textureinheiten) zu tun. Wir haben die von uns verkauften Grafikkarten also zu keinem Zeitpunkt mit den fraglichen Spezifikationen beworben.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will eher ck wachrütteln... mir ist es ja relativ... aber auf der ck hp steht es immernoch falsch und das darf wirklich nicht sein, denn das ist wirklich Betrug, jetzt, da der Fehler offiziell ist... NUr dass sich wer als "nett" hinstellt, obwohl es sowieso seine Pflicht ist, bzw. die Sorgfaltspflicht hat, richtige Angaben bereit zu stellen, finde ich komisch... Dann ist man so nett und User weisen auf offensichtliche Fehler hin, aber geändert wird es nicht...

SO müsste es aussehen:

Chip: GM204-200-A1 "Maxwell"
Chiptakt: 1114MHz, Boost: 1253MHz
Speicher: 3.584 + 512 MByte GDDR5, 1750MHz, 224 + 32 Bit, 196 + 28 GByte/s
Shader-Einheiten/TMUs/ROPs: 1664/104/56
Rechenleistung: 3707GFLOPS (Single), 154GFLOPS (Double)
Ergänzung ()

Caseking-Mike schrieb:
Hallo suddali,

wie das verlinkte Statement erklärt, gibt es aus unserer und auch aus NVIDIAs Sicht keinen Sachmangel, weshalb unsere Rücknahme komplett freiwillig und auf Kulanzbasis erfolgt. Das haben wir auch stets deutlich gemacht. Zeitliche Fristen, die mit der Sachmängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung zu tun haben sind hier ohne Relevanz. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei gegenteiligen Behauptungen lediglich um gerichtlich unbestätigte Rechtseinschätzungen handelt, die für uns natürlich nicht bindend sind. Wer ernsthaft erst in einem Jahr von dieser Thematik etwas mitbekommt, der kann mit uns gern reden und müsste uns das dann glaubhaft vermitteln können.

Die von NVIDIA ursprünglich falsch kommunizierten Daten betreffen den L2-Cache des Chips, die Anzahl der ROPs und die aufgeteilte Speicheranbindung. Keine der genannten Angaben befand und findet sich in unseren Produktbeschreibungen. Die von dir zitierten technischen Daten sind nach wie vor korrekt und werden so von NVIDIA auch weiterhin offiziell verwendet. Auch der Speicher ist nach wie vor über ein insgesamt 256 Bit breites Dateninterface an den Chip angebunden. Wir haben die von uns verkauften Grafikkarten also zu keinem Zeitpunkt mit den fraglichen Spezifikationen beworben.

Liebe Grüße,
Mike

okay Mike, danke, geile Antwort. Dafür wieder ein Lob! =)
Das nenne ich Kompetenz! Okay, dann seid ihr ja "sicher", dachte nur wenn ich nun bei Nvidia auf die Seite gehe, mir die Specs durchlese und dann bei euch kaufe, dass man euch da einen Strick drehen kann... (p.s. sorry fürs theorie spielchen, aber eine 970 würde ich mir so oder so nie kaufen ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Um genau zu sein müsste das Plus (+) durch ein "und" ersetzt werden, denn diese Angabe mit dem + suggeriert, dass es addiert werden kann, was nachweislich nicht der Fall ist.

Im Falle der anderen Händler, die es dennoch so ausschildern ist das in so fern ok, weil man einen Anhaltspunkt hat wonach man sich genauer informieren kann.

Dass man, so wie auch CK, denkt, man sei mit der Angabe lediglich 4GB und 256bit Anbindung als Spezifikation anzugeben auf der sicheren Seite ist ein Irrglaube. Man kann hier nicht einfach die in dem Fall irreführende Angabe mit dem + nutzen die technischen Eigenschaften zu addieren und es so dastehen zu lassen als seien diese richtig. Nicht nur dass die maximal mögliche Bitrate nicht stimmt, auch der Speicher arbeitet nicht mit der schnellen Anbindung.

Caseking, ihr könnt das drehen wie ihr wollt, ihr betrügt und stellt mit eurerm letzten Posting, eurer Klarstellung, hier die Leute auch noch für dumm hin.

Verarsche vom feinsten.
 
Das Speicherinterface ist tatsächlich, wirklich und wahrhaftig insgesamt mit 256 Bit angebunden und von Betrug durch uns kann keine Rede sein. Das Problem ist hier einfach, dass NVIDIA vorher nicht offen kommuniziert hat, wie das Interface unterteilt wird. Bei der GeForce GTX 660 Ti gab es damals auch 2 GB Speicher, wovon nur 1 GB mit 128 Bit und 1 GB mit 64 Bit angebunden gewesen ist, das hat damals auch niemand extra angegeben, weil es einfach niemanden gestört hat. So und nun werde ich mich darüber nicht weiter streiten, denn das führt sonst zu nichts. ;)

Liebe Grüße,
Mike
 
Die 4GB sind mit 256bit angebunden - insgesamt stehen der Karte 256 bit Speicherbandbreite zur Verfügung. Der eigentliche Fehler ist aber, daß die Speicherbandbreite nicht als eine Gesamte genutzt werden kann, sondern das es zwei unterschiedlich große Speicherkontingente gibt: 3584 MB mit 224 bit und 512 MB mit 32 bit Anbindung.
Zwei Speicherkontingente, die Zeitgleich angesprochen werden können. Nur eben nicht mit der kompletten Bandbreite sondern jedes Kontingent mit seiner ihm zugewiesenen Bandbreite. Sobald daten auf beide Kontingente verteilt werden und die Grafikkarte gezwungen ist, mit beiden zu Kommunizieren kommt eben dieser Flaschenhals zustande, das hat NVIDIA - im speziellen Jonah Alben - ja auch so erklärt, siehe hier:

http://www.pcper.com/reviews/Graphi...ull-Memory-Structure-and-Limitations-GTX-970/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss mich mal selbst zitieren:
Man kann hier nicht einfach die in dem Fall irreführende Angabe mit dem + nutzen die technischen Eigenschaften zu addieren und es so dastehen zu lassen als seien diese richtig. Nicht nur dass die maximal mögliche Bitrate nicht stimmt, auch der Speicher arbeitet nicht mit der schnellen Anbindung.
...wenn die Grenze von 3,5GB überschritten wird.
Das hätte ich vielleicht noch dazu schreiben sollen.
Nichtsdestotrotz sollte das klar gewesen sein. Ein weiteres mal zeigt ihr was euch eure Kunden wert sind.

Mit die technischen Eigenschaften sind der geteilte Speicherbereich gemeint, welcher jeweils anders angebunden ist und auch nicht gleichzeitig genutzt werden kann.
Es sind eben KEINE 256bit Anbindung gegeben. Das liest sich zu Haufe, wie es sich tatsächlich verhält. Nur ihr haltet es für nötig uns weiterhin zu verarschen - für blöd zu halten.

Ich hoffe, dass andere Händler die Chance nutzen werden und gegen euch Anklage erheben wegen
verschaffen eines Wettbewerbsvorteil durch Auslegung falscher Tatsachen.
 
@AnfängerEi: lies meinen post nochmal, und verstehe dann, das ich dir in der Sache zustimme. Ich habe es nur etwas ausführlicher geschrieben ;)
 
Ohja, danke dafür. Find ich auch richtig gut. Da kennt ihr euch eh wesentlich besser aus als ich.
Ich kann das ohne abzuschreiben gar nicht so wie du / ihr faktisch klar stellen. Aber mein vorheriger Post und die Antwort darauf von CK-Mike zeigt, dass man wieder ein mal nur mit den gleiche Antworten kommt wie bisher und den Fakten ausweicht. Das wollte ich nur noch mal deutlich vorheben.
 
Ich finde es auf jeden Fall auch schön, dass gerade hier das Statement offen gelegt wird von Caseking.
Ich werde wohl schweren Herzens meine 970 zurück geben. An sich eine schöne Karte. Ist nur explizit als eine für ein SLI Verbund Richtung geplanten 4k gekauft worden.

Würde liebend gerne bei euch auf die VaporX 290x wechseln. Ist alles kein Problem.Schließlich soll der Händler nicht unter "Nvidias Fehler leiden".

Gerade weil ich auch von der Gamescom vor 2 Jahren ein Netzteil von euch mitnehmen durfte. Dafür nochmal danke, hat einen schönen Platz gefunden.


Hätte eigtl die 8gb Variante der VaporX im Auge. Nur ist die gerade bei euch noch bei 479€, obwohl die bei sehr vielen Händlern bei 430€ liegt.
Würde ungern wo anders bestellen.
Würde ungern die große Abweichung zahlen.

Im allgemeinen ist es schon ein kniffliges Thema, welches da aufgekommen ist. Als Unternehmen behutsam zu behandeln.
Wobei ich sagen muss, ich habe es begrüßt, wenn andere Händler die angepassten Daten in den Shop gestellt haben.


Grüße
Chris
 
http://www.pcgameshardware.de/Gefor...ertragsruecktritt-Kaufpreisminderung-1148924/


ZITAT:

"Speziell für technische Spezifikationen kann ein enger Beschaffenheitsbegriff angewendet werden, wonach die Beschaffenheit auf Umstände, die der Sache "unmittelbar (physisch) auf eine gewisse Dauer anhaften", zurückzuführen ist [OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - Az.: 28 U 150/02]. Zu der Beschaffenheit einer Grafikkarte gehören also auch technische Spezifikationen wie die Anzahl der ROPs und die Menge des verfügbaren L2-Cache. Die Erheblichkeit des Mangels spielt zunächst für die Beurteilung des Vorliegens eines Mangels keine Rolle [Prütting/Wegen/Weinreich, BGB-Kommentar, 6. Auflage § 434, Rz. 36]."


2.Zitat:

".... fraglich ist jedoch, ob der Käufer zum Kaufzeitpunkt erwarten konnte, dass die Anzahl der ROPs 56 beträgt und die Menge des L2-Cache 1,792 MiByte. Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehören zu diesen Erwartungen auch öffentliche Äußerungen des Verkäufers und des Herstellers. "Öffentliche Äußerungen" beschränkt sich hierbei nicht nur auf Werbeaussagen. Tatsächlich werden Werbeaussagen lediglich als Beispiel vom Gesetz genannt. Öffentliche Äußerungen können also auch Informationen sein, die der Fachpresse in Form eines Reviewer-Guide zur Verfügung gestellt wurden. Der Begriff des Herstellers umfasst auch Unternehmen, die maßgebliche Teile der Grafikkarte bereitstellen (siehe dazu § 4 Abs. 1 ProdHaftG). Unzweifelhaft dürfte klar sein, dass der Grafikchip ein maßgebliches Bauteil einer Grafikkarte ist."

3. Zitat: Bsp f. Händler:

". Der Händler weist nach, dass er die Äußerungen nicht kannte und nicht kennen musste. "Äußerungen" ist hierbei so zu verstehen, als dass er die ursprünglichen (falschen) Äußerungen des Herstellers nicht kannte oder nicht kennen musste. Der Händler soll eben nicht nachweisen, dass er die Unrichtigkeit der Äußerungen nicht kannte oder kennen musste [Prütting/Wegen/Weinreich, BGB-Kommentar, 6. Auflage, § 434 Rz. 60]. Beispiel: Der Händler hat nachzuweisen, dass er die Aussage "GTX 970 besitzt 64 ROPs und 2 MiByte L2-Cache" nicht kannte und auch nicht kennen musste. Eben nicht soll der Händler nachweisen, dass auch er, wie jeder andere Käufer, Fachjournalist oder eben auch Nvidia die falschen Äußerungen nicht kannte und auch nicht kennen musste. "Nicht kennen müssen" beschreibt eine Form des Verschuldens. Insbesondere Händler, die sich auf den Verkauf von PC-Hardware spezialisiert haben, werden es schwierig haben, kein Verschulden nachzuweisen. Spezialisierten Händlern ist meiner Meinung nach zuzumuten, dass sie sich besser mit ihrer Ware auskennen als ein Händler, der nur wenig Umgang mit dieser Ware hat. Das Gleiche gilt für Händler, die in Preisvergleichslisten eingetragen sind. Der PCGH-Preisvergleich zum Beispiel weist im Fall einer MSI GTX 970 Gaming 4G die Anzahl der ROPs aus."

Ich hoffe ich konnte Euch helfen.

FÜR CK muss man sagen, dass sie laut diesem Bericht die Karte NICHT zurücknehmen müssten, sondern nur eine Kaufpreisminderung akzeptieren müssten.

-> CK ist doch kulant liebe Leutz ;)
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben jetzt unsere Produktbeschreibungen aktualisiert und dort in den technischen Details die Speicheranbindung genau aufgeschlüsselt.

Liebe Grüße,
Mike
 
@Caseking-Mike

Ich habe gesehen, dass sich diese Aufschlüsselung nun viele Händler antun.
Das ist wohl einmalig bisher gewesen, seit es Grafikkarten gibt, dass man dies machen musste.
Wohl aus rechtlichen Gründen?
Aber ob dies bei Kunden gut ankommt?
Als Neukunde würde mich das aber eher von einem Kauf abschrecken.

Zu meiner Frage:
Warum gibt es bei Caseking eigentlich keine GTX-970-ZOTAC-Extreme mehr?
Da liest man: "Artikel nicht mehr verfügbar!"
https://www.caseking.de/shop/catalog/Grafikkarten/Alle-Grafikkarten/ZOTAC-GeForce-GTX-970-AMP-Extreme-Edition-4096-MB-DDR5::29158.html

Ich hatte mir diese bei euch gekauft, und fand, dass es die beste und schönste Karte war.
Hätte sie auch behalten, wenn ich nicht von Anbeginn diese Probleme mit der 3,5 GB Speicherauslastung gehabt hätte.
So aber bin ich nun leider gezwungen, sie gegen eine andere GraKa, in den kommenden Tagen, zu tauschen.

Nochmals DANKE für eure Rücknahme-Aktion aus Kulanz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (LINK eingefügt)
Hallo FROSTY10101,

es war bisher tatsächlich einfach kein interessantes Thema bei früheren Grafikkarten-Generationen, so dass es nie nötig war die konkrete Speicheranbindung aufzuschlüsseln, aufgrund des generellen Interesses an der GTX 970 werden wir es hier jedoch so machen. Das hat nichts mit irgendwelchen rechtlichen Gründen zu tun, denn auch vorher war es nicht falsch. Wie man hier im Forum auch gesehen hat, haben es sich die Kunden aber einfach so gewünscht und nun ist es transparent gelöst, wobei es vermutlich eh schon (fast) jeder weiß, der sich so eine Karte kauft. Ich glaube auch nicht, dass es nun groß Käufer abschrecken wird und wenn doch, dann ist es eben so.

Die Zotac Extreme ist ausgelaufen, der offizielle Nachfolger ist die Extreme Core Edition:
https://www.caseking.de/shop/catalo...xtreme-Core-Edition-4096-MB-GDDR5::30768.html

Liebe Grüße,
Mike
 
Wie sieht eigentlich der Funktionstest bei euch aus, also welche Programme bzw. Games werden verwendet und wie lange?
 
Hallo Matze89,

das ist unterschiedlich und richtet sich ganz danach, was als Fehler bei einer Reklamation angegeben worden ist und hängt auch davon ab, ob wir Fehler sofort oder nur sehr schwer reproduzieren können. In harten Fällen läuft eine Karte 12 Stunden durch den Testparcours. Wir testen mit Heaven, 3DMark, Battlefield 4 und einigen anderen Benchmarks, z.b. auf Basis der Cryengine. Temperaturprobleme werden z.b. mit Furmark verifiziert. Bei den GTX 970 Karten wird die Funktion und Fehlerfreiheit also auch mit diesen Tools sichergestellt.

Liebe Grüße,
Mike
 
Ok, danke für die ausführliche Antwort. Hab heute auch die Info über die Gutschrift für meine GTX 970 erhalten.
Danke nochmal für die Rücknahme - von Beginn an muss man betonen. Nicht wie andere Händler, die sich zunächst querstellten bzw. immer noch querstellen.
 
Also,
ich habe meine 970 bei CaseKing zurückgegeben und gerade die
Benachrichtigung erhalten, dass mir der volle Kaufpreis erstattet wird.

Die Bearbeitungszeit betrug genau eine Woche.

Ein super Lob für CaseKing; Ihr seid echt spitze!
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag Mike,

ich habe vor ca. 1 1/2 Wochen das Reklamationsformular, welches du hier mehrfach verlinkt hast, benutzt bzw. meine Reklamation abgeschickt. Habe aber noch keine Paketmarke bzw. eine Antwort erhalten. Soll ich mich noch ein wenig gedulden oder kam das Formular, aus welchen Gründen auch immer, gar nicht erst an?

Gruß
 
Also meine Paketmarke hatte ich 1 Tag später nach dem ausfüllen gleich erhalten.
 
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