[wege]mini
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Obvision schrieb:Leider lässt die aktuelle Gesetzeslage das nicht zu.
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
Leider haben die meisten Richter den 2ten Halbsatz irgend wie vergessen oder nicht verstanden.
mfg