Leserartikel Grundlage für BIOS und Firmware Updates

PHuV

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Da immer wieder hier in Anfragen behauptet wird, das ein selbst durchgeführtes BIOS Update eines Mainboards auch der Verlust der Garantie oder Gewährleistung bedeuten würde, hier mal einige Kommentare:

https://www.pcwelt.de/ratgeber/Firm...s-sagt-der-Anwalt-Hardware-Tuning-237365.html
https://www.welt.de/wirtschaft/webw...m-sollten-Sie-Ihre-Geraete-aktualisieren.html
https://www.heise.de/forum/heise-on...t-Laufzeit/Re-Garantie/posting-28564797/show/
https://www.computerbase.de/forum/threads/garantieverlust-durch-bios-update.242237/

Firmwareupdates (dazu zählt ebenso ein BIOS Update eines Mainboards) erfüllen wichtige Funktionen
  • Es werden bekannte Fehler beseitigt
  • Kompatibilitäten zu Komponenten (wie z.B. RAM, neue CPUs) werden verbessert oder erweitert
  • Fehler in der CPU oder anderen auf dem Mainboard verbauten Komponenten wie WLAN Module, LAN NICs usw. werden durch sogenannte Microcode Updates behoben
  • Ebenso werden Sicherheitslücken behoben, wie sie beispielsweise in Prozessoren auftauchen, siehe Spectre, Meltdown, ZombieLoad, CacheOut

Die meisten Hersteller bieten heute Firmwares auf deren Supportseiten zum Download an. Ebenso werden Hilfsprogramme für das Aktualisieren angeboten. Viele Geräte bieten in deren Bedienoberflächen auch die Möglichkeit von Updates direkt selbst an. Damit ist eigentlich das Argument hinfällig, daß bei BIOS Updates die Garantie und Gewährleistung verfallen soll. Warum soll ein Hersteller die Programme, Updatefunktionen und aktuellen Firmwares für deren Geräte überhaupt anbieten, wenn der betreffende Benutzer sie nicht selbst aktualisieren dürfte?

Zusammengefaßt gilt
  • Die Garantie und Gewährleistung erlischt NICHT, wenn der Hersteller selbst Firmwareupdates zur Verfügung stellt, und wenn man sie ordnungsgemäß nach deren Anleitung einspielt. Hier sollte man VORHER ausführlich die angegebene Dokumentation konsultieren und sich genau an die vorgegebenen Schritte halten. Sollte ein Hersteller dies von seinen AGBs ausschließen wollen, ist das rechtlich unzulässig und damit ungültig.
  • Die Garantie und Gewährleistung erlischt dann, wenn einerseits andere, nicht vom Hersteller freigegebene Firmware eingespielt wird, oder wenn dem Benutzer unsachgemäß oder grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Dazu gibt es aber bisher keine einheitliche rechtliche Grundlage oder Möglichkeiten des Beweises oder Gegenbeweises.
  • Fällt beispielsweise gerade bei BIOS Update der Strom aus, ist das leider höhere Gewalt und persönliches Pech. Hier kann man nur auf Kulanz des Herstellers oder Händlers hoffen, rechtliche Ansprüche kann man daraus nicht ableiten.
Wann sollte man ein Firmware oder BIOS Update durchführen?

Dazu gibt es auch hier im Forum viele unterschiedliche Meinungen. Generell gilt, wenn alle Komponenten funktionieren und keine Fehler oder Probleme auftauchen, sollte man kein System aktualisieren. Gerade bei Laien können Fehler passieren, und man sollte nicht grundlos eine Stabilität eines Systems gefährden (Stichwort - never change a running system).

Dennoch ist es so, daß viele Notebookhersteller, beispielsweise Dell, über ihre Aktualisierungssoftware ebenso auch das BIOS aktualisieren. Genauso wird bei jedem Gerät wie Smartphone, TV, Medienplayer usw. bei Updates automatisch deren Firmware verändert.

Sobald Probleme und unbekannte Störungen, oder Sicherheitslücken auftauchen, oder hat man sich eine Gerät und Hardware neu angeschafft, sollte man immer ein BIOS Update vorher durchführen. Oftmals liegen Geräte direkt nach ihrer Auslieferung erst mal lange in diversen Lagern mit einer veralteten Firmware rum, und werden natürlich hier nicht zwischendurch aktualisiert. Daher sollte man sich immer bei jeder Anschaffung VORHER bei dem verantwortlichen Hersteller und deren Seiten informieren, ob die verwendete Firmwareversion mit den aktuell angebotenen Versionen auf der Herstellerseite übereinstimmt oder ob neuere Versionen vorliegen. Hier im Forum gibt es ebenso eine Seite AMD AGESA - Übersicht aller BIOS-Versionen für AMD-Mainboards und deren aktuelle BIOS-Versionen.

Jedoch sollte man immer im Blick haben, daß ein BIOS Update mitnichten die Situation verbessern kann, sondern sogar neue Problem schaffen. Daher sollen man immer - wenn möglich - das vorhandene BIOS vorher sichern oder sich diese Version über die Herstellerseite laden, so daß man immer wieder auf diese Version zurückspielen kann. Ebenso wurden viele Performance-Probleme bei Microcode CPU Updates aufgrund Meltdown und Spectre gemeldet. Hier hat Microsoft selbst entsprechende Patches zur Verfügung gestellt, so daß diese BIOS Updates nicht weiter erforderlich sind.

Wie sollte man ein Firmware oder BIOS Update durchführen?
  1. Zu den meisten Firmwareupdates gibt es Information, Release Notes und Update Anleitungen. Diese bitte VORHER ausführlich studieren und durchlesen.
  2. Wenn möglich, die alten Firmware entsprechend sichern oder sich die bereits vorhandene Firmfirmeware von der Herstellerseite laden und möglichst zusätzlich auf einen USB-Stick speichern
  3. Immer vorher ein komplettes Backup des PCs bzw. Betriebssystems machen. Hier kann man im Fall eines Totalausfalls dann dieses auf ein anderes Computer einspielen und verwenden (danke an snaxilian für diesen Hinweis)
  4. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten hier gerne im Forum fragen
  5. Grundsätzlich gilt für Laien: Haltet Euch bitte strikt an die vorgegebene Update Anleitung des Herstellers.
  6. Verwendet für das Update nur vom Hersteller vorgegebene Programme oder verwendet deren Programmfunktionen, beispielsweise die interne BIOS Update Funktion auf dem Mainboard für Aktualisierungen
  7. Sicherstellen, daß die Stromversorgung gegeben ist! Während dem Firmwareupdate NICHT das Gerät vom Strom trennen.
  8. Nach dem Update unbedingt das Gerät sofort starten und testen, um die Funktionalität und Lauffähigkeit zu überprüfen. Wenn das System schlechter läuft, wieder alte funktionierende Firmware einspielen. An dieser Stelle unbedingt Hersteller über deren Support direkt kontaktieren. Ausführlich und gut per Video oder Screenshots dokumentieren:
    1. Was man genau gemacht hat
    2. Was nicht oder anders funktioniert
  9. Wenige Hersteller oder Händler bieten auch einen entsprechenden kostenpflichtigen Firmware Update Service an. Nachteil, man muß die Geräte dort hingeben oder einsenden. Das Gerät steht einem in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Vorteil: Haftung bei Problemen liegt dann beim Hersteller oder dem Händler.
  10. Neuere Mainboards bieten ein Möglichkeit mit dem Feature Bios Flashback an einem festen USB Port an. Vorteil: Das BIOS kann ohne CPU und RAM Unterstützung aktualisiert werden. Das ist bei allen unterstützenden Mainboards ein gewaltiger Vorteil, um neuere CPUs und RAM Dimms, die das Board ohne Bios Update noch nicht unterstützen, ohne für das Mainboard gültige CPU und RAM trotzdem zu aktualisieren (z.B. Intel Core i7-99x0x auf Intel Core i7-109x0X, AMD Ryzen 2x00 auf 3x00). Ohne dieses Feature muß man sich vorübergehene eine ältere vom Mainboard unterstützte CPU oder RAM leihen und einsetzen, um ein erfolgreiches Bios Update durchzuführen. Mit Bios Flashback benötigt man keine ältere CPU oder RAM mehr. Im Handbuch des Mainboards kann nachgelesen werden, welcher USB Port für dieses Feature eingesetzt werden muß und welche weiteren Schritt unternommen werden müssen. Generell wird lediglich eine per FAT32 formatierten USB Stick mit dem neuen Bios an den besagten USB Port einsteckt, und eventuell einen Schalter auf dem Mainboard gedrückt, um in den Bios Flashback Modus zu schalten, und schon startet bei Neustart des Mainbards das Bios Update selbstständig. Nach erfolgreichem Update kann die aktuelle und neuere CPU oder RAM verwendet werden. Wer sich daher eventuell vor diesem Problem steht, sollte sich bitte unbedingt nach einem Mainboard umsehen, was Bios Flashback unterstützt, um Upgrade Probleme zu vermeiden.
    1. Update: Eine ältere Liste von Mainboards, die Bios Flashback unterstützen, findet Ihr hier: List of Motherboards With BIOS Flashback (AMD B550, X570, B450, X470, Intel Z490). Ansonsten dafür einfach das Handbuch konsultieren. Man kann davon ausgehen, daß alle älteren Boards, die nicht in dieser Liste auftauchen, über keine solche Funktion verfügen. Sprich, man benötigt immer eine ältere CPU, um ein BIOS Update für eine neuere CPU durchführen zu können.
    2. Update: MSI nennt die Funktion Flash BIOS Button
    3. Update: Gigabyte bezeichnet es als Q-Flash Plus.
  11. Einige Boards verfügen über ein Dual BIOS, bei manchen auch als Backup BIOS genannt. Das heißt, es existieren auf dem Mainboard 2x Flash-Speicher für je ein BIOS, welches mit einem Umschalter auf dem Mainboard entsprechend aktiviert werden kann. Es kann somit 2 verschiedene BIOS-Versionen eingespielt und bei Bedarf umgeschaltet werden, wenn ein BIOS Update fehlschlägt. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen. Manche BIOS-Updates aktualisieren ungefragt sofort auch immer das 2.BIOS automatisch mit. Wer hier sicher gehen will, sollte immer nur ein BIOS aktualisieren, und erst dann bei erfolgreichem Update auf das neue BIOS wechseln, und dann erst das 2.BIOS angehen.
Weiterer Hinweis (danke an snaxilian): Meistens werden die Update Tools nur für die Windows Plattformen angeboten. Unter Linux gibt es ein herstellerübergreifendes Projekt zur einfacheren Aktualisierung. Projektseite: https://fwupd.org/ und obligatorischer GitHub Link: https://github.com/fwupd/fwupd.

Daher, keine Angst vor einem Firmware Update. Wenn man es ordentlich macht, funktioniert es in fast allen Fällen ohne Probleme. Viel Erfolg beim Firmware oder BIOS Update.
 
Zuletzt bearbeitet: (Update Punkt 10 Bios Flashback)
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Wer noch Anmerkungen oder Verbesserungen hat, bitte gerne kommentieren.

Persönliche Note:

Ich update Firmwares seit über 35 Jahren in allerlei Geräte, auch auf Servern, Notebooks, PCs, und hatte in all den Jahren nur einmal ein Problem mit einem Netgear Switch, wo der Zugang danach gesperrt war, weil die Zusgangssoftware noch nicht auf die neueste Firmware angepaßt wurde, und ich mußte hier mehrere Wochen warten.

Ebenso haben ich - trotz Firmwareupdates - nirgendwo mit Geräten oder Mainboards Probleme beim Umtausch bei Händlern oder Herstellern gehabt. Daher würden mich hier auch mal Erfahrungsberichte interessieren.
 
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Zwei Hinweise würde ich noch geben:
  • Für den seltenen Fall, dass ein FW-Update ein Gerät "zerschießt" sollte man vor Durchführung ein aktuelles Backup anlegen
  • Ggf. Hinweis, dass manche Hersteller ihre FW-Updates bzw. die Software dafür nur für Windows bereit stellen. Unter Linux gibt es ein Hersteller übergreifendes Projekt zur einfacheren Aktualisierung. Projektseite: https://fwupd.org/ und obligatorischer GitHub Link: https://github.com/fwupd/fwupd
 
snaxilian schrieb:
Zwei Hinweise würde ich noch geben:
  • Für den seltenen Fall, dass ein FW-Update ein Gerät "zerschießt" sollte man vor Durchführung ein aktuelles Backup anlegen
Siehe Punkt 2.
 
Punkt 2 rät aber nur dazu, die aktuelle FW zu sichern falls man einen rollback machen muss. Ich meinte damit das gesamte System bzw. bei Nicht-PCs die Config. Zerlege ich mir durch ein Update eine Komponente ist das sehr ärgerlich und zwar selten aber ich kann mein Backup auf ein anderes System oder das gleiche System mit Ersatzkomponente einspielen und bin wieder arbeitsfähig.

Ansonsten guter Artikel!
 
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Danke für diesen tollen und in meinen Augen auch längst überfälligen Artikel.👍 Ich würde von der Moderation den Titel noch ergänzen lassen, so das es am Ende etwa so aussehen würde: "Rechtliche Hinweise und allgemeine Grundlagen für BIOS und Firmware Updates". Dann sollte dieser Thread oben angepinnt werden. Nur meine 2 Cent.;)
 
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Ich hab mich bereits selbst gemeldet und darum gebeten, leider bisher keine Reaktion dazu. Wäre schön, wenn Ihr das ebenso mal per Meldebutton bei den Mods anfragt.
 
Wenn du es gemeldet hast, wird sich ein Moderator (wenn er/sie Zeit hat) auch der Sache annehmen. Kann 'ne Weile dauern. ;) Was hast du denn genau gemeldet?
 
Hallo PHuV,

danke für den interessanten und wichtigen Artikel rund um die Garantie/Gewährleistung rund um Firmware inkl. BIOS-Updates. Finde ich wichtig, dass die Leser/Käufer sich hier darüber informieren können.

Ich möchte ergänzen, dass es für manche Boards (z.B. ASRock X470) eine Beschränkung beim BIOS-Update gibt.
Für Nutzer von älteren Prozessor-Generationen (Zen, Zen+), also Ryzen 1000 und 2000 series, ist ein Update nur bis zu einer bestimmten Version empfohlen. Es wird seitens des Herstellers abgeraten eine neuere BIOS-Version für die dauerhafte Nutzung dieser Prozessoren zu flashen. Ausnahme wäre ein Prozessor-Upgrade auf z.B. Ryzen 3000 series (Zen2). Laufen sollen die alten auch damit, aber evtl. nicht alle Funktionen bzw. volle Kompatibilität zur Verfügung stehen - soweit ich das richtig verstanden habe & erinnern kann.

Bei meinem ASRock X470 Taichi wäre das die Version 2.00, welche für meinen Ryzen7 2700X empfohlen ist.
AGESA ist noch PinnaclePi-AM4 v1.0.0.6 (und nicht ComboPi-AM4).

Problem daran ist, dass man von einem neueren ComboPi-BIOS offiziell nicht zu einem PinnaclePi-BIOS zurück-flashen kann. Das soll das im UEFI/BIOS implementierte Flashtool nicht zulassen.

Blöd für den, der ein Board mit neuerem ComboPi-BIOS erhält & das mit einem Zen/Zen+ Prozessor benutzen möchte.
Alternativen zum Flashen bestehen da nur aus professionellen Flash-Anbietern oder das manuelle Flashen mittels z.B. USB-Flashgerät.

Grüße, TM
 
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Es gibt eine Ergänzung mit Punkt 10 und der Möglichkeit des Bios Flashback. Ich dürfte es auf meinem neuen Mainboard Asus WS X299 SAGE/10G kennenlernen, und wäre ohne dieses Feature wirklich aufgeschmissen gewesen. Ich hatte mir gebraucht einen i9-10920X besorgt, was dieses Mainboard noch nicht unterstütze, und der PC startete nicht. Dank Bios Flashback war das aber innerhalb von 5 Minuten gelöst.
 
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Schöner Thread, an einer Stelle würde ich gerne einhaken: Rechtliche Würdigung. Und zwar ist es nicht glasklar, dass ein Firmware (BIOS) Update nicht die Gewährleistung des Händlers beeinträchtigt.

Die Situation ist wie folgt: Der Händler verkauft Dir ein Mainboard welches funktioniert. Der Hersteller stellt nun ein BIOS Update bereit. Mit diesem Update hat der Händler nichts zu tun. Sollte das Update einen Mangel bewirken, so hättest Du diesen selbst herbeigeführt. Abgesehen hiervon dürfte es regelmäßig schwer fallen, zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache schon vorhanden war, wenn man die Sache nachträglich verändert hat (nach sechs Monaten). De facto erlischt die Gewährleistung mit einem Update. Zumal die Updates selber ja auch gerne ohne rechtliche Verpflichtung der Hersteller kommen Ein Backup der aktuellen Firmware ist damit immer eine gute Idee (für alle die sich fragen wie das geht: Einfach von der Hersteller Seite runterladen, falls es nur das neueste gibt, mal den Support anschreiben). Freilich sieht es im Falle eines Mangels im Kaufzustand anders aus, dann kann ein Update durchaus Teil der Nachbesserung des Händlers sein. Andere Ansicht vertritt dieser Herr, allerdings ohne es näher zu begründen. Halte ich für etwas wackelig was er da sagt, da insbesondere eine Garantie anderen Gestaltungsspielraum als die Gewährlesitung bietet.

Anyway: Ist das gerecht? Nein! Deswegen hat der liebe Gesetzgeber den Bedarf erkannt und ein Gesetz auf den Weg gebracht. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (wäre die Rechtslage so klar, wie Herr Süme meint, wäre ja kein Gesetz notwendig 🤷‍♂️)
 
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Danke für den Link mit dem Gesetzentwurf. Werd ich mir demnächst mal in Ruhe durchlesen.

Es wurde allerdings bisher immer gesagt, dass "alles, was es zur regulären Benutzung bedarf, grundsätzlich nicht die Gewährleistung verhindern soll". Das ist mir jedenfalls noch im Gedächtnis geblieben.

Firmwareupdates sind Bestandteil der normalen Nutzung eines elektronischen Gerätes, wenn dies vom Hersteller zur Benutzung implementiert wurde.

BIOS/UEFI-Updates sind vom Nutzer im Rahmen der normalen Nutzung durchführbar, da entsprechende Programme (FW Flashtool, Windows-/DOS-/Linux-Flashtool) und die Firmware selbst dem Nutzer offiziell zugänglich sind. Wichtig ist dabei, sich an die Schritte der FW-Update-Anleitung zu halten.

Edit: Hier nachträglich noch eine Beispielformulierung für meine evtl. laienhaften Worte.
Wenn der Hersteller ganz offiziell die Firmware öffentlich zum Selbstgebrauch bereitstellt, sehe ich darin einen bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch kann meines Erachtens weder zum Ausschluss von Garantie noch Gewährleistung führen, zumal Hersteller auch damit werben, dass ihr Gerät Updatefähig ist.
Ich sehe auf den Herstellerseiten auch nur Warnhinweise, dass sie nicht dafür einstehen, sollte beim Flashen etwas schiefgehen, mehr nicht.
Quelle: https://de.soc.recht.misc.narkive.c...r-gewahrleistung-wegen-firmware-update#post19
 
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Das würd eich rechtlich anders sehen. Da ist die regelmäßige Nutzung vielmehr die des jeweiligen Betriebssystems. Wenn man sich die Anzahl der BIOS Updates im Lifecycle anschaut, und wieviele (durchschnittliche) User das überhaupt machen, und bspw. der Hinweis von Supermicro "Dont fix it, if it aint broken" wird es eher weniger regelmäßige Nutzung sein. Zumal es ja keien Benutzung im eigtl. Sinne ist, sondern eher ein Eingriff / eine Veränderung (das jetzt mal als Advokatus Diaboli).
 
Nein. Genauso wie ein TV Firmware-Updates erhält, so ist es seit langem auch bei einem Mainboard normal.
Fehlt halt nach über 20/30 Jahren mal ein passender Eintrag im entsprechenden Gesetzbuch.
 
Nein ist keiN Argument ;-) Du musst unterscheiden: Es gibt eine aktuelle Rechtslage, und nach der ist es keine. Auch nicht bei einem TV. Auf einem TV schaue ich TV und mache keine Software Updates. Es ist normal, aber dem Gesetz unbekannt. Ergo de lege lata nicht zulässig. de lege ferende wird es zulässig, um den sich geänderten Umständen Rechnung zu tragen.
 
DFFVB schrieb:
Nein ist keiN Argument ;-) Du musst unterscheiden: Es gibt eine aktuelle Rechtslage, und nach der ist es keine. Auch nicht bei einem TV. Auf einem TV schaue ich TV und mache keine Software Updates.
Moment, die TVs machen doch heute schon per Default Software Updates.
Ergänzung ()

DFFVB schrieb:
Zumal es ja keien Benutzung im eigtl. Sinne ist, sondern eher ein Eingriff / eine Veränderung (das jetzt mal als Advokatus Diaboli).
In dem Moment, wo der Hersteller in den Release Notes einen Fix oder eine Verbesserung bietet (häufig RAM Kompatibilitäten), würde ich mal sagen, daß es eine Veränderung zugunsten des Produktes und vom Hersteller "erwünscht" ist.

Man kann ja mal anders rangehen, siehe Specre, Meltdown und Co. Die korrigieren bekannte Schwachstellen in der CPU per Mikroupdate. Wie wurde jetzt eine Versicherung reagieren, wenn dadurch ein Schaden entstanden wäre, welche durch das BIOS Update behoben worden wäre? Du siehst, man kann die Diskussion in die eine oder andere Richtung drehen.
Ergänzung ()

DFFVB schrieb:
Die Situation ist wie folgt: Der Händler verkauft Dir ein Mainboard welches funktioniert. Der Hersteller stellt nun ein BIOS Update bereit. Mit diesem Update hat der Händler nichts zu tun.
Das spielt IMHO keine Rolle. Du kannst hier genauso anders herum argumentieren. Was ist, wenn Du eine neue CPU hast, die nur durch ein BIOS Update überhaupt unterstützt wird, oder entsprechendes RAM? Hier wird doch oftmals dem Benutzer selbst die Sache überlassen. Anders herum könnte dann jeder Anwender vor dem Kauf von dem Händler verlangen, daß er bitteschön jedes Mainboard, welches er verkauft, VOR dem Verkauf aktualisiert wird. Faktisch, das wissen wir alle, wird das aber - aufgrund von Kosten und Aufwand - kein Händler machen. Ebenso ist doch heute bekannt, daß vielfach Geräte im halbfertigen Zustand ausgeliefert werden. Nimm als Beispiel meine Samsung Galaxy Watch3. Versprochen wurde die EKG und Blutdruckfunktion. Fakt ist aber, sie war im August ohne diese Features erhältlich, das Update kam erst Ende Februar bei mir an. So? Wie willst Du nun das verargumentieren?
DFFVB schrieb:
Sollte das Update einen Mangel bewirken, so hättest Du diesen selbst herbeigeführt. Abgesehen hiervon dürfte es regelmäßig schwer fallen, zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache schon vorhanden war, wenn man die Sache nachträglich verändert hat (nach sechs Monaten).
Siehe oben, umgekehrt läßt sich das sehr wohl verargumentieren.

DFFVB schrieb:
De facto erlischt die Gewährleistung mit einem Update.
Da will ich mal wirklich sehen, wo das steht. Klar, manche Hersteller formulieren das so in ihren AGBs etc. Fakt ist, daß die da viel reinschreiben können, jedoch vieles bereits bei uns in Deutschland per se ungültig ist.
DFFVB schrieb:
Anyway: Ist das gerecht? Nein! Deswegen hat der liebe Gesetzgeber den Bedarf erkannt und ein Gesetz auf den Weg gebracht. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (wäre die Rechtslage so klar, wie Herr Süme meint, wäre ja kein Gesetz notwendig 🤷‍♂️)
Anders gefragt, gibt es irgendwo ein Urteil, wo der Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie aufgrund eines Firmware-Updates wirklich abgelehnt wurde. Im Endeffekt betrifft heute das ja alles, was irgendwie per Software veränderbar ist. Autos, weiße Ware, Kameras, Mobiltelefone... Und Firmwareupdates gibts ja schon wirklich sehr sehr lange.
 
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PHuV schrieb:
Man kann ja mal anders rangehen, siehe Specre, Meltdown und Co. Die korrigieren bekannte Schwachstellen in der CPU per Mikroupdate. Wie wurde jetzt eine Versicherung reagieren, wenn dadurch ein Schaden entstanden wäre, welche durch das BIOS Update behoben worden wäre?
Eine Versicherung wird sich das immer so hindrehen dass sie möglichst nicht zahlen muss.

BIOS-Update geht schief -> Selbst schuld, hättest du die Finger weggelassen wäre kein Schaden entstanden.

Kein Update gemacht und Schaden durch z.B. Meltdown -> Selbst schuld, hättest du ein Update gemacht wäre kein Schaden entstanden.

Egal wie man es macht, es ist verkehrt.
 
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