DKK007
Lt. Commander
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LTO berichtet über ein Urteil zum Onlinebanking:
https://www.lto.de/recht/nachrichte...zung-pushtan-online-banking-betrug-4-u-439/23
Was ich nicht so verstehe, wie kann es überhaupt möglich sein, TANs auszulösen, ohne dass der Kunde die selbst im Onlinebanking anfordert?
Da muss doch eine Sicherheitslücke vorliegen.
https://www.lto.de/recht/nachrichte...zung-pushtan-online-banking-betrug-4-u-439/23
Betrüger brachten eine Frau dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen. Infolgedessen buchten sie fast 8.000 Euro ab. Diesen Betrag muss die Bank ihr nicht ersetzen, so das OLG Braunschweig.
Was ich nicht so verstehe, wie kann es überhaupt möglich sein, TANs auszulösen, ohne dass der Kunde die selbst im Onlinebanking anfordert?
Da muss doch eine Sicherheitslücke vorliegen.