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News GoG: 31 Spiele nicht länger in Deutschland verfügbar

SavageSkull schrieb:
Die Indizierung ist kein Verkaufsverbot und richtet sich nur an Jugendliche gemäß dem Jugendschutzgesetz. Sprich wenn GOG das so umsetzt ist der Schritt unnötig zu weit gegangen. Mit zb Postident wäre es weiterhin möglich erwachsenen Personen in Deutschland diese Spiele straffrei und legal zu verkaufen. So alt die Indizierung ist, so unwissend handeln die Vertriebsplattformen, leider ein Armutszeugnis der Öffentlichkeitsarbeit von unseren Gesetzen.

Wie soll denn eine Internetplattform das Werbeverbot einhalten? Fraglich ist ob eine Account basierte Legitimierung einen extra "ab 18" Shop ermöglichen darf. Und selbst wenn, das ist auch ohne große Analyse einfach nicht mehr lohnenswert für die digitalen Spieleplattformen. Es gibt kaum noch Spiele die von der USK keine Freigabe erhalten und somit überhaupt für einen Indizierung in Frage kommen.

Und für die paar alten Spiele die eh nur Ramschpreise einbringen lohnt sich die Extrawurst für DE nicht.

 
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Was zum...okay, Sie müssen sich der hiesigen Gesetzgebung (die in dieser Hinsicht arg uncool / meiner Meinung nach falsch ist) beugen. Aber:

Red Faction 2 steht nicht auf dem Index und war seit Release ab 16 (Teil 1 war ab 18, warum auch immer..). Strange.
 
Blake Stone: Aliens of Gold.

Ist das deren ERNST? Das spiel ist aus der Wolfenstein / Apogee Ära.. ich brech ab..
 
Indizierungen gehen immer von der Regierung aus...ein Entwickler oder Verkäufer wird logischerweise NICHT seine eigenen Produkte einem Kunden verwehren wollen, wo der Sinn doch der Verkauf (Gewinn) ist...

Selten so ein quak gelesen.

Die Bundesprüfstelle wird auf Antrag tätig. Das kann jeder sein. Sind auch niemals Regierungen. Bestenfalls man ein Abgeordneter, der sein Kid so was spielen sieht.

Wenn das stimmen würde, dann müßtest du mir erklären warum so viele Deutsche im Ausland ihre Versionen einkaufen...weil es sie in Deutschland entweder GAR NICHT gibt oder das Game nur mit einer Zensur zu haben ist.

Kann ich dir sagen.
Das liegt an den Herstellern. Eine Indizierung ist kein Verkaufsverbot. Unterliegt aber Strengen Auflagen. Das bedeutet für die Hersteller Einbußen, wenn zb nicht mehr geworben werden darf. Und es gibt nicht nur die FSK es gibt auch noch SPIO. Also die Prüfung auf Strafrechtlich unbedenklich. Nur den weg gehen viele Hersteller erst gar nicht.

Zensierte Spiele sind die Hersteller um eben das Werbeverbot zu umgehen.

Eine Indizierung ist auch keine Beschlagnahmung. Das ist was ganz anderes und trifft nur wenigen Schund. Es gibt verschiedene Listen.

Das Problem ist hier nicht der Jugendschutz oder die Bundesprüfstelle sondern das GOG kein Altersverifizierungssystem haben will. Lieber nimmt man die Sachen aus dem Sortiment.

Es gibt ja eben Händler die spezialisieren sich genau auf solche Sachen. Auch bei Filmen.

Hier mal die Folgen
Angebote, die in die Teile A und C der Liste nach § 18 JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in diese Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, sind ebenfalls unzulässig (§ 4 Abs. 2 JMStV). Sie dürfen jedoch im Internet verbreitet werden, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (so genannte "geschlossene Benutzergruppen", § 4 Abs. 2, Satz 2 JMStV).

Werbung für diese Angebote ist nach denselben Grundsätzen zu behandeln: Sie ist also grundsätzlich unzulässig (§ 6 Abs. 1 JMStV), es sei denn, dass sie von Seiten des Anbieters so dargeboten wird, dass sie nur Erwachsenen zugänglich ist.
"geschlossene Benutzergruppen", § 4 Abs. 2, Satz 2 JMStV).

Werbung für diese Angebote ist nach denselben Grundsätzen zu behandeln: Sie ist also grundsätzlich unzulässig (§ 6 Abs. 1 JMStV), es sei denn, dass sie von Seiten des Anbieters so dargeboten wird, dass sie nur Erwachsenen zugänglich ist.
Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf generell nicht zum Zwecke der Werbung verbreitet oder zugänglich gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 JMStV). Dies gilt auch dann, wenn durch technische Vorkehrungen sichergestellt werden könnte, dass sie ausschließlich in die Hände von Erwachsenen gelangt.

Darüber hinaus darf bei Werbung in geschlossenen Benutzergruppen grundsätzlich nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme eines Angebotes oder eines inhaltsgleichen Trägermediums in die Liste nach § 18 JuSchG anhängig oder anhängig gewesen ist (§ 6 Abs. 1 Satz 3 JMStV).

Das heißt, es gibt kein Verkaufsverbot aber ein Werbeverbot. Daher kann man zb im Laden die Spiele nicht einfach dahin stellen. Seit den es gäbe eine Alterskontrolle.

Daher gibt es ja in Videotheken oft einen Bereich, wo nur erwachsene hin dürfen, da stehen dann zb indizierte Filme.

Das Problem ist eben das Hersteller und Handel das System nicht richtig nutzen. Man müsste also die Hersteller und Handel bashen.

Eine Indizierung ist kein Verbot (unterscheide: Beschlagnahmung), sondern ist mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe" (ab 18) von USK oder FSK zu vergleichen. An das betreffende Medium jeder, der nachweislich volljährig ist.

Jedoch ist eine Indizierung strenger als die Einstufung "Keine Jugendfreigabe". Ist ein Medium indiziert, unterliegt es folgenden Auflagen:

- absolutes Werbeverbot
Es darf nicht für das Medium geworben werden. Keine Vorschau, keine Plakate, keine Demos, keine Anzeigen in Zeitschriften, ... . Die reine Nennung des Titels kann schon als Werbung ausgelegt werden und ist somit fragwürdig.

- kein Ausstellen im Händlerregal
Im Geschäft darf es nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden. Im Regal, das auch Jugendliche sehen könnten, darf das Medium nicht ausgestellt sein. Dies gilt nicht für einem abgetrennten geschützen Erwachsenenbereich (wie in Videotheken).

- keine Sendung im Fernsehen
Sollte es sich bei dem Medium um einen Film handeln, darf er im Fernsehen (weder Free-TV noch Pay-TV) nicht ausgestrahlt werden.

- eingeschränker Versandhandel
Wie FSK 18 dürfen auch indizierte Medien nur bedingt im inländischen Versandhandel vertrieben werden. Es gelten die selben strenge Auflagen. So muss das Medium z.B. als "Einschreiben-Eigenhändig" versendet werden, was das Porto stark steigen lässt.

- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit, auch auf diesen Paragraphen anwendbarem, Urteil vom 22.03.2000 (Az. 2 Ss 1291/99) entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht vom Verbot erfasst wird.

Quelle
http://www.medienzensur.de/Indizierung-Indiziert-BPjM-Filme-Spiele-Infos.html

Ich will das nun nicht verteidigen sondern nur die Sachlage klarstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kauft Spiele sowieso bei Kinguin. Da sind die Keys aus dem Ausland und die Spiele ungeschnitten.
 
Lächerlich.

Wenn man manche Spiele auf der Liste anschaut, muss man doch schmunzeln. Teilweise alte Klassiker die keinem Jugendlichen auch nur ansatzweise er- oder abschrecken. Dennoch wird man hier als Bürger - egal welchen Alters - wiedermal bevormundet.
 
Unglaublich wieviel unwissende hier Ihren Senf dazu geben.

@bartio
Wer wird denn vom wem bevormundet?
Ich empfehle den Post 2 über dir von Koto zu lesen.


Auch unverständlich wieso die Online Händler nicht einfach einen Perso-Check einbauen für einen USK18 Bereich in dem sie die Spiele anbieten. Gerade im Online Vertrieb der Downloadversionen ist die Hürde es nur Personen ab 18 zugänglich zu machen am einfachsten.
 
Ohne jetzt alle 7 Seiten komplett gelesen zu haben: Gibt es eigentlich Informationen, warum das auf einmal passiert? Machen die das aus Eigeninitiative oder gab es behördlichen Druck?
 
@MR2007
Gibt keine offiziellen Informationen wieso.

Da ich nicht glaube das ein Polnischer Händler das aus Eigeninitiative tut gehe ich von "Druck" aus.
Ob da jetzt die Behörden eine "Frist" gesetzt haben oder die Konkurrenz so "freundlich" war auf den Gesetzesverstoß "hinzuweisen" wir man wohl nie erfahren.
 
Auch unverständlich wieso die Online Händler nicht einfach einen Perso-Check einbauen für einen USK18 Bereich in dem sie die Spiele anbieten. Gerade im Online Vertrieb der Downloadversionen ist die Hürde es nur Personen ab 18 zugänglich zu machen am einfachsten.

Ich glaube kaum, dass es mit einem "Persocheck" getan sein dürfte. Wenn das vor dem Gesetzgeber reichen würde, dann müsste wohl kaum ein OnlineShop auf Postversand mit Altersnachweis zürückgreifen. Mal den Perso der Eltern in der Hand zu haben sollte für einen Jugendlichen keine Hürde darstellen, mal ganz abgesehen von Personalausweisgeneratoren.

Glaubt doch nicht, dass bei den großen Online Plattformen nur Idioten sitzen, die werden den Aufwand für eine Lösung schon in Relation zu den Umsatzeinbußen gestellt haben.
 
Hm, dass die Rune Classic im Angebot haben, wusste ich gar nicht ... wäre beim nächsten GoG Sale 'mal eine Überlegung wert. Cannon Fodder und The Chaos Engine machen auf dem Amiga sowieso viel mehr Laune als auf dem PC, von daher ...
 
UT2004 ??? Och bitte jetzt macht ihr euch echt lächerlich. Erst lässt sich Steam gängeln und jetzt drehen die auch noch durch. Es wird langsam Zeit das unsere renitenten Renter aus dem Bundestag dafür sorgen das mündige Bürger bitte auch dementsprechend nicht weiter bevormundet werden, in dieser Bürokratenwüste geht es scheinbar nicht anders.
 
fanatiXalpha schrieb:
kann das jeder machen?
Ich dachte das kann nur der Publisher beantragen

Verfahrensbeteiligte können, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat, nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Listenstreichung stellen.
Also leider nichts für jedermann. Ob das Geld kostet konnte ich auf die Schnelle leider nicht in Erfahrung bringen.

smuper schrieb:
Und noch etwas zur Wandlung der USK:
Wolfenstein (2009):
Die Gewaltdarstellung wurde drastisch reduziert.
Wolfenstein New Order (2014)
Die Gewaltdarstellungen mussten für die deutsche Version nicht entschärft werden.

Diese Entwicklung finde ich hingegen sehr krank.
Grade Wolfenstein NO ist ein Extrembeispiel für perverse Gewaltexzesse in Reinform, Wolfenstein 2009 oder erst Recht RTCW waren dagegen Kindergarten. Auch UT99 und 2k3/2k4 waren recht harmlos. Wenn da die Redeemer kam flogen halt ein paar undefinierbare Fleischbrocken und das wars. Bei Q2 wars ja nicht anders. Q3 war schon recht übertrieben in der Blutdarstellung, aber man konnte ja alles abschalten und gegen Wolfenstein ist selbst Q3 nichts was einem mehr als ein müdes Lächeln abverlangen würde. Früher wurden rigoros alle Menschen durch Bots ersetzt (C&C Serie, HL1 z.B.) und die Spiele waren trotzdem ab 16 oder 18 (Heute wäre HL1 in der deutschen Version vermutlich ab 12). Aber heute werden Spiele in denen auf brutalste Weise Menschen zerstückelt werden frei ab 18 verkauft. Was war das für ein Aufschrei bei Soldier of Fortune damals, so lächerlich.
Absolut erstaunlich wie sich Bewertungen in nur 15 Jahren um 180° drehen können und harmlose Titel die heute oft sogar mit USK6 oder 12 gehandelt würden noch immer auf dem Index stehen wegen längst vergangener Richtlinien.

Das Internet ist aber nunmal International und kennt keine Landesgrenzen, daher müssen die Geolocks abgeschafft werden und unsere Politiker gegen kompetente Leute ersetzt werden die mit dem Neuland aufgewachsen sind.
 
MRM schrieb:
Und wie bezahlt? Einige Zahlungsmöglichketien funktionieren ja nicht mit VPN
Als ich es vor einigen Monaten probiert hatte ging es über paypal ohne probleme.
Weiss nicht wie es bei anderen anbietern ist.
Da man aber sowieso zur Paypal-seite weitergeleitet wird kann man da dann auch hola "ausschalten".
Man zahlt dann den vollen Preis und hat die Spiele in der Bib.

Wie gesagt, weiss nicht ob das noch geht, ist schon einige Zeit her, das ich das gemacht hab.
 
Ich glaube kaum, dass es mit einem "Persocheck" getan sein dürfte. Wenn das vor dem Gesetzgeber reichen würde, dann müsste wohl kaum ein OnlineShop auf Postversand mit Altersnachweis zürückgreifen. Mal den Perso der Eltern in der Hand zu haben sollte für einen Jugendlichen keine Hürde darstellen, mal ganz abgesehen von Personalausweisgeneratoren.

Glaubt doch nicht, dass bei den großen Online Plattformen nur Idioten sitzen, die werden den Aufwand für eine Lösung schon in Relation zu den Umsatzeinbußen gestellt haben.

Du musst aber unterscheiden zwischen Medien Versand und Online.

Online reicht ein geschützter kontrollierter Bereich. Schaffen die Deutschen Porno Buden ja auch wunderbar. Es wird nur nicht getan von Gog und anderen weil der Aufwand offenbar zu hoch ist. Lieber kickt man die Spiele und Filme raus.

Hier sieht man den Unterschied zwischen Trägermedien und Telemedien
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/rechtsfolgen.html

Nur Trägermedien müssen bestimmte Anforderungen erfüllen beim Versand. Wobei es auch anders geht. Zb der Verleihshop hat sich von Kunden eine Bestätigung geben lassen. Das an den Briefkasten keine Kinder kommen. Das reicht auch. Man musste sich nur einmal per Postident Ausweisen. Das zeigt auch da Sitzen jede menge Idioten im Handel und Hersteller. :-)

Ich kann beim Verleihshop alle Indizierten DVDs, BRs Games ausleihen. Normal mit der Post.
http://www.verleihshop.de/filme-ab-18-leihen.html

Es geht schon wenn man will.
 
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leckerKuchen schrieb:
Wurden beide soweit ich weiß erst relativ spät nach dem Release indiziert. Ich hab UT99 in der Boxversion damals noch ganz bequem im Laden gekauft.

Sicher das UT2004 auf dem Index ist? Es gibt doch extra eine Version für uns, geschnitten und ab 16 Jahren. Schaue ich auf Schnittberichte ist da etwas von einer Demo beschrieben die auf dem Index ist. Auch kann man die deutsche Version nach wie vor bei Amazon.de kaufen. Somit wohl nicht auf dem Index.

Eventuell wurde die internationale Version auf den Index gesetzt? Wurde die hier vermarktet? Z.B. als 18er Version? Auf der XBox 360 wurde die UK Version auf den Index gesetzt... wird wohl nur das ungeschnitte UT2004 betreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht schon wenn man will.

Natürlich geht es, davon bin ich überzeugt.

Aber ein reiner Online Persocheck wird nicht ausreichen. Und alles andere wird sich im Games Bereich nicht lohnen. Neue indizierte Titel gibt es halt fast gar nicht mehr, und da liegt die Kohle für die DL Portale. Die Nische "in Deutschland indizierte Spiele die Uralt sind" ist für internationale Portale nicht der Renner.

Hier sieht man den Unterschied zwischen Trägermedien und Telemedien
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/rechtsfolgen.html

Ich habe den Wikipedia Artikel zu Telemedien/Trägermedien gelesen, ich verstehe es so, dass Spiele nicht unter Telemedien fallen sondern aktuell immer unter Trägermedien, da auch physisch erwerbbar.

Sonst würden die Spiele auch nicht auf den Listen stehen:

Die Liste der jugendgefährdenden Medien (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell, sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist gemäß § 15 Abs. 4 JuSchG die Veröffentlichung der Liste zum Zweck der geschäftlichen Werbung unter Strafandrohung verboten.

Also sind "Telemedien" Veröffentlichungen gar nicht auf den öffentlichen Listen zu finden. Wohl eher was für irgendwelche Nischen (Filme) die nur Online veröffentlicht werden.
 
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Aber ein reiner Online Persocheck wird nicht ausreichen.

Kommt darauf an was Du darunter verstehst.

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Man nutzt also Systeme wo man sich schon Autorisiert hat. Wobei der E Perso ja auch ginge. Man nutzt das ganze eben nicht wirklich. Was schon vorhanden ist. Und der geht dafür ist die Funktion im neuen Perso ja da.

Das es sich nicht lohnt. Wenn man hier ließt scheint es doch genug zu geben die sich aufregen das der Handel und Hersteller das nicht nutzen.

Also wie gesagt der Shit Storm der gehört schon zu den Händlern und Herstellern.
 
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