Bogeyman schrieb:
Wenn Person xy vor 3Jahren aber wen betrogen hat und wurde dafür auch verurteilt finde ich es nicht gut wenn man sich da komplett rein waschen könnte.
Nur weil die Person nicht will dass dies und jenes über ihn im Internet steht ist das noch kein Grund zum löschen. Besonders nicht wenn es dabei um Informationen geht die von allgemeinem Interesse sind.
seas888 schrieb:
Ich bin kein Freund von dieser Löscherei man kann ja auch nicht in das Archiv von Bibliotheken gehen und alte Zeitungen unauffindbar machen nur weil einem das nicht gefällt.
Es soll sich ja auch niemand reinwaschen können. Ich empfehle Dir mal Zeitungen aufmerksamer zu lesen. In den meisten Fällen werden Namen anonymisiert, sofern eine Person nicht von öffentlichen Interesse ist. Da steht dann der Mörder Peter S., Schläger Frank K oder Trickbetrüger Siegfried Z. Bilder sind zudem unkenntlich gemacht. Nicht ohne Grund werden Namen von den Medien anonymisiert.
Das mag vielleicht nicht im Interesse der breiten Öffentlichkeit sein. Unser Grundgesetzt schützt jedoch nicht nur die Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern auch die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde. Auch Verbrecher und andere Gauner haben diese Rechte. Das ist in unserer Demokratie so gewollt und gibt den Menschen die Chance auf Rehabilitation.
Trotzdem ist es möglich, dass Suchmaschinen aus allen Daten, die sie aus verschiedenen Quellen sammeln, Verbindungen zwischen Personen und genau diesen, eigentlich anonymisierten, Artikeln herstellen können.
Im Kern geht es bei dem Urteil auf Recht auf vergessen werden darum, dass diese Verbindungen nicht mehr als Suchergebnisse angezeigt werden, wenn man nach dem Namen Sucht. Wer jedoch nach dem Artikel sucht, wird ihn auch weiterhin finden und dort den Anonymisierten namen finden, ohne Hinweis auf die Person selbst.
Es wird kein Artikel, kein Archiv, keine Zeitung oder sonst irgendetwas gelöscht. Es werden nur bestimmte Ergebnisse nicht angezeigt, wenn sie in Verbindung mit einem Namen gesucht werden.
flappes schrieb:
Die Büchse der Pandora ist jetzt leider geöffnet.
Eine Regelung die ein Suchmaschine dazu nötigt Ergebnisse auszublenden war absolut hirnrissig und nicht gerade im sinne freier demokratien.
Wenn man Ergebnisse nicht sehen will, dann muss man halt eben beim Publizierer die Inhalte entfernen lassen.
Und wie willst Du Inhalte entfernen lassen, die evtl. schon zigfach kopiert wurden, an mehreren Stellen auftauchen oder vielleicht im Ausland geschrieben wurden?
Und wenn sich der Publizierer einfach weigert? Klagen kann u.U. Jahre dauern, wenn man durch alle Instanzen muss. Willst Du so lange schutzlos dastehen?