generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mustis schrieb:
vorfahrtberechtigten spur
Soweit ich das bisher gelesen habe, gibt es sowas auf der Autobahn nicht ... ausgenommen beim Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur ... da hat der fließende Verkehr Vorfahrt.
Ansonsten sind die Vorfahrtsregeln für die Autobahn nicht wirklich klar.
Alles was zum Spurwechseln auf Autobahnen klar gesagt wird, ist, dass diese so auszuführen sind, dass sie keine Gefährdung darstellen.
eben genau so, wie @hallo7 das schon gesagt hat.
Der einizige eindeutige Satz dazu in der StVO ist scheinbar §7, Abs. 5 StVO:
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
Natürlich ist der Wechselnde dazu verpflichtet, VOR dem tatsächlichen Wechsel sicherzustellen, dass die angepeilte Fahrspur frei ist.
Ob das der Fall WAR, muss im Einzelfall geprüft werden ... ihr redet hier also nicht über Gesetze, sondern über Rechtssprechung.
https://www.google.com/search?client=firefox-b&q=Rechtsprechungsübersicht&spell=1&sa=X&ved=0ahUKEwjBk7mJ1o3dAhXjtYsKHa6CCHoQBQgkKAA&biw=1920&bih=901
Wer Lust hat, kann ja mal schauen, ob er was findet, womit er euch Klarheit verschaffen kann ... ich habe für heute genug "juristisch" gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hallo7
mag in der Theorie ja sein, praktisch sind deine PKW 100 aber irgendwo bei den LKW 85-90 die der fährt
und wenn hinten offensichtlich jemand mit 200 angeschossen kommt sollte man so viel Selbsterhaltungstrieb haben bei einer Differenz von realistisch 2-5km/h entweder richtig vorwärts zu machen, oder wirklich verzichten bis man da vorbeischnarchen kann - alles Andere sollte mit 10 Stockschlägen auf nackten Anus bestraft werden, weil einfach unter aller Sau (dürfen hin oder her), da würde ich (als Auto B) auch mit nur 120 schon eine gewisse Antipathie gegen A entwickeln
 
DerOlf schrieb:
@Mustis:
Kurz, der schnellere hat IMMER Vorrang?

Ich würde in beiden Fällen auf den Verstand setzen ...
Der Fahrer von Auto A sollte genug Grips haben, um damit zu rechnen, dass der vor ihm blinkende rüberzieht.
Der Fahrer von Auto B sollte in etwa einschätzen, OB sein Überholvorgang B zu einem Bremsmanöver zwingt.
Ist das der Fall, dann sollte er es eventuell lassen und warten, bis B vorbei ist ... nicht weil irgendein komisches Gesetz das sagt, sondern einfach weil es so für alle weniger Stress bedeutet.

Beide sollten ihr Gehirn einschalten, und nicht einfach nur "dejure.de" bemühen.

@Smartin:
nein da war KEIN Zebrastreifen ... in dem speziellen Fall gilt aber:

So etwas gab es da nicht, also:

Und genau das habe ich bei stehendem Verkehr gemacht.
Der "Penner" ist trotzdem losgefahren, als mein Knie gerade auf höhe seines Kennzeichens war ... er hatte JEDE Möglichkeit mich zu sehen ... er sah mich (offensichtlich) nicht, und deswegen hat er auch nicht noch die halbe Sekunde warten können, bis ich vorbei gewesen bin.

Wie gesagt, Ampeln, Überwege oder derartiges gibt es dort nicht ... aber dadurch, dass diese Strasse zu den Angestelltenparkplätzen eines der größten Krankenhäuser sowie mehrerer Industriebetriebe hier führt, ist es eben zu Feierabend/Schichtwechsel immer etwas voller.
Ist halt einfach doof geregelt an der Stelle, eigentlich müsste es da eine Ampel geben oder wenigstens einen Zebrastreifen.
Die entsprechende Anwohnerinitiative ist nun schon 30 Jahre alt ... es passiert exakt nichts ... nur der Verkehr wird immer dichter.
Oh Mann, Du bist echt unbelehrbar. Ich gebe Dir den ernstgemeinten Tipp, wenigstens mal die theoretische Fahrprüfung abzulegen. Du bist mit Deiner Unwissenheit eine Gefahr für Dich selbst und für andere.
Es ist kein Zebrastreifen, also hast Du auch keinen Vorrang (denn nur dort hast Du Vorrang, oder bei entsprechender Ampelschaltung oder wenn ein abbiegender Verkehr kommt), weil Du die Straße in Deinem Fall queren willst und deswegen Vorrang gewähren musst (ich hab es Dir sogar verlinkt, ignoriere es, verklag den Fahrlehrer, weil er falsch liegt, mach Dein "Olfsches Law", wie so oft, mach was Du willst).

Was hat die Pflicht die Straße an Ampeln und Kreuzungen zu überqueren mit dem Gewähren von Vorfahrt/Vorrang zu tun? Gar nichts! Der Hintergrund ist vielmehr, dass Du eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße begehst, wenn Du die Straße überquerst und dabei nicht die Ampel benutzt, obwohl sie in unmittelbarer Nähe ist.
Nochmal DU musst die Straße sicher und zügig überqueren, was nicht nur eine Spur betrifft, sondern beide Spuren (die komplette Straße). Augenscheinlich hast Du es nicht getan, weil Dich der andere fast beim Anfahren über den Haufen gefahren hat.
Das einzige Problem, was der Autofahrer hat, ist sein generelles Mitverschulden aus der Betriebsgefahr heraus. Aber die hat er auch, wenn er komplett "unschuldig" ist, weil das eine verschuldensunabhängige Haftung ist. D.h. wenn er Dich über den Haufen gefahren hätte, hätte er eine Teilschuld gehabt, Dein Verschulden wäre aber mindestens genauso hoch, wenn nicht höher als seins. Die Sache ist völlig klar, ist nicht nur Gesetz sondern xfache Jahrzehntelange Rechtsprechung und braucht nicht ewig zu diskutiert werden, zumal es hier auch um ein ganz anderes Thema geht. Wenn Du meinst Du bist im Recht, mach weiter so. Aber gefährde dann wenigstens nicht die anderen.

Und zu der Ausfahr/Spurwechselaktion. Der Rechtsfahrende darf nur die Spur wechseln, wenn er den Linksfahrenden dadurch nicht gefährdet. Der Linksfahrende muss überhaupt nicht damit rechnen, dass der Rechtsfahrende ihn gefährden wird. Der sogenannte Anscheinsbeweis richtet sich immer erstmal gegen den Spurwechselnden.
 
Natürlich muss der Linksfahrende damit rechnen - er befindet sich in einem Überholvorgang.

Bei einem Unfall bekommen beide Teilschuld, egal wie unfähig der Spurwechselnde war.
 
Tempolimit ja, 130kmh nein.
es gibt strecken auf denen kann man 180 fahren, auf anderen sind 120 bereits zu viel.
auf einer 4-spurigen autobahn rechts zu überholen ist die größte bullshit idee, denn dann passieren erst recht unfälle. ich denke schneller als 180 muss keiner fahren, bei 250 kannste eigentlich nicht vernünftig reagieren wenn plötzlich was passiert. ab 130 geht der spritverbrauch zudem unproportional nach oben, aber das juckt die ganzen bonzen ja eh nicht.
 
@hallo7
ja und NEIN! Die Teilschuld (ja aber aus anderem Grund) Die ergibt sich nur aus einer erhöhten Betriebsgefahr und nur dann, wenn er mehr als die Richtgeschwindigkeit gefahren ist. (160km/h 20% Mitverschulden des "rasenden Linksfahrers", 180kmh 25% Mitverschulden des "rasenden Linksfahrers", bis 200km/h 30% Mitverschulden des "rasenden Linksfahrers") Ansonsten hat der Rechtsfahrer erstmal grundsätzlich alleine Schuld, weil er einen unzulässigen Spurwechsel gemacht hat. (also nein), d.h. der Rechtsverstoß liegt erstmal allein bei dem "rechtswidrig die Spur wechselnden"
https://www.iww.de/va/archiv/haftun...rittener-autobahn-richtgeschwindigkeit-f43318

(Überholen hast Du nur, wenn eine Spur in eine Richtung ist und die Gegenspur genutzt werden muss.)

EDIT: und die Teilschuld (wie aus dem Urteil ersichtlich) ist auch widerlegbar, d.h. es ist wieder ein Anscheinsbeweis und der Linksfahrende müsste beweisen, dass er den Unfall auch bei 130 km/h nicht hätte verhindern können. D.h. wenn er einen Zeugen hat, dass der Rechtsfahrende 2m vor ihm ausgeschert ist, dann könnte er mitunter sogar aus der Nummer des Mitverschuldens raus kommen, weil sich die Betriebsgefahr nicht verwirklicht hat. Wie gesagt die "abstrakte Gefahr" als solche reicht nicht. Sie muss sich verwirklichen. Auch wenn die Gerichte das nicht immer beachten und bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auch von einer konkreten Gefahrverwirklichung ausgehen und damit ein Mitverschulden annehmen (das Problem liegt hier in erster Linie in der Beweisführung, weil hinsichtlich des Mitverschuldens der Linksfahrende beweispflichtig ist (Beweislastumkehr), und der Beweis meist mangels Zeuge - hier werden in aller Regeln aus dem "Fair-trial-grundsatz" nur "Dritte" als Zeugen gelten und nicht Beifahrer - nicht geführt werden kann).
 
Zuletzt bearbeitet:
Smartin schrieb:
Überholen hast Du nur, wenn eine Spur in eine Richtung ist und die Gegenspur genutzt werden muss.

Nein?

Lies mal diese Begründung durch https://openjur.de/u/889119.html (es geht um die Autobahn, du kannst die vorhergehenden Urteile lesen). Da werden doch eindeutig die Paragrafen vom Überholen und des Spurwechsels aufgegriffen und behandelt.

Hier wird die Schuld beim Ausscherer gesehen, weil es unmittelbar beim Spurwechsel zum Unfall kam. Sprich beide Fahrzeuge waren vor dem Aufprall nicht in einer Linie auf dem selben Fahrstreifen. Kurz, der hat ihn erwischt bevor der Fahrstreifen gewechselt war.

Das impliziert für mich, dass wenn der Fahrspurwechsel abgeschlossen hätte werden können, dann hätte der Nachfahrende ein Problem mit dem Richter.

Darüber hinaus hat der Kläger nach den Ausführungen des Sachverständigen bereits bei Einleitung des Fahrspurwechsels das Fahrzeug des Beklagten auf der Überholspur erkennen können, weshalb er seinen Überholvorgang nebst Spurwechsel hätte hintanstellen müssen. Im Zeitpunkt der 2. Rückschaupflicht befand sich das Fahrzeug des Beklagten in einer Entfernung von nur 40 m, was angesichts der Geschwindigkeit des Fahrzeuges des Klägers von ca. 95 km/h nicht ausreichte, um vor dem Fahrzeug des Beklagten auf die Fahrspur zu wechseln und gleichgerichtet so vor dem Fahrzeug des Beklagten herzufahren, dass dieser nicht gefährdet wäre. Denn das Fahrzeug des Beklagten zu 1.) wurde mit einer Geschwindigkeit von ca. 130 km/h bewegt, während das Fahrzeug des Klägers aufgrund des vorangegangenen Abbremsens (wegen des langsam voranfahrendes Motorrades) nur mit ca. 95 - 100 km/h bewegt wurde und für den Fahrspurwechsel eine Wegstrecke von ca. 80 m benötigte.

Aber ja - man hat wohl nicht *immer* eine Teilschuld ;) Es braucht nur Zeugen und ein Gutachten das beweist, dass man das Fahrzeug seitlich erwischt hat sowie zum Unfallzeitpunkt unter der Richtgeschwindigkeit war.
 
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@Smartin:
DerOlf schrieb:
Ampeln, Überwege oder derartiges gibt es dort nicht
Die Fehlersuche überlasse ich jetzt dir ... so als Tipp, du hast die Situation nicht erkannt.

Ich habe die Strasse zügig überqueren wollen, und zwar bei stehendem Verkehr (der Verkehr stand, als ich ankam, er stand als ich gewartet habe, und er stand auch als ich die Strasse überquert habe .... die Autos standen still, bis ich noch etwa 1,5m von der anderen Seite entfernt war ... entweder war es ihm nicht zügig genug, oder er hat es einfach an der nötigen Aufmerksamkeit fehlen lassen (also nix gesehen).
Such es dir aus, beides ist mMn weder vom Gesetz, noch von der Rechtsperechung gedeckt.

Mach dich mal schlau darüber, was deutsche Gerichte zu der Formulierung "in unmittelbarer Nähe" gesagt haben.
Ich glaube kaum, dass sich das auf Ampeln in über 1km Entfernung beziehen lässt.


Wieso sollte ich einen Fahrlehrer verklagen? ... was der sagt ist alles korrekt, auf die von mir beschriebene Situation aber mMn nicht anwendbar.

Wie verhält es sich, wenn der Verkehr auf beiden Strassen gestaut ist (stop & go)? ... Muss der Fussgänger dann warten, bis der Stau sich halt aufgelöst hat (das wäre aus meiner Sicht deine Interpretation)?

Ohne Stau ist es klar ... da lasse ich auch jedes Auto durch ... nur warum soll ich als Fussgänger Minuten lang neben den stehenden Autos stehen bleiben und warten, bis der Feierabendverkehr abflaut?

In der Zeit kann ich tatsächlich zur nächsten Ampel latschen ... selbst wenn das 10 Minuten dauert.
Meine Strasenüberquerung dauerte keine 5 Sekunden und das Auto ist danach kaum 5m weit gekommen, bevor es wieder stand!
Wenn er mich gesehen hätte (wie seine restliche Familie), dann wäre er auch NICHT angefahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
In DE bekommt man immer eine Teilschuld, wenn man von hinten angeflogen kommt und der Unfall auf der BAB mit Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können. Um da trotzdem raus zu kommen, muss der andere schon grob fahrlässig/mit Vorsatz handeln und das muss man erstmal nachweisen.

Irgendwo auf den 200 Seiten hier hatte ich es mal gepostet, wir sind vor Jahren ziemlich alleine aufer leeren BAB und weit vor uns ist nen LKW mit Caddy bzw was in der Fahrzeuggröße dahinter und das auch solange man es schon sehen konnte. Sprich die fuhren ewig hintereinander. Sonst war alles leer und wir kommen da mit über 200kmh an und ~200-250m bevor wir die erreichen, zieht der Caddy ohne blinken auf die Linke spur. Anker geworfen und über 100m Bremsspur gezogen (weil ohne ABS) und das war richtig eng. Der Affe hat nicht mal Gas gegeben beim Überholen. Ende vom Lied, Reifen kaputt und der Typ natürlich weg.
Seit dem Tag an (irgendwann 2012) fahren wir mit Dashcam, um im Zweifel anderen Leuten ihre Mitschuld beweisen zu können. Aussage gegen Aussage endet ja meistens nicht so gut. Ob die Dashcam Aufnahme vor zig Jahren schon zugelassen worden wäre, ist natürlich fraglich.
Deswegen "freue" ich mich immer schon, wenn man 300m vorher sieht, was passieren kann bzw jemand vorhat. Setzt jemand den Blinker, kann man sich ja drauf einstellen und zumindest schon mal vom Gas gehen, wenn man weiß man kommt mit 100kmh mehr an. Seit dem war es auch nie wieder so knapp, liegt aber auch an den Bremsen/Reifen des aktuellen Autos.
 
@DerOlf
Warum hast du nicht Blickkontakt hergestellt? War eines der ersten Dinge, die mir meine Eltern erklärt haben, als ich noch ein Knirps war. Nie auf die Strasse gehen, wenn ich nicht vorher Blickkontakt zum Fahrer habe und sicher bin, daß er mich gesehen hat. Auch heute noch warte ich notfalls, bis mir der Fahrer ein Handzeichen gegeben hat. Somit bin ich zu 100% sicher, daß er mich gesehen hat. Ebenso gebe ich als Fahrzeugführer immer ein Handzeichen an den Fußgänger. Egal ob Zebrastreifen, grüne Fußgängerampel oder eben auch, wenn ich zwischen den Autos durch muß, um die Strasse zu überqueren.

Gerade wenn man als Fahrer längers im Stau steht und nur noch drauf achtet, ob es weiter geht oder nicht, passierte eben auch mal sowas wie bei dir. Man ist kurz wegen etwas abgelenkt, schaut gelangweilt in der gegend rum und sieht aus dem Augenwinkel nur das der Vordermann los rollt und geht von der Bremse aufs Gaspedal. Und genau damit musst du als Fußgänger rechnen, wenn du zwischen den Fahrzeugen die Strasse überquerst. Und komm mir jetzt nicht mit "man darf aber nicht abgelenkt sein." Natürlich darf man das nicht. Aber es passiert halt nun mal. Egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer.
 
Tharamur schrieb:
Warum hast du nicht Blickkontakt hergestellt?
Ich habe es versucht ... vielleicht hätte ich winken sollen, um auch den Fahrer auf mich aufmerksam zu machen.

Tharamur schrieb:
Natürlich darf man das nicht. Aber es passiert halt nun mal. Egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer.
Ganeu darauf wollte ich hinaus ... klar habe auch ich in der Situation einen Fehler gemacht.
Aber die gleiche Argumentation scheint auf der BAB ja nicht so recht zu ziehen ... ob nun abgelenkt oder nicht, der linke-Spur-fahrer fühlt sich behindert und genötigt, argumentiert mit "seinem Recht" ... ud ist im Grunde doch auch nur angepisst, dass er in so eine Situation geraten ist. Patentlösung wie immer, "die Anderen sind schuld". Ist bei Fussgängern und Radfahrern eben auch nichts anderes.

Ist aber für die Autobahn auch nicht wichtig, denn da haben nunmal nur Autiofahrer was verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Tage fahre ich durch meinen Ort, komme an eine Kurve, mittendrin sehe ich Leute seelenruhig über die Straße gehen und einer der Fußgänger hält signalisierend die Hand in die Luft. Da er keine Superkräfte hatte, um den Verkehr instant zum Stehen zu bringen, zwang er mich zu einer starken Bremsung. Wäre ich in diesem Moment einer dieser fahrenden Smombies gewesen, wären er und seine Anhängsel jetzt Geschichte. :rolleyes:

Fußgänger scheinen sich nach meiner Beobachtung mehr und häufiger einem 1,5to Fahrzeug physisch überlegen zu fühlen. Und rechtlich sowieso, der arme Fußgänger bekäme ja Recht im Falle des Falles.
 
Sowas ist doch eine gute Gelegenheit die akustische Signalanlage zu testen ;) Spätes und starkes Bremsen sorgt bei solchen Leuten auf jeden Fall immer schnell für panische Gesichter.
 
@TheManneken:
Ich sehe sowas auch als Fussgänger recht oft. Ich latsche aber auch nicht einfach mit erhobener Hand auf eine Fahrbahn.

Mir geht es um Autofahrer, die z.B. beim Linksabbiegen einen Fussgnger, der gerade über die grüne Fussgängerampel geht, mit vollgas in <1m Abstand passieren.
Laut dem Fahrschul-Link von @Smartin ganz klar ein Verstoss gegen die StVO.
Autos haben Fussgängern gegenüber eben nicht immer den Vorrang ... und vele Autofahrer sehen das eben leider ganz anders ... die Hupen dann Leute auf einem Zebrastreifen an ... oder an einer grünen Fussgängerampel.
Fussgänger werden von vielen scheinbar nicht als Verkehrsteilnehmer gesehen ... und DAS stört mich.

Fussgänger, wie du sie beschreibst finde ich selbst echt strange ... es ist aber wie bei einem unachtsamen oder einfach draufgängerischen Fahrradfahrer ... oder eben einem Autofahrer, der nicht im Blick hat, was VOR seinem Fahrzeug passiert (mal abgesehen von anderen Autos).
Ich mag mein Leben ... also halte ich meist ca. 50m Abstand zu Autos (was in der Stadt oft einfach nicht möglich ist ... sozusagen bauartbedingt).

@Scheitel:
Genau für sowas ist die Hupe da ... ich höre sie allerdings weit häufiger, weil scheinbar jemand die Fussgängerampel so überquert, dass ein Autofahrer die Kreuzung eben nicht mit 50km/h passieren kann.
Die Gefahrensituation ist in dem Fall ganz klar ... "Oh gütiger Gott im Himmel, ich muss langsamer werden".
Das scheint ja für einzelne schlimmer zu sein, als überfallen zu werden (natürlich ist das polemisch gemeint).

Wenn jemand einen Trottel anhupt, der einfach auf die Fahrbahn läuft, dann habe ich vollstes Verständnis ... denn genau für solche "Gefahrensituationen" gibt es die Hupe.
 
Hab ich im Affekt tatsächlich bleiben lassen. Ich gab nach und ließ sie (als ob ich eine Wahl gehabt hätte) passieren. Den Einsatz der akustischen Signalanlage (immerhin auch Doppeltonhorn) hätte mir noch ein schlechtes Gewissen gebracht. Früher war das mal anders.

Aber es gibt auch positive Erlebnisse. Fußgänger, die ich am Fußgängerüberweg passieren lasse, bedanken sich immer häufiger. Ähnliches kenne ich aus Frankreich, Italien und Spanien, wo das wohl selbstverständlich ist. In F bin ich sogar mal angemeckert worden, da ich mich bei einem Autofahrer, der extra für mich an einem Zebrastreifen anhielt, nicht bedankt habe. Verkehrte Welt.

Auch zum Thema Abbiegeassistenten und Lkw habe ich eine andere Ansicht als der allgemeine Tenor: was würde mich als Radfahrer denn dazu bringen, mich mit meinem Drahtesel ungeschützt neben einen 20m langen, 400PS starken und 4m hohen Sattelzug zu stellen? Wie naiv wäre ich bitte? Egal ob dieser nun den Blinker auf meiner Seite gesetzt hätte oder nicht. Jetzt sind die Brummifahrer und die Hersteller der Brummis die Bösen. Solche Radfahrer verhalten sich für mein Empfinden völlig ignorant und geistesabwesend. Ich besitze beides: ein regelmäßig genutzes Fahrrad und die Führerscheinklassen CE. Mir ist es als Radfahrer aber doch wichtig, gesehen zu werden! Als wäre das jetzt 2018 was ganz Neues, dass Radfahrer und Lkw auf der Straße gleichzeitig anzutreffen sind.
 
Wenn wir zum Einkaufen laufen, müssen wir auch ne Straße überqueren, die stark befahren und ist da ist extra ne Fußgängerinsel in der Mitte. Wie oft da andere Leute drüber latschen und wir stehen bleiben und ich mir nur jedes mal denke, den Idioten hätte ich auf jeden Fall angehupt, weil der Autofahrer doch reichlich bremsen musste (und den sogar mit 30 definitiv überfahren hätte und da ist halt 50) um den nicht übern Haufen zu fahren. Ich halte mich immer daran, dass ich, was ich selbst nicht will bzw. auch ziemlich blöd fände, auch nicht bei anderen nicht mache. Wenn ich Recht bin (aus Sicht der StVO) und jemand mit erkennbarer Absicht (und nicht weil jemand mal nicht aufpasst, das passiert jedem irgendwann mal) hab ich auch kein Problem damit zu Hupen.

TheManneken schrieb:
Aber es gibt auch positive Erlebnisse. Fußgänger, die ich am Fußgängerüberweg passieren lasse, bedanken sich immer häufige
Die Erfahrung haben wir auch schon seit langem gemacht, es ist (gerade in einer vollen Großstadt) wohl eher das Gegenteil der Fall und ich bedank mich anders rum auch immer, speziell auch aufm Rad, wenn die Autos rechts abbiegen wollen und anhalten um einem als Radfahrer sein Vorfahrtsrecht gewähren zu lassen. Die freuen sich auch immer, wenn man sich bedankt.

TheManneken schrieb:
Als wäre das jetzt 2018 was ganz Neues, dass Radfahrer und Lkw auf der Straße gleichzeitig anzutreffen sind.
Du sagst es, von 12 bis Mittags mitdenken ist halt bei vielen nicht mehr. Da kann man auch von selbst auf die Idee kommen, dass man das besser sein lässt.
 
TheManneken schrieb:
Die Tage fahre ich durch meinen Ort, komme an eine Kurve, mittendrin sehe ich Leute seelenruhig über die Straße gehen und einer der Fußgänger hält signalisierend die Hand in die Luft.

Ist die Kurve einsehbar? Gäbe es bessere Querungsmöglichkeiten z.B. einen Schutzweg in der Nähe?

Als Autofahrer muss man eine Kurve auf Sicht fahren, grundsätzlich können sich dort Hindernisse befinden, egal ob das Fußgänger, ein Pferd, ein Rettungswagen oder sonstwas ist.

Es klingt für mich so als ob zum Start der Querung kein Auto in der Nähe war und du eben mittendrin angekommen bist. Da ist das Hand in die Luft halten gar net so blöd (besser wär natürlich eine Gerade zum queren zu suchen^^).
 
Nein, 50m davor wäre ein Fußgängerüberweg gewesen. Warum die Gruppe ausgerechnet dort die Straße überqueren wollte, muss wohl Faulheit gewesen sein. Und die Straße ist in der Regel stark befahren. Dann verstehe ich nicht, warum man lieber in einer uneinsehbaren Kurve die Straße überquert, als den sicheren Weg an einer einsehbaren Geraden zu nehmen. Der Weg ist übrigens auch ausgeschildert.

Du hast natürlich Recht, dass man auf Sicht fahren muss. Ich tat das ja auch und war aufmerksam, daher mein Vergleich mit jemandem, der gerade die Augen auf seinem Smartphone gehabt hätte. Das hätte dann tatsächlich zu mindestens einem Rettungswagen geführt ;)
 
TheManneken schrieb:
Als wäre das jetzt 2018 was ganz Neues, dass Radfahrer und Lkw auf der Straße gleichzeitig anzutreffen sind.
Klar .. ist doch alles neu in 2018 ... ich habe ja während der WM echt gefeiert, als verlautet wurde, es wäre "ZUM ERSTEN MAL" eine deutsche Nationaklmannschaft schon in der Vorrunde aus der WM geflogen.
Unter "Jupp dem Wal" war das standard (zumindest nicht selten), dass die deutsche Nationalelf nicht bis ins Achtelfinale kam.
Alzheimer ist 2018 auch ganz neu ... es ist scheinbar ein Massenphänomen (digitale Demenz?).

Wenn ich als Radler an der Ampel mal neben einem LKW stehe, dann liegt das meist daran, dass der LKW eben auch bis zur Haltelinie vorgefahren ist, an der ich bereits stand.
Neben einem blinkenden LKW bis zur Haltelinie vorzufahren ist schon reichlich unvorsichtig ... und das sollte eigentlich auch jeder wissen, der mal bewusst gesehen hat, was mit dem Platz zwischen langen fahrzeugen und der Bordsteinkante beim Rechts-Abbiegen passiert ... es gibt immer den Punkt, wo da kein Fahrrad mehr hinpasst ... besser, man ist dann woanders.

TheManneken schrieb:
Nein, 50m davor wäre ein Fußgängerüberweg gewesen.
Das ist definitiv noch "in unmirttelbarer Nähe" ... ein solcher Umweg ist klar zumutbar oder spätestens für die eigene Sicherheit in kauf zu nehmen.

Ich bedanke mich auch jedesmal, wenn mich ein Autofahrer durchwinkt (es passiert aber nicht wirklich oft) ... teilweise winke ich als Fussgänger auch Autofahrer durch, obwohl ich eigentlich Vorrang hätte. mein Grund dafür ... die ganze Situation ist schneller vorbei, wenn er seinen Abbiegevorgang flüssig abschließen kann ... ich habe meist doch die Zeit, mal 5 Sekunden zu warten ... und wenn ich durchwinke, dann wird wenigstens nicht der Geradeausverkehr durch den Abbiegenen behindert.
Die meisten Autofahrer bedanken sich auch dafür, dass ich in dem Fall nicht auf meinem Recht bestehe. Mir ist eben wichtiger, dass der Verkehr möglichst flüssig von Statten geht ... dann ist das auch für mich als Fussgänger weniger Stress.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Nein?

Lies mal diese Begründung durch https://openjur.de/u/889119.html (es geht um die Autobahn, du kannst die vorhergehenden Urteile lesen). Da werden doch eindeutig die Paragrafen vom Überholen und des Spurwechsels aufgegriffen und behandelt.

Hier wird die Schuld beim Ausscherer gesehen, weil es unmittelbar beim Spurwechsel zum Unfall kam. Sprich beide Fahrzeuge waren vor dem Aufprall nicht in einer Linie auf dem selben Fahrstreifen. Kurz, der hat ihn erwischt bevor der Fahrstreifen gewechselt war.

Das impliziert für mich, dass wenn der Fahrspurwechsel abgeschlossen hätte werden können, dann hätte der Nachfahrende ein Problem mit dem Richter.



Aber ja - man hat wohl nicht *immer* eine Teilschuld ;) Es braucht nur Zeugen und ein Gutachten das beweist, dass man das Fahrzeug seitlich erwischt hat sowie zum Unfallzeitpunkt unter der Richtgeschwindigkeit war.
Wieder ja und Nein :daumen: oder wie der Jurist sagt, es kommt darauf an :D

Überholen im Sinne von § 5 STVO ist auf der AB m.E. schon sachunlogisch, schon vom Wortlaut her ...

§5 (2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
§5 (4) 1Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(Diese Sorgfaltspflicht trifft sachlogisch wiederum in beiden Fällen zu, denn sowohl auf der Landstraße, wenn man zum Überholen ausschert muss man schauen, dass man einem anderen (bereits überholenden) nicht in die Karre genauso wie auf der Autobahn)

Ungeachtet dessen spielt ein anderer Punkt noch eine große Rolle. Anscheinsbeweise. Fährst Du jemanden hinten drauf, spricht der Anscheinsbeweis gegen Dich, d.h. Du bist in der Beweislast. Ist der Spurwechsel noch nicht abgeschlossen (Karre seitlich getroffen), spricht der Anscheinsbeweis (d.h. die Beweislast) den Spurwechsler.
On Top kommt noch die Haftungsfrage, die wiederum die Fragen der Betriebsgefahr mit berücksichtigen. Wenn Du über 130 fährst (gilt für beide) erhöht sich deine Betriebsgefahr und du kannst ein Mitverschulden bekommen (siehe oben), es sei denn - nichts ohne die Ausnahme von der Ausnahme - der Unfall war auch bei "angemessener" Geschwindigkeit (130) unvermeidbar (wofür wiederum der sich darauf berufende, also der Schnellfahrende) in der Beweislast ist. Dann ist es ein sog. unabwendbares Ereignis und die erhöhte Betriebsgefahr hat sich nicht konkretisiert. Man könnte auch sagen, es kommt immer auf den Einzelfall an. :D
In der Sache ist das aber alles eine Beweisfrage und keine Rechtsfrage (letztere ist eigentlich klar deswegen "Nein" :evillol: sorry :))
Aber schon von der Denke: knallt dir hinten auf der AB einer drauf (ohne irgendeinem Spurwechsel), ist der erstmal Schuld, bzw. in der Beweislast, dass der Unfall ein unabwendbares Ereignis war. Es ist also maßgeblich wie die Beweislage des einzelnen Falls ist.
Grundsätzlich gilt von der Rechtslage aber, fährst Du jemanden in die Spur und es knallt deshalb, bist Du Schuld. Fährst Du jemanden in die Spur und es knallt 30s später, dann ist er hinten dem Beweis des ersten Anscheins nach Schuld.
Hat ja keiner gesagt, dass das einfach ist :freak::evillol:
Ergänzung ()

@DerOlf
Tharamur stellt genau die richtige Frage. Du musst nicht warten, bis der Stau vorbei ist. Du musst gewissermaßen entweder darauf bauen, dass der KFZfahrer sein Vorfahrtsrecht nicht nutzen kann, weil er weiter im Stau steht und nicht fahren kann. Das heißt aber dennoch nicht, dass er nicht weiterhin Vorfahrt vor Dir hat. Oder der sicherer Weg, Blickkontakt aufnehmen, weil der KFZ Fahrer dann auf sein Vorfahrtsrecht verzichten und Dich rüberlassen kann. Und alle sind save unterwegs.
Du musst zudem auch sicher über die ganze Straße kommen. Was nützt es Dir, wenn Du in der Mitte stehst, weil in der Gegenspur voller Verkehr ist und Du entweder die Gegenspur auch "nötigen" musst, Dich durchzulassen oder Du als Gefahrenquelle in der Mitte der Straße stehst und ggf. diese sogar noch blockierst. Wenn Du nicht sicher über die Straße kommst, musst Du halt warten oder die Straße an einer anderen Stelle überqueren. Du kannst Dir aber nicht einfach den Vorrang "erpressen.", bzw. wenn Du es doch machst, Dich nicht wundern, wenn das schief geht. Du hast Dich hier in dem Fall falsch verhalten und nicht der Autofahrer.
Ergänzung ()

DerOlf schrieb:
@TheManneken:
Ich sehe sowas auch als Fussgänger recht oft. Ich latsche aber auch nicht einfach mit erhobener Hand auf eine Fahrbahn.

Mir geht es um Autofahrer, die z.B. beim Linksabbiegen einen Fussgnger, der gerade über die grüne Fussgängerampel geht, mit vollgas in <1m Abstand passieren.
Laut dem Fahrschul-Link von @Smartin ganz klar ein Verstoss gegen die StVO.
Autos haben Fussgängern gegenüber eben nicht immer den Vorrang ... und vele Autofahrer sehen das eben leider ganz anders ... die Hupen dann Leute auf einem Zebrastreifen an ... oder an einer grünen Fussgängerampel.
Fussgänger werden von vielen scheinbar nicht als Verkehrsteilnehmer gesehen ... und DAS stört mich.

Fussgänger, wie du sie beschreibst finde ich selbst echt strange ... es ist aber wie bei einem unachtsamen oder einfach draufgängerischen Fahrradfahrer ... oder eben einem Autofahrer, der nicht im Blick hat, was VOR seinem Fahrzeug passiert (mal abgesehen von anderen Autos).
Ich mag mein Leben ... also halte ich meist ca. 50m Abstand zu Autos (was in der Stadt oft einfach nicht möglich ist ... sozusagen bauartbedingt).

@Scheitel:
Genau für sowas ist die Hupe da ... ich höre sie allerdings weit häufiger, weil scheinbar jemand die Fussgängerampel so überquert, dass ein Autofahrer die Kreuzung eben nicht mit 50km/h passieren kann.
Die Gefahrensituation ist in dem Fall ganz klar ... "Oh gütiger Gott im Himmel, ich muss langsamer werden".
Das scheint ja für einzelne schlimmer zu sein, als überfallen zu werden (natürlich ist das polemisch gemeint).

Wenn jemand einen Trottel anhupt, der einfach auf die Fahrbahn läuft, dann habe ich vollstes Verständnis ... denn genau für solche "Gefahrensituationen" gibt es die Hupe.

Also ich weiß nicht, in was für einer Gegend du wohnst, wo sowas beim Abbiegen permanent vorkommt, aber jeder Führerscheinbesitzer sollte das eigentlich aus der Fahrschule wissen, dass man als Abbiegender immer den parallelverlaufenden Verkehr durchlassen muss UND ERST RECHT, wenn man links abbiegt. Ein Linksabbieger fährt immer als Letzter. :freak: Lernt man alles in der Fahrschule.
Gleiches gilt beim Zebrastreifen. Da gibst gar nichts zu diskutieren. Beim Zebrastreifen ist die Besonderheit, dass man die Vorzugsrechte als Radfahrer nur hat, wenn man das Rad schiebt, was viele Radfahrer auch nicht wissen oder einfach ignorieren.
Deswegen war das durchaus ernst gemeint, dass man zumindest die theoretische Prüfung (verlangen) / machen sollte. Auch als Radfahrer nimmt man am Straßenverkehr teil genauso wie als Fußgänger, und viele kennen die einfachsten Regeln nicht, was eine Gefahr für alle ist.
Ich habe auch keinen Bock darauf, einen der mir vors Auto läuft umzunieten und mit der Schuld zu leben. Da ist es mir auch ziemlich egal ob ich voll im "Recht" bzw. er im "Unrecht" ist. Meine schlechtes Gewissen habe ich dennoch.
 
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