DaruDaru schrieb:
Was hindert denn die Oma daran noch die zwei oder drei Sekunden zu warten um mich vorbei zu lassen ?
Bei 170km/h va 90km/h dauert es 6,5 Sekunden, bis du soweit vorbei bist, dass das langsamere Auto rüberziehen dürfte, wenn wir von konstanten Geschwindigkeiten und minimalem Sicherheitsabstand ausgehen. Also eine Verdopplung deines "Schätzwertes". Außerdem wird derjenige hinter dir mit 160km/h genau das gleiche Argument bringen. Bis zu welchem Punkt willst du diese Argumentation fortsetzen? Darfdas 90km/h-Auto erst dann die Spur wechseln, wenn links nichts mehr kommt, was schneller als 90km/h ist, weil jeder andere ja bremsen müsste, weil mit minimalem Sicherheitsabstand zum Vordermann gefahren wird und deswegen eh keiner von rechts in die Spur wechseln dürfte?
Das ist genau diese Ich-Bezogene Sichtweise, die den Straßenverkehr so gefährlich macht. Dabei sagt die StVO doch sehr deutlich, dass man Umsicht und Rücksicht walten lassen soll. Sogar ganz am Anfang.
Klar wird ein Auto mit 90km/h erstmal auf der linken Spur den schnelleren vorbeilassen. Und dann vllt auch die nächsten drei. Aber irgendwann ist der "kleinere" auch mal dran. Und wenn dann grade du der nächste auf der linken Spur bist, dann hast du halt Pech und musst mal bremsen. Dafür bist du dann nächstemal vielleicht einer von denen, die vorbeigelassen werden, wo das andere Auto bremsen muss. Im Endeffekt muss halt jeder irgendwann mal zurückstecken. Eine Eingebaute Vorfahrt für das schnellere Auto kennt die StVO besonders jenseits der 130km/h nicht.
DaruDaru schrieb:
Ich muss nicht bremsen und Ömchen musste wenn überhaupt nur kurz vom Gas.
Warum ist es vorzuziehen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vom Gas muss und nicht du? Sind wir heute wieder ein bisschen egoistisch?
DaruDaru schrieb:
Und so sieht das auch die StVO.
Nein tut sie nicht. Ich wette, du hast hier keinen entsprechenden StVO-Paragraphen angeführt, weil du keinen gefunden hast, der sich auf Spurwechsel auf der Autobahn bezieht. Zumindest habe ich dort die letzten Tage ziemlich intensiv quergelesen und weder da noch in einschlägigen Juraforen Gesetzestexte oder Urteile finden können, die verbieten, auf der BAB die Spur zu wechseln, wenn der nachfolgende Verkehr deswegen die Geschwindigkeit verringern muss.
Dafür hab ich aber Urteile gefunden, in denen festgelegt wird, dass ein Überholvorgang in 45 Sekunden abgeschlossen sein muss unter Hinweis auf den sich dahinter stauenden Verkehr, der gerne schneller fahren würde. Hier hat es das Gericht für zumutbar gehalten, dass der nachfolgende Verkehr für die Dauer des Überholvorgangs ddie Geschwindigkeit entsprechend anpasst und halt mal bis zu 45 Sekunden NICHT am Anschlag bzw der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
DaruDaru schrieb:
Wenn Oma mit knapp 90 auf der rechten Spur vergammelt darf sie mir nicht einfach vor den Kühler ziehen .. ganz einfach.
Im diskutierten Beispiel war von 200 Meter Abstand die Rede. Das entspricht dem doppelten Sicherheitsabstand. Damit sind für "die Oma" die Voraussetzungen erfüllt, die Spur wechseln zu dürfen und du musst versuchen dich daran zu erinnern, was dir damals dein Fahrlehrer über das mittlere Pedal beizubringen versucht hat.
Von "vor den Kühler ziehen" aka in deinen Sicherheitsabstand fahren hat niemand außer dir geredet.
DaruDaru schrieb:
Solche Spezialisten sieht man jedoch allzu oft. Fahren einen halben Vormittag auf den Vordermann auf und knapp zwanzig Meter vorher wird zeitgleich mit der Betätigung des Blinkers (wenn denn überhaupt geblinkt wird) auf die linke Spur gezogen.
Und schonwieder versuchst du ohne Bezug zur vorherigen Diskussion den anderen Verkehrsteilnehmern rechtswidriges Verhaltne zu unterstellen und redest plötzlich von 20 Metern, obwohl vorher über 200 Meter, also die 10fache Distanz geredet worden ist. Aber wenn man seinen Standpunkt anders nicht rechtfertigen kann, versucht man halt die Situation soweit zu verbiegen, bis der andere Schuld ist.