Nachbarin und Hausverwaltung beschweren sich ständig wegen Lärm

Natürlich braucht man ein Gesetz dafür, ich denke, der TE hat schon mehr als genug Toleranz gezeigt.
Andere hätten, zumindest nach dem letzten Brief, schon eine Anzeige wegen Belästigung gemacht.
Solch eine Schikane muss man sich als sich richtig verhaltender Mieter nicht bieten lassen, finde ich.
Genau, der TE zeigt viel Rücksicht und die Nachbarin anscheinend nicht. Wenn dessen "Lärm" sie stört, obwohl dieser in Zimmerlautstärke stattfindet, ist das einzig und allein ihr Problem. Soll sie doch zur Hausverwaltung gehen und eine Dämmungsverbesserung einfordern.
Also ich bin auch nicht dafür dass die betroffene Nachbarin Gehörschutz o.ä. nehmen soll weil das wirklich nicht zur Lösung beiträgt aber ich denke wirklich dass sich jemand an die Hausverwaltung wenden sollte und der Tip mit dem Gutachter ist auch gut.
 
Leg dir sicherheitshalber mal eine Rechtsschutzversicherung zu.
 
@TE
Du bist einfach zu nett. Ich wäre schon 10x an die Decke gegangen und hätte sie vermutlich "zusammengeschissen".

Auch lustig, in eine Mietswohnung einzuziehen mit der Erwartung, die Ruhe eines eigenen Hauses irgendwo abgeschottet im Wald genießen zu können.
Und dann ein Protokoll anfertigen, in dem von alle paar Tagen/Wochen gehenden und dann von meist kurzzeitigen Lärmstörungen wegen bspw. zu lauter Musik zu lesen ist - unfassbar. Leben darf man ihrer Meinung nach aber schon noch, oder?
 
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Hmm, habe zwar viele der Beträge gelesen, aber nicht alle aus 2013 daher die Frage, Du wohnst da ja jetzt schon länger und wenn Du vorhast dort noch weiter zu wohnen, warum unternimmst Du nichts gegen die Hellhörigkeit?
Ich würde da bei der Decke oder Wand zu der Nachbarin ein paar Holzlatten mit Hohlraum (der isolierende Hohlraum machts im Vergleich zu dem was Du bisher gemacht hast) anbringen und darüber eine Schallisolierende weitere dünne Wand mit Schaumstoff, Kork oder was Du eben magst.
Kostet nicht die Welt und das Problem sollte erledigt sein.
Der Hausvermieter wird möglicherweise zu den ohnehin schon geringen Kosten auch noch was beitragen um dem Ärger aus dem Weg zu gehen und Du würdest hier sehr deutlich einer Klage entgegenwirken mit den Maßnahmen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mieterin die sich beschwert dann noch Grundlage hätte dies weiter zu tun - und wenn, dann nur mit Lärmgutachten, was sie sicher nicht bezahlen wird, wenn es stimmt was Du schreibst und es bei ihr wirklich jetzt schon nicht laut ist!

edit:
Allerdings ist eine ebenfalls Junge Dame angezogen (Anfang 20, Studentin)
ja, das ist schon ärgerlich wenn die hübsche Nachbarin immer nur angezogen rum läuft......:evillol:
 
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thompson004 schrieb:
Es gibt kein Gesetz das besagt, dass Nachbarn deine Musik o.ä. nicht mitbekommen dürfen, einzig den Aspekt der Zimmerlautstärke gibt es. wenn die Nachbarn bei Zimmerlautstärke etwas mitbekommen, ist das entweder 1. ihr Problem, 2. das Problem der Hausverwaltung aufgrund mangelnder Dämmung oder 3. das Problem beider.

Es genügt wenn du deine Nachbarn belästigst. § 117 OWiG - Unzulässiger Lärm
Sowas wie Drums sind wohl kaum Zimmerlautstärke. Auch kann ich mir vorstellen, dass es Abends mit ein paar Bier und Alkohol auch gerne mal gut lauter wird als Zimmerlautstärke.

Sofern man sich wircklich nur normal unterhält oder Musik hört oder sonstiges und es dringt immer noch Lärm zu den Nachbarn, dann ist tatsächlich die Hausverwaltung in der Pflicht.

VinylBunkerUH schrieb:
Wenn ich schon lese>sie beschwert sich 16UHR!!! Da kommt nichtmal das faule Ordnungsamt..davon mal ab,ist das ja wohl eine Tageszeit,in der man wohl totschweigend zu Hause seinem Dasein frissten sollte:stacheln:
...
Und an die restlichen Spießer sei gesagt>
1.Leben und Leben lassen!
2. Wenn Ihr im Grabe liegt,dann isses schön ruhig um Euch rum...könnt Ihr dann so richtig genießen.:freak:

Wenn man das Ordnungsamt anruft, dann muss es auch kommen. Lärmbelästigung gibt es auch außerhalb der Ruhezeiten.

Zu 1. ja sehe ich auch so, aber man sollte keine anderen belästigen
2. Eine intelligente Aussage.

Wieso sucht man sich nicht eine Wohnung, in der das musizieren etc. ausdrücklich erlaubt ist? Sind die zu teuer oder gibt es die nicht? :rolleyes:


Sossenbinder schrieb:
.

Und es bricht sich doch keiner einen ab, wenn man mir eben Bescheid sagt und ich mache leiser. Würde ich andersherum doch genauso machen.

Gut, dass du dich bemühst leiser zu sein und dem auch folgst, wenn es jemand sagt.
Aber es besteht für deine Nachbarn keine Pflicht dir das mitzuteilen. Zudem hat wohl auch nicht jeder bock jedes Mal bei dir zu klopfen und dich zu bitten den Lärm zu verringern. Ich kann mir auch vorstellen, dass deine Reaktion dabei nicht immer freundlich ist oder ggf. mit einem unterschwelligen Ton ausgedrückt wird. (Ohne etwas unterstellen zu wollen)

Wenn es eben schon der zweite Mieter für zu laut halt, so ist ggf. tatsächlich die Wohnung zu schlecht gedämmt oder du machst zu viel Lärm. Auch wenn es um die Wohnung herum laut ist, so berechtigt das einen nicht seinen Teil auch noch extra dazu beizutragen.

Ein gesundes Miteinander ist wichtig und dazu gehört gegenseitige Rücksichtsnahme. Alleine dass man dafür mit Gesetzen kommen muss zeigt die Bereitschaft einiger ...
 
NuminousDestiny schrieb:
Wieso sucht man sich nicht eine Wohnung, in der das musizieren etc. ausdrücklich erlaubt ist?

In jeder Wohnung ist das musizieren erlaubt.
 
Tatsächlich, das wusste ich gar nicht.
Naja, wenn das dann so ist hätte es der Vermieter ausdrücklich untersagen müssen.

Wie sich das aber verhält wenn nun der andere Mieter sich belästigt fühlt und deswegen die Miete mindert, ist wohl streitbar ob der Verursachende tatsächlich dafür haften muss.
 
crashbandicot schrieb:
In jeder Wohnung ist das musizieren erlaubt.
Auch ein Musikstudio zuhaben? Wir haben hier eine die bekommt jeden Tag Besuch von Leuten mit Instrumenten und Gesangsmappen und dann geht das Stunden lang so wird im Chor gesungen.Aber den Vermieter bzw Hausmeister Interessiert das nicht.Man könnte schon sagen die macht Schwarzarbeit.
 
Wenn das Haus so hellhoerig ist, dann hoerst Du bestimmt doch auch wenn Deine Nachbarin Musik, TV o.ae. am Laufen hat, oder?
Wenn nicht, dann frag Dich selbst mal, wieso nicht.

Als Student hatte ich genau das gleiche Problem. Ein-Zimmer-Wohnung, und die Nachbarin (mitte 20.....) fuehlte sich von Musik, TV, PC-Geraeuschen usw. gestoert. Ich hatte sie jedoch niemals gehoert.

Bei so eindeutigen Beweislagen muss man sich dann halt was ueberlegen, wie man die Lautstaerke reduzieren kann.
 
Wenn der TE wirklich ganz fest der Meinung ist, er ist mit Zimmerlautstärke unterwegs (also so, dass die Geräusche/Musik im Nebenzimmer nicht mehr zu hören sind) und er Ärger mit den Nachbarn hat - es sind inzwischen ja mehrere - käme noch eine andere Möglichkeit in Frage, die man gern mal außen vor lässt.

Wurde bei einem Facharzt schon mal überprüft, ob das Gehör noch zu 100% in Ordnung ist?

Ohne Spaß, es könnte ja durchaus sein, dass durch Umstände der Vergangenheit (Diskothekenlärm, DJ Tätigkeit, Baustellenlärm ohne Gehörschutz, Knallschaden Bundeswehr etc.pp.) das eigene Gehör in Mitleidenschaft gezogen ist und man selbst daher die Lautstärke höher drehen muss, um in der Eigenwahrnehmung mit Zimmerlautstärke unterwegs zu sein, während andere Menschen das als Belästigung empfinden.

Man denkt bei sowas immer zuerst an alte Leute - Omchen Müller, die ihren Fernseher voll aufgedreht hat aber absolut der Meinung ist, es wäre nur ganz leise - nur betrifft das eben nicht nur alte Menschen.
 
würde mir hier überhaupt keine raste machen.

wohne selbst in einem hellhörigen haus mit 10cm wänden (teilweise) und habe auch eine kräftige anlage und lasse oft die fenster offen.
ich halte die ruhezeiten ein und habe ein DB messgerät.
trinke gerne öfters mal einen und die musik wird auch mal lauter, aber nie lange.

die gute nachbarin soll dir erstmal direkt nachweisen das die lautstärke von dir kam


ich würde die schreiben mit einem lachen beiseite legen...
 
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Naja, so locker würde ich das nicht nehmen, wenn sich schon die 2. Nachbarin beschwert.
 
Ich würde mich wegen Belästigung durch diese Nachbarin beschweren - bis hin zu üblen Nachrede bzw. ggf. sogar Verleumdung. Zunächst einmal bei ihr selber. Selbsicherer freundlicher Auftritt, ihre Anschuldigen sind unbegründet, ihre permanenten Störungen hingegen eine Belästigung für Dich, ggf. Stalking, und die Behauptungen, da nicht wahr, eben üble Nachrede bis Verleumdung.
 
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Auf welcher Grundlage soll dies geschehen?

da ja beide seiten eh irgendwann aneinander knallen werden, wäre mein vorschlag nen schlichtungsgepräch mit der hv.
 
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NuminousDestiny schrieb:
Ein gesundes Miteinander ist wichtig und dazu gehört gegenseitige Rücksichtsnahme.

Ja genau - gegenseitige Rücksichtnahme beinhaltet aber auch, dass man andere leben lässt und nicht bei jedem Geräusch meint, Grund zu Beschwerde zu haben. Vor allem, wenn sowieso durch Gaststätte vor dem Haus, Bushaltestelle und alle möglichen anderen Umstände sowieso eine laute Umgebung vorliegt. Ich kann die Angaben des TE nicht überprüfen, aber seiner Beschreibung nach ist das hier eine Fall, in dem die "gegenseitige" Rücksichtnahme von Seitens der Beschwerdeträgering vielleicht nicht vorliegt sondern sie lieber auch weitere Dritte aufhetzt und Budenzauber zu ihrer eigenen Belustigung verursacht. Wenn sie so empfindlich ist, wohnt sie doch offenbar in der falschen Umgebung.
 
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@slsHyde. Eben. Du kannst die Angaben des TE nicht prüfen. Wenn jetzt aber schon die 2. Nachbarin sich beschwert, dann liegt die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen.
 
Das sehe ich nicht so.

Wenn der TE hier falsche Angaben macht und auf dieser Grundlage Rat sucht, wäre er dumm, da er einen falschen Rat bekäme.

Die erste Beschwerdeträgerin ist ausgezogen. Sie hat offenbar erkannt, dass sie dort falsch am Platz ist. Das bestätigt den TE.

Vorstellbar ist, dass sie bei der Wohnungsübergabe gegen den TE gehetzt hat. Die neue Mieterin ist unzufrieden, da das Haus so hellhörig ist. Dafür hat sie nun einen Schuldigen.

Den Fehler, den der TE macht, ist, sich zu rechtfertigen. Psychologisch führt das zu einer Schuldzuweisung und im Rahmen eines potentiellen Gerichtsverfahrens auch eher nachteilig. Pauschal den Vorwurf verneinen, auch sagen, sie solle bitte in Zukunft die Polizei holen, da er sich nicht mehr belästigen lassen möchte. Keine Nahrung geben - don't feed the trolls. Ignorieren. Hilft das nicht:

Die Polizei kann dann ja selber den Vorwurf prüfen. Geht der TE gut mit der Polizei um, ist das sein Vorteil. Versteht die Beschwerdeträgering dann auch noch, dass er sich den Straftatbeständen der üblen Nachrede oder gar (sofern die Polizei nämlich gegenteiliges protokolliert) Verleumdung nicht länger aussetzen möchte und bereit ist, hierzu Schadensersatz- oder gar Strafantrag zu stellen, kann das hilfreich sein.
 
Ich sehe immer noch keine Grundlage dafür, dass der TE die Nachbarin anzeigen kann.

Weiterhin mutmaßt du, dass die alte Mieterin gestänkert hat. Ist im Endeffekt auch nichts weiteres als üble Nachrede.

Wenn jemand bei mir auf einmal Schlagzeug spielen würde im Appartmentkomplex und es zu laut wäre, würde ich auch dort hingehen. Man kann auch Schlagzeug spielen und die Lautstärke "eindämmen". Ich spiele selber E-Gitarre und kam mit meinem Nachbarn nicht klar, da habe ich die Lautstärke runter gedreht und/oder Kopfhörer genutzt. Seitdem 0 Probleme.

Die Polizei wird hier vor erst nichts prüfen. Das ist Sache des Ordnungsamts und im weiteren auch Sache der HV.

Aber anscheinend hat der TE ja einige male über die strenge Geschlagen (siehe Seite vorher).
 
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