How to: Sonderkündigung bei zu langsamem Internetanschluss

Ich habe mal eine Frage:
Mein Anbieter hat folgende Angaben im Produktinformationsblatt gemacht ( ich nenne nur Downloadwerte )
Maximal 500 Mbit/s
Normalerweise zur Verfügung stehend: 450 Mbit/s
Minimal 375 Mbit/s

synchronisieren tut die Fritzbox mit 512 Mbit/s und erreicht Max Downloadwerte von 430 Mbit/s ist das noch konform?
ist übrigens ein G.Fast Anschluß
 
Wenn nie mehr als 430 aber öfter mal weniger zur Verfügung stehen, ist das nicht mehr vertragskonform.

Hatte heute ein langes, teilweise erhellendes Gespräch mit dem Vodafone Support. Nachdem (!) ich mit der Messkampagne sonderkündigt habe, ist Vodafone aktiv geworden und will mit jetzt einen Techniker vorbei schicken. 13 Monate vorher ist nichts passiert. Auf meinen Hinweis, dass ich mich daran nicht gebunden fühle, weil auf meine Fristen nicht reagiert wurde und die SK mMn bereits gültig ist, hat er mir gesagt, dass eine Sonderkündigung ausschließlich Gültigkeit besitzt, wenn der Anschluss gar nicht funktioniert. Alles andere sei Kulanz. Ist das so? Ich kann mich dementsprechend nur alle zwei Monate bei der Technikhotline melden und soll die Grundgebühr mindern lassen (aktuell zahle ich ausschließlich für den Router), wegen Segmentüberlastung. Er meinte, dass es richterlich bereits bestätigt wurde, dass eine Sonderkündigung selbst bei "erfolgreicher" Messkampagne nur aus Kulanz durchgeführt wird.
Der Techniker Termin nächste Woche soll die Segmentüberlastung bestätigen, was er mir aber am Telefon bereits bestätigt hat, dass dem so ist, naja.
Über Kulanz und dementsprechende SK muss danach die Beschwerdeabteilung entscheiden.

Wie ordnet ihr das ein?
 
Myki schrieb:
Wenn nie mehr als 430 aber öfter mal weniger zur Verfügung stehen, ist das nicht mehr vertragskonform.
Habe ich mir fast gedacht, ich bin der Meinung, dass die 512 Mbit/s bei DSL zu wenig sind, die man als Profil geschaltet hat
 
SpookyFBI schrieb:
Normalerweise zur Verfügung stehend: 450 Mbit/s
Minimal 375 Mbit/s

synchronisieren tut die Fritzbox mit 512 Mbit/s und erreicht Max Downloadwerte von 430 Mbit/s ist das noch konform?
Dazu das Zitat aus dem Beitrag #1 mit dem dieser Thread eröffnet wurde:

Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung erbringt ihr mit einer Messkampagne über die Software/Desktop App der Bundesnetzagentur https://breitbandmessung.de/desktop-app an einem per Gigabit LAN mit dem Router verbundenen PC/Notebook.

Ohne die Messwerte der Messkampagne ist keine Aussage über Konformität möglich.

SpookyFBI schrieb:
ist übrigens ein G.Fast Anschluß
Bei den Werten nicht wirklich überraschend. Ich bin gerade ein gaaanz klein wenig ergrünt vor Neid. :-)
 
Myki schrieb:
Er meinte, dass es richterlich bereits bestätigt wurde, dass eine Sonderkündigung selbst bei "erfolgreicher" Messkampagne nur aus Kulanz durchgeführt wird.
Welcher Richter oder Gericht soll das den bestätigt haben ?
Sollte das wirklich zu treffen , würde dieses Urteil die Messkampagne ad absurdum führen.
Ich hab den ganzen Internet Kram von Vodafone abgebaut und im Keller gepackt. Ganz sicher lass ich kein Techniker mehr rein oder führe noch ne Messung oder sonst was aus. Meine Lebenzeit ist für solchen Schwachsinn zu kostbar.
Dann wird eben regulär gekündigt. Aber direkt alles.
Die jetzige Telekom DSL Leitung ist super. Und mehr wie 250 Mbits benötige ich nicht. Selbst in 10 jahren nicht. Vodafone ist es nicht Wert das man sich über Sie aufregt.
 
Fand das auch etwas komisch, aber er hat drauf bestanden, dass dem so ist. Habe mir jetzt nochmal den Absatz rausgesucht:

Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG ist der Verbraucher berechtigt, im Falle von erheblichen,
kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit
oder
bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzu-
gangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 lit. a bis
d der Verordnung (EU) 2015/2120 (im Folgenden: TSM-VO) angegebenen Leistung, die durch
einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten
Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, unbeschadet sonstiger
Rechtsbehelfe, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
[...]
An festgestellte Abweichungen zwischen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Geschwindig-
keit und der vertraglich vereinbarten Qualität waren nach bisherigem Recht lediglich die zivilrecht-
lichen Ansprüche des Schadensersatzes und der Kündigung, jedoch bislang kein Recht zur Min-
derung zugunsten des Kunden geknüpft. Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
wurde ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung eingeführt: Nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG haben
Verbraucher nun die Möglichkeit, bei Abweichungen das vertraglich vereinbarte Entgelt gegen-
über ihrem Anbieter in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von
der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit,
den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen

Die beiden ausgelassenen Absätze befassen sich u.a. mit der Messthematik.

Die Konkretisierung der Minderleistung, wie sie hier auch bekannt ist, erfolgte zum 8.12.21 und wird durch die Breitbandmessung App abgebildet.

Ich lese da, dass man durchaus kündigen kann und von Kulanz steht da nichts. Ich überlege, ob ich den Techniker abbestelle, Termin wäre Freitag und Vodafone das SEPA Mandat kündige.

Jemand anderer Meinung, was den oben zitierten Text angeht?

Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Zudem besteht im Gesetz ab Dezember ein Rechtsfolgenverweis auf die fristlose Kündigung in § 314 BGB. Das bedeutet, dass stets ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt, wenn einer der durch die BNetzA konkretisierten Fälle vorliegt. In einem solchen Fall müssten sich Verbraucher also nicht mehr mit ihrem Internetprovider zunächst in Verbindung setzen und sich gegebenenfalls in neue Angebotspakete reinreden lassen.

Quelle

Auch bei Solmecke ist das ziemlich eindeutig. Hatte vorhin bereits den Paragraphen 314 gepostet und wieder gelöscht, weil ich mir nicht sicher war. Mir dem Gesetzestext und den Aussagen von u.a. Solmecke erkenne ich keinen Grund zur Zurückhaltung ggü. Vodafone.

@fluppe1405

Schreibe denen einen offensiven Brief (an die Beschwerdeabteilung!) unter Verweis auf die Paragraphen und kündige dein SEPA Mandat zum ersten Monat der Wirksamkeit der Sonderkündigung. Habe ich auch bereits vorbereitet, geht Montag raus. Alternativ kannst du probieren dich telefonisch an die Beschwerdeabteilung weiterleiten zu lassen.
 
fluppe1405 schrieb:
Unser Vertrag würde noch 11 Monate gehen. Das Vodafone trotz Ausbleibender Dienstleistung voll abkassieren darf ist schon sensationell.
Dürfen sie eben nicht. Dafür wurde extra ein neues Gesetz geschaffen. Du verstehst nur verstehst den Unterschied nicht.
Außerdem bleibt die Dienstleistung nicht aus. Aber auch da verstehst du scheinbar den Unterschied nicht
Myki schrieb:
dass eine Sonderkündigung ausschließlich Gültigkeit besitzt, wenn der Anschluss gar nicht funktioniert. Alles andere sei Kulanz.
Stimmt natürlich nicht. Mag sein dass Vodafone das Intern als Kulanz deklariert, aber es wäre rechtlich durchsetzbar.
Myki schrieb:
Ich lese da, dass man durchaus kündigen kann und von Kulanz steht da nichts. Ich überlege, ob ich den Techniker abbestelle, Termin wäre Freitag und Vodafone das SEPA Mandat kündige.
Zu welchem Datum hast du denn gekündigt? Das gilt.
Ob Vodafone das akzeptiert hat oder nicht. Eine rechtskonforme Kündigung muss nicht akzeptiert und auch nicht bestätigt werden.
Bist du dir sicher dass du korrekt gemessen hast und eine angemessene Frist zur Beseitigung der Störung gesetzt hast?
Wenn der Termin VOR Freitag ist, dann lass den Techniker nicht rein mit der Begründung du hast keinen Vertrag mehr mit Vodafone.
Wenn dein Sonderkündigungsdatum NACH Freitag ist, lass den Techniker kommen.
 
h00bi schrieb:
Dürfen sie eben nicht. Dafür wurde extra ein neues Gesetz geschaffen. Du verstehst nur verstehst den Unterschied nicht.
Ich verstehe das schon. Nur hat mir Vodafone durch die Blume mitgeteilt das es Sie nicht interessiert .
Ich kann ja gerne den weg über die Rechtsabteilung gehen. Das wurde mir heute gesagt. Mal sehen wie viele wirklich den Rechtsanwalt einschalten. Und sich dann mit einer Armada von Rechtsanwälten die Vodafone stellt auseinandersetzt. Da pfeif ich auf die 300 Euro die Vodafone noch bis zum 10.11. abkassiert.
Ich hätte ja noch die Connect Box sacht die Trulla zu mir am Telefone.Ich hab der Dame dann gesagt das die Techniker 2 mal da waren und alles durchgemessen haben. Und die Techniker können den Fehler nicht beheben. Hat die auch nicht gekümmert.Ohne Witz. Vodafone kostet Geld,Nerven und Urlaubstage. Nö. Kein Bock darauf.
Da hat die Bundesnetzagentur einfach nur Mist beschlossen. Schwammige Klauseln auf die sich die grossen Big Player irgendwie immer raus winden können.
 
fluppe1405 schrieb:
Mal sehen wie viele wirklich den Rechtsanwalt einschalten. Und sich dann mit einer Armada von Rechtsanwälten die Vodafone stellt auseinandersetzt.
Was sollen die ganzen Anwälte nützen? Wird halt erstmal versucht, die Leute einzuschüchtern. Wäre ja nichts Neues.

§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG regelt das Kündigungsrecht doch genauestens, steht doch oben alles auch schon.
Nochmals 2 Verweise:

https://dejure.org/gesetze/TKG/57.html (Absatz 4)
https://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
 
@h00bi

Ich habe schlussendlich am 17.12.21 gekündigt. Hatte zuerst am 10.11. die erste Kündigung rausgeschickt, habe dann aber nochmal die offizielle Messkampagne durchgeführt und unter Androhung der Sonderkündigung am 20.11. eine Frist zum 6.12. gesetzt. Darauf folgte dann besagte Sonderkündigung am 17.12. Es wurden dann zwei Tickets von Vodafone zur entstörung geöffnet, die aber wieder geschlossen wurden.
Etwas problematisch ist, dass die Messkampagne vom 20.11. noch mit der alten App, die vom 17.12. mit der neuen App gemacht wurde, allerdings ist sowieso auch so einwandfrei nachweisbar, dass die Leitung nicht funktioniert. Pingtests, diverse Speedtests verteilt über dutzende Tage, unabhängig von den eigentlichen Messkampagnen. Und es kam bis heute nicht eine persönliche Kontaktaufnahme zur Sonderkündigung. Vodafone stellt sich tot. Was kam, war dann nach der Sonderkündigung der Hinweis auf den Techniker.
Ich bin morgen im Home Office und werde einen letzten telefonischen Versuch mit der Beschwerdeabteilung versuchen. Ein verschärfter Brief zur Situation inkl. Kündigung des Lastschriftmandats ging heute raus.

Sollte auch morgen kein Ergebnis rauskommen und auch der Brief nichts bewirken, überlege ich, ob es sinnvoll ist etwas "schmutziger" vorzugehen und denen mal zu erzählen, was ich so beruflich mache. Der finanzielle Schaden, der denen alleine in den letzten sechs Wochen durch deren Vorgehen entstanden ist, ist jetzt schon deutlich (!) größer, als die verbleibenden 20 Monate, die ich noch an die gebunden bin.
Ergänzung ()

@Delgado

Habe mich im letzten Brief an die genau auf diese Passagen bezogen und denen die wichtigstens Passagen nochmal schwarz markiert.
Ergänzung ()

@fluppe1405

Ich würde es genau andersherum machen und denen erstmal das Lastschriftmandat kündigen. Warum solltest du gegen die vorgehen? Die sollen halt mal was machen.
 
Myki schrieb:
@h00bi

Etwas problematisch ist, dass die Messkampagne vom 20.11. noch mit der alten App, die vom 17.12. mit der neuen App gemacht wurde, allerdings ist sowieso auch so einwandfrei nachweisbar, dass die Leitung nicht funktioniert.

Welche Version muss man den laut Gesetz verwenden?
 
Die neuste halt. 30 Messungen an 3 Tagen, wie von der App vorgegeben. Allerdings geht es ja prinzipiell immer um die Formulierung einer dauerhaften Störung etc., die App ist per de erstmal keine Pflicht. Aber trotzdem würde ich sie in jedem Fall empfehlen.
 
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Ich find die Stelle nicht. Welchen Paragraphen meinst du?
Die App macht es auf jeden fall sehr einfach die Abstände einzuhalten
 
Du hast recht, von müssen steht da nichts. Ich glaube aber, dass das irgendwo als Empfehlung hinterlegt ist.
 
Eine Messkampage dauert min 5 Tage, und da wäre es schon ärgerlich mittendrin die Version zu aktualieren. Dadurch wird nämlich die offene Messkampage gelöscht -.-
 
Nach langem hin und her habe ich heute meine Kündigung bestätigt bekommen bzw. sie ist im Kundencenter als Datum eingepflegt und wurde mir telefonisch bestätigt (interessanterweise mit Münchner Nummer). Allerdings kann ich nicht sagen, welcher der Kanäle, die ich bespielt habe, nun ausschlaggebend war. Da die Kündigung aber nicht zum 17.12. ist, sondern heute, gehe ich mal davon aus, dass die eigentlliche Sonderkündigung nicht akzeptiert wurde, sonst wäre es ja ein Formfehler von Vodafone. Da ich im Dezember nichts bezahlt habe, schlucke ich jetzt die zehn Tage Grundgebühr für Januar und lasse es gut sein (die morgen abgebuchte GG für den gesamten Januar werde ich aber zurückfordern ab dem 11.1.).

Evtl. bekomme ich ja noch ein offizielles Schreiben aus dem hervorgeht auf welcher Grundlage die Kündigung erfolgte. Am Telefon wurde mir nur gesagt "wenn es nicht geht, dann geht es nicht".

Ich kann jedem empfehlen dran zu bleiben und Druck zu machen. Was geholfen haben könnte ist das Vodafone Forum, das ist zwar nur ein Kunde zu Kunde Forum, allerdings mischen sich da auch Vodafone-Moderatoren ein und schauen sich die Sache mal an.

Nachtrag:

"aufgrund von technischen Problemen enden Ihre Verträge [...]"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat sich denn mal jemand ansonsten gemeldet bei dir? Wie gesagt, gehe mal in das Forum von Vodafone evtl. meldet sich ja mal ein netter Mod. Ich würde auch etwas forscher da rangehen.

Kannst du denn nicht schonmal zu DSL wechseln, dann ersparst du dir schonmal den Ärger der schlechten Leitung.
 
Moin. Als wir sind raus. Heute ist die schriftliche bestätigung der Kündigung eingetrudelt. Zum 31.01.22. Satte 11 Monate vor dem normalen Kündigungstermin. Aber kein Wort von Sonderkündigung oder Gutschrift als Entschädigung. Gar nichts. Nur die typischen Vodafone Floskeln. Wir bedauern blablabla das ihr Anschluss probleme hatte blabla.
Der Witz ist ja das der Anschluss immer noch platt ist. Aber wir sind ja schon seit 2 Monaten bei der Telekom. Mit einer spitzen DSL 250 Leitung. Naja. Hoffe ihr kommt auch so locker raus aus dem Vertrag.
 
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