Wollen wir das jetzt zu einem Wissenswettstreit ausarten lassen?
Nun Wikipedia definiert die Zensur im Internet als einen Vorgang mit dem Ziel:
"Publikation von bestimmten Inhalten im Web zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen [...]"
... wobei hier der Begriff "Inhalt" nicht näher definiert ist, was uns dazu führt genauer zu hinterfragen welche Inhalte denn nun verboten werden müssen, damit die Anwendung des Begriffes der Zensur gerechtfertigt ist. Hier gibt Wikipedia ja einen Hinweis:
"Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Medien."
Also bleibt es dabei, dass wir erst einmal genauer definieren müssen, was denn überhaupt Zensur ist (die falsche Anwendung dieses Begriffes im Kontext mit dem Internet würde durch Wikipedia ja auch nicht richtig werden). Denn nicht jedes Vorgehen zur Unterbindung einer Puplikation ist eine Zensur. Man denke hier z.B. an beleidigende Aussagen deren Verbreitungsverbot ja nichts mit Zensur zu tun hat.
Also forschen wir weiter, der Artikel bei Wikipedia ist ja im Moment leider etwas durcheinander geraten. Dennoch gibt er einen kleinen aber feinen Hinweis indem Zensur mit Informationskontrolle gleich gesetzt wird. Nun ist der Konsum von Pornographie keine Art der Informationsgelangung.
Ferner wird ja auch durch dieses Urteil nicht der Inhalt an sich kontrolliert sondern es wird lediglich bewertet, dass der Jugendschutz auf dieser Seite nicht ausreicht. Zudem werden auf dieser Seite massiv Urheberrechte verletzt und wie oben schon beschrieben sicherlich auch die Privatsphäre etlicher Menschen.
Selbst wenn du den Konsum von Pornos als Vorgang der Information bezeichnen willst und den Begriff der Zensur so weit dehnen willst, dass ein Verbot derartiger Inhalte eine Zensur wäre, so trifft dieser Begriff in diesem Fall also noch immer nicht zu.
/edit:
Der einzige Weg dieser Websites zu Jugendlichen führt immer über von Erwachsenen betreute Internetanschlüsse[...]
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Sehen wir mal von den tausenden öffentlichen Zugangspunkten ab die es mittlerweile in Deutschland gibt, so bleiben da noch immer die tausenden jugendlichen, die weit entfernt von ihren Eltern bereits allein leben (sei es wegen Ausbildung, Schule oder was auch immer). Bei denen sind die Eltern vielleicht die offiziellen Vertragsnehmer, dennoch ist eine Kontrolle durch die Eltern schlichtweg nicht leistbar, da sie aus 400 km Entfernung wohl kaum täglich kontrollieren können was ihr Zögling da am Internet macht.
Ferner entmündigt dieses Urteil die Eltern keinesfalls, denn sie sind auch weiterhin noch voll verantwortlich für ihre Kinder.
Es ist eben so, dass der Jungenschutz
auch Aufgabe des Staates ist. Dies wird im übrigen auch durch Artikel 6 GG deutlich vorgegeben (für alle Verfassungsfreunde hier).