grafikkarte reklamiert -> gutschrift

Zornbringer

Captain
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Mai 2011
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3.898
hi,

ich habe mir vor kurzem online eine grafikkarte gekauft. die karte ist mir sporadisch hin und wieder mal abgeschmiert. habe sie reklamiert und zum händler zurückgeschickt. heute kam eine antwort per mail:

Artikel konnte weder repariert noch ausgetauscht
werden.

Dies ist eine Gutschrift zur Verrechnung mit
einer Neubestellung. Weitere Informationen zum
Bestellvorgang entnehmen Sie bitte der angehängten Email.

jetzt habe ich von dem händler eine gutschrift bekommen, die ich nur bei dem händler auf der page nutzen kann. ich würde aber lieber mein geld wieder haben. habe ich möglichkeiten mein geld vom händler zurück zu fordern? habe mir jetzt schon eine andere grafikkarte gekauft und hab schlicht kein bedarf irgendetwas von dem händler zu kaufen.
 
Liegt der Kauf innerhalb der ersten sechs Monate?

Wenn ja:
Dann hast du das Recht auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung!
Falls der Händler dies ablehnt, weil keine Reparatur möglich ist und auch keine Ersatzlieferung möglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurück und selbstverständlich dein Geld zurück bekommen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Wenn der Kauf älter als sechs Monate her ist, sollte man grundsätzlich mit Angebot zufrieden sein!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mir stellt sich jetzt die Frage, ob der Gutschein nicht als Ersatzlieferung angesehen werden kann?
Alternativ dem Händler schriftlich mitteilen, dass man auf Rückerstattung besteht
 
Ein Gutschein kann schon begrifflich nicht die Nachlieferung einer mangelfreien Sache sein.
 
Eine Gutschrift kann aber auch nicht einfach so über den Kunden hinweg entschieden werden. Unabhängig vom Kaufpreis. Besonders wenn es um Garantie geht, sind dann die Garantiebestimmungen von Bedeutung. Geht es um Gewährleistung ist der Fall noch einfacher.

Daher ist die Frage wie alt ist die Grafikkarte?
Mich persönlich interessiert es auch welcher Händler es ist?

Ich persönlich würde der Gutschrift widersprechen. Falls eben keine Reparatur oder Ersatzlieferung möglich ist, Geld zurück. Ob im vollen Umfang kann man dann diskutieren wenn man mehr Infos bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist alles erst vor kurzem passiert. grafikkarte gekauft, rechner stürzte bei gpu intensiven anwendungen ab. ware habe ich nach zwei wochen reklamiert im sinne der gewährleistung.

und das ergebnis habe ich oben gepostet.

welcher händler das ist, denke ich ist nicht relevant. er hat 1524 positive benutzerwertungen bei geizhals und ist eigentlich zuverlässig.
 
Soviel zum Thema vor kurzem...6 Wochen.....
....aber jeder hat seine eigene Vorstellungen von der Zeitspanne vor kurzem, also passt es schon was der XYN gesagt hat
Zurück zum Thema wurde ja alles gesagt, also Händler kontaktieren und ihm mitteilen, dass du mit dem Angebot nicht einverstanden bist
 
hab heute eine antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihrem Anliegen teilen wir Ihnen gerne mit, dass wunschgemäß
eine Überweisung für Sie veranlasst wird.

Sie können in Kürze mit einem Zahlungseingang rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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