generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Smartin:
Es geht mir genau darum, dass es zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Fahrpraxis einiger Indivduen nicht den geringsten Berührungspunkt gibt, solange nicht gerade ein Polizist daneben steht.

Die Regeln solten jedem bekannt sein ... sind es aber ganz offensichtlich nicht (oder es WOLLEN sich eben enfach nicht alle dran halten.

Und wenn du kein schlechtes Gewissen haben willst, weil du einen Fussgänger oder Radfahrer plattgemacht hast, dann soltest du eventuell VOR dem Druck aufs Gaspedal mal nachschauen, was vor deinem PKW passiert.

In dem von mir geschilderten Fall geht es auch nicht um Regelkonform oder nicht, sondern einfach darum, dass man nicht loszufahren hat, solange vorm Auto noch ein Fussgänger über die Strasse geht ... ganz egal, ob man dabei nun im Recht ist, oder der Fussgänger im Unrecht.

Die ganze Situation wäre ganz ohne irgendwas aussergewöhnliches abgelaufen, wenn er drauf verzichtet hätte, bei blockierter Fahrbahn einfach Gas zu geben.
Die entsprechenden Gesetze werden im Grunde erst im Nachhinein relevant ... klar hätte ich in dem Fall eine Teilschuld gehabt, das ist mir klar ... es geht mir aber eben nicht um die Schuildfrage, sondern eher um die Frage:
"Würdest du Gas geben, wenn du siehst, wie vor dir einer über die Strasse läuft?".
Gibt dir die StVO irgendwo das Recht, jemanden zu schädigen, der sich nicht an die StVO hält?

Der Typ war einfach verpeilt, und das ist auch vollkomen OK (es passiert eben mal) ... du hättest sehen sollen, wie schockiert ihn seine Frau angeschaut hat.
Auch dachte ich, ich hätte Blickkontakt zu ihm aufgebaut ... kann ich denn ahnen, dass die Trantüte durch mich durch guckt?
OK, eigentlich muss ich es ahnen ... schließlich bin ICH für meine Sicherheit im Strassenverkehr verantwortlich und ich sehe ja täglich, wie viele Idioten auf Deutschlands Strassen unterwegs sind.
 
Wenn man nicht damit rechnen muss, dass dort ein Fußgänger langgeht, sieht die Sache doch ein wenig anders aus. Wenn du irgendwo über die Straße gehst, dann ist es auch deine Obliegenheit, zu prüfen, ob dies dort möglich ist. In nem Stau, wo es jeden Moment weitergehen kann, ist dies fraglich, die Schuld mindestens also genauso auf deiner Seite wie die des Autofahrers. Und ganz sicher zählt es nicht, dass du zur einer Ampel oder Fußgängerüberweg einen Umweg hättest laufen müssen! Das bekommt man normal schon als Kind beigebracht, dass diese Übergangswege zu benutzen sind, auch wenn sie nicht unmittelbar vor der eigenen Nase sind.

Aber wie bei anderen Themen siehst du eben die Fehler statt bei dir bei anderen, bzw. erwartest für deine Fehler aus diversen Gründen stets Nachsicht.

Der Autofahrer in deinem Beispiel hat ja nicht Gas gegeben obwohl du dort warst, er hat dich schlicht nicht gesehen, weil er wohl nicht mit einem Fußgänger dort gerechnet hat. Und warum du keine Trantüte bist, obwohl du ebenso diverse Regeln missachtet hast, der Autofahrer aber schon, dass weißt wohl nur du. Letztlich hast du die (unnötige) Gefahr erzeugt, er hat nicht aufgepasst. Hier sollte doch jeder sich an die eigene Nase fassen und nicht schauen, wie der andere es hätte vermeiden können.
 
@DerOlf
Du rennst zwischen die im Stau stehenden Autos auf die Strasse, obwohl du nicht sicher weißt ob der Fahrer dich zur Kenntnis genommen hat. Da beschwerst du dich dann ernsthaft, daß er dich schier übern Haufen fährt? So wie du forderst, daß der Fahrer gefälligst nicht einfach loszufahren hat, hast du eben nicht einfach zwischen die Autos zu laufen.
 
Ich habe keine Rechtsvorschrift zur Überquerung einer Strasse OHNE Fussgängerüberweg gefunden.

Scheinbar geht unsere Gerichtsbarkeit davon aus, das es überall Fussgängerüberwege, Ampeln und Zebrastreifen gibt. Es wäre sicherlich schön, wenn dem so wäre ... dem ist aber eben lange nicht so.

Sogar in der StVO steht drin (z.B. in §§ 25 u. 26), dass nur dort Überwege anzulegen sind, wo das Verkehrsaufkommen (Autos wie Fussgänger) einen solchen erforderlich macht, um die Sicherheit des FUSSGÄNGERS, bei der Strassenquerung zu gewährleisten.
Wo am Tag nur 3 Autos langfahren, muss es keinen Überweg für Fussgänger geben, welbst WENN auf beiden Seiten der Fahrbahn ein Fussweg angelegt ist.
Wo am Tag nur 2 Menschen über die Strasse wollen ganz sicher auch nicht.

Die einzigen eindeutigen Vorschriften zum Thema "neben der Ampel" bezogen sich darauf, dass man als Fussgänger keine rote Fussgängerampel umgehen darf.
Ist die Ampel rot, dann darf ich die Strasse eben NICHT 50m daneben einfach überqueren ... ich finde das intuitiv einleuchtend.

Wenn eine Überquerung nicht sicher möglich ist, aber auch kein Fussgängerüberweg installiert werden kann, so ist der Fahrbahnrand mit Geländern zu sichern (steht so in §26 StVO).
Wo es so etwas nicht gibt, darf sogar ein Fussgänger davon ausgehen. dass es an dieser Stelle erlaubt ist, die Strasse zu überqueren, solange man dabei den Verkehr nicht behindert oder sich selbst gefährdet.

Ich kenne hier mehrere Carrés, die man nicht verlassen KÖNNTE, wenn man Strassen nur an ausgewiesenen Fussgängerüberwegen überqueren dürfte ... davon gibt es dort nämlich nicht die geringste Spur.

Wenn ich damit falsch liege, dann belegt das endlich mit Stellen IN der StVO oder mit einem dementsprechenden Urteilsspruch.
Fussgänger sind keineswegs Frei von Pflichten im Strassenverkehr, aber sie sind eben ganau dadurch auch nicht "absolut entrechtet" ... Pflichten stehen IMMER Rechte gegenüber.

Aber ist OK, dann darf ich mich auch im Recht fühlen, wenn jemand auf einem Fussgängerüberweg stehen bleibt, und ich ihm dann über die Motorhaube laufe? Natürlich streng nach §26, Abs. 2 StVO.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/109-26-fussgaengerueberwege
ich denke allerdings kaum, dass ich zu einer Sachbeschädigung ermächtigt bin, nur weil ein Autofahrer sich nicht an § 26, Abs. 2 StVO hält.

Euer subjektives Rechtsempfinden als Autofahrer ist hier keinen Deut besser, als mein subjektives Rechtsempfinden als Fussgänger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder redest über alles mögliche, nur nicht das, um was es geht. Ich meinte mich zu erinnern, dass du erwähnt hattest, dass in vertretbarer Entfernung Übergangswege angelegt seien. Wenn ich das falsch im Kopf hatte, Mea Culpa. Ich sagte auch NIRGENDS, dass man eine Straße abseits solcher Wege nicht überqueren dürfe, vor allem in deren kompletter Abwesenheit. Aber wenn sie vorhanden sind (und davon ging ich ja aus) dann sind diese vorzugsweise zu benutzen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass du als Fußgänger abseits der Übergangswege dem Auto nachrangig bist und ihm Vorfahr zu gewähren hast, sprich DU bist verantwortlich dafür, dass du weder dich noch die Autofahrer gefährdest beim Überqueren der Fahrbahn. Wenn dus nit glaubst, frag nen Polizisten oder Fahrlehrer. Zwangsweise waren beim Stau Fahrzeuge auf der Straße und entsprechend deiner Schilderung Vorfahrt berechtigt. Die Obliegenheit zu prüfen, ob der Autofahrer dich gesehen hat, liegt also im konkreten Falle vornehmlich bei dir. Daran ändert keine Ausführung deinerseits etwas.

PS: Etwas Lektüre für dich: https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-10/strassenverkehrsordnung-fussgaenger-vorrang-autofahrer
Dort wird, oh wunder, natürlich auch betont, dass man nicht einfach jemanden umfahren darf und man natürlich eine Teilschuld erhält (das ergibt sich aber bereits aus der Betriebsgefahr des KFZ), wenn man nicht aufmerksam war. Das ändert aber nichts an der auslösenden Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
um noch tiefer ins OT abtauchen:
ich würde zudem einfach mich am Heck des Vordermannes vorbeidrücken und sollte dieser Vorwärts machen, dann zusehen Land zu gewinnen statt "Augenkontakt" zu jemand herstellen der mich gleich niederfahren wird :rolleyes:

Außerdem sind bei PKW der VAG (also sicher weiß ich Audi/VW) die Parksensoren auf Lauerstellung und springen automatisch an sobald etwas in den Sensorbereich kommt (zumindest bei niedriger Geschwindigkeit), BMW hat sowas IMO nicht, die gehen nur an wenn man den Rückwärtsgang einlegt
Wer sich also unbedingt durch den Stau drücken muss, schleicht am besten an VAG Autos vorbei, die Piepen wenigstens bevor ihr überfahren werdet ;)
 
Ist bei Mercedes mit Parksensoren nicht anders. Und wie Mustis so schön erkannt hat, weicht Olf mal wieder komplett aus, indem er ellenlange Monologe verfasst, die mit dem zuvor angesprochenen Thema nur bedingt was zu tun haben.

@DerOlf
Es geht nicht um unser subjektives Rechtsempfinden. Da legst du nämlich selber deutlich vor nach dem Motto "hier komme ich und latsch rum, wo es mir gefällt. Also haltet gefälligst die Augen offen, ihr Trantüten." Wenn von mir als Autofahrer vorausschaundes Handeln und Denken erwartet wird, kann ich das auch von anderen Verkehrsteilnehmern erwarten.

Und wenn einer meint, er könne bei Stau einfach zwischen die stehenden Autos latschen, ohne sich vorher zu versichern das er auch gesehen wurde, ist er eben selber schuld wenn es knallt. Hättest du einen Führerschein und damit ausreichend Erfahrung, wie ermüdend ein Stau manchmal sein kann, würdest du nicht so auf dein Recht pochen. Sondern würdest die Situation auch aus Sicht eines Fahrers bewerten können. Und nein, als Beifahrer zählt nicht.
 
@DerOlf
es ist echt sinnlos, mit Dir zu diskutieren. Du bist absolut unfehlbar, selbst wenn dir das Gegenteil bewiesen wurde. Die andere sind Schuld, nur Du nicht, niemals. Mindestens findest du immer ein "Aber" anstatt einfach Dein Verhalten mal zu überdenken bzw. zu hinterfragen. Du hast 0 Unrechtsbewusstsein und stellst Dich einfach nicht den Gegebenheiten. Und ganz schlimm, Du gehst sogar soweit, den anderen zumindest zwischen den Zeilen Böswilligkeit zu unterstellen (nach dem Motto, der hat absichtlich Gas gegeben und wollte Dich über den Haufen fahren). Alle ignorieren Deinen Vorrang, nur Du bist im Recht (auch wenn Du nicht im Recht bist). Und was mich richtig nervt, Deine Taktik der permanenten Ausflüchte und Sachverhaltserweiterungen. Ein simpler Sachverhalt wird bei Dir schnell zu einer permanten Ausweich- und Erweiterungsarie, die letztlich nicht nur einen Lebenssachverhalt, sondern ein ganzes Buch füllen könnten. Da diskutiert man dann Fälle, die mit Deinem ursprünglichen Fall gar nichts mehr zu tun haben, nur weil Du ablenken willst. Und es wird nur mehr und mehr OFF Topic.
Ich weiß nicht, ob Du es brauchst, Recht zu haben. Du hast Recht. Vielleicht bist Du jetzt glücklich.
BTT bitte
 
Smartin schrieb:
Landrover Defender 53,5m
Lada Niva 48,6m
Suzuki Jimny 48,3
selbst die GKlasse braucht 47,1m
Die Fahrzeuge haben aber nicht aufgrund ihrer so schlechten Bremsen solche langen Bremswege, sondern auch aufgrund ihrer Bereifung. Bei Defender und G Klasse weiß ich, dass sie mit All-Terrain-Reifen ausgestattet sind und der Jimmy und Lada sind ja auch für den Einsatz neben der Straße konzipiert, was zumindest darauf deuten würde. Mit Straßenreifen dürfte das da auch wieder anders aussehen. Aber es wird ja in der Regel damit getestet, was standardmäßig ausgeliefert wird. Deswegen schaffen halt auch große, über 2t wiegende SUV Bremswerte von Sportwagen.

Auch wenn es in meinen Augen Sinn macht, die Bremstests diverse Mal (meist ja 10x) zu wiederholen um, die Standhaftigkeit der Bremse zu messen, ist das aber irgendwie für eine Gefahrenbremsung ziemlich belanglos, weil man die in der Regel nur 1x hinlegt und nicht dauerhaft. Das da Autos mit belüfteten und großen Scheiben einfach besser abschneiden als nen Kleinwagen, wo die Bremse beim 3 Mal schon heiß ist, dürfte auch klar sein.
Die Bilderserien von Autobild laden bei mir nicht richtig (vermutlich wegen Adblock/Trackingblockern) aber wenn die auch nen Bremswert bei kalter Bremse angeben, hätte man zumindest schon mal einen weiteren Anhaltspunkt. Das es natürlich auch haufenweise Autos mit schlechten Bremsen gibt - kein Zweifel, ich denke aber, dass dies heutzutage eher die Ausnahme ist.

Klar dürfte auch sein, dass der Reifen selber schon Unterschiede macht, siehe hier von AMS:
Wir haben elf Reifen dieser Größe getestet und sie gegen den Vorjahressieger Michelin Pilot Sport 4 antreten lassen. Dieser setzte sich schon beim Bremstest – zehn ABS-Vollbremsungen aus Tempo 100  – mit gemittelt nur 34,6 Metern Bremsweg klar an die Spitze. Rund einen bis gut anderthalb Meter später standen Pirelli, Nokian, Falken, Conti, Goodyear und Vredestein. Cooper, Giti, Toyo und Nankang brauchten über zwei Meter mehr bis zum Stillstand.

Bei der wichtigsten Disziplin der Trockenwertung, dem Bremsen, lag der Michelin wieder vorn. Mit 30,2 Metern aus Tempo 80 markieren die Franzosen den aktuellen Stand der Technik. Dahinter kommen Falken, Nokian und Pirelli. Sie bremsten rund einen Meter länger. Conti, Toyo und Cooper brauchten zwei Meter mehr; über drei Meter mehr forderten Goodyear, Giti und Vredestein. Nur Nankang bremste zu lang. Der Chinese würde am bereits stehenden Michelin noch um fast fünf Meter vorbeirutschen.

Deswegen fass ich mir regelmäßig an den Kopf, wenn die Leute in den BMW Gruppen, in denen ich unterwegs bin, dann nach möglichst billigen Reifen fragen, aber dem Klischee der typischen BMW Fahrer entsprechen. Für den Wagen mit Super-duper "schönen" und teuren Felgen hats Geld so gerade gereicht, aber nicht für ne gescheite Bereifung. Da fahren die dann lieber Linglong und co :freak:. Natürlich nicht alle, aber das zieht sich ein bisschen durch.
 
Mustis schrieb:
Wenn man nicht damit rechnen muss, dass dort ein Fußgänger langgeht, sieht die Sache doch ein wenig anders aus. W

Der Autofahrer braucht in beschriebenem Fall nicht damit rechnen, daß ein Fussgänger auftauchen könnte. Dieser Fussgänger stand bereits direkt vor seinem PKW.
Nebenbei bemerkt hat jeder Autofahrer stes mit dem Auftreten unerwarteter Situationen zu rechnen und ansonsten eine besondere Sorgfaltspflicht "schwachen" Verkehrsteilnehmern, wie Fussgängern und Radfahrern, gegenüber.

In der beschriebenen Situation das Anfahren des PKW zu rechtfertigen und das Vorhandensein eines Verkehrsteilnehmers direkt vor dem PKW erlaubterweise zu ignorieren, ist lächerlich.
 
@Mustis, @Smartin, @Findus:
Mein Fehler war, dass ich DACHTE der Autofahrer hätte mich gesehen (sonst wäre ich NICHT zwischen die Autos getreten) .... das werde ich wohl nie wieder denken.

@Jackofalltrades:
Danke, genau so war das gemeint.
Was hat der Mensch wohl gedacht, als er zu mir hinüberschaute?
"Oh, da kommt ein Mensch ... na der will ganz sicher nicht über die Strasse, sondern nur mal aus Spass bis zum Mittelstreifen laufen"?
Er hat mich nicht gesehen, und ich habe es nicht erkannt ... ist dann wohl mein Fehler. Das sehe ich genauso ... es war einfach ne dumme Aktion, sich auf eine anderen Menschen zu verlassen.
 
Smartin schrieb:
@DerOlf
Du gehst sogar soweit, den anderen zumindest zwischen den Zeilen Böswilligkeit zu unterstellen (nach dem Motto, der hat absichtlich Gas gegeben und wollte Dich über den Haufen fahren).

Ein Autofahrer der anfährt, wird dies im Normalfall absichtlich machen. Eine unterstellte Böswilligkeit konnte ich allerdings nicht "er"lesen.
 
Jackofalltrades schrieb:
In der beschriebenen Situation das Anfahren des PKW zu rechtfertigen und das Vorhandensein eines Verkehrsteilnehmers direkt vor dem PKW erlaubterweise zu ignorieren, ist lächerlich.
Ich sagte auch nirgends, dass der Fahrer schuldlos ist. im Gegenteil, ich habe betont, dass er ebenso schuldhaft weil unaufmerksam gehandelt hat. Und ignoriert hat er ihn nicht, er hat ihn schlicht nicht wahrgenommen. All das ändert nichts daran, das Olf durch sein Verhalten auslösender Faktor war und eine Gefahr erzeugt hat, die nicht notwendig gewesen wäre. Und anhand seiner auch diesmal flapsigen Bemerkung dazu kann man davon ausgehen, dass er die Schuld schlicht nicht bei sich sieht, was ich für falsch halte und was nachgewiesener Maßen auch nach STGVO eben auch gesetzlich anders ist. Er hätte hier die Hauptschuld bekommen, der Autofahrer eine Teilschuld aufgrund seiner Unaufmerksamkeit und der generellen Betriebsgefahr des KFZs. Natürlich ist laut Olf mal wieder jemand anderes Schuld, die Trantüte von Autofahrer nämlich, er aber eben nur bedingt, weil alles mögliche an Ausflüchten kommt, die man ihm doch bitte anrechnen solle.
 
Mustis schrieb:
Ich sagte auch nirgends, dass der Fahrer schuldlos ist. im Gegenteil, ich habe betont, dass er ebenso schuldhaft weil unaufmerksam gehandelt hat. Und ignoriert hat er ihn nicht, er hat ihn schlicht nicht wahrgenommen. All das ändert nichts daran, das Olf durch sein Verhalten auslösender Faktor war und eine Gefahr erzeugt hat, die nicht notwendig gewesen wäre. Und anhand seiner auch diesmal flapsigen Bemerkung dazu kann man davon ausgehen, dass er die Schuld schlicht nicht bei sich sieht, was ich für falsch halte und was nachgewiesener Maßen auch nach STGVO eben auch gesetzlich anders ist. Er hätte hier die Hauptschuld bekommen, der Autofahrer eine Teilschuld aufgrund seiner Unaufmerksamkeit und der generellen Betriebsgefahr des KFZs. Natürlich ist laut Olf mal wieder jemand anderes Schuld, die Trantüte von Autofahrer nämlich, er aber eben nur bedingt, weil alles mögliche an Ausflüchten kommt, die man ihm doch bitte anrechnen solle.

Der Olf hat nun schon des öfteren erwähnt, daß er einen Fehler begangen hat. Fehlende und/oder unbestätigte Kontaktaufnahme mit dem Fahrer.

Das Queren der Strasse ist nicht ohne Grund auch ohne Hilfsmittel, wie Zebrastreifen, grundsätzlich erlaubt. Das Überqueren einer Strasse , zumal bei stehendem Verkehr, ist kein Fehler, ansonsten müsste ich die Anwesenheit im Strassenverkehr bereits als Fehler definieren.

Erkläre mal warum "Der Olf" im beschriebenem Beispiel die Hauptschuld zugewiesen bekommen hätte. Ich bezweifele das.
 
@Mustis:
Einen Überweg gibt es dort eben nicht ... und Missverständnisse passieren eben.

Ich bin am Strassenrand stehengebleben, habe die Fahrzeuge durchgelassen, die in Bewegung waren (die in die Strasse, die ich queren wollte eingebogen sind - das hätte ich lt. StVO nicht machen müssen, denn da hatte ICH Vorrang).
Nachdem ich mich vergewissert habe, dass keine weiteren Fahrzeuge kommen, bin ich über die erste Fahrbahn gelaufen, habe mich weiter zu beiden Seiten umgeschaut, und gleichzeitig (mMn) Augenkontakt zum Fahrer aufgebaut, Während ich den Weg über die Strasse fortsetzte.
Während der ganzen Zeit stand sein Fahrzeug still.

Ich denke, dass ich meine Absicht, die Strasse zu überqueren eigentlich deutlich genug geäussert habe.

Deswegen gehe ich ja auch davon aus, dass der Mensch mich eben nicht gesehen hat ... woran das nun lag, ist Spekulation.
Einen Vorsatz wollte ich ihm nicht unterstellen, denn den sehe ich in der ganzen Situation genausowenig, wie ihr.

Einen solchen sehe ich in anderen Situationen aber als gegeben (z.B. Linksabbieger mit Vollgas fast über meine Füße).
Ergänzung ()

Jackofalltrades schrieb:
ansonsten müsste ich die Anwesenheit im Strassenverkehr bereits als Fehler definieren.
Nach meinen Erlebnissen der letzten vielleicht 10 Jahre (davor gings, oder ist mir einfach nicht aufgefallen), wäre ich da sogar bei dir .... für Fussgänger IST es ein Fehler ... immer häufiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Jackofalltrades
was soll ich noch sagen? ...
DerOlf schrieb:
@Smartin:
Es geht mir genau darum, dass es zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Fahrpraxis einiger Indivduen nicht den geringsten Berührungspunkt gibt, solange nicht gerade ein Polizist daneben steht.
(klingt nach unterstelltem Vorsatz der "Raudis")
Die Regeln solten jedem bekannt sein ... sind es aber ganz offensichtlich nicht (oder es WOLLEN sich eben enfach nicht alle dran halten. (sagt der, der die Regeln selbst nicht kennt, und den anderen vorsätzlichen Regelbruch unterstellt)

Und wenn du kein schlechtes Gewissen haben willst, weil du einen Fussgänger oder Radfahrer plattgemacht hast, dann soltest du eventuell VOR dem Druck aufs Gaspedal mal nachschauen, was vor deinem PKW passiert.

In dem von mir geschilderten Fall geht es auch nicht um Regelkonform oder nicht, sondern einfach darum, dass man nicht loszufahren hat, solange vorm Auto noch ein Fussgänger über die Strasse geht ... ganz egal, ob man dabei nun im Recht ist, oder der Fussgänger im Unrecht.

Die ganze Situation wäre ganz ohne irgendwas aussergewöhnliches abgelaufen, wenn er drauf verzichtet hätte, bei blockierter Fahrbahn einfach Gas zu geben.
Die entsprechenden Gesetze werden im Grunde erst im Nachhinein relevant ... klar hätte ich in dem Fall eine Teilschuld gehabt, das ist mir klar ... es geht mir aber eben nicht um die Schuildfrage, sondern eher um die Frage:
"Würdest du Gas geben, wenn du siehst, wie vor dir einer über die Strasse läuft?".
Gibt dir die StVO irgendwo das Recht, jemanden zu schädigen, der sich nicht an die StVO hält?


Der Typ war einfach verpeilt, und das ist auch vollkomen OK (es passiert eben mal) ... du hättest sehen sollen, wie schockiert ihn seine Frau angeschaut hat.
Auch dachte ich, ich hätte Blickkontakt zu ihm aufgebaut ... kann ich denn ahnen, dass die Trantüte durch mich durch guckt?
OK, eigentlich muss ich es ahnen ... schließlich bin ICH für meine Sicherheit im Strassenverkehr verantwortlich und ich sehe ja täglich, wie viele Idioten auf Deutschlands Strassen unterwegs sind.
 
DerOlf schrieb:
Nach meinen Erlebnissen der letzten vielleicht 10 Jahre (davor gings, oder ist mir einfach nicht aufgefallen), wäre ich da sogar bei dir .... für Fussgänger IST es ein Fehler ... immer häufiger.

Wir sprachen aber vom Begehen von Fehlern und nicht vom Erleiden.
Ich bin Fussgänger,Fahrradfahrer, Rollerfahrer, Autofahrer und Motorradfahrer. Erfahrungsgemäß "leidet" jede Gruppe unter den anderen Gruppen, daher sind Verallgemeinerungen nicht wirklich hilfreich. Ich meine lediglich ein grundsätzlich erhöhtes Aggressionslevel zu erkennen.
 
Scheitel schrieb:
Die Fahrzeuge haben aber nicht aufgrund ihrer so schlechten Bremsen solche langen Bremswege, sondern auch aufgrund ihrer Bereifung. Bei Defender und G Klasse weiß ich, dass sie mit All-Terrain-Reifen ausgestattet sind und der Jimmy und Lada sind ja auch für den Einsatz neben der Straße konzipiert, was zumindest darauf deuten würde. Mit Straßenreifen dürfte das da auch wieder anders aussehen. Aber es wird ja in der Regel damit getestet, was standardmäßig ausgeliefert wird. Deswegen schaffen halt auch große, über 2t wiegende SUV Bremswerte von Sportwagen.

Auch wenn es in meinen Augen Sinn macht, die Bremstests diverse Mal (meist ja 10x) zu wiederholen um, die Standhaftigkeit der Bremse zu messen, ist das aber irgendwie für eine Gefahrenbremsung ziemlich belanglos, weil man die in der Regel nur 1x hinlegt und nicht dauerhaft. Das da Autos mit belüfteten und großen Scheiben einfach besser abschneiden als nen Kleinwagen, wo die Bremse beim 3 Mal schon heiß ist, dürfte auch klar sein.
Die Bilderserien von Autobild laden bei mir nicht richtig (vermutlich wegen Adblock/Trackingblockern) aber wenn die auch nen Bremswert bei kalter Bremse angeben, hätte man zumindest schon mal einen weiteren Anhaltspunkt. Das es natürlich auch haufenweise Autos mit schlechten Bremsen gibt - kein Zweifel, ich denke aber, dass dies heutzutage eher die Ausnahme ist.

Klar dürfte auch sein, dass der Reifen selber schon Unterschiede macht, siehe hier von AMS:




Deswegen fass ich mir regelmäßig an den Kopf, wenn die Leute in den BMW Gruppen, in denen ich unterwegs bin, dann nach möglichst billigen Reifen fragen, aber dem Klischee der typischen BMW Fahrer entsprechen. Für den Wagen mit Super-duper "schönen" und teuren Felgen hats Geld so gerade gereicht, aber nicht für ne gescheite Bereifung. Da fahren die dann lieber Linglong und co :freak:. Natürlich nicht alle, aber das zieht sich ein bisschen durch.
Ja dem Reifen kommt große Bedeutung zu. Nicht nur dem Reifen selbst, wie zB Marke, Qualität, Leistungsfähigkeit etc, sondern auch individuelle Beschaffenheit des Untergrundes, der Wetterbedingungen, Temperaturen (Sommerreifen im Winter oder Winterreifen im Sommer ZB) und was viele unterschätzen, dem Alter des Reifens. Selbst der beste Reifen ist im Alter einfach nur noch bestenfalls Durchschnitt. Und bei Markenreifen gibt es schon große Unterschiede. An die Chinabomber will ich gar nicht denken. Nur fahren die Leute halt damit rum. Haben alte Reifen, schlechtes Profil, etc. Darum ging es mir ja auch. Die theoretischen Bedingungen sind halt in der Praxis nicht immer gegeben.
Was ich nur nicht verstehe, warum gehst Du davon aus, dass bei der G Klasse nicht die Standardreifen verwendet wurden (d.h. die von Dir benannten Allwetterreifen nicht die Standard seien)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Smartin schrieb:
@Jackofalltrades
was soll ich noch sagen? ...

Zitat "Der Olf"
Es geht mir genau darum, dass es zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Fahrpraxis einiger Indivduen nicht den geringsten Berührungspunkt gibt, solange nicht gerade ein Polizist daneben steht.

Den Satz unterschreibe ich. Zweifelst Du den wirklich an oder möchtest Du wirklich behaupten, daß Du dich sklavisch an die STVO hälst? Ändert sich dein Verhalten bei Anwesenheit der Polizei? Komm sei ehrlich.
Lass uns mal über illegale Rennen reden.

Zitat "Der Olf"
Die Regeln solten jedem bekannt sein ... sind es aber ganz offensichtlich nicht (oder es WOLLEN sich eben enfach nicht alle dran halten.
Ich habe vor 2 Monaten, im Alter von 56 Jahren, meinen Motorradführerschein gemacht. Vielleicht bin ich eine Ausnahme oder dumm, aber meine Regelkenntniss war eine Katastrophe und ich bin mir sicher in 2-3 Jahren wird sie das wieder sein.
Und ja, es gibt Regeln, die ich durchaus kenne aber die ich verweigere. 70km/h - komm 10 mehr geht immer, da spricht der Blitzer nicht an. Stoppen an der Haltelinie beim Stoppschild - ist eine Option oder?
 
Jackofalltrades schrieb:
Ich meine lediglich ein grundsätzlich erhöhtes Aggressionslevel zu erkennen.
DAS geht mir genauso ... wahrschenlich hat das mit dem Verkehrsaufkommen zu tun ... es ist auch für Autofahrer stressiger geworden und daran wird hier wohl auch keiner Zweifeln.
 
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