geforce-gtx-970-speicherprobleme-statement

Hallo se7Ro,

eigentlich sollte die Paketmarke nach spätestens einem Tag bei dir ankommen und du solltest mal deinen Spam-Filter überprüfen. Eine Wartezeit von 1,5 Wochen ist viel zu lang, warum hast du dich denn nicht schon früher mal gemeldet. ^^ Schick mir mal deine Kunden- oder Bestellnummer per PM, dann kann ich nachsehen, wann die Marke verschickt wurde und sie ggf. noch einmal verschicken.

Liebe Grüße,
Mike
 
Hallo Mike,
wie lange dauert die Bearbeitung der Rücknahme in etwa?
Ich habe meine 970 am 18.02. zurückgesendet und bisher noch keine Rückmeldung.
 
Die sind momentan einfach hoffnungslos überlastet. Hab meine ca. einen Tag vor dir abgeschickt, aber auch noch keine Rückmeldung.

Es gibt wohl auch erst eine Eingangsbestätigung, wenn deine an der Reihe ist. So wurde es mir zumindest mitgeteilt.
 
Okay, dann bin ich beruhigt.

Dann scheint die Rückläuferquote ja doch wesentlich höher zu sein als angenommen.
 
Bei mir hat es Anfang Februar inklusive Rücksendung 11 Kalendertage gedauert. Da du zwei Wochenenden drin hattest würde ich mir noch keine Gedanken machen.
 
Habe meine Karte am 17.02 zurück gesencet, kam am Montag an.
Hatte vorhin angerufen, weil ich eh eine neue Karte bei CK geordert habe.

Die Dame meinte, ebenfalls dass sie genau deswegen enormen Andrang haben. Es würden alle Einsendungen nach zeitlichem Erscheinen bearbeitet.
Demnach dauert das noch :)
 
Hallo zusammen,

leider stimmt es und wir hinken hier leider noch ca 7 Werktage zurück mit der Bearbeitung. Wir sind jedoch seit Anfang dieser Woche auch personell besser besetzt und der Rückstand sollte sukzessive abgearbeitet werden. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten kann ich mich nur entschuldigen. Wir wissen dass das nicht optimal derzeit ist. Es wird jedoch auch keiner vergessen.

Gruß
Nils
 
In jedem Fall ein super Service von Caseking, da nimmt man geringfügig längere Wartezeiten gern in Kauf.

Werden die Versandkosten eigentlich auch erstattet - unabhängig von der Zahlungsweise?
 
Du kannst dir doch die Rücksendungsmarke für DHL ausdrucken. Der ist der email zu entnehmen wenn du eine Rücksendung veranlasst.
Dann zahlst du sowiso keinen Versand.
 
i.d.R. wird nur der Warenwert erstattet, da die Ware reklamiert wird.
Auf die Versandkosten, die dir entstanden sind bei der Bestellung, hast du keinen Anspruch, denn der Versand ist ja wie gewünscht durchgeführt worden.
 
Hallo, ich habe folgendes Problem meine GTX 970 Gaming G1 weist Pixelfehler auf, ich denke das der Speicher kaputt ist. Nun würde ich gerne eine Gutschrift dafür erhalten wollen um damit eine andere Karte zu holen die auch die vollen 4GB unterstützt. Wäre dies möglich ?
 
Du kannst doch aber statt Austauschkarte auch eine Gutschrift einfordern... ist ja beides nicht unüblich im Falle eines Defekts.
 
atze21 schrieb:
Hallo, ich habe folgendes Problem meine GTX 970 Gaming G1 weist Pixelfehler auf, ich denke das der Speicher kaputt ist. Nun würde ich gerne eine Gutschrift dafür erhalten wollen um damit eine andere Karte zu holen die auch die vollen 4GB unterstützt. Wäre dies möglich ?

Hallo atze21,

das Angebot der Kulanzrücknahme ist tatsächlich abgelaufen. Für die RMA Abwicklung kann es jedoch sein, das die Karte instandgesetzt wird. Und keine Gutschrift möglich ist. Die gewünschte Vorgehensweise kannst du aber trotzdem mit Gutschrift angeben. Sollte dies möglich sein, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, wird dem nachgekommen.

Gruß
Nils
 
Caseking-Mike schrieb:
Davon abgesehen, konstituiert sich gemäß § 434 BGB ein zur Gewährleistungsabwicklung über den Händler/Importeur berechtigender Sachmangel durch eine von der Erwartung des Käufers abweichende Beschaffenheit des Produktes aufgrund von Werbung bzw. Aussagen des Herstellers/Verkäufers zu den Produkteigenschaften, „es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste“ (§ 434 BGB, Abs. 1).

Selbstverständlich hatte Caseking, genau wie auch sämtliche Journalisten, bis zum 26. Januar 2015 keinerlei Kenntnisse über derartige technische Details zur Speicheranbindung, ROPs oder L2-Cache der Chips. Der Verkäufer einer Ware haftet also nicht für die Werbeangaben von Dritten und kann nicht für eventuelle Schadenersatzansprüche herangezogen werden, da wir bei der Erstellung unserer Produkttexte stets die nötige „verkehrsübliche Sorgfalt“ haben walten lassen.
Ich denke hier seid ihr etwas vorschnell. Der Fett markierte Teil ist der Teil der euch als Fachhändler vor Unkenntnis eben nicht schützt. Das BGB und der Umstand des Sachmangels kann auch völlig ohne Kenntnis der Händler zutreffen, wenn der Händler sich einfach nicht die Mühe macht seine Produkte auf Herz und Nieren zu prüfen und ob die technischen Angaben stimmen. Hoffentlich schaut ihr bei Nvidia zukünftig genauer hin ;)

Hinzu kommt, dass im Gesetzestext steht, dass der Verkäufer die "Äußerung" nicht kannte - die Werbeaussagen waren aber allen vor dem 26. Januar bekannt und alle Fachhändler hatten Gelegenheit zu überprüfen ob die BEKANNTEN Äußerungen den Tatsachen entspricht. Nur weil vor dem 26. Januar keiner bemerkt hat, dass da ein Sachmangel vorliegt, löst der rechtliche Anspruch des Käufers auf Rückerstattung, bei fehlerhaft beworbenen Produkten, sich nicht in Luft auf.

Der Zeitpunkt des bekannt werden der korrekten technischen Spezifikationen ist nicht was im BGB bezeichnet ist. Im Gegenteil die falsch gemachten Äußerungen waren ja sehr wohl bekannt und somit auch nicht aus der Haftung gegenüber dem Kunden, da der Händler die "Äusserungen kannte, und auch kennen musste" im Sinne des BGB.
 
Wir müssen das jetzt nicht nochmal neu aufwärmen. Denn ich denke mit der Kulanzregelung konnten wir das ganze ja lösen. ;)
 
Schon OK, und ihr wart da auch absolut Vorbildlich und Proaktiv für eure Kunden unterwegs. Das habe ich auch oft in verschiedenen Threads betont. Nur wollte ich darauf hinweisen ;) Das Recht erlischt ja nicht mit Ende eurer kulanten Aktion. Das aufwärmen ist dem Ende der Kulanzfristen bei den meisten Händlern geschuldet und die Frage stellt sich was nun weiterhin passiert.
 
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