Herdware
Fleet Admiral
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- Okt. 2011
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Ich sehe es nicht so, dass Urheberrecht vorgeschoben wird. Das ist eher einer der eigentlichen Gründe für diverse Zensur- und Überwachungsmaßnahmen, z.B. auch die Vorratsdatenspeicherung.
Die Masse der gewöhnlichen Urheberrechtsverletzer kann man, im Gegensatz zu echten Terroristen, professionellen KiPo-Händlern usw., nämlich ganz gut mit DNS-Sperren, massenweisem Speichern von Verbindungsdaten usw. angehen. Die richtigen Schwerkriminellen werden Sperren und Überwachung in aller Regel leicht umgehen können. Aber unbedarfte Filesharer, Streamingnutzer usw. tappen da viel schneller in die Falle oder bringen einfach nicht genug "kriminelle Energie" zusammen für entsprechende Gegenmaßnahmen (Proxys, VPN usw.).
Urheberrecht eignet sich auch gar nicht wirklich, um schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte juristisch zu rechtfertigen. Der fragliche Teil des Urheberrechts, bei dem es nur um kommerzielle Verwertungsrechte geht, basiert nicht auf Grundrechten, sondern ist nur eine schnöde Wirtschaftsregulierungsmaßnahme, und so würde die Abwägung der Verhältnismäßigkeit gegenüber Informations- und Meinungsfreiheit usw. fast immer negativ ausfallen. Es gibt auch schon diverse Urteile z.B. vom EuGH, die klargestellt haben, dass Urheberrechtsverletzungen allein weder Websperren noch Überwachung rechtfertigen.
Wird aber eh schon aus anderen (vorgeschobenen) Gründen überwacht und/oder zensiert, dann scheint die überwiegende juristische Ansicht zu sein, dass man dann auch gleich Urheberrechtsverletzungen mit erschlagen kann. Die Grundrechte sind dann ja eh schon verletzt, dann kann man auch ruhig etwas mehr in der Wunde herumbohren.
Wenn man also etwas anderes vorschiebt, z.B. illegale Pornographie (Kinderpornographie), oder Terrorismus, also Delikte, die selbst Verletzungen von Grund- und Menschenrechten darstellen, sind die (Verfassungs-)Gerichte viel eher geneigt, Überwachung und Zensur zu erlauben und dann ist die Tür offen für alles andere.
Die Masse der gewöhnlichen Urheberrechtsverletzer kann man, im Gegensatz zu echten Terroristen, professionellen KiPo-Händlern usw., nämlich ganz gut mit DNS-Sperren, massenweisem Speichern von Verbindungsdaten usw. angehen. Die richtigen Schwerkriminellen werden Sperren und Überwachung in aller Regel leicht umgehen können. Aber unbedarfte Filesharer, Streamingnutzer usw. tappen da viel schneller in die Falle oder bringen einfach nicht genug "kriminelle Energie" zusammen für entsprechende Gegenmaßnahmen (Proxys, VPN usw.).
Urheberrecht eignet sich auch gar nicht wirklich, um schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte juristisch zu rechtfertigen. Der fragliche Teil des Urheberrechts, bei dem es nur um kommerzielle Verwertungsrechte geht, basiert nicht auf Grundrechten, sondern ist nur eine schnöde Wirtschaftsregulierungsmaßnahme, und so würde die Abwägung der Verhältnismäßigkeit gegenüber Informations- und Meinungsfreiheit usw. fast immer negativ ausfallen. Es gibt auch schon diverse Urteile z.B. vom EuGH, die klargestellt haben, dass Urheberrechtsverletzungen allein weder Websperren noch Überwachung rechtfertigen.
Wird aber eh schon aus anderen (vorgeschobenen) Gründen überwacht und/oder zensiert, dann scheint die überwiegende juristische Ansicht zu sein, dass man dann auch gleich Urheberrechtsverletzungen mit erschlagen kann. Die Grundrechte sind dann ja eh schon verletzt, dann kann man auch ruhig etwas mehr in der Wunde herumbohren.
Wenn man also etwas anderes vorschiebt, z.B. illegale Pornographie (Kinderpornographie), oder Terrorismus, also Delikte, die selbst Verletzungen von Grund- und Menschenrechten darstellen, sind die (Verfassungs-)Gerichte viel eher geneigt, Überwachung und Zensur zu erlauben und dann ist die Tür offen für alles andere.
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