generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Niyu
Bei 170km/h hast du ca 340 Meter Anhalteweg ohne Gefahrenbremsung.
Bei 120km/h hast du ca 180 Meter Anhalteweg ohne Gefahrenbremsung.

Das heißt, dass du innerhalb von 340-180 = 160 Metern deine Geschwindigkeit an die des Vorausfahrenden Fahrzeugs anpassen kannst, wenn dieses seine Geschwindigkeit beibehält. Dann bist du immernoch 40 Meter entfernt. Damit sollte eine Gefährdung weitestgehend ausgeschlossen sein.

Wenn du es in diesem Szenario schaffst, einen Unfall zu bauen, dann hast du nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen.

Eine Nötigung ist das "erzwungene" Abbremsen in dem Fall übrigens nicht, da die Dame nicht absichtlich abbremst und auch nicht außerhalb der Tacho-/Messtolleranz von der Richtgeschwindigkeit abweicht.
 
Eine Gefährdung ist das hier angesprochene rausziehen der Oma nicht.
Man hat kein Recht dauerhaft 200 fahren zu können.
Die Oma darf aber überholen und der dahinter ist ja weit genug weg um gefahrlos bremsen zu können.

An sich frage ich mich, wie man so Egoistisch sein kann und verlangt das alle rechts erstmal bremsen sollen, damit man selbst 200 fahren kann.
 
Whiteshark - hast du das Beispiel überhaupt gelesen (ich rede von 170kmh) oder worauf antwortest du gerade. Wieso ist es vom Linksfahrenden Egoistisch aber vom Rechtsfahrenden nicht egoistisch?

Ich habe doch sehr klar ausformuliert warum es besser ist, dass derjenige der rechts fährt bremst statt dejenige der links fährt.

Aber nochmal für dich:

Wenn man rechts bremst, können die ausgebremsten links ausweichen und überholen.
Wenn man links bremst kann niemand ausweichen und es bildet sich zwangsläufig ein kleiner Stau.

@PCW:
Das gleiche gilt für dich. Nur weil man bremsen kann - heißt nicht das es Ok ist. Ich verstehe nicht auf welcher Grundlage hier argumentiert wird, das diejenigen auf der linken Spur diejenigen sind, die bremsen müssten dabei ist doch schon im gesetz geregelt, dass immer der fließende Verkehr vorrang haben soll - und der Verkehr kann nur links fließen da dort nunmal überholt wird also hat links automatisch Vorrang.

Das heißt auf Deutsch: Oma Schnarch muss ihre Geschwindigkeit reduzieren - warten bis der schnellere Pulk an ihr vorbei ist und dann überholen.

Und nicht einfach rausziehen und Speedy Gonzales kann ja abbremsen... und die dahinter auch alle...
Zusatz:
Genau so entsteht nämlich ein Stau. - Das ist auch der gleiche Grund, warum man bei einer Auffahrt nicht nach links zieht (um dem Auffahrenden Platz zu machen) sondern der Auffahrende schauen muss wie er auf die Autobahn kommt -und zur Not muss er halt stehenbleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Niyu schrieb:
Ich verstehe nicht auf welcher Grundlage hier argumentiert wird, das diejenigen auf der linken Spur diejenigen sind, die bremsen müssten dabei ist doch schon im gesetz geregelt, dass immer der fließende Verkehr vorrang haben soll - und der Verkehr kann nur links fließen da dort nunmal überholt wird also hat links automatisch Vorrang.

StVO. Dein Szenario wird davon nicht gedeckt, da der Verkehr rechts genauso fließt wie links. Fließen != Überholen. Der Verkehr stockt rechts nicht, er ist nur meist von einem LKW auf ~90 km/h begrenzt. Außerdem gibt es keinen Vorrang für "fließenden" Verkehr... Hält jemand, dann hat derjenige der fährt Vorrang, fährt einer langsamer auf eine Kreuzung zu, dann gelten nach wie vor die üblichen Vorrangsregeln.

Der Verkehr fließt auch wenn es von 2 auf eine Spur zusammengeht und die Leute die Geschwindikgeit so anpassen, dass er nicht zum Stillstand kommt (sprich dass das Reißverschlusssystem klappt). Passiert allerdings nicht, weil manche einfach niemanden vor ihnen reinlassen können/wollen (die könnten ja langsamer fahren) :P Erst dadurch fließt der Verkehr dann nicht mehr...

Auf deine weiteren Ausführungen will ich gar nicht eingehen, vielleicht kommst du selber drauf, dass es Mist ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das eigentlich auch wie Niyu. Wer nicht rechts fährt, dabei aber kontinuierlich andere Fahrzeuge überholt, verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot. Imho auch dann nicht, wenn er ein Fahrzeug hinter sich hat, dass einen selbst überholen will. So stehts auch in der StVO. Natürlich muss man allerdings mit hinter einem fahrenden dritten Fahrzeug Platz machen, sobald sich das ergibt. Für mich heißt das: sofern es zuzumuten ist, zwischen zwei Fahrzeugen einzuscheren, ohne sich in deren Sicherheitsabstand reinzudrängeln. Ich persönlich gehe dafür sogar auch mal vom Gas.

Nehmen wir an, ein Lkw fährt mit 90 auf der rechten Spur, A nähert sich dem Lkw von hinten mit 100 km/h, weil A sich nicht schneller traut und möchte überholen. Ich komme jedoch dahinter - deutlich für A im Rückspiegel sichtbar - auf der linken Spur mit 160 an. Nun ist es A zuzumuten, dass sie mich in meiner ankommenden Geschwindigkeit erkennt und hinter dem Lkw bleibt - indem A vom Gas geht. Sofern ich jedoch noch weit genug weg bin und es A technisch möglich ist, problemlos auf mindestens 130 zu beschleunigen, um den Lkw zu überholen, und ich dabei nicht bremsen muss, weil Vom-Gas-Gehen reichen würde, sehe ich ein Faires Miteinander auf der Autobahn. Ich kann damit leben, kurzzeitig vom Gas zu gehen um A überholen zu lassen und A muss halt damit leben, ein kleines bisschen mehr Gas zu geben.

Wie gesagt: ich fahre selten schneller als 130, eigentlich bin ich also öfter in A's Lage. Aber es gibt auch genug Fahrzeuge, die "nur" 110-120 fahren. Wenn ich da mit 130 ankomme und überholen will, gebe ich auch Gas, sofern ich jemanden hinter mir hab, der schneller als ich fährt. Ansonsten belasse ich es auch bei meinen 130. Wenn ich jetzt bereits auf der äußerst linken Spur im Überholvorgang bin, 130 fahre und da kommt jetzt B mit 200 angeballert, dann setze ich aber zumindest meinen Überholvorgang solange fort, wie es nicht zuzumuten ist, nach rechts einzuscheren. Zum Beispiel, wenn ich nun hinter einen Lkw mit 85-90 km/h einscheren müsste, um B mit seinen 200 vorbeifahren zu lassen. Da stimmt dann einfach das Verhältnis nicht mehr.

Aber grundsätzlich gilt: gegen das Rechtsfahrgebot verstößt man nur, solange man nicht auch Fahrzeuge überholt. Wenn also z.B. eine kilometerlange Lkw-Kolonne mit 85 auf der rechten Spur unterwegs ist, ich schleiche mit langsamen 105 km/h auf der linken Spur herum und überhole diese und hinter mir sind drölf Dutzend Autos, die alle 200 fahren wollen, dann bin zwar ein megamäßiges Ar***loch, aber verstoße nicht gegen das Rechtsfahrgebot. (Das würde ich aber nicht tun. Wie gesagt: ICH persönlich würde Rücksicht auf langsamere UND schnellere Autos als mich nehmen)
 
Zuletzt bearbeitet:
@niyu
Fließender Verkehr ist nicht der schnellste, sondern jedes in Bewegung befindliche Fahrzeug. Übrigens auch die, die Verkehrsbedingt stehen bleiben müssen. Der Gegensatz dazu ist der ruhende Verkehr, also parkende Autos und ähnliches. Ruhenden Verkehr kann es auf der BAB nicht geben, da dort Halten verboten ist.

Da man sowohl mit 10km/h als auch mit 200 km/h zum fließenden Verkehr gehört, hat eine Regelung "der fließende Verkehr hat Vorrang" keine Aussagekraft zu einer Vorfahrtsregelung beim Spurwechsel.

Laut Rechtsprechung hat man für ein Überholmanöver bis zu 45 Sekunden Zeit, damit die Voraussetzung der wesentlich höheren Geschwindigkeit erfüllt ist. Das entspricht etwa einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10km/h zum Fahrzeug, das überholt werden soll.

Sollte also ein LKW mit der für ihn zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h auf der zweispurigen BAB fahren, darf dieser tatsächlich mit 90km/h überholt werden, wenn das Überholmaneuver unter 45 Sekunden dauert. Ob du nun dahinter mit 100km/h oder 200km/h angerauscht kommst, ist rechtlich irrelevant.

Du kannst allerdings gerne versuchen, den "Schleicher" vor dir anzuzeigen. Allerdings würde hier kein Vorfahrtsdelikt greifen, sondern maximal "durch langsames Fahren ohne triftigen Grund den Verkehrsfluss behindern". Und grade bei Fahrzeugen, die wegen ihrer Beschaffenheit gar nich schneller als 100km/h fahren dürfen oder können, ist das schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil eine Tachoabweichung von 10%+4km/h im gesetzlichen Rahmen liegt und er damit im Bereich seiner zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt.
 
Lustig wie hier Argumentiert wird. Was hindert denn die Oma daran noch die zwei oder drei Sekunden zu warten um mich vorbei zu lassen ? Ich muss nicht bremsen und Ömchen musste wenn überhaupt nur kurz vom Gas. Und so sieht das auch die StVO. Wenn Oma mit knapp 90 auf der rechten Spur vergammelt darf sie mir nicht einfach vor den Kühler ziehen .. ganz einfach.

Solche Spezialisten sieht man jedoch allzu oft. Fahren einen halben Vormittag auf den Vordermann auf und knapp zwanzig Meter vorher wird zeitgleich mit der Betätigung des Blinkers (wenn denn überhaupt geblinkt wird) auf die linke Spur gezogen. Nachdem der Spurwechsel zur Hälfte vollzogen ist wird sogar noch manchmal beiläufig in den Rückspiegel gelinzt. Dann wird erstmal vergessen wo das Gaspedal sitzt und man befindet sich gefühlte 100km neben dem LKW der eigentlich überholt werden sollte. Nach wenigen Kilometer stellt man dann doch fest dass man die nächste Ausfahrt nehmen wollte, geht vom Gas, setzt sich wieder hinter den LKW und nimmt die Ausfahrt. Die Verkehrsdichte der linken Spur hat mittlerweile die Dimension der morgendlichen Rush-Hour in Bombay angenommen und alles ist gut

Und wer glaubt dass ein generelles Tempolimit daran etwas ändern könnte fährt zu wenig. 80% der Strecken, die ich fahre, sind limitiert, jedenfalls sind die entsprechenden Schilder aufgestellt. Überholt man dort bei erlaubten 100 mit 120 frevelhafterweise mehr als einen LKW lutschen sie schon an deinem Kennzeichen. Gerade im Kölner Raum ein gängiges Phenomen.
Dann lieber schärfere Kontrollen in beschränkten Bereichen (klappt auf Teilstücken der A45 sehr gut) als Stichproben auf allen BABs.
 
Unyu schrieb:
Hö? Was haben SUVs mit hohen Preisen zu tun? Klar, sie sind etwas teurer als die in jeder hinsicht gleich ausgestatten Kollegen.
Man muß schon sehr ignorant sein, um diesen Schwachsinn, der auch mehrfach mit konkreten Beispielen widerlegt wurde, trotzdem gebetsmühlenartig zu wiederholen. Du liest Dich gern selbst, oder? Und selbstverständlich hast Du allein alles Wissen der Welt gepachtet.
Unyu schrieb:
Die Werksangaben beeindrucken mich immer wieder. 2 Tonnen, 200 km/h, aber am Ende sollen nur 5 Liter verbraucht werden.
Wer hat denn Werksangaben ins Spiel gebracht? Vor Dir Niemand.
Wer hat denn behauptet, bei 200 Km/h mit 5 Litern auszukommen? Ebenfalls Niemand.
Ist schon erstaunlich, was Du alles irgendwo reindichtest, um Recht zu haben.
 
@Niyu:
Wie kommst du eigentlich bei viel Verkehr auf die linke Spur?
Rechts auf die dort gängigen 170 beschleunigen geht nicht (Oma Schnarch), und bei 130 auf die linke Spur ... ohohoh ... GEFÄHRLICH.
Ist mir gerade rätselhaft.
 
DerOlf schrieb:
Ist mir gerade rätselhaft.

Mir nicht, aus Erfahrung ;) Kleiner Tip: Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, die Dritte wäre einfach rüberziehen und die Linksfahrer zum Bremsen zwingen.
Schlimm ist wirklich dichter Verkehr, da kannst du froh sein, wenn du auf den Mittelspuren überhaupt 100km/h fahren kannst.
 
Ich persönlich würde ein generelles Tempolimit sehr begrüßen.
Zu oft muss ich auf Autobahnen (oder auch Landstraßen) sehen, wie einige Personen auf 1/10 des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes auffahren, weil sie es so eilig haben und schneller fahren wollen/müssen.

Ich habe ja nichts dagegen, schnell zu fahren, wenn sich die Gelegenheit bietet soll und darf wegen meiner jeder auf der BAB seinen Wagen ausfahren, solange dabei weder gegen bestehendes Recht verstoßen, noch Dritte gefährdet werden.

Und gerade da sehe ich in Deutschland das Problem, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, denn zu oft wird gefährlich dicht aufgefahren, ohne Lichtzeichen ausgeschert oder gar rechts überholt.

Und das steht in einem Zusammenhang mit der deutschen BAB und ihrem Ruf, (teilweise) kein Tempolimit zu haben.
Scheinbar verstehen das einige Leute als ihr Recht, so schnell zu fahren, wie ihr Fahrzeug es hergibt. ob nun rechte, mittlere oder linke Spur oder 5m hinter dem Vorausfahrenden ist dabei nebensächlich, hauptsache schnell.

Letztes Jahr Urlaub in Frankreich gemacht, sowohl auf Maut als auch auf den normalen Autobahnen unterwegs gewesen und wenige bis keine Raser erlebt und deutlich weniger Leute, die extrem dicht auffahren.

Dieses Jahr Roadtrip durch Schottland, auch dort ein unglaublich entspanntes Fahren auf den Autobahnen.
Es dauert zwar länger aber die Tempolimits bringen viel Sicherheit und Übersicht in den Verkehr, was allen zugute kommt.

Gestern lief noch eine schöne (leider viel zu kurze) Reportage im Radio bezüglich Raser und illegaler 1/4 Meile Rennen und den unbeteiligten Opfern, die es in letzter Zeit immer öfter gibt.
Zwar ein ganz anderes Thema, aber die Quintessenz ist die, das zu hohes Tempo Gefahren birgt und Opfer fordert.
Aber gerade bei Rasern habe ich das Gefühl, das deren Horizont nur bis zum Tacho reicht.
 
DaruDaru schrieb:
Was hindert denn die Oma daran noch die zwei oder drei Sekunden zu warten um mich vorbei zu lassen ?
Bei 170km/h va 90km/h dauert es 6,5 Sekunden, bis du soweit vorbei bist, dass das langsamere Auto rüberziehen dürfte, wenn wir von konstanten Geschwindigkeiten und minimalem Sicherheitsabstand ausgehen. Also eine Verdopplung deines "Schätzwertes". Außerdem wird derjenige hinter dir mit 160km/h genau das gleiche Argument bringen. Bis zu welchem Punkt willst du diese Argumentation fortsetzen? Darfdas 90km/h-Auto erst dann die Spur wechseln, wenn links nichts mehr kommt, was schneller als 90km/h ist, weil jeder andere ja bremsen müsste, weil mit minimalem Sicherheitsabstand zum Vordermann gefahren wird und deswegen eh keiner von rechts in die Spur wechseln dürfte?
Das ist genau diese Ich-Bezogene Sichtweise, die den Straßenverkehr so gefährlich macht. Dabei sagt die StVO doch sehr deutlich, dass man Umsicht und Rücksicht walten lassen soll. Sogar ganz am Anfang.
Klar wird ein Auto mit 90km/h erstmal auf der linken Spur den schnelleren vorbeilassen. Und dann vllt auch die nächsten drei. Aber irgendwann ist der "kleinere" auch mal dran. Und wenn dann grade du der nächste auf der linken Spur bist, dann hast du halt Pech und musst mal bremsen. Dafür bist du dann nächstemal vielleicht einer von denen, die vorbeigelassen werden, wo das andere Auto bremsen muss. Im Endeffekt muss halt jeder irgendwann mal zurückstecken. Eine Eingebaute Vorfahrt für das schnellere Auto kennt die StVO besonders jenseits der 130km/h nicht.
DaruDaru schrieb:
Ich muss nicht bremsen und Ömchen musste wenn überhaupt nur kurz vom Gas.
Warum ist es vorzuziehen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vom Gas muss und nicht du? Sind wir heute wieder ein bisschen egoistisch?

DaruDaru schrieb:
Und so sieht das auch die StVO.
Nein tut sie nicht. Ich wette, du hast hier keinen entsprechenden StVO-Paragraphen angeführt, weil du keinen gefunden hast, der sich auf Spurwechsel auf der Autobahn bezieht. Zumindest habe ich dort die letzten Tage ziemlich intensiv quergelesen und weder da noch in einschlägigen Juraforen Gesetzestexte oder Urteile finden können, die verbieten, auf der BAB die Spur zu wechseln, wenn der nachfolgende Verkehr deswegen die Geschwindigkeit verringern muss.
Dafür hab ich aber Urteile gefunden, in denen festgelegt wird, dass ein Überholvorgang in 45 Sekunden abgeschlossen sein muss unter Hinweis auf den sich dahinter stauenden Verkehr, der gerne schneller fahren würde. Hier hat es das Gericht für zumutbar gehalten, dass der nachfolgende Verkehr für die Dauer des Überholvorgangs ddie Geschwindigkeit entsprechend anpasst und halt mal bis zu 45 Sekunden NICHT am Anschlag bzw der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf.


DaruDaru schrieb:
Wenn Oma mit knapp 90 auf der rechten Spur vergammelt darf sie mir nicht einfach vor den Kühler ziehen .. ganz einfach.
Im diskutierten Beispiel war von 200 Meter Abstand die Rede. Das entspricht dem doppelten Sicherheitsabstand. Damit sind für "die Oma" die Voraussetzungen erfüllt, die Spur wechseln zu dürfen und du musst versuchen dich daran zu erinnern, was dir damals dein Fahrlehrer über das mittlere Pedal beizubringen versucht hat.
Von "vor den Kühler ziehen" aka in deinen Sicherheitsabstand fahren hat niemand außer dir geredet.

DaruDaru schrieb:
Solche Spezialisten sieht man jedoch allzu oft. Fahren einen halben Vormittag auf den Vordermann auf und knapp zwanzig Meter vorher wird zeitgleich mit der Betätigung des Blinkers (wenn denn überhaupt geblinkt wird) auf die linke Spur gezogen.
Und schonwieder versuchst du ohne Bezug zur vorherigen Diskussion den anderen Verkehrsteilnehmern rechtswidriges Verhaltne zu unterstellen und redest plötzlich von 20 Metern, obwohl vorher über 200 Meter, also die 10fache Distanz geredet worden ist. Aber wenn man seinen Standpunkt anders nicht rechtfertigen kann, versucht man halt die Situation soweit zu verbiegen, bis der andere Schuld ist.
 
pcw schrieb:
Bei 170km/h va 90km/h dauert es 6,5 Sekunden, bis du soweit vorbei bist, dass das langsamere Auto rüberziehen dürfte, wenn wir von konstanten Geschwindigkeiten und minimalem Sicherheitsabstand ausgehen. Also eine Verdopplung deines "Schätzwertes". Außerdem wird derjenige hinter dir mit 160km/h genau das gleiche Argument bringen. Bis zu welchem Punkt willst du diese Argumentation fortsetzen? Darfdas 90km/h-Auto erst dann die Spur wechseln, wenn links nichts mehr kommt, was schneller als 90km/h ist, weil jeder andere ja bremsen müsste, weil mit minimalem Sicherheitsabstand zum Vordermann gefahren wird und deswegen eh keiner von rechts in die Spur wechseln dürfte?
Das ist genau diese Ich-Bezogene Sichtweise, die den Straßenverkehr so gefährlich macht. Dabei sagt die StVO doch sehr deutlich, dass man Umsicht und Rücksicht walten lassen soll. Sogar ganz am Anfang.
Klar wird ein Auto mit 90km/h erstmal auf der linken Spur den schnelleren vorbeilassen. Und dann vllt auch die nächsten drei. Aber irgendwann ist der "kleinere" auch mal dran. Und wenn dann grade du der nächste auf der linken Spur bist, dann hast du halt Pech und musst mal bremsen. Dafür bist du dann nächstemal vielleicht einer von denen, die vorbeigelassen werden, wo das andere Auto bremsen muss. Im Endeffekt muss halt jeder irgendwann mal zurückstecken. Eine Eingebaute Vorfahrt für das schnellere Auto kennt die StVO besonders jenseits der 130km/h nicht.

Warum ist es vorzuziehen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vom Gas muss und nicht du? Sind wir heute wieder ein bisschen egoistisch?


Nein tut sie nicht. Ich wette, du hast hier keinen entsprechenden StVO-Paragraphen angeführt, weil du keinen gefunden hast, der sich auf Spurwechsel auf der Autobahn bezieht. Zumindest habe ich dort die letzten Tage ziemlich intensiv quergelesen und weder da noch in einschlägigen Juraforen Gesetzestexte oder Urteile finden können, die verbieten, auf der BAB die Spur zu wechseln, wenn der nachfolgende Verkehr deswegen die Geschwindigkeit verringern muss.
Dafür hab ich aber Urteile gefunden, in denen festgelegt wird, dass ein Überholvorgang in 45 Sekunden abgeschlossen sein muss unter Hinweis auf den sich dahinter stauenden Verkehr, der gerne schneller fahren würde. Hier hat es das Gericht für zumutbar gehalten, dass der nachfolgende Verkehr für die Dauer des Überholvorgangs ddie Geschwindigkeit entsprechend anpasst und halt mal bis zu 45 Sekunden NICHT am Anschlag bzw der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf.

Der § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten beim Fahrspurwechsel. Der Kernsatz lautet: »In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird«. Wenn ich also den Anker werfen muss hat das nichts mit Egoismus zu tun. Die drei Sekunden Wartezeit mehr des fiktiven Beispiels wird den gemütlichen Rechtsfahrer nicht weiter stören wenn danach frei ist (von nachfolgenden Fzg war in dem Beispiel ja auch nicht die Rede). Mich stört es jedenfalls nicht wenn ich gemütlich Rechts fahre und überholen möchte. Ich warte auf meine Lücke und überhole dann zügig ohne dass Jemand seine Bremsscheiben in den sichtbaren Bereich aufheizen muss. Dabei muss dann Niemand scharf bremsen und ich habe ein paar Sekunden auf meine Lücke gewartet. Klappt seit über 20Jahren prima.
Wenn Jemand lange überholt stört mich persönlich das nicht. Ich würde Niemanden nötigen oder sonstwie bedrängen wenn er sich nicht sofort in die nächste Lücke schlägt aber manchmal wäre es echt schön WENN die Herrschaften mal überholen würden und nicht nur ein Elefantenrennen veranstalten um den "Überholvorgang" dann nach mehreren Minuten nebeneinander fahren abzubrechen. Auch schon oft gesehen: Ein Fahrzeug zieht vor einer schnellen Kolonne mal eben fix nach links und vergammelt dann da ohne zu überholen. So etwas gehört von der Rennleitung aussortiert.

Im diskutierten Beispiel war von 200 Meter Abstand die Rede. Das entspricht dem doppelten Sicherheitsabstand. Damit sind für "die Oma" die Voraussetzungen erfüllt, die Spur wechseln zu dürfen und du musst versuchen dich daran zu erinnern, was dir damals dein Fahrlehrer über das mittlere Pedal beizubringen versucht hat.
Von "vor den Kühler ziehen" aka in deinen Sicherheitsabstand fahren hat niemand außer dir geredet.

Mein Fahrlehrer hat mir damals eine defensive Fahrweise beigebracht. Ergo sollte ich noch die paar Sekunden warten bis das deutlich schnellere Fzg vorbei war und ich dann auf die dann freie linke Spur konnte. Das schnellere Fzg konnte so weiterfahren und ich hatte praktisch keinen Zeitverlust. Ein Win-Win-Situation für beide. Wenn ich mit unter 100 Rechts fahre würde es mir nicht im Traum einfallen vor eine Kolonne mit mehreren Fahrzeugen zu ziehen die deutlich schneller als ich selbst unterwegs sind. Da warte ich dann eben ab. Der erste kann noch vernünftig bremsen, bei den nachfolgenden wird es deutlich heftiger. Und das hat keineswegs etwas mit eingebauter Vorfahrt der anderen zu tun sondern mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Wenn ich die Situation mit etwas weniger Gas vor meinem Überholvorgang regeln kann brauche ich die anderen nicht zu einer relativ kräftigen Bremsung zu zwingen. Vor allem wenn nach der Kolonne wieder alles frei wäre.

Und schonwieder versuchst du ohne Bezug zur vorherigen Diskussion den anderen Verkehrsteilnehmern rechtswidriges Verhaltne zu unterstellen und redest plötzlich von 20 Metern, obwohl vorher über 200 Meter, also die 10fache Distanz geredet worden ist. Aber wenn man seinen Standpunkt anders nicht rechtfertigen kann, versucht man halt die Situation soweit zu verbiegen, bis der andere Schuld ist.

Richtig, da beziehe ich mich nicht auf das fiktive Beispiel sondern beziehe mich da auf Beispiele aus der Praxis. Da wird solange gefahren bis man den Kofferraum des Vordermanns aufräumen könnte und dann rigoros die Spur gewechselt, Spiegel sind für das Auftragen von MakeUp da. Kommt übrigens meistens bei Kleinwagen vor. Hubraum- und PS-Starke Fahrzeuge warten in der Regel bis man vorbei ist und schaffen es auch den Spurwechsel vor dem Auffahren auf den Vordermann zu planen.
 
DerOlf schrieb:
@Niyu:
Wie kommst du eigentlich bei viel Verkehr auf die linke Spur?
Ich kann nur schreiben, wie ich es mache: kurz Fuß vom Gas, damit ich zusätzlich zum Sicherheitsabstand noch mehr Platz nach vorn habe, ist links eine passende Lücke im Spiegel zu sehen, beschleunigen, Spur wechseln, fertig. Selbst die meisten Kleinwagen haben heutzutage ausreichend Kraft für solche Manöver.
mykoma schrieb:
Zu oft muss ich auf Autobahnen (oder auch Landstraßen) sehen, wie einige Personen auf 1/10 des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes auffahren, weil sie es so eilig haben und schneller fahren wollen/müssen.

Ich habe ja nichts dagegen, schnell zu fahren, wenn sich die Gelegenheit bietet soll und darf wegen meiner jeder auf der BAB seinen Wagen ausfahren, solange dabei weder gegen bestehendes Recht verstoßen, noch Dritte gefährdet werden.

Und gerade da sehe ich in Deutschland das Problem, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, denn zu oft wird gefährlich dicht aufgefahren, ohne Lichtzeichen ausgeschert oder gar rechts überholt.
Solche Idiotie ist allerdings kein essentielles Problem unlimitierter Autobahnen, im Gegenteil, je dichter der Verkehr und je langsamer es vorangeht, um so öfter sehe ich solche Trottel.
 
Die Bremse zu verwenden ist nur dann eine Gefahrensituation, wenn ein normales Bremsen nicht ausreicht, also eine Gefahrenbremsung notwendig wird. Bezüglich des Beispiels hatten wir gestern schon dargelegt, dass eine normale Bremsung ausreicht, um mit ausreichendem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug das Tempo anzugleichen.

Warum ist es deiner Meinung nach eine Behinderung, wenn dein Auto von 170 auf 120 (siehe Beispiel) runterbremsen muss, aber zumutbar, wenn das andere Auto von 120 auf 80 runterbremsen muss? Ich werf jetzt mal einfach in den Raum, dass dein Auto wahrscheinlich viel besser motorisiert ist als das langsamere und du die 50km/h Geschwindigkeitsdifferenz viel schneller wieder beschleunigt hast, als das andere Auto.
Außerdem gibt es wie gesagt auf der BAB keine "Vorfahrtsregelung" zwischen den verschiedenen Fahrspuren. bei 170km/h beträgt der Sicherheitsabstand 85 Meter, im Beispiel bist du 200 Meter entfernt. Das entspricht dem 2,3fachen. Du würdest für eine normale Bremsungbremsung 289 Meter bis zum Stillstand brauchen. Da das andere Auto aber 33 Meter pro Sekunde fährt und du deinen Bremsvorgang mit 47 Metern pro Sekunde einleitest, also pro Sekunde nur 14 Meter näher kommst, müsstest du mehr als 14 Sekunden einfach mal gar keine Reaktion zeigen, um eine Chance zu haben, mit dem anderen Fahrzeug zu kollidieren. Eine Gefahrenbremsung würde übrigens nur 7 Sekunden dauern und ca 190 Meter Anhalteweg haben. das heißt, dass du selbst nach der Hälfte der Zeit noch Bremsen könntest, und vor dem Punkt stehen bleibst, wo sich das andere Auto befindet. Dabei willst du nichtmal zum stehen kommen, sondern nur auf 120km/h runterbremsen.

Und wenn du es in über 10 Sekunden nicht schaffst, mal einfach den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, dass dein Auto sich selber runterbremst, dann weiß ich echt nicht weiter.

Eine Gefährdung kann ich hier jedenfalls absolut gar nicht erkennen und wie gestern schon erwähnt ist das Fahren mit Richtgeschwindigkeit minus 10%+4km/h innerhalb der Gesetzlich erlaubten Tachoungenauigkeit und kann deswegen nicht als umgangssprachliches "absichtlich zu langsam Fahren" ausgelegt werden.
Da sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Messungenauigkeit an die gesetzlich vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit gehalten wird, kann es sich hierbei also nicht um eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch zu langsames Fahren handeln. Außerdem hat der nachfolgende Verkehr wie oben erwähnt eine mehr als ausreichend lange Reaktionszeit, um sich an den Verkehrsfluss vor ihm anzupassen. Desweiteren braucht ein Fahrzeug, das 14 Meter pro Sekunde schneller fährt und 200 Meter Abstand hat, noch über 10 Sekunden, um unter den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu kommen. Die Voraussetzungen, die Fahrspur wechseln zu dürfen, sind also erfüllt.

Bei dem Beispiel von "danach" (170km/h vs 90km/h bei 200m abstand) beträgt die Geschwindigkeitsdifferenz übrigens 22 Meter pro Sekunde. Du hast also immernoch über 9 Sekunden, bis du das Fahrzeug eingeholt hast. Die oben geschriebenen 6,5 Sekunden brauchst du bei dieser Geschwindigkeit für Mindestabstand von dir zu 90km/h-Auto + länge von diesem Auto + Sicherheitsabstand vor diesem Auto. Wie oben geschrieben bei minimalem Sicherheitsabstand.

Du musst also in keinem Szenario "kräftig" bremsen, weil in beiden Fällen der Anhalteweg bis zum Stillstand (und wir wollen nur 1/3 bzw 1/2 davon) geringer ist, als die bereits bestehende Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug + die Distanz, die dieses Fahrzeug während deines Bremsvorgangs zurücklegt.

Außerdem hatte ich gestern schon verlinkt, dass die Betriebsgefahr bei Geschwindigkeiten über der Richtgeschwindigkeit (in unserem Fall 130km/h) an die Person übergeht, die diese Geschwindigkeiten fährt. Sofern der Unfall also bei 130km/h vermeidbar gewesen wäre, bist du (mit-)schuldig abhängig davon, wie relevant deine höhere Geschwindigkeit" für die Gefahrensituation war.

In der Praxis bei mir (2spurige Autobahn, Bayern, größtenteils ohne Tempolimit) sieht es übrigens so aus, dass vornehmlich stärker motorisierte Fahrzeuge ein Problem damit haben, Sicherheitsabstände einzuhalten, LKW es generell fast nie machen und grade BMW, Skoda, Audi und ein paar VW/Mercedes dazu neigen, auch bei gleicher Geschwindigkeit auf beiden Fahrspuren Sicherheitsabstände zuzumachen, damit ja niemand vor ihnen auf die Fahrspur wechseln kann oder selbst mal bei 130km/h auf beiden Spuren bis an den Vordermann ranfahren, rechts in eine Lücke von vllt 40 Metern zu wechseln, um direkt vor dem bisherigen Vordermann wieder auf die Linke Spur rüberzuziehen. Teilweise mit Abständen zum neuen Hintermann von weniger als 3 Metern.
Ja, hier fahren auch Fahrzeuge mit 110-120km/h. Aber die Fallen nicht negativ auf und wenn jemand hinter einem LKW rauszieht und dann halt mal "nur" 90-100km/h hat, wenn er auf dem Linken Fahrstreifen ankommt, dann ist das einfach so und grade auf einer zweispurigen Autobahn, auf der auch LKW überholen dürfen, kommt das häufiger vor und man ist darauf eingestellt. Dass Kleinwagen nicht oder seltener den Blinker verwenden, kann ich übrigens nicht bestätigen. Mir kommt es eher so vor, als ob Vielfahrer/Firmenfahrzeuge eher dazu neigen, Verkehrsregeln zu ignorieren. Egal ob Blinken, Abstand, Tempolimits oder anderes.
 
Bei dem Beispiel von "danach" (170km/h vs 90km/h bei 200m abstand) beträgt die Geschwindigkeitsdifferenz übrigens 22 Meter pro Sekunde. Du hast also immernoch über 9 Sekunden, bis du das Fahrzeug eingeholt hast. Die oben geschriebenen 6,5 Sekunden brauchst du bei dieser Geschwindigkeit für Mindestabstand von dir zu 90km/h-Auto + länge von diesem Auto + Sicherheitsabstand vor diesem Auto. Wie oben geschrieben bei minimalem Sicherheitsabstand.

Du musst also in keinem Szenario "kräftig" bremsen, weil in beiden Fällen der Anhalteweg bis zum Stillstand (und wir wollen nur 1/3 bzw 1/2 davon) geringer ist, als die bereits bestehende Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug + die Distanz, die dieses Fahrzeug während deines Bremsvorgangs zurücklegt.

Das ist ja nicht der Rede wert bei so einem Abstand, das wäre ja traumhaft, wenn das die Mehrheit wäre. Meiner Erfahrung nach, gerade auf gut gefüllten AB's liegt das dann doch eher bei ~50-70m, die man selbst vom ausscherenden Fahrzeug entfernt ist. Da muss man halt was fester auf die Bremse latschen. Das ist dann in der Regel der zu kleine Sicherheitsabstand den man selber zum Vorausfahren hat, weil sich alle paar Sekunden dessen Geschwindigkeit ändert. Solange man halt keine Gefahrenbremsung machen muss, ist es m.E. "nur" nervig, aber halt okay.
 
Naja wir gehen da die ganze zeit von 90 bei dem Auto auf der rechten Spur aus. Da Lkw auf der bahn auch ca 90 fahren wäre kein überholvorgang nötig.

Wenn das Auto rechts aber 130 fährt, man selbst mit 200 angeschissen kommt, dann muss der rechts auch erheblich abbremsen um dem LKW nicht drauf zu fahren.

130 zu 90 sind 30% Reduktion.
200 zu 130 sind 35% Reduktion.

Also garnicht so weit auseinander im Verhältnis.
 
crashbandicot schrieb:
Hier war die Rede von "man müsse erahnen dass das Auto hinter dem LKW jederzeit rausziehen kann". Das klingt für mich wie eine Generalvollmacht.

Rechne immer mit der Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
 
Klar, das Verhältnis ist nicht weit auseinander, aber Physik, Masseträgheit und so, da ist das Bremsen aus 130 eher die "Kleinigkeit".
 
frankpr schrieb:
Ich kann nur schreiben, wie ich es mache: kurz Fuß vom Gas, damit ich zusätzlich zum Sicherheitsabstand noch mehr Platz nach vorn habe, ist links eine passende Lücke im Spiegel zu sehen, beschleunigen, Spur wechseln, fertig. Selbst die meisten Kleinwagen haben heutzutage ausreichend Kraft für solche Manöver.
Wie das funktionieren kann ist ja eigentlich logisch ... ich würds wohl ähnlich machen.
Bei Niyu klang das aber stellenweise so, als ginge er von einem generellen Überholverbot für Rechtsfahrer aus, solange auf der linken Spur Leute zügig unterwegs sind.
Wahrscheinlich war es so ja eh nicht gemeint. Die Beispielsituation ist ja auch speziell, da beide bremsen könnten/müssten aber nicht bremsen möchten.
Bei 3 Spuren ist das nicht so das Problem ... Niyu wird ohnehin ganz links fahren, und damit hat Oma die mittlere Spur zum Übberholen (der LKW hat da ja nix zu suchen, wenn er nicht gerade selbst überholt - und davon war bisher nicht die Rede).
Ich würde in dem konkreten Fall z.B. an Oma Schnarchs Stelle warten, bis links eine genügend große Lücke entsteht ... wenn ich dann dafür bremsen muss, dann ist das eben mal so.
Wenn allerdings Oma Scharch ca. 4-500m vor Mir (unterwegs mit 170+) nach links rüberzieht, dann würde ich mich auch nicht drüber aufregen (ist eh schlecht fürs Herz), sondern eben etwas abbremsen.
Da bricht sich doch niemenad nen Zacken aus der Krone ... weder Niyu, noch Oma und Opa Schnarch.
Allgemein gehe ich mal von einem "sauberen" Überholvorgang aus, und den Blinker von Oma schnarch sieht man auch bei 200 auf der linken Spur früh genug ... vorrausgesetzt der blinkt auch lang genug, dass selbst der letzte Blindfisch merken kann, dass sich da ein Spurwechsel anbahnt - und flammt nicht nur BEIM Spurwechsel kurz auf (wie ich das als Beifahrer schon sehr oft gesehen habe).

Zum Glück kann man andere Fahrer wegen "Nötigung zum Bremsen/Verlangsamen" noch nicht belangen ... da wäre sonst richtig was los vor deutschen Gerichten ;)
 
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