Auch für einen Widerspruch muss belegt werden, warum diese Beobachtung die These ausschließt.DerOlf schrieb:Mache ich doch ... ich liefere Einzelfälle, die zur Anpassung der getätigten All-Aussagen führen.
Eine chemische Analyse der Wirkweise kann ich für diese Einzelfälle leider nicht liefern.
[...] ich verschließe mich aber nicht komplett der Möglichkeit, dass die Homöopathie und die mit ihr verbundenen Placebo-Effekte die Heilung unterstützt haben könnten.
Aber bei diesem Konjunktiv bleibt es für mich eben auch ... dass es manchmal funktioniert reicht nicht als Wirknachweis.
Es reicht aber, um die Aussage "es kann nicht wirken (also auch in keinem Einzelfall)" in ihrer Pauschalität zu widerlegen.
Um mit Hilfe eines Einzelfalles die These "Homöopathie hat nie eine Wirkung" zu widerlegen, muss Ich zeigen, dass dieser Einzelfall nichts anderes sein kann. Also nicht dass hier Homöopathie geholfen haben könnte - sondern dass ohne eine Wirkung der Homöopathie dieser Heilungsverlauf nicht erklärbar ist.
Deswegen ist auch der übliche Ansatz, über statistische Signifikanz und Kontrollgruppen zu gehen - denn so kann man mit einer hinreichenden Sicherheit eine solche These widerlegen und das ist im gegebenen Fall noch niemanden gelungen.
Aber wir drehen uns im Kreis - der Tatsache, dass diese Beobachtungen nicht hinreichend für einen Widerspruch sind habe Ich ja schon in meiner ersten Antwort auf dich aufgezeigt.(und auch an der Tatsache, das jeder ne andere Definition von Homöopathie nutzt...).
Aber klar: Daraus, dass die These nicht widerlegt ist, folgt nicht dass sie stimmt.