Haftpflichtschaden mit anderer Rechnungsadresse

Soulfly999

Commander
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Mai 2007
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2.557
Hallo zusammen,

einer Bekannten ist letztens ein Missgeschick bei uns im Hause passiert.
Und zwar ist hat sie versehentlich unser Tablet was auf dem Bügelbrett lag runtergeworfen.
Das Display ist dabei natürlich sofort gesprungen.

Ich hatte das Tablet selbst gebraucht gekauft und habe auch die Original-Rechnung vom Verkäufer.
Dort steht natürlich seine Adresse drauf. Braucht man dafür jetzt sowas wie eine Abtrittserklärung oder akzeptieren die das auch so, wenn ich denen den Besitz nachweisen kann?
 
Bei einem Haftpflichtschaden gibt es da mMn kein Problem... nur wenn du Garantie / Gewährleistung in Anspruch nehmen willst wirds problematisch.

Auf der Rechnung sollte ja die Seriennummer vom Gerät drauf stehen, danach kann man das Kaufdatum erkennen und einen Restwert bestimmen.
 
Ah OK gut zu wissen, danke für die Info! :daumen:
 
die Versicherung kann sehr wohl auf einen Eigentumsnachweis bestehen um sich vor Versicherungsbetrug (unrechtmäßige Erwerbung des Gegenstandes).
 
Denke ich auch und eine Abtrittserklärung vom Verkäufer ist zur Not auch kein Problem. :cool_alt:
 
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