Bericht Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kühlerwechsel

Ich zitiere meinen Post von Dezember 2017 mal selber. Die Aussage, dass die gemachten Angaben in dem Artikel auch weiterhin ihre Gültigkeit haben, stimmt somit nicht.

Gilletti schrieb:
4. ZOTAC behält sich das Recht vor die Garantie zu verweigern

Die Garantie und Gewährleistung gelten nicht für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Betriebsbedingungen, Überlastung oder Modifikationen des Produkts verursacht wurden.

Der Garantieanspruch verfällt wenn:

- das Produkt modifiziert und / oder vorsätzlich in irgendeiner
Weise beschädigt wurde

- die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt
wurde

- der GPU Kühler entfernt oder ersetzt wurde

- das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet

----
Quelle: https://www.zotac.com/de/page/product-warranty-policy

Die Übersicht muss wirklich dringend angepasst werden!
 
@Acedia23 ASRock habe ich angefragt, kommt rein sobald eine Antwort da ist.
@Gilletti Danke für den Hinweis, habe ich korrigiert. Das mit dem Erstbesitz ist aber eher die Regel als die Ausnahme, mit dem Kühler hast du natürlich recht.
 
JackTheRippchen schrieb:
@Robert : Im Artikel könnte noch erwähnt werden, wie es sich auf dem Gebrauchtmarkt verhält.
Häufig wird die Garantie nämlich nur dem Erstkäufer gewährt.

Mich nerven die falschen - ob vorsätzlich oder fahrlässig sei dahingestellt - Garantieversprechen auf eBay (Kleinanzeigen).

Ich würde sogar sagen, dass dies in aller Regel der Fall ist. Dieses ".. also noch ein Jahr Restgarantie..." ist entweder dumm-dreist oder Täuschung.
Ich würde mich schämen, so etwas zu schreiben, gibt nur schlechtes Karma.
 
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fanatiXalpha schrieb:
Naja, bei GPUs ist eben Direct-Die und Flüssigmetall hat halt nochmal eine bessere Wärmeleitfähigkeit wie die beste WLP
Jo ist schon klar. Meine CPUs sind als auch geköpft und oben/unten mit Flüssigmetall bestrichen. Bei Grakas habe ich es in der Vergangenheit nie gemacht weil ich zu häufig Garantiefälle hatte. Ich hatte dann keine Lust das mir die Garantie deswegen verweigert wird.
 
Robert schrieb:
@Acedia23 ASRock habe ich angefragt, kommt rein sobald eine Antwort da ist.

Ich bin 'mal gespannt wie ASRock sich einreihen wird bei den Garantiebedingungen.

Was mich wundert - da es der Ueberschrift des Artikels nach zu urteilen nicht explizit um die Garantiebedingungen von Custom-Design-/Boardpartner-GPUs geht - wieso fuer den Gesamtueberblick die Garantiebedingungen fuer die Referenzkarten der GPU-Entwickler selbst, also AMD/RTG sowie nVidia, fehlen?
 
@Robert Zunächst ein dickes Dankeschön für den Artikel!

Besteht vielleicht die Möglichkeit, einen entsprechenden Artikel rund um den Kühlerwechsel auf Mainboards zu veröffentlichen? CPUs werden sehr gerne übertaktet, und gerade bei X299 (und das von der8auer angesprochene VRM-Desaster) oder wenn es auf über 4,8 GHz gehen soll, verwenden immer mehr Leute einen Monoblock, um CPU und VRMs kühlen und noch bessere Ergebnisse erzielen zu können. Hierfür muss das Mainboard natürlich umgebaut werden.
 
@Robert

Eine eindeutige Stellungnahme der Hersteller zu Garantiefällen wenn man nicht der Erstbesetzer ist würde mich als viel gebraucht Käufer schon interessieren. Bisher kaufe ich am liebsten EVGA (Garantiebedingungen:love:) und auch noch MSI wegen Kühler wechsel.
Das die Garantieverlängerungen von Evga und Zotac nur für den Erstbesitzer gelten war mir bewusst. Aber machen die Hersteller einen Aufstand wenn ein anderer Name auf der Rechnung steht? Oder wie sind hier die Händler drauf, wenn es über sie läuft?
 
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Danke für den Bericht top ich habe nach eurem letzten Bericht mich auch für die EVGA entschieden da hier der Kühlerwechsel ohne Probleme machbar ist.
 
Hab den Artikel überflogen - Fehlen denn die Angaben von Referenzkarten direkt von NVDIA / AMD?
Wie sieht es beim Hersteller direkt aus?
 
Darkscream schrieb:
Aber machen die Hersteller einen Aufstand wenn ein anderer Name auf der Rechnung steht?
Einen Aufstand machen sie natürlich nicht. Entweder bekommst du die Ware ausgetauscht/repariert zurück oder eher der Fall eine nüchterne Benachrichtigung, dass die Garantie nicht für dich gilt
 
Sturmwind80 schrieb:
Vielen Dank für die tolle Übersicht. Ich habe bei EVGA auch die Garantiezeit auf 5 Jahre verlängert, wobei ich die Karte sicher keine 2 Jahre behalte, so wie ich mich kenne und die Garantieverlängerung kann glaube ich nicht weiter gegeben werden.

Quatsch, was hindert dich daran bei einem Defekt die Garantieabwicklung über deinen Namen ablaufen zu lassen. Diese ganzen Klauseln von wegen Garantie nur für den Erstkäufer kann man doch leicht umgehen. Was ist denn bei einem Geschenk wo der Beschenkte ja auch in der Regel anders heißt als der Käufer ?
 
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MasterXTC schrieb:
Diese ganzen Klauseln von wegen Garantie nur für den Erstkäufer kann man doch leicht umgehen. Was ist denn bei einem Geschenk wo der Beschenkte ja auch in der Regel anders heißt wie der Käufer ?
Wenn es dem Vorbesitzer am aller Wertesten vorbei geht schaust du dumm. Mit dem Vorbesitzer von meiner Karte hätte ich die Arschkarte gezogen. War schon viel Schweiß inklusive bis die Karte nach Geldeingang mal da war, wenn das 2 Wochen dauert, ohne Rückmeldung, ist dir schon da nicht mehr ganz Wohl.
 
Na, Arsc.....er gibt es überall. Aber man sollte nicht immer vom Schlimmsten im Gegenüber ausgehen.
 
Habe ich das richtig verstanden:
Der Händler hat die Garantie vom Hersteller und wird auf mich als Käufer normalerweise nicht übertragen?
 
@Pure Existenz Das kommt auf den Hersteller an. Manche lassen die Garantie tatsächlich ab dem Moment laufen wo die Ware beim Großhändler ankommt.. Manche lassen die Zeit laufen sobald es jemand vom Großhändler kauft.
Die meisten lassen die Garantiezeit aber erst beim Kauf durch einen Endkunden laufen.
Das gilt natürlich alles nur für seriennummerpflichtige Produkte.

MasterXTC schrieb:
Quatsch, was hindert dich daran bei einem Defekt die Garantieabwicklung über deinen Namen ablaufen zu lassen.
Der Name auf der Rechnung möglicherweise. Ist nur ne ganz wilde Spekulation..

MasterXTC schrieb:
Was ist denn bei einem Geschenk wo der Beschenkte ja auch in der Regel anders heißt als der Käufer ?
Da kann der Hersteller dir ne Abfuhr erteilen. So ist das halt bei Geschenken.
 
Cardhu schrieb:
@Pure Existenz Das kommt auf den Hersteller an.

Du hast mich nicht richtig verstanden.
Im Artikel kommt es so auf mich rüber, dass der Hersteller nur dem Erstkäufer die Garantie gibt.
Und das wäre normalerweise der Händler (und nicht der Endkunde).

Ich weiß, dass manche die Garantie ab Herstelldatum, die anderen ab Kaufdatum laufen lassen.
Nur finde ich den Artikel etwas verwirrend.

Bekomme ich allgemein als normaler Endkunde/Käufer von einem gewerblichen Händler die Garantie automatisch übertragen (normalerweise)?
 
Pure Existenz schrieb:
Bekomme ich allgemein als normaler Endkunde/Käufer von einem gewerblichen Händler die Garantie automatisch übertragen (normalerweise)?
Jein. Der Händler kann sie dir ja überhaupt nicht übertragen. Die Frage ist, ob der Hersteller eine Weitergabe gewährt. Das tut er oft nicht indem er einfach sagt: Sorry, Jungs, Abwicklung nur über euren Händler.

Und der ganze Artikel richtet sich an Endkunden, also ist im Endeffekt auch gemeint, dass diese als Erstkäufer im Endkundenmarkt die Garantie erhalten. Faktisch trifft das aber nicht immer zu. Natürlich kann man sagen, dass der Kunde die Garantie erhält, aber mit der Hintertür, dass er sie nur über den Händler abwickeln kann.

Im übrigen meinte ich nicht Herstelldatum ;) Sondern wirklich das Datum wann es an den Großhändler, Einzelhändler oder Endkunden ging. Sprich wenn es 3 Monate beim Händler lag, hast du 3 Monate weniger Garantieanspruch, der aber eigentlich auch nur bedingt für dich gilt, sondern für den Händler, der es eben für dich weiterleitet.
 
Über den Händler kann ich ja nur 2 Jahre abwickeln, da Gewährleistung. Alles drüber hinaus, ist ja Garantie.
So wie sich das anhört, kaufe ich mir keine neue Hardware mehr.^^
 
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