Hausverwaltung behauptet ich lebe nicht alleine

Lord-D

Lieutenant
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Okt. 2009
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Moin,

da es sich bei Computerbase um keine Rechtsberatung handelt, möchte ich gerne nur mal erfahren, ob jemand eine ähnliche Geschichte erlebt hat und einen Tipp geben kann, wie ich mich am besten verhalte.

Vor zwei Wochen habe ich eine E-Mail meines Vermieteres erhalten (ich wohne jetzt schon drei Jahre bei ihm zur Miete), dass die Abrechnung da ist (muss aber nächte Woche, sprich stand heute letzte Woche, in der Eigentümerversammlung noch abgenommen werden) und ich einen Bertrag x zurückerhalte.

Habe mich natürlich gefreut und gestern auch die Abrechnung erhalten und geprüft. Merkwürdig ist mir die Verschlüsselung von Müll und Allgemeinstrom vorgekommen. Bisher wurde nach Personen abgerechnet (insgesamt 9 im Mehrfamilienhaus).
Jetzt ist der Schlüssel Personen x Tage (Summe 3650 Einheiten, somit 10 Personen). Auf meine Wohnung steht der Multiplikator 730, sprich 2 x 365 Tage. Ich wohne seit meinem Einzug alleine, ab und zu Verwandschaft oder ein Freund/Freundin die bei mir ab und zu übernachtet. Normales Verhalten würde ich sagen.

Eigentlich muss mich doch jemand angeschwärzt haben, da die ersten zwei Jahre die Abrechnung korrekt war und die Hausverwaltung mich nicht mal kennt. Meine Vermieter haben nichts davon, die Nebenkosten zahle ich und werden ja nur weitergeleitet.

Wie verhalte ich mich da richtig?
 
Mit dem Rechnungsaussteller sprechen und um Aufschlüsselung der Rechung bitten.
Sollte es nur ein Fehler sein, wird man diesen ja wohl korrigieren. Wenn dir ein mit-Nutzer der Wohnung unterstellt wird, ebenfalls versuchen auf direktem Weg zu klären.
Sollte das nicht möglich sein, was ich kaum glaube, geh zu einer Rechtsberatung.

Wie sind denn deine Wasser und Strom Verbrauchswerte? Sind die in letzter Zeit stark gestiegen? Wohl eher nicht, das spricht also schon auf dem Papier gegen eine gemeinsam genutzte Wohnung.
 
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Gerade mit der Hausverwaltung telefoniert, wollen mir da keine Auskunft geben. Ich soll mich direkt an den Vermieter wenden. Ist wahrscheinlich rechtens, oder? Beim Anruf war der Hausverwalter doch sehr rüde.

Die Kosten, bzw. der Verbrauch hat sich bei mir nicht erhöht, ist sogar runter gegangen.
 
Sicher das es Personen, und nicht Wohneinheiten sind?

Es kann auch eine Abrechnung nach Wohneinheiten erfolgen, wobei pauschal jede Wohnung gleich eingerechnet werden kann. Da dies Allgemeinkosten sind, und nicht personenspezifische. Sprich eine Abrechnung von 1 Ein-Raum-Wohnung und dann Zwei-Raum-Wohnung etc. bis es 10 sind.

Daher kann Dir wirklich nur der Vermieter helfen. Eine Abrechnung des Hausstroms durch die Anzahl der Mieter halte ich für legitim. Beim Müll muss es nur etwas differenziert werden, bei mir gechieht dies aktuell nach der Wohnfläche der Parteien im Gesamtverhältnis.
 
Habe heute eine Rückmeldung vom Vermieter erhalten. Die Hausverwaltung hat anhand von Nachbarschaftsaussagen die Infor erhalten, dass bei mir regelmäßig eine zweite Person wohnt und daher meine Wohnung mit zwei Personen berechnet. Mein Vermieter behauptet, das ist alles ohne sein Mitwirken geschehe und er weiß von nichts.

Wie soll ich jetzt am besten weiter verfahten? Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, jedoch erstreckt sich diese nicht auf Mietrecht. Ich denke nämlich fast, dass es sich anders nicht klären lassen wird. Der Betrag wäre zwar "nur" knapp 60 Euro und ich denke der Anwalt wird da teurer sein.
 
Nachbarn und Verwandte kann man sich nicht aussuchen...
Mach bei der Hausverwaltung die Meldung, dass bei deinen Nachbarn 4 Personen mehr als eingetragen wohnen. Da die Hausverwaltung bescheuerte Anschuldigungen ohne irgendwelche Beweise als Tatsachen übernimmt, sollte das kein Problem sein.;)

Sieh dir mal die Links an - vielleicht ist da etwas dabei. https://www.google.com.hk/search?q=...zilla:de:official&client=firefox-a&channel=sb
So ein Fall kommt doch bestimmt nicht das erste Mal vor und evt. gibt es sogar klare Richtlinien. (x-Übernachtungen je Monat sind vertretbar)
 
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Hm, also einige schreiben bis zu drei Monate. Meine Eltern sind ab und zu zu Besucht und eventuell übernachtet mal der ein oder ander 1-2 die Woche bei mir. Das kann doch aber nicht als zwei Personen gewertet werden.

Wenn es hart auf hart kommt. Wie gehe ich da am besten rechlich vor? Es halt "nur" 60 Euro und der Anwalt verlangt sicherlich mehr. Hab die Befürchtung, dass HW, Vermieter und Nachbarn auf stur schalten.
 
Also es geht hier um ~6 Übernachtungen pro Monat? :freak:

Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, jedoch erstreckt sich diese nicht auf Mietrecht.
Ruf bei denen an und erkläre die Lage. Evt. machen sie ja kulanzmäßig eine Ausnahme und beauftragen einen Anwalt damit ein ordentliches Schreiben aufzusetzen. Vielleicht kann man so herausfinden, was die Hausverwaltung unter "regelmäßig" versteht.:)
 
Ggfs. bei einem Mieterbund anfragen?
Zusätzlich solltest du dich auch ehrlich und ungeschönt fragen wie oft das vorkommt und wie viele Personen das dann sind.
Deine Eltern werden z.B. vermutlich zu zweit kommen, was dann ja 3 Personen wären.
Wenn es im Schnitt wirklich annähernd auf 1,5 - 2 Personen hinausläuft, dann würde ich es so hinnehmen.
Sind es aufs ganze Jahr gesehen aber vielleicht 10-20 Tage, dann würde ich darauf bestehen das wenn überhaupt auch nur diese Tage angerechnet werden.
 
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seh ich auch so, denn 1-2 Übernachtungen in der Woche + 2 Elternteile hin und wieder, sind im Monat schon einige Personennächte. Wenn deine Eltern 2x im Monat für eine Nacht kommen und du jede Woche so 2 übernachtungen hast, dann sind das im Monat: 2x4 = 8 + 2x2 = 12
Das sind ja schon fast 50% der Nächste in einem Monat.
Klar ist das mist, dass man so irgendwie "überwacht" wird, andererseits müssen deine Nachbarn sonst deinen Besuch mitbezahlen --> auch nicht nett.

Es sind 60€ und wenn meine Rechnung hinkommt, dann ist es halt so. Das sind 5€ pro Monat..... zwei Bierchen weniger im Monat und du hast das wieder raus.
Alternativ zieh in ein Mietshaus, dann wird alles auf dich abgerechnet ^^
 
Pauschal zu beantworten ist deine Frage nicht. Wenn aber Regelmäßig jemand bei dir bis zu zwei Wochen übernachtet dann ist das schon mindestens Grenzwertig. Kommt natürlich drauf an wie oft im Jahr. Im übrigen gilt wer behauptet muss beweisen. Falls du dich immer noch im Recht siehst, solltest du zuerst der Rechnung widersprechen und abwarten. Auch sollte dein Vermieter sich hier bemühen die Sachlage zu klären, immerhin ist er dein erster Ansprechpartner.
 
Vielen Dank für die reichlichen Antwort. Aber einen genauen Gesetzestext ab wann Besuch als zusätzliche Person gilt, gibt es ja nicht, oder?
Ich bin ehrlich und sage ja, dass meine Eltern ab und zu da sind. Das ist nicht jede Woche der Fall. Mal sind sie 2-4 Mal im Monat da, mal auch gar nicht. Produziert wird kein Müll, da nicht gemeinsam gegessen wird, sondern eher Spaziergänge stattfinden oder zusammen einen Film anschauen.

Übernachten tut bei mir maximal 1-2 pro Woche jemand bei mir. Macht ca 4-6 Übernachtugen im Monat und das nicht am Stück.

Es kann aber doch auch nicht sein, dass diese Entscheidung hinter meinen Rücken und dem meines Vermieters gemacht wurde. Ich muss ja zumindest deswegen angehört oder angesprochen werden.

Die Enkel meiner Nachbarin sind auch 4-5 mal pro Woche bei ihr und übernachten auch dort. Kann ich genauso gegenlenken, will ich aber nicht. Schwierig wird es wenn von den sechs Parteien 3 behaupten es ist so. Dann stehe ich mit meiner Aussage alleine dar.
 
Letztlich ist es völlig uninteressant was die Nachbarn sagen. Der Rechnungssteller muss Dir nachweisen, dass Du einen Dauergast hast um die Berechnung der Nebenkosten zu rechtfertigen. Deshalb solltest Du dieser Rechnung widersprechen und klarstellen, dass es bei Dir keinen solchen Dauergast gibt und die Rechnung aus diesem Grund fehlerhaft ist.
 
Ganz einfach:

Wenn es hart auf hart kommt. Wie gehe ich da am besten rechlich vor? Es halt "nur" 60 Euro und der Anwalt verlangt sicherlich mehr. Hab die Befürchtung, dass HW, Vermieter und Nachbarn auf stur schalten.

Widerspreche der Rechnung und den Rest sollen "die" machen. Wenn was kommt ala: Auszug, biste selber Schuld. Konsequenzen muss man immer selber ziehen. Passieren kann alles. Wenn die aber für dich einfach nach Aussagen der Mieter gehen, dann kann ja jeder alles behaupten. Es liegt in der beweispflicht deines Vermieters/Hausverwaltung nachzuhalten, wann du wieviel Besuch hattest. Da dies dann schon sehr hart am Limit wäre, denke ich das verläuft im Sand. Ich selbst würde demnach einfach nur der Rechnung widersprechen und angeben, du lebst alleine in der Wohnung.

Leben.

Besuch ist ja was anderes.
 
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Onkelhitman schrieb:
Wenn was kommt ala: Auszug, biste selber Schuld. Konsequenzen muss man immer selber ziehen.

Wie genau ist das gemeint? Warum sollte ich ein Schreiben kriegen, dass ich ausziehen muss? Bezahlt habe ich ja über die Nebenkosten den Betrag ja schon und für 2013 auch einen Betrag zurückerhalten, nur eben geringer als eigentlich.
Mit ausziehen ist so ne Sache, die Wohnung ist mir echt günstig gelegen und hier in der Umgebung ist es schwer was preislich vergleichbares zu finden.
 
Da wird nix kommen, dass du ausziehen musst ;) Vermieter werden Mieter nicht so einfach los, daher hat man mittlerweile ja auch recht "krasse" auswahlverfahren und wird genau durchleuchtet(angeblich wurde bei meiner letzten Anmietung(Haus) auch eine Schufa Abfrage abgeschickt, ob ich das glauben soll kA).
 
Bezahlt habe ich ja über die Nebenkosten den Betrag ja schon und für 2013 auch einen Betrag zurückerhalten, nur eben geringer als eigentlich.
Du musst widersprechen. Und das mit dem Ausziehen war gemeint, dass ein Vermieter, wenn er mit dir nicht grün ist, dich so gut wie immer werfen kann.

@Scythe1988
Wenn du Mietnomade bist nicht, ansonsten kann es teuer/langwierig werden.
 
Puh, was sind den da für Gründe für eine Kündigung. Ich meine Miete wird immer püntklich bezahlt, keine laute Musik, keine Schäden etc.
Eigentlich nur für Eigenbedarf, oder?
 
Zumindest gehört ein Streit über die Nebenkostenabrechnung nicht zu den Gründen, die eine Kündigung rechtfertigen würden. Auch dann nicht, wenn der Anlass die angenommene Beherbergung eines Dauergastes ist.
 
Na denen würde ich aber was erzählen, das geht denen garnichts an wer bei dir mal übernachtet...

Hier mal ein paar Beispiele:

Zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kommt es immer wieder, wenn geklärt werden soll, ab wann jemand als Besuch gilt oder schon als Zwischen- oder Untermieter zu behandeln ist. "Diese Abgrenzung ist natürlich schwierig. Aber nach der Auffassung vieler Gerichte gilt ein Besucher nach drei Monaten als Untermieter", sagt Gert Reeh, Rechtsberater beim Frankfurter Mieterverein und Landesvorstand des Mieterbundes Hessen. Das heißt, bleibt ein Besucher länger als diese Zeit, dann muss er sich an der Miete und den Betriebskosten beteiligen. Außerdem muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, denn eine Untervermietung ist genehmigungspflichtig.

Von Besuchern ist die Rede, wenn eine besondere persönliche Beziehung zum Wohnungsinhaber besteht. Ein Besucher hält sich auch nur für vorübergehende Zeit in der Wohnung auf und zahlt selbstverständlich kein Entgelt.
Die Abgrenzung ob ein Besuch oder eine Untervermietung vorliegt, ist mitunter schwierig. Eine allgemeine zeitliche Abgrenzung gibt es nicht. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass bei einem Aufenthalt von mehr als vier bis sechs Wochen nicht mehr von einem Besuch gesprochen werden kann, sondern die Aufnahme des Dritten auf Dauer angelegt ist. Aber auch hiervon kann es Ausnahmen geben (z.B. Aufenthalt eines Studenten während der Semesterferien, Aufnahme von Bekannten in Notsituationen etc.). Bei Aufenthalt eines Besuchers von mehr als sechs Wochen ist dieses dem Vermieter jedoch anzuzeigen.
Einschränkungen des Besuchsrechts können sich allenfalls aus dem Vertragszweck ergeben. Bei der Wohnraummiete stoßen vertragliche Beschränkungen des Besuchsrechts in aller Regel gegen § 138 Abs. 1 BGB.
Ein längerer Aufenthalt eines Besuchers kann ebenfalls im Hinblick auf die Betriebskostenabrechnungen Bedeutung haben, wenn z. B. der Wasserverbrauch vereinbarungsgemäß nach Personen zu berechnen ist.

Definitiv dagegen vorgehen.
 
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