Unsere "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" ist dafür zuständig, allen in Deutschland herausgebrachten Spielen eine Altersfreigabe zu erteilen, die FSK übernimmt die gleiche Aufgabe bei Filmen. Die höchste Einstufung ist „keine Jugendfreigabe“, die Spiele und Filme ab 18 Jahren freigibt.
Die USK hat jedoch auch die Möglichkeit, einem Spiel die Freigabe komplett zu verweigern. Das passiert im Falle von Videospielen meist, wenn eine von zwei Voraussetzungen gegeben ist. Wörtlich sagt der Gesetzestext, dass alle Medien,
- die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden
und
- die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen
automatisch indiziert werden. Nun ist das jedoch eine sehr schwammige Aussage, denn was nun die Kindeserziehung gefährdet oder als besonders reißerische Gewaltdarstellung gilt, darüber gehen die Meinungen stark auseinander. Deswegen gehen Spiele, die von der USK keine Alterseinstufung bekommen zur BPjM – der Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien.