Der grösste (Sozial-) missbrauch findet nicht bei den Hartz IV Empfängern statt, sondern bei den Subventionierungen und Subventionsvergaben.
Komischerweise wird das aber ständig wieder unter den Tisch gekehrt, trotz gelegentlicher Pressemeldungen.
@all
Welche Arbeitsangebote müssen ALG-II-Empfänger annehmen?
Mit den Änderungen durch die Hartz-Reformen wird die Möglichkeit eingeschränkt, Jobangebote auszuschlagen,
denn von jedem Arbeitssuchenden wird verlangt, dass er flexibler auf den Arbeitsmarkt reagiert.
Die von der Arbeitsagentur offerierten Stellenangebote müssen angenommen werden, auch wenn die neue Arbeit gar nichts mit der früheren Ausbildung zu tun hat - so kann auch einem gut Ausgebildeten ein Job zugemutet werden, für den er eigentlich überqualifiziert ist.
Ebenso müssen andere Nachteile, wie längere Fahrtwege und Arbeitszeiten, in Kauf genommen werden. Von Alleinstehenden bis 25 Jahren kann verlangt werden, sich bundesweit vermitteln zu lassen und umzuziehen.
Die strengeren Regeln der Zumutbarkeit wirken sich auch auf das Gehalt aus, eine Bezahlung unter dem normalen Tariflohn oder ortsüblichen Standards ist legitim.
Lediglich ein "Verstoß gegen die guten Sitten", beziehungsweise gegen ein geltendes Gesetz wird nicht akzeptiert. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn die Bezahlung 30% unter dem branchenüblichen Tarif liegt.
Das war ein Artikel von 2004 !
Wann darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden? (aktuell 2006)
Grundsatz der Hartz IV-Gesetze ist "Fördern und Fordern". Auch wenn die neuen, verschärften Regelungen erst ab 01. August in Kraft treten sollen, können die Arbeitsagenturen schon jetzt das Arbeitslosengeld kürzen oder ganz wegfallen lassen, wenn der ALG-II-Empfänger bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt bzw. sich diesem Grundsatz zuwider verhält.
Für alle Kürzungen der Regelleistung muss die zuständige Behörde dem ALG-II-Empfänger zunächst einen Bescheid mit einer Rechtsfolgenbelehrung zustellen.
Die Kürzung bzw. der Wegfall beginnt mit dem folgenden Kalendermonat, nach Zustellung des Bescheides und dauert 3 Monate an.
Während dieser Zeit besteht auch kein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe nach dem SGB XII.
In folgenden Fällen kann das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent (ca. 100 Euro)gekürzt werden, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich ohne wichtigen Grund weigert,
- eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
- in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
- eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, oder
- zumutbare Arbeit auszuführen und der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine - zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat
Die aufgezählten Tatbestände gelten auch bei demjenigen, der sein Einkommen oder Vermögen absichtlich vermindert hat, um an eine Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II zu kommen und bei demjenigen, der nach einer Belehrung sein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt.
Das Arbeitslosengeld II kann in einer ersten Stufe um bis zu 10 Prozent gekürzt werden, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sich trotz Aufforderung, nicht bei dem zuständigen Träger (z.B. Arbeitsagentur) meldet, oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht erscheint und keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.
Verletzt der ALG-II-Empfänger seine Pflichten wiederholt, dann kann das Arbeitslosengeld II noch einmal um den gleichen Prozentsatz gekürzt werden, um den es schon bei der ersten Pflichtverletzung gekürzt wurde.
Wurde zum Beispiel: die Regelleistung von 345 Euro auf der ersten Stufe um 30 Prozent auf 241 Euro gekürzt, so können dann auf der zweiten Stufe diese 241 Euro noch einmal um 30 Prozent gekürzt werden, also auf 139 Euro.
Bei einer Minderung des ALG II um mehr als 30 Prozent, kann die ARGE ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, z.B. Lebensmittelgutscheine an Stelle von Geld erbringen.
Quelle:
www.mdr.de
So und weils so schön ist hier noch ein paar interessante und höchst nachdenkliche Bemerkungen zum Thema 1 Euro und zunehmende Niedriglohnjobs:
Arm trotz Arbeit