Glasfaser Glasfaser vom Nachbarn durch meine Wohnung? Muss ich dem zustimmen?

M83

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Hallo Forum!

Folgendes Szenario:

DG baut bei uns Glasfaser aus. HüP ist bereits in unserem Keller (Souterrain Wohnung). Wir sind in unserem Gebäude zwei Wohnungseigentümer. Also Eigentümer A, der die oberen beiden Stockwerke bewohnt und Eigentümer B (ich) der das Erdgeschoss und Keller bewohnt. HüP ist bereits in meinem Keller wie gesagt.

Eigentlich war es so geplant, dass das Nokia GF Modem vom Nachbarn und mein Nokia Modem nebeneinander in meinem Keller neben dem HüP verbleiben (Strom würde getrennt abgerechnet werden dann) und dann gehen beide Kabel erstmal bei mir ins Wohnzimmer mittels gebohrtem Loch am Eck des WZ Bodens einen Stock höher (dort dann zu meiner Fritzbox) und dann würde nochmal ein Loch gebohrt werden an der oberen Ecke meines Wohnzimmers um mit dem anderen Kabel des Nachbarn nach oben zu kommen + halt Kabelkanal auf putz vertikal an der Ecke durch unser Wohnzimmer.

Das kommt wohl nun nicht so, aufgrund schwerer Streitigkeiten. Nachbar A will plötzlich aus Trotz sein Nokia Modem bei sich oben haben und hat verlauten lassen, sein Kabel dann an der Außenwand hoch verlegen zu wollen. Kein Problem für mich, denn Außenwände sind ja genau wie das Dach quasi Gemeinschaftseigentum.

Das heißt, es müsste wieder ein Loch neben dem HüP nach draußen gebohrt werden. Ich glaube nicht, dass Nachbar A das letztendlich durchführen will, sondern dann doch durch mein Wohnzimmer durch will. Dazu bin ich aber nicht mehr bereit. Weiß jemand, ob ich dem zustimmen muß, dass das Kabel des Nachbarn durch mein Wohnzimmer geht? Ich hätte mich wie gesagt darauf eingelassen, da das Verhältnis immer ganz gut war, bin jetzt aber nicht mehr dazu bereit. Außen gerne, aber nicht mehr durch mein Wohnzimmer.
 
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Also einen Aufputz Kanal durchs Wohnzimmer würde ich nicht mal für meinen eigenen Anschluss akzeptieren, und auch nicht wenn der Nachbar mein bester Freund wäre…
 
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@TomH22 Danke, das wäre auch mein Gedanke. Dem entnehme ich, dass ich nicht verpflichtet bin, dem zuzustimmen, dass das Kabel sichtbar durch meine Wohnung geht.

Gibt es noch andere Meinungen?
 
Absolut kein Plan, aber ich wüsste nicht wieso du das zulassen müsstest. Vorallem da es ja die Möglichkeit mit der Außenwand gibt, ist ja nicht so als dass du damit die ganze Sache unmöglich machst.
 
M83 schrieb:
Ich glaube nicht, dass Nachbar A das letztendlich durchführen will, sondern dann doch durch mein Wohnzimmer durch will.

Also er wollte es so machen wie du wolltest.

Dann wollte er es nicht so wie du wolltest.

Dann will er es jetzt wieder wie du willst, aber du denkst er will es immer noch so wie du es nicht willst.


Würde wohl einfach abwarten was er will. Ist doch sein Problem.
 
Es geht einfach darum, vorbereitet zu sein. Wenn ich dem nicht zustimme, möchte ich mir da schon relativ sicher sein, dass ich das auch verweigern kann. Nur darum geht's. Klassische Gemeinschaftsräume oder Technikräume gibt es halt bei uns nicht und deswegen hat mir auch Google nicht wirklich weiter geholfen.
 
Wenn du Eigentümer bist und etwas nicht möchtest, dann liegt die Entscheidung bei dir. Müssen musst du nichts. Rechtfertigen musst du dich für gar nichts.

Ansonsten bin ich bei @TomH22, aufputz durchs Wohnzimmer nur über meine Leiche ... 💀
 
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Abgesehen davon, dass Aufputz absolut gar nicht geht in Wohnräumen, wird die rechtliche Frage hier wohl niemand beantworten können (und dürfen).
Meine Vermutung wäre aber, dass durch deine Wohnung nicht erzwungen werden kann.
Absolute Sicherheit kann da aber wie immer nur ein Anwalt bzw. letztendlich ein rechtskräftiges Gerichtsurteil geben.

Glasfaser an der Außenfassade dürfte aber etwas heikel werden. Nach dem, was ich bisher gehört habe, sind die Provider da ziemlich änstlich, weil die Kabel da besondrs geschützt werden müssen (Witterung, UV etc.). Aber das ist ja nicht dein Problem.
 
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M83 schrieb:
Eigentlich war es so geplant, dass das Nokia GF Modem vom Nachbarn und mein Nokia Modem nebeneinander in meinem Keller neben dem HüP verbleiben
Darf vom Gesetzwegen so nicht sein.
Das TKG regelt das klar.

Wenn müsste da extra nen Schließsystem hin, damit du nicht an den Anschluss vom Nachbarn kommst.
Zudem muss er jederzeit in deinen Keller kommen. (dich nach Zugang fragen zählt dabei dann nicht)

M83 schrieb:
Weiß jemand, ob ich dem zustimmen muß,

Verweigern darfst dich am Ende nicht - das TKG stellt deine Bedürfnisse als Eigentümer klar dem öffentlichen Interesse des Glasfaserausbaus hinten an. Verklagen wird dich am Ende deswegen aber der Anbieter sicherlich nicht - maximal dein Nachbar.

Ist jedoch sinniger das ihr zusammen ne Lösung findet, immerhin wohnt ihr ja weiterhin unterm Dach.
 
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Hast du irgendwas Schriftlich, gezeichnete Pläne... sonstwas, das die Modems in deiner Wohung Keller nebeneinander sein sollten?

Unabhängig davon, Juristisch dürfen wir dich nicht beraten, das muss ein Anwalt/Fachmann übernehmen.
Aber als dummer unwissender juristischer Laie fällt mir spontan nicht ein, wo ich so etwas schon gesehen/gehört habe. Kann mir auch nicht vorstellen, das man dich zu so etwas zwingen kann. Wie kommst du darauf, das man dich dazu zwingen könnte?
Das sein Nachbar eventuell Recht auf Zugang zu einem Internetanschluss hat macht die Situation nicht einfacher. Daher, wie gesagt, frage einen Anwalt/Fachmann. Wir können das nicht beurteilen.

edit: Wie Blutomen sagt, findet eine Lösung. Ihr werdet die nächsten Jahre/Jahrzehnte miteinander auskommen müssen. Hoffe das ist deinem Nachbarn auch klar.
 
Solche oder ähnliche Probleme gibt es ja auch bei Hauseigentümern.
Zum Beispiel wenn zwei oder mehr Grundstücke hintereinander liegen.
Wenn der Zugang aber nur jeweils über den Eigentümer vor einem über einen Weg möglich ist.
Da gibt es ja auch entsprechende gesetzliche Regelungen, das der Durchgang gewährt werden muss.

Das Problem ist hier wohl der, das der HÜP bei Partei 1 im Keller liegt.
Da, wo in der Regel alle Versorgungsleitungen (Strom / Wasser / Gas / Etc.) in das Gebäude führen. Wenn ein Keller vorhanden ist.

Wie kommt nun Partei 2 an das Glasfaser im Keller von Partei 1.
Ich denke eine Leitung direkt vom Abzweiger in die Wohnung von Partei 2 legen zu lassen würden die Kosten sprengen.
Das wird wahrscheinlich keiner machen.

Mit einem HÜP in einer Wohneinheit für 2 Parteien ist, wie schon genannt wurde, das Problem mit dem Zugang.

Sehr interessante Situation. Sehr kniffelig.

Ich bin da mal sehr gespannt, wie das Ganze ausgeht.
 
M83 schrieb:
Also Eigentümer A, der die oberen beiden Stockwerke bewohnt und Eigentümer B (ich) der das Erdgeschoss und Keller bewohnt. HüP ist bereits in meinem Keller wie gesagt.
[...]
sein Kabel dann an der Außenwand hoch verlegen zu wollen. Kein Problem für mich, denn Außenwände sind ja genau wie das Dach quasi Gemeinschaftseigentum.
[...]
Das heißt, es müsste wieder ein Loch neben dem HüP nach draußen gebohrt werden. Ich glaube nicht, dass Nachbar A das letztendlich durchführen will, sondern dann doch durch mein Wohnzimmer durch will.
Wie kommt dein Nachbar selbst denn eigentlich in seine Wohnung? Auch durch dein Wohnzimmer? Oder gibt es da nicht doch irgendwo eine Treppe? Die wäre ja der übliche Leitungsweg...

Und wie kommen Strom/Wasser/Gas in seine Wohnung? Da muss es doch schon bestehende Kabel/Leitungswege geben. Gehen die alle durch dein Wohnzimmer oder an der Außenwand hoch?

Eigentlich muss es längst eine Vereinbarung über das "Wegerecht" geben, die all das abdeckt. Was steht denn da drin?

Übrigens kann es ja auch mal in die andere Richtung gehen, wenn z.B. mal eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach wandert. Dann würdest du vielleicht gerne eine Leitung durch die Nachbarwohnung haben wollen...
 
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Wenn er Eigentümer wäre und Du 'nur' Mieter würde ich sagen, wahrscheinlich.
Wenn beide Eigentümer sind, würde ich es ihm untersagen.
 
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Das dünne Kabel kann man doch einfach mit in einen Kabelschacht legen, den werdet ihr schon irgendwo haben.
Ansonsten Glückwunsch zur Eigentumswohnung, was ich mir nie kaufen würde, genau wegen solch einem Kindergarten
 
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Blutomen schrieb:
Darf vom Gesetzwegen so nicht sein.
Das TKG regelt das klar.

Wenn müsste da extra nen Schließsystem hin, damit du nicht an den Anschluss vom Nachbarn kommst.
Zudem muss er jederzeit in deinen Keller kommen. (dich nach Zugang fragen zählt dabei dann nicht)

Okay, das wusste ich jetzt gar nicht. Interessant. Übrigens ist der APL von der Telekom für Kupfer bei uns vor der Haustüre an der Zwischenwand zur anderen Haushälfte und da hätten wir beide Zugriff, da der APL quasi so in der Mauer eingelassen ist, lediglich geschützt durch ein kleines Türchen. Das ist aber leider Baulich so uneben weil der Grund an der Stelle in Vergleich zu den Haustüren zu niedrig ist, deswegen geht's Treppe hoch, erst dann kommen die beiden Haustüren für die beiden Wohnungen.

Die andere Doppelhaushälfte hat ein Problem weniger, denn beide Wohnungen oben und unten gehören dort ein und dem selben Eigentümer, ansonsten geht bei denen soweit ich informiert bin auch ein Kabelkanal extra für Glasfaser der oberen Wohnung durch das Wohnzimmer der unteren Wohnung... ob nun die kleine schwarze Nokia Box auch zwei mal im Keller von der unteren Wohnung ist, glaube ich nicht, ändert ja auch nicht viel an dem grundsätzlichen "Problem" Kabelkanal durch Wohnzimmer.

Mir wurde auch immer gesagt und ich habe auch selbst gelesen, dass vorhandene Leitungswege i.d.R. nicht genutzt werden können wegen Radius und Beschaffenheit. Es blieb also nur die eine Stelle in unserem Souterrain wo der HüP hin soll in unserem Ankleidezimmer Übrigens. Wir wollten den HüP weder in unserem Schlafzimmer, noch in unserem Bad haben, da war das Ankleidezimmer noch das kleinere Übel Denn von dort war auch der Zugang von außen gesehen noch am einfachsten realisierbar. Wie gesagt Souterrain und überall scheiß Bedingungen.

ugul schrieb:
Andere Meinungen:
Hast du irgendwas Schriftlich, gezeichnete Pläne... sonstwas, das die Modems in deiner Wohung Keller nebeneinander sein sollten?

Nein, denn das war laut Hausbegehung gar nicht vorgesehen. Aber es kamen dann im Sommer eben die Subunternehmer, die den HüP installierten und denen war jeder Plan scheiß egal, Hauptsache schnell alles hingepfuscht (was ich mittlerweile auch gecheckt habe) und die sagten am einfachsten und besten einfach beide Kästchen neben meinen HüP, sie würden das öfters so machen. Gut, ich den Nachbarn noch angerufen und Einverständnis gebeten und war dann auch so. Es geht ja wirklich nur um diese kleine GF-Konverter Box, die Fritzbox wird natürlich in jeder Wohnung separat installiert.

robert_s schrieb:
Wie kommt dein Nachbar selbst denn eigentlich in seine Wohnung? Auch durch dein Wohnzimmer? Oder gibt es da nicht doch irgendwo eine Treppe? Die wäre ja der übliche Leitungsweg...

Wie oben geschrieben hat der eine eigene Haustüre. Die Leitungen verlaufen alle innen, das wurde damals beim Bau schon gemacht. Aber nachträglich? Wie soll man das machen wenn es seitens der DG so strenge Vorgaben gibt was Biegeradius und Beschaffenheit des Leerrohres betrifft?

robert_s schrieb:
Und wie kommen Strom/Wasser/Gas in seine Wohnung? Da muss es doch schon bestehende Kabel/Leitungswege geben. Gehen die alle durch dein Wohnzimmer oder an der Außenwand hoch?

Weder noch, dass ist einfach innen verkabelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lediglich ein Anwalt wird dir eine rechtssichere Auskunft geben können.
 
Dann schaut doch nochmal, ob ihr nicht die Leitung von der GF-Konverter-Box zu seinem Router über einen Kabelkanal an der Hauswand außen entlang führen könnt. Das wäre doch am einfachsten. Notfalls nochmal vom Keller eine Bohrung nach draußen und bei ihm oben wieder rein.

Kabelkanal im Wohnzimmer würde ich nicht machen.

Wie andere schon schreiben: ihr wohnt da noch eine Weile gemeinsam und man will sich ja noch über den Weg laufen können. Ziel sollte doch eine Lösung sein, die für beide passt und damit kannst du auch immer bei ihm auftreten.
 
blackshuck schrieb:
Lediglich ein Anwalt wird dir eine rechtssichere Auskunft geben können.

Das ist mir klar. Mir geht es in erster Linie um Erfahrungswerte zu dieser seltenen Konstellation und was der gesunde Menschenverstand bei den anderen Usern sagt. Und da scheint es mir so, dass mein ursprünglicher Vorschlag eigentlich zu gnädig war, auf meine Kosten. Insofern bin ich jetzt sogar froh, dass es so gekommen ist, weil das erspart mir jetzt den Kabelkanal durch mein Wohnzimmer.
Ergänzung ()

snoop83 schrieb:
Dann schaut doch nochmal, ob ihr nicht die Leitung von der GF-Konverter-Box zu seinem Router über einen Kabelkanal an der Hauswand außen entlang führen könnt. Das wäre doch am einfachsten. Notfalls nochmal vom Keller eine Bohrung nach draußen und bei ihm oben wieder rein.

Genau, das wäre auch die einzigste Option, die ich mittlerweile mitgehen würde.
 
M83 schrieb:
Aber es kamen dann im Sommer eben die Subunternehmer, die den HüP installierten und denen war jeder Plan scheiß egal, Hauptsache schnell alles hingepfuscht (was ich mittlerweile auch gecheckt habe)
Finde ich merkwürdig.

Der normale Weg ist: unverbindliche Hausbegehung plus Beratung, wo genau die Leitungen verlegt werden und können und wo der HüP inkl. Glasfasermodem installiert werden soll.
Zudem werden von allen Leitungswegen Fotos gemacht.
Anschließend bekommt jeder betroffene Eigentümer einen Vertrag zugeschickt, wo alles haargenau dokumentiert ist inkl. Verlauf aller Leitungen etc., am besten zusätzlich auf den Fotos eingezeichnet.
Diesen Vertrag müssen alle unterschreiben, und erst dann ist die ganze Sache rechtskräftig und die Bauarbeiten können beginnen.

M83 schrieb:
Aber nachträglich? Wie soll man das machen wenn es seitens der DG so strenge Vorgaben gibt was Biegeradius und Beschaffenheit des Leerrohres betrifft?
Dann werden einfach neue Leitungen z.B. im Treppenhaus verlegt.

Dein großes Problem: du scheinst schriftlich vereinbart zu haben, dass der HüP für beide Wohnungen in DEINEM Keller installiert wird.
Riesengroßer Fehler.

Gibt es denn keine gemeinschaftlich genutzten Räume?
Heizungskeller? Garagen? Treppenhaus? Belüftungsschächte?
 
Tuetensuppe schrieb:
Der normale Weg ist: unverbindliche Hausbegehung plus Beratung, wo genau die Leitungen verlegt werden und können und wo der HüP inkl. Glasfasermodem installiert werden soll.
Zudem werden von allen Leitungswegen Fotos gemacht.
Anschließend bekommt jeder betroffene Eigentümer einen Vertrag zugeschickt, wo alles haargenau dokumentiert ist inkl. Verlauf aller Leitungen etc., am besten zusätzlich auf den Fotos eingezeichnet.
Diesen Vertrag müssen alle unterschreiben, und erst dann ist die ganze Sache rechtskräftig und die Bauarbeiten können beginnen.

Das war wie gesagt auch bei uns der Weg. Hausbegehung wurde durchgeführt und es wurde alles so festgehalten, Sprich: HüP in meinem Keller dann durch Loch an der Decke mit beiden Kabeln hoch zu unserem Wohnzimmer, dort dann mein NT und GFTA und nochmal ein Loch an der Decke vom Wohnzimmer zum Wohnzimmer des Nachbarn und dort dann ebenfalls ihr NT und GFTA. Fertig.

Dann waren im Sommer die Subunternehmer da und haben gesagt dieser Plan ist wertlos und sich daran zu halten wäre nicht so wichtig und wird fast nie gemacht. Der einfachste Weg wäre beide NTs gleich neben dem HüP zu installieren, da man ja ohnehin mit zwei Kabeln nach oben muss weil die Fritzbox steht dann eh jeweils in jeder Wohneinheit.

Okay, dachte ich mir, blöd eigentlich, weil wir dann wieder den Strom für Ihren NT mitbezahlen, aber ich dachte mir na gut, kann man ja bei der jährlichen Abrechnung der Wohngebäudeversicherung dann mit einfließen lassen, dass man berechnet was dieses kleine Kästchen an Strom kostet. Wie gesagt bis dahin meine freiwillige Dummheit weil ich es gut gemeint habe und ihr den Weg über mein Wohnzimmer gegeben hätte. Das sehe ich mittlerweile anders und sie möchte es wie gesagt auch nicht mehr, stelle mich aber darauf ein, dass sie sich umentscheidet weil so gut kenne ich meinen Nachbarn mittlerweile. Deswegen der ganze Thread.

Tuetensuppe schrieb:
Dein großes Problem: du scheinst schriftlich vereinbart zu haben, dass der HüP für beide Wohnungen in DEINEM Keller installiert wird.
Riesengroßer Fehler.

Was hätte ich anderes machen sollen....

Tuetensuppe schrieb:
Gibt es denn keine gemeinschaftlich genutzten Räume?
Heizungskeller? Garagen? Treppenhaus? Belüftungsschächte?

Eben nicht. Es gibt nicht einmal einen gemeinsamen Heizungsraum, da jede Wohnung seine eigene Heizung hat. Nicht einmal der APL des normalen Telefonanschlusses ist in einem Raum sondern vor der Haustüre außen in der Wand eingelassen, lediglich hinter einer windigen Abdeckung geschützt. Es wäre ein enormer Aufwand gewesen, das über die Treppe die zu den Eingangstüren geht, zu machen und dann wäre noch das wieder das Problem, dass dort nirgends Platz für einen HüP wäre, neben dem APL der Telekom schon mal gar nicht, zumal ein HüP laut Vorgabe auch innen installiert werden muss soweit ich weiß.
 
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