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generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?
- Ersteller BodyLove
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Scheitel
Admiral
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Oder man läßt es, wie es ist, nur nutzt mal die Steuereinnahmen aus der KFZ Steuer und dem Spritverkauf und um Verkehrsleitsysteme weiter auszubauen und immer dann, wenn es nötig ist, die Geschwindigkeit zu regulieren. Aber eben nicht immer, überall und pauschal.
Das zweckgebundene Steuerausgaben utopisches Denken meinerseits, zumindest in diesem Fall sind, ist mir klar
Das zweckgebundene Steuerausgaben utopisches Denken meinerseits, zumindest in diesem Fall sind, ist mir klar

WutzDieSau
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Man könnte ja auch die größten Nutzer der Autobahnen entsprechend zur Kasse bitten.
Wenn Unternehmen ihre Lagerkosten runter fahren und das auf die Straße verlagern sollen die auch dafür blechen.
Die Auflieger sind meist steuerfrei (grünes Kennzeichen), die Zugmaschinen in Litauen und Co registriert, die Spedition sitzt aber in D und die Lieferungen erfolgen auch innerhalb von D. Das ist dann EU gängige Betriebsweise.
Ein Lkw nutzt die Autobahn ab wie 100.000 Pkw.
Dann Rechte Spur nur für LKW + striktes Überholverbot.
Zwei weitere spuren für alle Pkw, wobei Sprinter und Anhänger dann nicht auf die linke Spur dürfen.
Das sollte eigentlich klappen.
Wenn Unternehmen ihre Lagerkosten runter fahren und das auf die Straße verlagern sollen die auch dafür blechen.
Die Auflieger sind meist steuerfrei (grünes Kennzeichen), die Zugmaschinen in Litauen und Co registriert, die Spedition sitzt aber in D und die Lieferungen erfolgen auch innerhalb von D. Das ist dann EU gängige Betriebsweise.
Ein Lkw nutzt die Autobahn ab wie 100.000 Pkw.
Dann Rechte Spur nur für LKW + striktes Überholverbot.
Zwei weitere spuren für alle Pkw, wobei Sprinter und Anhänger dann nicht auf die linke Spur dürfen.
Das sollte eigentlich klappen.
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Und es ist wohl nicht gefährlich, wenn SpeedyGonzalez von 200kmh auf 100 abbremsen muss, weil Oma Schnarch einfach rauszieht?hallo7 schrieb:Das stimmt aber nicht, man muss nur darauf achten, dass der Vorgang *gefahrlos* ist.
Also für mich ist das die Definition von Gefahr.
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
WutzDieSau
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Wenn speedygonzales kurzsichtig ist und nicht sieht, dass da hinter einem Lkw ein Auto fährt was potentiell ausscheren könnte, und einfach draufballert ist er nicht fähig ein Kfz zu führen.
Kommt halt auf die Distanz an, wann das Auto rüber zieht. Es gibt kein Recht auf konstante 200 kmh ohne abbremsen.
Kommt halt auf die Distanz an, wann das Auto rüber zieht. Es gibt kein Recht auf konstante 200 kmh ohne abbremsen.
Scheitel
Admiral
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Deswegen ist eben bei beiden aufpassen angesagt, und ich würde behaupten, der schnell fahrende tut es prinzipbedingt, der andere häufig nicht.
Solange das alles unkritisch, also ohne Voll/Notbremsung endet ist es ja auch nicht so wild, sondern "nur" manchmal nervig, weil es halt durchs Schauen des Ausscherenden hätte vermieden werden können.
Die paar Sekunden, um wieder seine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, sind ja total egal.
Da sollte sich dann aber auch keiner der von rechts (halb oder ganz blind) Rausscherenden wundern, wenn da mal irgendwie der Sicherheitsabstand für einen kurzen Augenblick kleiner wird, weil der Schnellere von hinten eben keine Vollbremsung macht.
Werde beim unbegrenzten Fahren jetzt nicht so häufig überholt, aber wenn da nen Auto im Tiefflug ankommt, sieht man es doch immer auch rechtzeitig im Rückspiegel. Und auch da als schneller fahrender mal für jemand noch schnelleres ggf. vom Gas zu gehen und sich rechts in die vielen noch langsameren einordnen ist m.E. auch nicht zu viel verlangt.
Solange das alles unkritisch, also ohne Voll/Notbremsung endet ist es ja auch nicht so wild, sondern "nur" manchmal nervig, weil es halt durchs Schauen des Ausscherenden hätte vermieden werden können.
Die paar Sekunden, um wieder seine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, sind ja total egal.
Da sollte sich dann aber auch keiner der von rechts (halb oder ganz blind) Rausscherenden wundern, wenn da mal irgendwie der Sicherheitsabstand für einen kurzen Augenblick kleiner wird, weil der Schnellere von hinten eben keine Vollbremsung macht.
Werde beim unbegrenzten Fahren jetzt nicht so häufig überholt, aber wenn da nen Auto im Tiefflug ankommt, sieht man es doch immer auch rechtzeitig im Rückspiegel. Und auch da als schneller fahrender mal für jemand noch schnelleres ggf. vom Gas zu gehen und sich rechts in die vielen noch langsameren einordnen ist m.E. auch nicht zu viel verlangt.
WutzDieSau
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Entfernungen und Geschwindigkeit siehst du aber durch die Frontscheibe deutlich besser als durch den eingeschränkten Winkel im Rückspiegel.
crashbandicot
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WutzDieSau schrieb:dass da hinter einem Lkw ein Auto fährt was potentiell ausscheren könnte
Egal was das Auto potentiell machen könnte,
§7 (5) StVoein Fahrstreifen (darf) nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Scheitel
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Auch das Gesetz ändert nichts daran, dass man als schneller Fahrender immer aufpassen und vor allem damit rechnen muss.
Wie jedes Gesetz wird auch das ständig gebrochen, sei es aus Absicht oder weil man es verpennt hat.
Deswegen fahren wir mit Dashcam, um (sofern denn dann zugelassen) im Zweifel beweisen zu können, das jemand blind rausgezogen ist.
Eben weil es schon mal um Haaresbreite schief ging.
Natürlich sieht man Entfernungen und Geschwindigkeit besser durch die Frontscheibe, trotzdem sollte man es als jemand, der den Führerschein bestanden hat, auch mit den Spiegeln können. Ist ja jetzt kein Hexenwerk und reingucken "muss" man ja sowieso vorm überholen. Da kann man es auch gleich vernünftig tun.
Wie jedes Gesetz wird auch das ständig gebrochen, sei es aus Absicht oder weil man es verpennt hat.
Deswegen fahren wir mit Dashcam, um (sofern denn dann zugelassen) im Zweifel beweisen zu können, das jemand blind rausgezogen ist.
Eben weil es schon mal um Haaresbreite schief ging.
Natürlich sieht man Entfernungen und Geschwindigkeit besser durch die Frontscheibe, trotzdem sollte man es als jemand, der den Führerschein bestanden hat, auch mit den Spiegeln können. Ist ja jetzt kein Hexenwerk und reingucken "muss" man ja sowieso vorm überholen. Da kann man es auch gleich vernünftig tun.
WutzDieSau
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Dashcam ist hierzulande noch nicht rechtlich abgesichert.
@crashbandicot
Nach StVO §3 Abs. 2a ist die Oma aus dem Beispiel eh besonders geschützt.
Ansonsten gilt im gleichen Paragraphen in Absatz 1, dass die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges angepasst werden muss. Wer also aus 200 kmh nicht kurzfristig auf 100 abbremsen kann - bedingt durch Auto oder Angst - , der sollte vielleicht keine 200 fahren.
@crashbandicot
Nach StVO §3 Abs. 2a ist die Oma aus dem Beispiel eh besonders geschützt.
Ansonsten gilt im gleichen Paragraphen in Absatz 1, dass die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges angepasst werden muss. Wer also aus 200 kmh nicht kurzfristig auf 100 abbremsen kann - bedingt durch Auto oder Angst - , der sollte vielleicht keine 200 fahren.
Zuletzt bearbeitet:
crashbandicot
Captain
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WutzDieSau schrieb:dass die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen
Zweispurige Autobahn, 6 Uhr am Sonntag, Sichtverhältnisse klar. Rechts bewegt sich ein LKW (Lebensmitteltransporter, dürfen auch Sonntags fahren), dahinter ein Auto mit 80km/h, ich auf der linken Spur mit 200km/h.
Und jetzt soll deiner Meinung nach der PKW Fahrer mit 80km/h das Recht haben auf die linke Spur zu wechseln?

WutzDieSau
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Gerade war es noch eine Oma, und von uhrzeiten und Wetter war keine Rede.
crashbandicot
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Ich habe keine Oma ins Spiel gebracht.
WhiteShark
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Ja der hat das Recht rauszuziehen, wenn du weit genug weg bist.
Musst du halt mal von Gas oder leicht bremsen.
Musst du halt mal von Gas oder leicht bremsen.
crashbandicot
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WhiteShark schrieb:wenn du weit genug weg bist.
Hier war die Rede von "man müsse erahnen dass das Auto hinter dem LKW jederzeit rausziehen kann". Das klingt für mich wie eine Generalvollmacht.
Lübke
Fleet Admiral
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und ich hoffe das bleibt auch so. einen letzten rest der eigentlich verfassungsmäßig geschützten privatsphäre möchte ich auch in zeiten von facebook erhalten wissen. totalüberwachung wenn dann nur durch den staat und nicht durch jeden deppen, der was bei facebook posten kann. dann lieber ne blackbox, die NICHT mit dem internet verbunden ist sondern nach einem unfall ausgelesen werden kann.Dashcam ist hierzulande noch nicht rechtlich abgesichert.
WutzDieSau
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crashbandicot schrieb:Hier war die Rede von "man müsse erahnen dass das Auto hinter dem LKW jederzeit rausziehen kann". Das klingt für mich wie eine Generalvollmacht.
Das kommt immer auf die Einzelheiten an.
Wenn du 50m weg bist darf der Wagen nicht rüber ziehen. Wenn du aber noch 400m weg bist und der Wagen bereits die Blinker gesetzt hat (muss man ja beim Spurwechsel) dann hast du kein Recht auf die linke Spur sondern kannst schon mal vom Gas gehen oder langsam anfangen zu bremsen.
Scheitel
Admiral
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Wenn du 50m weg bist darf der Wagen nicht rüber ziehen. Wenn du aber noch 400m weg bist und der Wagen bereits die Blinker gesetzt hat (muss man ja beim Spurwechsel) dann hast du kein Recht auf die linke Spur sondern kannst schon mal vom Gas gehen oder langsam anfangen zu bremsen
In dem Beispiel wäre es natürlich kein Problem, im Idealfall ist der ja schon wieder zurück auf der rechten Spur vorm LKW.
Dashcam ist hierzulande noch nicht rechtlich abgesichert.
und ich hoffe das bleibt auch so.
Das eine Dashcam rechtlich erstmal egal ist, ist mir zumindest klar.
Wäre aber dafür, dass die erlaubt sind, um die eigene Unschuld zu beweisen und eben nicht jeden anzuschwärzen.
Habe die seit dem Vorfall 2012 drin und maximal 3 oder 4x am PC gehabt um mir was anzuschauen bzw. ob die SD Karte noch richtig läuft. Sonst wirds immer und immer wieder überschrieben, was da drauf ist hat halt bis auf ein oder 2 Ausnahmen keinerlei Interesse für mich. Ausnahme war z.B., ich bin mit Schrittgeschwindigkeit im Stop & Go von einem mobilen Blitzer geblitzt worden und wollte den kurzen Teil vom Video wegsichern, falls doch mal Post kommt.
Natürlich schaue ich auch dann und wann Dashcamvideos auf YT, aber das war es auch. Auf die Idee selber irgendwo irgendwas hochzuladen bin ich noch nicht gekommen und das wird sich wohl auch nicht ändern.
pcw
Lt. Commander
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(Mit-)Haftung durch erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Dashcam zur Beweissicherung
Wieso geht ihr eigentlich die ganze Zeit davon aus, dass Autobahnen mindestens 3 Fahrstreifen pro Richtung haben? Die meisten Autobahnstreckenen, die ich bisher gefahren bin, sind eher nur zweispurig ausgelegt.
Übrigens: Wie lange darf man eigentlich zwischen Überholmanövern auf der mittleren Spur fahren?
Soweit mir bekannt ist, gibt es übrigens gar keine "Vorfahrtsregelung" für Spurwechsel auf der Autobahn (mal abgesehen vom Auf- und Abfahren). Hier zieht lediglich die Regel, dass beim Spurwechsel eine Gefahr ausgeschlossen werden muss.
Wenn du also ausreichend Abstand zu dem Verkehrsteilnehmer mit 90km/h hast, dass du ohne Gefährdung bremsen kannst, darf der Verkehrsteilnehmer scheinbar zum Überholen eines LKWs vor dir die Fahrspur wechseln und dieses Überholmanöver (Sicherheitsabstand hinter dem zu überholenden KFZ + Länge des KFZ + Sicherheitsabstand vor dem zu überholenden KFZ) dann mit einer Geschwindigkeit seiner Wahl in bis zu 45 Sekunden abzuschließen.
Das entspricht dann ziemlich genau dem, was dir quasi jeden Tag auf einer zweispurigen Autobahn mit LKW- und Busverkehr begegnet.
Außerdem bitte ich darum zu beachten, dass a) die Richtgeschwindigkeit nicht als "Ohne triftigen Grund langsam fahren" gewertet werden kann, weil der triftige Grund im Beachten der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung besteht und b) grade schwächer motorisierte Fahrzeuge bei Steigungen nicht so stark beschleunigen könne, wie es mancher gerne hätte. Dementsprechend kann es durchaus passieren, dass ein PKW, der hinter einem LKW eine Spur nach links wechselt zum Abschluss des Überholvorgangs immernoch nicht die Richtgeschwindigkeit erreicht hat, obwohl das Fahrzeug an seine Leistungsgrenzen ausgereizt wird.
Es gibt übrigens schon Regelungen zu Tempolimits auf Autobahnen. Die sind sogar teilweise abhängig vom Gewicht und anderer Kriterien hier und hier geregelt. Außerdem wird hier sogar geregelt, dass es Mindestanforderungen gibt, die ein KFZ zum Benutzen einer Autobahn erfüllen muss.
Ich finde im übrigen die Forderung nach mindestens 3- oder 4-spurigen Autobahnen putzig. Wenn ein "Verstöße gegen die StVO müssen von Neuwagen automatisch gemeldet werden" mit "dann kauf ich nurnoch gebraucht" beantwortet werden, beantwortet die zuständige Behörde eine Verpflichtung von mindestens x Fahrspuren auf einer Autobahn damit, dass alle Autobahnen mit weniger Fahrspuren zu Bundesstraßen umetikettiert werden und ihr nurnoch 100km/h fahren dürft.
Ich würde es im übrigen begrüßen, wenn hier einige Diskussionsteilnehmer mal versuchen, die Positionen anderer Verkehrsteilnehmer einzunehmen und auf eine Regelung hinzuwirken, die möglichst vielen Verkehrsteilnehmern/Interessen dient, anstatt auf einem sturen "ICH will aber" zu beharren.
Dashcam zur Beweissicherung
Wieso geht ihr eigentlich die ganze Zeit davon aus, dass Autobahnen mindestens 3 Fahrstreifen pro Richtung haben? Die meisten Autobahnstreckenen, die ich bisher gefahren bin, sind eher nur zweispurig ausgelegt.
Übrigens: Wie lange darf man eigentlich zwischen Überholmanövern auf der mittleren Spur fahren?
Soweit mir bekannt ist, gibt es übrigens gar keine "Vorfahrtsregelung" für Spurwechsel auf der Autobahn (mal abgesehen vom Auf- und Abfahren). Hier zieht lediglich die Regel, dass beim Spurwechsel eine Gefahr ausgeschlossen werden muss.
Wenn du also ausreichend Abstand zu dem Verkehrsteilnehmer mit 90km/h hast, dass du ohne Gefährdung bremsen kannst, darf der Verkehrsteilnehmer scheinbar zum Überholen eines LKWs vor dir die Fahrspur wechseln und dieses Überholmanöver (Sicherheitsabstand hinter dem zu überholenden KFZ + Länge des KFZ + Sicherheitsabstand vor dem zu überholenden KFZ) dann mit einer Geschwindigkeit seiner Wahl in bis zu 45 Sekunden abzuschließen.
Das entspricht dann ziemlich genau dem, was dir quasi jeden Tag auf einer zweispurigen Autobahn mit LKW- und Busverkehr begegnet.
Außerdem bitte ich darum zu beachten, dass a) die Richtgeschwindigkeit nicht als "Ohne triftigen Grund langsam fahren" gewertet werden kann, weil der triftige Grund im Beachten der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung besteht und b) grade schwächer motorisierte Fahrzeuge bei Steigungen nicht so stark beschleunigen könne, wie es mancher gerne hätte. Dementsprechend kann es durchaus passieren, dass ein PKW, der hinter einem LKW eine Spur nach links wechselt zum Abschluss des Überholvorgangs immernoch nicht die Richtgeschwindigkeit erreicht hat, obwohl das Fahrzeug an seine Leistungsgrenzen ausgereizt wird.
Es gibt übrigens schon Regelungen zu Tempolimits auf Autobahnen. Die sind sogar teilweise abhängig vom Gewicht und anderer Kriterien hier und hier geregelt. Außerdem wird hier sogar geregelt, dass es Mindestanforderungen gibt, die ein KFZ zum Benutzen einer Autobahn erfüllen muss.
Ich finde im übrigen die Forderung nach mindestens 3- oder 4-spurigen Autobahnen putzig. Wenn ein "Verstöße gegen die StVO müssen von Neuwagen automatisch gemeldet werden" mit "dann kauf ich nurnoch gebraucht" beantwortet werden, beantwortet die zuständige Behörde eine Verpflichtung von mindestens x Fahrspuren auf einer Autobahn damit, dass alle Autobahnen mit weniger Fahrspuren zu Bundesstraßen umetikettiert werden und ihr nurnoch 100km/h fahren dürft.
Ich würde es im übrigen begrüßen, wenn hier einige Diskussionsteilnehmer mal versuchen, die Positionen anderer Verkehrsteilnehmer einzunehmen und auf eine Regelung hinzuwirken, die möglichst vielen Verkehrsteilnehmern/Interessen dient, anstatt auf einem sturen "ICH will aber" zu beharren.
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WutzDieSau schrieb:Wenn speedygonzales kurzsichtig ist und nicht sieht, dass da hinter einem Lkw ein Auto fährt was potentiell ausscheren könnte, und einfach draufballert ist er nicht fähig ein Kfz zu führen.
Kommt halt auf die Distanz an, wann das Auto rüber zieht. Es gibt kein Recht auf konstante 200 kmh ohne abbremsen.
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn Oma Schnarch die Situation nicht überblicken kann sollte sie nicht überholen.
Entweder man schafft es zu überholen ohne sich und andere zu gefährden oder man passt seine Geschwindigkeit an. Der fließende Verkehr hat immer Vorrang. Nur weil man seinen Wunsch zu überholen nicht in Einklang mit der Verkehrssituation bringen kann heißt das nicht, das man „nach mir die Sintflut“ einfach ausscheren kann. Das nennt man dann ausbremsen - erfüllt den Tatbestand der Nötigung und ist einfach nur gefährlich.
Ich denke hier wird zuviel in die Aussagen reininterpretiert und zuviele Aber wenn und wenn nicht reingebracht.
Definieren wir die Situation doch erstmal:
2-Spurige Autobahn. Unbegrenzt.
Wir haben eine mittlere Auslastung. Alle paar Kilometer ein LKW.
Oma Schnarch fährt führ Ihre Verhältnisse flotte 120kmh.
Der LKW fährt nominell 80 - aber eher so 90.
Oma Schnarch fährt nun bis auf 60 Meter an den LKW ran und möchte gerne überholen.
Sie schaut vorbildich in den Rückspiegel und sieht SpeedyGonzales mit für seine Verhältnisse moderate 170kmh in ca. 300 Metern Entfernung.
Speedy Gonzales verstößt dabei nicht gegen das Rechtsfahrgebot, da er gerade noch im Überholvorgang zu Opa Schnarch ist, der etwa 200 Meter hinter Oma ist und nach dem Abschluß quasi direkt in den Überholvorgang zum LKW übergeht.
Darf nun Oma Schnarch einfach rausziehen weil Speedy damit rechnen muss - oder wiegt die Gefährdung, dass Speedy stärker runterbremsen müsste als Oma und dass hinter Speedy noch 2 andere Roadrunner in etwa gleicher Geschwindigkeit diesen "Pulk" zusammen - quasi in Kolonne überholen wollen?
Und wie wirkt sich das aus?
Bremst die Oma. Dann muss auch Opa kurz danach bremsen. Ist das schlimm? Nein. Eventuell weitere auffahrende können links überholen.
Bremst Speedy - dann gibt es ein Problem. Die verlangsamte linke Spur staut sich - durch das Überholverbot über die rechte Spur kann es sich nicht auflösen und ein gedrängter Pulk entsteht.
Wer meint, das wäre ja nicht so wild: Ich habe life und in Farbe einen 3 Kilometer-Stau bis zum Stillstand gehabt - wegen eines einzigen LKW-Elefantenrennens. Nicht ganz die Situation wie hier - aber in kleinerem Ausmaß passiert das auch - und das nur, weil man die linke Spur ausbremst wegen einer gefährdenden Fahrweise. Und daher hat IMMER die linke Spur Vorrang und wenn irgendwo gebremst werden sollte dann auf der rechten Spur.
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