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Gilletti schrieb:4. ZOTAC behält sich das Recht vor die Garantie zu verweigern
Die Garantie und Gewährleistung gelten nicht für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Betriebsbedingungen, Überlastung oder Modifikationen des Produkts verursacht wurden.
Der Garantieanspruch verfällt wenn:
- das Produkt modifiziert und / oder vorsätzlich in irgendeiner
Weise beschädigt wurde
- die Seriennummer geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt
wurde
- der GPU Kühler entfernt oder ersetzt wurde
- das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet
----
Quelle: https://www.zotac.com/de/page/product-warranty-policy
Die Übersicht muss wirklich dringend angepasst werden!
JackTheRippchen schrieb:@Robert : Im Artikel könnte noch erwähnt werden, wie es sich auf dem Gebrauchtmarkt verhält.
Häufig wird die Garantie nämlich nur dem Erstkäufer gewährt.
Mich nerven die falschen - ob vorsätzlich oder fahrlässig sei dahingestellt - Garantieversprechen auf eBay (Kleinanzeigen).
Jo ist schon klar. Meine CPUs sind als auch geköpft und oben/unten mit Flüssigmetall bestrichen. Bei Grakas habe ich es in der Vergangenheit nie gemacht weil ich zu häufig Garantiefälle hatte. Ich hatte dann keine Lust das mir die Garantie deswegen verweigert wird.fanatiXalpha schrieb:Naja, bei GPUs ist eben Direct-Die und Flüssigmetall hat halt nochmal eine bessere Wärmeleitfähigkeit wie die beste WLP
Robert schrieb:@Acedia23 ASRock habe ich angefragt, kommt rein sobald eine Antwort da ist.
Einen Aufstand machen sie natürlich nicht. Entweder bekommst du die Ware ausgetauscht/repariert zurück oder eher der Fall eine nüchterne Benachrichtigung, dass die Garantie nicht für dich giltDarkscream schrieb:Aber machen die Hersteller einen Aufstand wenn ein anderer Name auf der Rechnung steht?
Sturmwind80 schrieb:Vielen Dank für die tolle Übersicht. Ich habe bei EVGA auch die Garantiezeit auf 5 Jahre verlängert, wobei ich die Karte sicher keine 2 Jahre behalte, so wie ich mich kenne und die Garantieverlängerung kann glaube ich nicht weiter gegeben werden.
Wenn es dem Vorbesitzer am aller Wertesten vorbei geht schaust du dumm. Mit dem Vorbesitzer von meiner Karte hätte ich die Arschkarte gezogen. War schon viel Schweiß inklusive bis die Karte nach Geldeingang mal da war, wenn das 2 Wochen dauert, ohne Rückmeldung, ist dir schon da nicht mehr ganz Wohl.MasterXTC schrieb:Diese ganzen Klauseln von wegen Garantie nur für den Erstkäufer kann man doch leicht umgehen. Was ist denn bei einem Geschenk wo der Beschenkte ja auch in der Regel anders heißt wie der Käufer ?
Der Name auf der Rechnung möglicherweise. Ist nur ne ganz wilde Spekulation..MasterXTC schrieb:Quatsch, was hindert dich daran bei einem Defekt die Garantieabwicklung über deinen Namen ablaufen zu lassen.
Da kann der Hersteller dir ne Abfuhr erteilen. So ist das halt bei Geschenken.MasterXTC schrieb:Was ist denn bei einem Geschenk wo der Beschenkte ja auch in der Regel anders heißt als der Käufer ?
Cardhu schrieb:@Pure Existenz Das kommt auf den Hersteller an.
Jein. Der Händler kann sie dir ja überhaupt nicht übertragen. Die Frage ist, ob der Hersteller eine Weitergabe gewährt. Das tut er oft nicht indem er einfach sagt: Sorry, Jungs, Abwicklung nur über euren Händler.Pure Existenz schrieb:Bekomme ich allgemein als normaler Endkunde/Käufer von einem gewerblichen Händler die Garantie automatisch übertragen (normalerweise)?