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Genau meine Meinung! Echt ultradämlich diese Sache. Dass sich das Rechtssystem mit so einem Blödsinn auseinandersetzt ist einfach nur mehr zum Heulen :-(
Ich kann Sony mit ihrem Gedankengang verstehen, allerdings übertreibt man es dann doch ein wenig. Ja, im Bereich Videospiele mag es noch zutreffend sein, aber überall sonst ist das sinnfrei.
Oder wie ist das mit Porsche GT2? oO Nein nein Sony, hier macht ihr grad Quatsch.
Das wird Sony leider verlieren, sind halt nur 2 Buchstaben die so schon vor den Spielen genutzt wurden.
Wie hier ja schon an vielen guten Beispielen gezeigt.
Fragt ich mich echt immer, warum so große Firmen scheinbar keine brauchbaren Anwälte finden.
@merlin123 Ein ähnliches Logo oder kompletter Markennamen ist etwas anderes, als eine Abkürzung die nur im Sprachgebrauch genutzt wird....
@merlin123 Falsch
Ich begründe dir auch gerne warum.
TM an sich ist nicht geschützt, zB nutzt dies das Spiel TrackMania ebenfalls als Abkürzung.
Trademark hat lediglich das Logo (®-Symbol) und die Zeichenfolge "(TM)" geschützt.
Selbst das Symbol ist nur geschützt, wenn es direkt hinter dem Markenname steht.
Ein R im Kreis alleine, kann man sich nicht schützen lassen.
Ich würds ja verstehen wenn Huawei auch ein Videospiel mit dem Rein-Namen GT herausbringt... aber ne Uhr?
Das sind doch die gleichen Leute die enttäuscht sind, wenn Red Bull keine Flügel verleiht...
Die Klage geht nie und nimmer durch. Ansonsten hätte man einen Präzedenzfall von abartiger Lächerlichkeit und könnte so ziemlich jeden verklagen, inkl. nVidia.
Kann Sony dann auch im Nachhinein Nvidia für z. B. die Geforce 8800 GT verklagen?
Ich habe gehört, in deutschen Serienkiller-Kreisen steht GT für "Geh' töten!" Die müsste man dann auch noch verklagen...