Bericht Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kühlerwechsel

Ich bin irgendwie fasziniert von der Situation bei MSI, dass die die Garantie ab Produktionsdatum nur gewähren.
Unter Umständen kann es doch passieren, dass man z.B. im Januar 2019 eine MSI kauft, die elend lang beim Händler immer wieder "nach Hinten" geschoben oder unbemerkt lag... irgendso eine Sache.
Dann sperrt sich auch noch der Händler im Garantiefall wegen den üblichen Gründen und man entschließt sich den Support von MSI anzuschreiben, die wollen das Produktionsdatum oder gleichen dieses anhand der S/N ab und voila - Produktion Januar 2017 - Pech gehabt?!
Das ist doch ein Witz.
 
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jo deswegen haben wir hier keine MSI genommen

hatten den MSI Support angeschrieben und gefragt ob die ne Aussage machen können/wollen anhand der S/N nach Kauf

als Antwort kam ein gelangweiltes nein, bzgl Garantiefragen solle man sich einzig und alleine an den Händler wenden

die könnten das sicher rausfinden/mitteilen an den Endkunden, woll(t)en sie aber auf Anfrage nicht also wurde es eben keine MSI

hätten sonst per Fernabsatz mal ne MSI genommen und biem Hersteller binnen Widerrufsfrist angefragt

nun ist es dank MSI's Arroganz/Gleichgültigkeit eben ein hersteller mit 3 Jahren ab Kaufdatum geworden, gibt ja genug Alternativen
 
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Ist die Vorgehensweise von MSI eigentlich legal? Garantie ist eine freiwillige Leistung, doch andererseits ist es in gewisser Weise irreführend, wenn man mit mehreren Jahren wirbt, am Ende aber deutlich weniger geboten werden kann. Zudem ist es für den Verbraucher völlig intransparent, was er da denn überhaupt kauft.
 
Da müsste ein Konkurrent gegen sie wegen unlauteren Wettbewerbs klagen.

Der Händler macht sich ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn er nicht darauf hinweist, dass bei MSI die Garantie ab Herstellungsdatum gilt, weil es eine unübliche Geschäftspraktik ist, auf die ohne Nachfrage hingewiesen werden muss.
 
naja, ob der Händler hier in der Pflicht ist?

je nach Gerät/Hersteller gibt es bei Elektronik doch mal ein, mal zwei, mal drei, mal nach Registrierung 5 Jahre

wann und wo benennen Händler denn den jeweiligen Zeitraum? muss man als Kunde doch immer (vorab) selbst in Erfahrung bringen
 
Robert schrieb:
Artikel-Update: Alle im Artikel genannten Hersteller haben gegenüber ComputerBase im Juli 2018 bestätigt, dass die gemachten Angaben auch weiterhin ihre Gültigkeit haben. Gegenüber dem September 2016 hat es damit keine Anpassungen gegeben. Hinweise von Lesern auf Änderungen oder eine abweichende Handhabung in der Praxis nimmt die Redaktion auch weiterhin gerne in den Kommentaren entgegen.

Es ist wichtig zu wissen, dass EVGA die Garantiebedingungen am 25. Mai 2018 geändert hat und die sind teilweise unglaublich (schlecht)! Ich poste mal einen ganz kleinen Auszug:Was ist nicht von dieser beschränkten Garantie abgedeckt Diese beschränkte Garantie gilt nur für Produkte, die gemäß dieser beschränkten Garantie und der von EVGA veröffentlichten Dokumentation verwendet werden, und deckt folgendes nicht ab:- Produkte, welche von nicht autorisierten Wiederverkäufern oder Händlern erworben wurden. Dazu gehören unter anderem Online-Marktplätze wie eBay (mit Ausnahme des offiziellen eBay-Shops von EVGA), Amazon (außer dem offiziellen Amazon Marketplace von EVGA) und andere Online-Auktions- und / oder Marktplatz-Websites. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Wiederverkäufer ein autorisierter Wiederverkäufer ist, kontaktieren Sie bitte EVGA zur Bestätigung. Nachzulesen hier: https://de.evga.com/warranty/graphics-cards/Sprich: Es gibt keine 3 Jahres EVGA-Garantie bei Kauf über Amazon (oder eBay). Es bleibt einem natürlich noch die 2-jährige Amazon Gewährleistung, aber das ist natürlich nicht dasselbe. Aber wenn man sich nun eine neues EVGA-Produkt kauft, dann bleibt man im Falle eines Falles auf dem Schaden sitzen!
 
SERGE4NT, Du hast einfach Text aus einem anderen Forum kopiert und das auch noch ziemlich unübersichtlich...
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Nochmal übersichtlicher. In dem Computerbase-Artikel ist ganz oben zu lesen:
"Alle im Artikel genannten Hersteller haben gegenüber ComputerBase im Juli 2018 bestätigt, dass die gemachten Angaben auch weiterhin ihre Gültigkeit haben."

Leider ist das nicht ganz nachzuvollziehen @Robert
EVGA hat die Garantiebedingungen am 25. Mai 2018 im Vergleich zu den vorherigen Bedingungen extrem zum Nachteil des Kunden geändert!

Was ist nicht von dieser beschränkten Garantie abgedeckt
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Produkte, die gemäß dieser beschränkten Garantie und der von EVGA veröffentlichten Dokumentation verwendet werden, und deckt folgendes nicht ab:
- Produkte, die außerhalb der Werksspezifikationen betrieben und / oder nicht im Werkszustand modifiziert wurden.

-> Das bedeutet also, dass man nun nicht mehr übertakten darf und keinen Kühler mehr wechseln darf etc. Das war früher nicht so und deswegen wurde EVGA immer gerne genommen. Dies muss nunmehr dringend in der Übersicht des Artikels geändert werden.

Des Weiteren steht in den neuen EVGA-Garantiebedingungen, dass gar keine Garantie gewährt wird, wenn nicht bei einem autorisierten Wiederverkäufer oder Händler gekauft wurde:

- Produkte, welche von nicht autorisierten Wiederverkäufern oder Händlern erworben wurden. Dazu gehören unter anderem Online-Marktplätze wie eBay (mit Ausnahme des offiziellen eBay-Shops von EVGA), Amazon (außer dem offiziellen Amazon Marketplace von EVGA) und andere Online-Auktions- und / oder Marktplatz-Websites. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Wiederverkäufer ein autorisierter Wiederverkäufer ist, kontaktieren Sie bitte EVGA zur Bestätigung.

Das ist schon eine krasse Einschränkung mit der ein Käufer ziemlich auf die Nase fallen kann. Zumal sich die zugelassenen autorisierten Händler über die Zeit auch ändern können und dann muss der Käufer im Falle eines Falles im Nachhinein beweisen, dass zum Kaufzeitpunkt dieser Händler autorisiert war.

Die neuen EVGA-Garantiebedingungen kann man hier nachlesen:
https://de.evga.com/warranty/graphics-cards/

Die alten Bedingungen sind zum Vergleich hier nachzulesen:
https://de.evga.com/warranty/2011/
 
Laut EVGA bleibt alles beim Alten. Zum einen bleibt es weiterhin erlaubt, den Kühler zu wechseln oder die Grafikkarte zu übertakten. Zum anderen besteht auch Garantie, wenn die Grafikkarte von einem anderen Händler erworben wird, weil der sie zwangläufig von einem autorisierten Händler erworben haben muss.
Achso und nochmal zur Bestätigung, Kühlerwechsel, Wärmeleitpaste tauschen, Overclocking, ist bei uns möglich ohne Garantieverlust.
Also wir verkaufen ja auch nur an authorisierte Händler, bzw Distributoren - und damit gilt auch die Garantie. (auch wenn ein kleiner Shop nebenan bei z.B. S&K kauft, hat der Endkunde bei uns Garantie)
Weil in dem Fall der Distributor S&K der von uns authorisierte Händler ist.
@SERGE4NT @Gilletti @Cpt.Willard
 
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Wenn also "alles beim Alten" bleibt, warum gibt es dann diese neuen offiziellen EVGA-Garantiebedingungen, welche klipp und klar eine andere Aussage treffen? @Robert
Ergänzung ()

@Robert : Du bist freier Redakteur bei Computerbase. Das soll nicht negativ klingen, ist eine sachliche Feststellung. Ich empfehle einen der drei Computerbase-Geschäftsführer mit in dieses Thema einzubeziehen.
 
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@Robert Da ich gerade eine neue Graka suche und ein Blick auf die Powercolor geworfen habe ist mir etwas in der Liste aufgefallen.
Powercolor bietet auf Custom Design 2 Jahre und auf Referenz nur 1 Jahr Garantie so, wie ich das auf ihrer RMA Seite verstanden habe. Ist für alle wichtig, die die Karte gleich nach Release kaufen möchten.
 
Bitte achtet oder beachtet immer darauf, das die Gewährleistung viel wichtiger ist (gesetzlich im BGB) als die blöde Garantie (freiwillig).
Es muss auch machbar sein, das Hersteller Geld verdienen dürfen an uns!
 
Habe bei Evga bzgl. der Garantiebedingungen angefragt. Konkret, ob das Umrüsten auf einen Wassekühler und das übertakten zu einem Garantieverlust führt. Habe die Namen aus der Antwort entfernt:
Unbenannt.png
 
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gm-style schrieb:
Bitte achtet oder beachtet immer darauf, das die Gewährleistung viel wichtiger ist (gesetzlich im BGB) als die blöde Garantie (freiwillig).
Es muss auch machbar sein, das Hersteller Geld verdienen dürfen an uns!
ja so ne praktisch nicht zu führende Beweislast(umkehr) nach 6 Monaten ist schon wichtiger als jede Garantie, alleine weil es im BGB steht und so ne
 
Der Gigabyte Support hat auf meine Anfrage, ob ich bei der 2080 Ti den Kühler wechseln kann, wie folgt geantwortet...

Sehr geehrter xyz,

Bitte beachten Sie, dass das wechseln des Lüfter oder andere Komponenten zum Garantieverlust führt. Daher empfehlen wir nicht, Komponenten (Ventilatoren) zu ersetzen / zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen,
GIGABYTE

Wäre schön, wenn da CB noch mal nach haken würde und sich dies oder das Gegenteil von höchster Stelle bestätigen lässt. Danke
 
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@NutzerderNutzer: Ganz ehrlich, entweder der Händler handelt oder lässt es sein. Diese Umkehrlast ist doch praktisch, dann braucht der Händler fast nichts mehr tun, wenn er den Nachweis haben möchte!
Statt einfach zu sagen, ja gerne wir lassen den Hersteller prüfen.

@Spawm182:
Da die Garantie freiwillig ist, kann der Hersteller dies so machen, andere tun dies ebenso.
Natürlich kannst du tauschen, auf eigene Gefahr. Wenn etwas damit ist, solltest du nur den Original Lüfter wieder installieren. Der Hersteller ist dann in der Nachweispflicht, ob du schuldig bist.
Was passiert, wenn du einen Kurzschluß erzeugst...trägtst du dann die Verantwortung?
 
@gm-style Mir ist schon klar, dass ich machen kann was ich will solange es keiner merkt und wenn ich doof genug bin die Karte zu beschädigen so oder so Schuld bin, es gibt jedoch eine schöne Tabelle, welche eben besagt, dass ein Wechsel möglich ist.

Die meisten Karten haben ein Siegel auf einer der Schrauben und damit bekomme ich die Karte nicht mal via Händler zu RMA, da er sich eben weigern wird. Fertig.

Brauchen das hier jetzt auch nicht zu diskutieren. Entweder macht sich CB da noch mal schlau und bekommt von andere Stelle ein Statement oder Gigabyte gehört aus der Liste gestrichen.
 
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Spawn182 schrieb:
Die meisten Karten haben ein Siegel auf einer der Schrauben und damit bekomme ich die Karte nicht mal via Händler zu RMA, da er sich eben weigern wird. Fertig.
Der Händler muss dem aber nach gehen, in einem Gewährleistungsfall. Den solche Sticker haben auf die gesetzliche Gewährleistung keinen Einfluss. Den kein Sticker von Herstellern kann dir deine Rechte absprechen.

Bei der freiwilligen Garantie sieht das natürlich anders aus, bin gespannt ob es noch ein Update von CB gibt.
 
Aber genau darum geht es mir :) Ich habe keine Lust mit irgendjemanden zu diskutieren, was Recht ist und was freiwillig usw. Wenn ich als 24/7 Nutzer einer Graka Festelle, dass etwas nicht so ist wie es sein sollte, dann möchte ich mit so wenig Aufwand wie möglich einschicken. Sticker und unklare Aussagen werden aber genau diesen Aufwand erzeugen und das ist mir am Ende nicht wert.

Entsprechend ist die Gigabyte zurückgegangen und da ich nur von EVGA eine klare Aussage bekommen habe, ist es eben eine solche geworden. Müssen die anderen Firmen schauen, wie sie ihren Umsatz optimieren.
 
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