DonS
Banned
- Registriert
- Apr. 2017
- Beiträge
- 429
rooney723 schrieb:Die Städte und Gemeinden versuchen zwar immer wieder das durchzusetzen, können weder der Telekom noch anderen Leitungsträgern den Zugang zu ihren Leitungen verbieten
Ja richtig: „zu ihren Leitungen“
Wenn noch keine Leitung von zB der Telekom dort liegt, kann das Amt sehr wohl verhindern, dass eine neue Straße geöffnet wird.
Auch wenn Kupfer da liegt, muss die Telekom bei einer neuen Straße erst einmal begründen, warum auf gemacht werden muss.
Bevor eine Straße erneuert wird, werden Leistungsträger ja informiert. Danach sind oft nur Notmaßnahme erlaubt