Nachbarin und Hausverwaltung beschweren sich ständig wegen Lärm

nik_ schrieb:
Weiterhin mutmaßt du, dass die alte Mieterin gestänkert hat. Ist im Endeffekt auch nichts weiteres als üble Nachrede.

Laut Wiki muss die Behauptung aber "ehrenrührig" sein, was hier denke ich nicht vorliegt. Ferner schreibst du ja selbst, dass slsHyde hier mutmaßt und es keineswegs als Fakt hinstellt. Zumal der TE das ja bestenfalls als Frage formulieren würde. Mein - laienhaftes - Rechtsverständnis sagt mir also, dass das keine üble Nachrede oder Verleumdung ist. Ich lasse mich hier jedoch gerne (!!) von einem Juristen oder anderweitig Fachkundigen korrigieren.

Ich hab' mal in einer WG gewohnt in der die Böden wirklich pervers gefedert haben. Mein damaliger Mitbewohner und ich sind beide über 1,90m und wiegen so 90 bzw. 100kg. Irgendwann hatten wir auch mal einen Brief der Nachbarin vor der Tür liegen, in dem wir beschuldigt wurden, nachts permanent die Möbel umzustellen. Dann wurde irgendwann mit Beschwerde gedroht usw. Das Ende vom Lied war dann, dass ich nach 20h nur noch durch die Wohnung geschlichen bin und mir den Gang in die Küche gerne mal deswegen verkniffen habe. Was ich damit sagen will? Manche Menschen bilden sich die absurdesten Dinge ein und manchmal ist die Bausubstanz einfach schlecht. Und manchmal ist das nicht Sache des Mieters. (Nicht falsch verstehen, ich glaube ja, dass die Dame das gestört hat, aber frei bewegen sollte man sich dann schon noch können.)

Ich würde dem TE daher auch raten, nicht weiter einfach nur nachzugeben, sondern zu versuchen das anderweitig und zeitnah zu klären und dabei weiter die Haltung an den Tag zu legen, die hier im Thread geschildert wird. (Also höflich usw.)

Am Ende schränkst du dich nur immer weiter ein obwohl du die Wohnung völlig im Rahmen des Erlaubten nutzt und deine Nachbarin fühlt sich trotzdem weiter belästigt und ihr habt Beide keinen Spaß mehr an euren Wohnungen.
 
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@giessl. Was die üble Nachrede angeht, bitte bei wikipedia ein wenig weiter lesen als nur "ehrwürdig".

ansonsten sagte ich ja schon, dass die wahrheit irgendwo zwischen dem TE und der nachbarin liegt. einfach mal die hv anhauen für ne ortsbegehung und nen schlichtungsgespräch
 
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nik_ schrieb:
@giessl. Was die üble Nachrede angeht, bitte bei wikipedia ein wenig weiter lesen als nur "ehrwürdig".

Von "ehrwürdig" habe ich doch gar nicht geredet? Wiki erwähnt zwei Tathandlungen, das Behaupten und das Verbreiten. Hier behauptet oder verbreitet aber niemand etwas als Fakt sondern weist lediglich auf die Möglichkeit hin. Oder welchen Abschnitt des Artikels meinst du?

Außerdem ist die Aussage "die alte Mieterin hat gegen mich bei der neuen gestänkert" ja bestenfalls geeignet, die alte Mieterin in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, dass die aber irgendwelche Schritte deswegen einleitet empfinde ich als dezent unwahrscheinlich.

Für den TE wäre es ja durchaus interessant zu wissen, ob die ehemalige Mieterin gegenüber der neuen entsprechende Äußerungen gemacht hat. Daher finde ich den Hinweis, das mal in Erfahrung zu bringen (also höflich die beiden Damen zu fragen) durchaus legitim.

Unterm Strich eh egal, so lange der TE nicht rumrennt und es als Fakt hinstellt, dass die Vormieterin "gestänkert" hat.

nik_ schrieb:
ansonsten sagte ich ja schon, dass die wahrheit irgendwo zwischen dem TE und der nachbarin liegt. einfach mal die hv anhauen für ne ortsbegehung und nen schlichtungsgespräch

Jup, und zwar zeitnah.
 
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Dass hier die Bausubstanz schlecht ist, ist ja offensichtlich. Und dass der TE auch mal tatsächlich laut war - oh mein Gott, wie schrecklich. In einer lauten Umgebung - henkt ihn. Henkt ihn höher! Wir müssen wirklich die Todesstrafe wieder einführen!

Das meine ich mit gegenseitiger Rücksichtnahme - das muss auch mal sein können.

Ansonsten soll der TE aus der Defensive rauskommen und stattdessen selbstbewusst auftreten. Es geht nicht darum, Anzeige zu stellen. Nur anstatt sich zu rechtfertigen und lange Erklärungen abzugeben, warum das nicht so gewesen sein soll (was nämlich nur dazu führt, dass jeder gaubt, die Vorwürfe seien berechtigt), einfach mal etwas robuster auftreten. Am Anfang war er ja freundlich, hat die Situation geprüft, hat sich in der Wohnung der Nachbarin selber von den Tatsächlichkeiten überzeugt ...
 
Die frage ist, ob er trotz der hellhörigen Wohnung, nicht zur Anpassung verpflichtet ist.
 
Es gibt aber auch überempfindliche Leute. Ich erinnere mich da an einen Mann der allen ernstes Unterschriften wegen einem Baby gesammelt hat. Die Mutter hat direkt neben mir gewohnt. Ich hab also wirklich jeden Mucks gehört. Aber das war das normale geplärre was ein Baby eben von sich gibt. Halt auch mal Nachts, aber nichtmal übermäßig. Trotzdem beschwerte sich dieser Typ, wollte den Auszug der Mutter erwirken und das, und jetzt kommts, obwohl er selber zwei Papageien hatte! Und die hat man wirklich durchs ganze Haus gehört;-)
Manch einer hat eben eine verschobene Wahrnehmung.
 
Tja - bzgl. Kinder ist die Rechtssprechung zum Glück eindeutig: Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund. Es ist das natürliche Recht eines Kindes, Lärm zu machen.
Gleiches gilt für Hunde: Die haben ein Recht zu bellen. Erst im Übermaß wird das zu einer Lärmbelästigung, die nicht etwas zur Kündigung aber zur Mietminderung berechtigt, die der Vermieter dann dem Hundebesitzer anlasten kann.
Von daher: hat nicht auch eine volljährige Person in einem gewissen Rahmen das Recht, Lärm zu verursachen? Ist eine volljährige Person weniger berechtigt als ein Hund?
 
OiOlli schrieb:
Die frage ist, ob er trotz der hellhörigen Wohnung, nicht zur Anpassung verpflichtet ist.

Ist bei Bässen halt nur schwer baulich machbar, zumal er die ja nach eigener Aussage bereits rausgeregelt hat. Also hat er ja auch sein Verhalten bereits angepasst. Wenn sich die Bässe so gut bemerkbar machen beim Nachbarn will ich z.B. gar nicht wissen, was in den anderen Wohnungen los ist, wenn die Waschmaschine schleudert. Spätestens da bist du an dem Punkt an dem du als Mieter nichts mehr machen kannst.

Andererseits hab' ich gerade gelesen, dass es bei der Feststellung ob "Zimmerlautstärke" vorliegt tatsächlich eine Rolle spielt, wie laut die Umgebung grundsätzlich ist und die Hellhörigkeit der Wohnung ebenfalls zu berücksichtigen ist. Anscheinend sogar beim Koitus. :eek:

@gaunt: Mehr fällt mir dazu nicht ein.

@slsHyde: Na klar! Ich hatte nur gedacht, auf etwas "handfestere" Merkmale der Zimmerlautstärke zu stoßen. Prinzipiell kommt einem die Regelung bei einer lauten Umgebung wie vom TE beschrieben ja sogar massiv entgegen.
 
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Es kann aber von niemandem verlangt werden, dass er 24h am Tag nur in Angst lebt, ein Geräusch verursachen zu können. Wenn man zusammen in einem hellhörigen Haus lebt, bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme, dass man sich generell bemüht, leise zu sein, aber sich eben immer noch normal verhält und dass der andere auch akzeptiert, wenn er Geräusche des Nachbarn wahrnimmt. Wenn dann so oder so eine hohe Geräuschkulisse da ist, weil Bushaltestelle vor der Tür. weil Kneipe vor der Tür, etc ... dann ist natürlich die Beschwerde, man habe den Nachbarn atmen gehört, relativer Unsinn.
Ergänzung ()

Im Zweifel: mal statt Musik hören mehrmals am Tag Hundegebell laufen lassen - jeweils unterhalb einer halben Stunden. Dann den Nachbarn fragen, ob er toleranter sein möchte oder der Hund bleiben soll :D
 
Wer auch immer über mir wohnt (ob nun die vorherige Nachbarin oder die jetzige) beschwert sich ja sicherlich nicht zum Spaß.
D.h. Was auch immer ich hier tue ist zu laut und nervt die Nachbarin.
Die Frage ist jetzt, ob es an mir liegt oder an der "Bausubstanz"?
Die Tatsache, dass hier geklingelt wird, wenn ich hier sitze, lerne und nebenbei etwas Musik höre, die nur so laut ist, dass sie mich nicht beim lernen nervt, zeigt doch, dass es eben nicht "NUR" an mir liegen kann.
Ich will ja gar nicht gegenanreden, dass es lauter wird, wenn hier 10 Leute in der Wohnung sitzen, aber das kommt vielleicht 3 mal im Jahr vor. Und sich dann deswegen zu beschweren finde ich einfach aufmüpfig.
Ich höre meine Nachbarn genauso. Egal ob beim Staubsagen, Radio hören oder auch mal am Wochenende.
Meiner Ansicht nach gleicht sich das somit aus, aber der gelackmeierte bin trotzdem ich.

Ach und das mit dem Schlagzeug:

es war 16:00 Uhr, das ganze ging 10-Minuten und es handelte sich um so ein Teil hier
Deswegen gleich ein Lärmprotokoll anzufertigen zeigt doch schon wie engstirnig das hier zugeht :/
 
Miss doch mal selbst mit einem Messgerät, wie viel dB wirklich anliegen, z.B. bei der Musik?
 
Sei Dir nicht so sicher, es gibt sehr wohl mehr als genug Querulanten, die sich zum Spass beschweren.
Die 3 mal im Jahr wo es mit 10 Freunden lauter wird sind Dein gutes Recht.
Wenn es dann der Bausubstanz liegt, dann verweise den Beschwerdeträger an den Vermieter - er sole Abhilfe schaffen oder die Miete senken.
Nach Deinen Beschreibungen ist es doch so, dass definitiv Vorwürfe geäußert wurden, die nicht stimmten. Wer lügt, beweist damit, dass er die Wahrheit kennt. Die Wahrheit muss ja dann sein, dass nicht ausreichend Substanz für eine Beschwerde vorliegt. Das weiß die Person und übertreibt.
Du machst Dich zum Gellackmeierten, da Du Dich als Sündenbock nutzen lässt.
 
Mal ganz pragmatisch gefragt: Gibt's bei dir irgendwo frei liegende Heizungsrohre oder dergleichen? Habt ihr mal zusammen feststellen können, ob die Musik die oben ankommt auch zweifelsfrei die ist, die du unten hörst? Habt ihr ein Nachbarhaus?

Worüber hast du die E-Drums denn wiedergegeben? Ich kenne nur die großen mit separater Bassdrum. Wenn man da richtig reinlangt kann der Boden auch - sofern genügend schlecht - schon mal mitschwingen. Das wäre aber auch eher etwas, was der Mieter unter dir abbekommen würde.

Für mich klingt das alles wirklich so als wärst du entweder massiv schwerhörig oder deine Nachbarin massiv empfindlich. (Gepaart mit 'ner ungünstigen baulichen Situation.)

@ConiKost: Das ist ja das Blöde. Wie laut es im "Senderraum" ist scheint nur zweitrangig zu sein. Mehr scheint da zu zählen, wie viel dB über Umgebungslautstärke im "Empfängerraum" ankommen.

Wiki schrieb:
Von einem „deutlich wahrnehmbaren“ Störgeräusch spricht man, wenn das Störgeräusch in einzelnen Frequenzbändern, z. B. Terzbändern, oder im Gesamtpegel gleich stark im Vergleich zum Hintergrundgeräusch in einem Raum ist. Das messtechnische Kriterium für ein „deutlich wahrnehmbares“ Störgeräusch wäre also eine Erhöhung des im Empfangsraum gemessenen Schalldruckpegels durch das Störgeräusch von 3 dB in einem oder mehreren Frequenzbändern.

Also müsste bei der Nachbarin gemessen werden. Dann hätte man wenigstens mal die schuldigen Bänder und könnte die Bässe gezielt regeln. (Und man hätte sich das Problem eingehandelt, dass jetzt irgendjemand den Fachmann, der das alles vermessen hat bezahlen muss. :( Ob der Vermieter da so Bock drauf hat ist auch fraglich, wenn da am Ende nämlich jemand feststellt, dass die Schalldämmung unzumutbar schlecht ist, ist der nämlich derjenige der nachbessern darf.)
 
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Ich weiß gar nicht, warum hier so ein Terz gemacht wird Oo

a) Offensichtlich kann man doch mit der Nachbarin reden
b) ich gehe davon aus, dass der TE die "Wahrheit" (tm) sagt.

Dann klärt dies doch auf kurzem Wege. Lad sie zu dir ein und mach Musik an und sag ihr, sie soll die Lautstärke so einstellen, wie sie meint, dass es Zimmerlautstärke wäre. Dann geht ihr gemeinsam zu ihr in die Wohnung und hört gemeinsam, was man da denn hört.
Wenn tatsächlich noch viel ankommen sollte, dann kannst du ja nichts für und dann wäre ich fertig mit. Klar muss man dann ein wenig Rücksicht nehmen, aber Zimmerlautstärke ist zulässig. Und wenn sie das so sehr stört, dann muss sie umziehen.
 
Man kann jetzt diskutieren wie man möchte, ohne Messwerte kommt man hier im Moment wohl nicht weiter.
Ich hatte so etwas ähnliches in meiner WG-Zeit früher und muss sagen, so ruhig und rücksichtsvoll wie der TE wäre ich an diesem Punkt schon lange nicht mehr, zumal sich das ganze ja doch schon eine Weile zieht und er sich da mMn. doch schon sehr einschränkt.
 
:evillol::evillol::evillol: Eigentumswohnung!!! :evillol::evillol::evillol:


Ganz ehrlich, hol dir endlich einen Gutachter nach hause... alles andere ist ein ewiges hin und her.
 
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