How to: Sonderkündigung bei zu langsamem Internetanschluss

h00bi

Fleet Admiral
Registriert
Aug. 2006
Beiträge
21.464
DIE NEUERUNGEN ZUR MESSKAMPAGNE SEIT 01.12.2021 SIND NUN EINGEARBEITET.


Da es für viele ein Rätsel ist und zu den Werten leider viele (auch von den Anbieterhotlines gestreute) Falschinformationen gibt, hier mal eine kurze Anleitung wie man seinen Anschluss schnellstmöglich los wird, wenn dieser wiederkehrend zu langsam ist.

Die für den gebuchten Tarif relevanten Geschwindigkeiten stehen im gemäß §1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebenen Produktinformationsblatt.

Hier mal ein Auszug aus dem Produktinformationsblatt des beliebten 1000er Cable Max Kabeltarifs:
1630049289988.png

Nun ist es erstmal wichtig zu verstehen was diese Werte bedeuten.
1) Maximal: 90% dieses Wertes müssen an 2 von 3 Messtagen an eurem Standort erreichbar sein.
2) normalerweise zur Verfügung stehend: Dieser Wert muss zu 90% der Zeit erreichbar sein (also 27 von 30 Messungen)
3) Minimal: Dieser Wert darf nur extrem selten unterschritten werden (siehe unten). Insbesonders bei schnellen Tarifen mit hohem Minimalwert ist dieser Wert schnell mal unterschritten.

WICHTIG: Diese 3 Definitionen sind mit einem ODER verknüpft. Das bedeutet euer Anschluss ist nicht vertragskonform, wenn eine einzige dieser 3 Bedingungen nicht erfüllt wird.

Leider kursiert oft die Fehlinformation, dass alles über dem Minimalwert "AGB konform" wäre. Das ist bullsh*t. Die Bundesnetzagentur hat diese Werte aus einem guten Grund so definiert und vorgeschrieben, aber sicher nicht damit ein Anbieter diese per AGB aushebelt. Lasst euch also nicht vom Anbieter veralbern.


Der Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung erbringt ihr mit einer Messkampagne über die Software/Desktop App der Bundesnetzagentur https://breitbandmessung.de/desktop-app an einem per Gigabit LAN mit dem Router verbundenen PC/Notebook.
Die Browsermessung ist dafür nicht geeignet, die Handy-App wegen WLAN ebenfalls nicht.
VPN Verbindungen u.ä. müssen komplett deaktiviert werden.

Damit erstellt ihr eine "Messkampagne". Wie diese seit 01.Dezember 2021 Aussehen muss ist detailliert beschrieben.

  • Es müssen 30 Messungen erfolgen.
  • Die Messungen müssen an drei unterschiedlichen Kalendertagen vorgenommen werden, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss. Der Kampagnenzeitraum beträgt maximal 14 Tage.
  • Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die Tage verteilen, sodass 10 Messungen an einem Tag erfolgen müssen. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ist ein Abstand von mindestens drei Stunden einzuhalten und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages müssen mindestens 5 Minuten liegen.

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021) liegt vor, wenn:
  1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
  3. 3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Eine der positiven Neuerungen ist, dass nun auch der Upload gemessen und protokolliert wird. Die UND Verknüpfung von Download und Upload ist etwas unglücklich gewählt, sollte aber den Sinn nicht soweit verfälschen, dass sich ein Anbieter damit rausreden kann. Ein ODER wäre aber sachlich korrekt.

Anyway, nun gilt es diese Vorgaben zu unseren Gunsten zu nutzen:
Generell sollte man die Messung in der Primetime machen wenn die Geschwindigkeit am geringsten sein wird, besonders bei kleinen Anbietern und/oder überbuchten Segmenten.

Da man vermutlich schnellstmöglich aus dem Vertrag raus möchte, macht man diese Messkampagne am besten in einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, wenn der Anschluss und das ganze Netz recht langsam sind. Abends am Wochenende bietet sich i.d.R. an. Jedoch hat die BNetzA das mit der Neuregelung im Dezember 2021 erschwert, das lastreiche Wochenende zum Kundenvorteil auszunutzen, da nun immer 1 Kalendertag Pause zwischen den Messtagen liegen muss.

Auch das Ausnutzen der Primetime wurde erschwert. Durch die 3 Stunden Pause dauert die Messkampagne nun ca. 4 Stunden. Tendenziell sollte man also schauen, dass man sofort mit einsetzen der Primetime loslegt. Andererseits reicht es, wenn an 2 Tagen der Minimalwert je 1x unterschritten wird.
Die 600Mbit/s Minimalwert aus dem oben gezeigten Beispiel zu unterschreiten sollte kein Problem sein bei einer "zu langsamen" Gigabitleitung.

Idealerweise startet man nun die erste Reihe aus 10 Messungen am Freitagabend, sodass auch der Sonntagabend mit ins Testfenster fällt. Logischerweise sollte in der Zeit niemand an eurem Anschluss streamen oder sonst was im Netz machen, das würde ja das Ergebnis verfälschen. Wir testen ja bereits zu einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, da muss man nicht noch mit parallel erzeugtem Traffic betrügen.

Nach dem ihr nun eure ersten 10 Messungen in der für den Anbieter unvorteilhaften Zeit gemacht habt, wartet ihr bis zur nächsten für den Anbieter unvorteilhaften Zeit 2 Tage später (z.B. Sonntagabend) und macht dann den zweiten Satz von 10 Messungen.

Sind die Messergebnisse am Freitag und Sonntag schlecht genug, könnt ihr die Messungen 21-30 am Dienstag machen. Falls ihr noch ein paar schlechte Ergebnisse braucht könnt ihr bis zum nächsten Wochenende warten.

Würdet ihr nun direkt Sonderkündigen, würde der Anbieter sich vermutlich auf eine kurzzeitige Störung berufen und diese Sonderkündigung ablehnen. Daher sendet ihr die Messkampagne an euren Anbieter und setzt ihm eine Frist von 14 Tagen um eine vertragskonforme Leistung zu erbringen. Generell könnt ihr die Sonderkündigung hier schon androhen, falls der Vertrag nach Ablauf der Frist weiterhin nicht erfüllt wird, ist aber nicht notwendig.

Sobald diese 14 Tage ab Poststempel des Briefs/Eingang beim Anbieter vergangen sind, startet ihr eine zweite Messkampagne wie oben beschrieben und schickt diese erneut zusammen mit eurer Sonderkündigung an den Anbieter. Da keinem Anbieter 14 Tage reichen um ein schwerwiegendes, wiederkehrendes Problem zu lösen seit ihr nun so gut wie raus aus eurem Vertrag.

Tipps und Tricks:
Generell kann man die oben zitierten Regeln sehr stark zu seinen eigenen Gunsten hinbiegen/ausnutzen. Das ist auch völlig legitim, solange ihr nicht betrügt.

Je schneller der gebuchte Tarif, desto höher sind die Werte im Produktinformationsblatt und i.d.R. also auch einfacher diese Werte zu unterschreiten, besonders 90% des Maximal-Werts, der mindestens 1x pro Tag erreicht werden muss. Wenn ihr also aus eurem 50er Vertrag nicht rauskommt, kann es helfen den Anschluss/Tarif aufs Maximum zu erhöhen und dann per Messkampagne den neuen Vertrag zu sonderkündigen.
Das kann aber auch nach hinten losgehen und ihr habt höhere Kosten. Daher sollte sowas vorher analysiert und durchdacht sein.

Generell habt ihr knapp 14 Tage Zeit um die Messkampagne abzuschießen. Insbesonders bei temporär unterschiedlich auftretenden Störungen könnt ihr euch dann messen, wenn die Leitung nicht sauber funktioniert. Denn genau ist ja das, was ihr kritisiert.

Messen könnt ihr natürlich nur, wenn eure Internetverbindung überhaupt funktioniert. Wenn ihr zuviele Totalausfälle habt, könnt ihr mit der Messkampagne leider nichts erreichen. Eventuell könnt ihr versuchen den Anschluss grob zu stabilisieren (z.B. VDSL Störsicherheit in der Fritzbox) und dann messen.

Beachtet nun aber, dass ihr euch auch um einen Ersatzinternetanschluss eines anderen Anbieters kümmern müsst. Die Anbieter ziehen hier auch gerne mal unverhofft sofort den Stecker oder weigern sich erstmal die Sonderkündigung zu akzeptieren und schalten dann im weiteren Streitverlauf unangekündigt den Anschluss ab. Generell gilt eure Sonderkündigung ab dem Tag, zu dem ihr sie ausgesprochen habt. Wenn sich der Anbieter weiterhin weigert, solltet ihr euch an den Verbraucherschutz wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miro Musashi, H3llF15H, eshoxx und 52 andere
Gute Anleitung, hübsch geschrieben! Sorgt vielleicht dafür, daß ein paar mehr Leute, die das ganze bei CB über eine Suchmaschine finden, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge einhalten.

Als Ergänzung noch zum durch die BNetzA vorgeschriebenen Produktinformationsblatt: Die meisten Anbieter möchten gar nicht, daß ihre Kunden diese Informationen haben und ab welchen Übertragunsgraten ihnen ein Wechsel zusteht. Deshalb verstecken sie diese Dokumente auf ihren Webseiten unter dem drölfzigsten Menüpunkt, an dem niemand sucht. Häufig muß man dafür eine Suchmaschine zur Hife nehmen und nach Anbieter Tarif Produktionsformationsblatt suchen, also z. B. vodafone cablemax 1000 produktionformationsblatt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bachforelle40, Teeschlürfer, Engaged und 3 andere
endlich mal Tacheles und klares "how to do" wie man vorgehen sollte. war schon längst überfällig. guter Beitrag ;)
 
Die Anleitung deckt sich nahezu 1zu1 mit meiner Sonderkündigung bei Vodafone, das verlief sehr ähnlich und hat auch ziemlich so funktioniert wie es @h00bi beschreibt.
 
Prima! So kann es jeder finden und wenn mehr Leute sonderkündigen und nicht einfach "Minderleistung" hinnehmen, wird es vielleicht auch mal bei Telekom & Co. ein Einsehen geben.

Ich habe diese Methode leider schon mehrmals anwenden müssen. Zuletzt hatte ich meinen dollen Gigabit Anschluß von VF "sondergekündigt", da vom Upload (bis zu 50Mbit) werktags tagsüber teils nicht mal 1Mbit verfügbar war. Im Homeoffice unbrauchbar.
 
@h00bi Nach Abstimmung mit dem restlichen Team gratuliere ich zum angepinnten Thread im Unterforum! :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konkretor, bernd91364, TheRedSite und 4 andere
Bei einem Umzug hängt man noch drei Monate beim bisherigen Anbieter fest, obwohl dieser nicht liefern kann, ist das korrekt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Engaged
Der Lord schrieb:
@GlockMane88 Ja, die 3 Monate gelten streng genommen erst ab Umzugsdatum:
https://www.verbraucherzentrale.de/...e-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034
Aber nicht jeder Provider ist so arschig und berechnet die 3-Monatsfrist erst ab Auszugsdatum. Also einfach mal probieren. :)
Und wenn ich mich am 26.08. umgemeldet habe, aber erst am 03.09. bei der telekom angezeigt habe, zu wann sollte der Vertrag dann enden? Kulanz kennen die bei der Telekom nicht, können nichts liefern (nichtmal Hybrid LTE, würde man angeblich bei einer 6000er RAM Leitung nicht machen) und wollen trotzdem die Kohle..
 
CCF20A03-1409-440A-AB71-3F425A962FA7.jpeg

Ergänzung ()

Bin gespannt. Muss jetzt warten bis zum 13. Hoffe die ändern nichts an dem Verfahren. Die Lobby ist ja extra
extrem Mächtig.
 
fluppe schrieb:
Anhang anzeigen 1156220
Ergänzung ()

Bin gespannt. Muss jetzt warten bis zum 13. Hoffe die ändern nichts an dem Verfahren. Die Lobby ist ja extra
extrem Mächtig.

Habe ich mir gestern auch gedacht. Wollte gestern die zweite Messreihe starten und die Sonderkündigung heute rausschicken. Jetzt muss ich bis zum 14.12. warten.
Aber wenigstens buchen die schonmal nicht für den Dezember ab. Scheint also langsam zu fruchten.

Edit. Da sich an den grundlegenden Daten (Minimumspeed etc.) wohl nichts ändern wird, dürfte auch die alte Messreihe weiterhin Gültigkeit haben. Davon mal abgesehen liege ich zum Beispiel so weit davon weg, dass ein Nachweis keine Probleme macht.
 
Wenigstens sind ja die Bedingungen für reguläre Kündigungen besser geworden.
Nach Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist nur noch 1 Monat.
Hier geht es ja um eine Sonderkündigung, aber bei zu geringer Bandbreit ist nunmehr auch eine Minderung möglich.
Quelle: Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge
 
Zuletzt bearbeitet:
Toll.

Was machen jetzt die, die vorher angefangen haben zu messen?
 
Mhmm. Ich habe noch die ältere Messmethode nach Vodafone geschickt. Mit der Androhung zu Kündigen sollten die den Fehler nicht innerhalb von 14 Tagen beseitigen.Kann ich jetzt Sonderkündigen wenn es mit der neuen Mess Methode nicht besser wird ? Oder muss ich jetzt wieder 14 Tage warten und dann noch mal Messen ? Kann ja sein das Vodafone die ältere Methode nicht akzeptiert hat.
250 Leitung aber es kommen so 3-8 Mbits hier an.
 
Stehe ja vor dem selben Problem, werde meine zweite Messreihe am Freitag beenden und hinschicken inkl. der Sonderkündigung. Ich würde dringend empfehlen, dass du erwähnst dass du kein Problem damit hast, noch eine weitere Messreihe nachzuschieben und bereits Minderung der Grundgebühr verlangen, sollten die der Kündigung nicht zustimmen. Ich würde auch so Worte wie Segmentüberlastung und Nodesplit (der nicht stattfindet, müsstest du mal testen) fallen lassen, falls das bei dir der Fall ist. Und immer an den Leiter des Kundendienstes adressieren. Bei der Telekom gibt es da ein Schlagwort, dass die unteren Stufen des Kundenservice überspringt, bei Vodafone schreibe ich wie gesagt an den Leiter des Kundendienstes.
 
Gestern die ersten 10 Messungen gemacht. Keine ist über 5 Mbits gekommen. Von 250.
Warum sollte ich Vodafone irgend etwas vorschlagen. ? Das Ergebnis ist mehr als eindeutig.Aber guter Tip mit Nodesplit und Segmentüberlastung.
 
fluppe1405 schrieb:
Aber guter Tip mit Nodesplit und Segmentüberlastung.
Das bringt nichts.
Das sind langwierige Prozesse, der Kundendienstmitarbeiter gibt das vermutich nichtmal an die entsprechende Abteilung weiter.
Wenn du keine Alternative hast, informiere dich über die Möglichkeiten den Montagsbetrag zu kürzen.
 
Zurück
Oben