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Fleet Admiral
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DIE NEUERUNGEN ZUR MESSKAMPAGNE SEIT 01.12.2021 SIND NUN EINGEARBEITET.
Da es für viele ein Rätsel ist und zu den Werten leider viele (auch von den Anbieterhotlines gestreute) Falschinformationen gibt, hier mal eine kurze Anleitung wie man seinen Anschluss schnellstmöglich los wird, wenn dieser wiederkehrend zu langsam ist.
Die für den gebuchten Tarif relevanten Geschwindigkeiten stehen im gemäß §1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebenen Produktinformationsblatt.
Hier mal ein Auszug aus dem Produktinformationsblatt des beliebten 1000er Cable Max Kabeltarifs:
Nun ist es erstmal wichtig zu verstehen was diese Werte bedeuten.
1) Maximal: 90% dieses Wertes müssen an 2 von 3 Messtagen an eurem Standort erreichbar sein.
2) normalerweise zur Verfügung stehend: Dieser Wert muss zu 90% der Zeit erreichbar sein (also 27 von 30 Messungen)
3) Minimal: Dieser Wert darf nur extrem selten unterschritten werden (siehe unten). Insbesonders bei schnellen Tarifen mit hohem Minimalwert ist dieser Wert schnell mal unterschritten.
WICHTIG: Diese 3 Definitionen sind mit einem ODER verknüpft. Das bedeutet euer Anschluss ist nicht vertragskonform, wenn eine einzige dieser 3 Bedingungen nicht erfüllt wird.
Leider kursiert oft die Fehlinformation, dass alles über dem Minimalwert "AGB konform" wäre. Das ist bullsh*t. Die Bundesnetzagentur hat diese Werte aus einem guten Grund so definiert und vorgeschrieben, aber sicher nicht damit ein Anbieter diese per AGB aushebelt. Lasst euch also nicht vom Anbieter veralbern.
Der Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung erbringt ihr mit einer Messkampagne über die Software/Desktop App der Bundesnetzagentur https://breitbandmessung.de/desktop-app an einem per Gigabit LAN mit dem Router verbundenen PC/Notebook.
Die Browsermessung ist dafür nicht geeignet, die Handy-App wegen WLAN ebenfalls nicht.
VPN Verbindungen u.ä. müssen komplett deaktiviert werden.
Damit erstellt ihr eine "Messkampagne". Wie diese seit 01.Dezember 2021 Aussehen muss ist detailliert beschrieben.
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021) liegt vor, wenn:
Eine der positiven Neuerungen ist, dass nun auch der Upload gemessen und protokolliert wird. Die UND Verknüpfung von Download und Upload ist etwas unglücklich gewählt, sollte aber den Sinn nicht soweit verfälschen, dass sich ein Anbieter damit rausreden kann. Ein ODER wäre aber sachlich korrekt.
Anyway, nun gilt es diese Vorgaben zu unseren Gunsten zu nutzen:
Generell sollte man die Messung in der Primetime machen wenn die Geschwindigkeit am geringsten sein wird, besonders bei kleinen Anbietern und/oder überbuchten Segmenten.
Da man vermutlich schnellstmöglich aus dem Vertrag raus möchte, macht man diese Messkampagne am besten in einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, wenn der Anschluss und das ganze Netz recht langsam sind. Abends am Wochenende bietet sich i.d.R. an. Jedoch hat die BNetzA das mit der Neuregelung im Dezember 2021 erschwert, das lastreiche Wochenende zum Kundenvorteil auszunutzen, da nun immer 1 Kalendertag Pause zwischen den Messtagen liegen muss.
Auch das Ausnutzen der Primetime wurde erschwert. Durch die 3 Stunden Pause dauert die Messkampagne nun ca. 4 Stunden. Tendenziell sollte man also schauen, dass man sofort mit einsetzen der Primetime loslegt. Andererseits reicht es, wenn an 2 Tagen der Minimalwert je 1x unterschritten wird.
Die 600Mbit/s Minimalwert aus dem oben gezeigten Beispiel zu unterschreiten sollte kein Problem sein bei einer "zu langsamen" Gigabitleitung.
Idealerweise startet man nun die erste Reihe aus 10 Messungen am Freitagabend, sodass auch der Sonntagabend mit ins Testfenster fällt. Logischerweise sollte in der Zeit niemand an eurem Anschluss streamen oder sonst was im Netz machen, das würde ja das Ergebnis verfälschen. Wir testen ja bereits zu einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, da muss man nicht noch mit parallel erzeugtem Traffic betrügen.
Nach dem ihr nun eure ersten 10 Messungen in der für den Anbieter unvorteilhaften Zeit gemacht habt, wartet ihr bis zur nächsten für den Anbieter unvorteilhaften Zeit 2 Tage später (z.B. Sonntagabend) und macht dann den zweiten Satz von 10 Messungen.
Sind die Messergebnisse am Freitag und Sonntag schlecht genug, könnt ihr die Messungen 21-30 am Dienstag machen. Falls ihr noch ein paar schlechte Ergebnisse braucht könnt ihr bis zum nächsten Wochenende warten.
Würdet ihr nun direkt Sonderkündigen, würde der Anbieter sich vermutlich auf eine kurzzeitige Störung berufen und diese Sonderkündigung ablehnen. Daher sendet ihr die Messkampagne an euren Anbieter und setzt ihm eine Frist von 14 Tagen um eine vertragskonforme Leistung zu erbringen. Generell könnt ihr die Sonderkündigung hier schon androhen, falls der Vertrag nach Ablauf der Frist weiterhin nicht erfüllt wird, ist aber nicht notwendig.
Sobald diese 14 Tage ab Poststempel des Briefs/Eingang beim Anbieter vergangen sind, startet ihr eine zweite Messkampagne wie oben beschrieben und schickt diese erneut zusammen mit eurer Sonderkündigung an den Anbieter. Da keinem Anbieter 14 Tage reichen um ein schwerwiegendes, wiederkehrendes Problem zu lösen seit ihr nun so gut wie raus aus eurem Vertrag.
Tipps und Tricks:
Generell kann man die oben zitierten Regeln sehr stark zu seinen eigenen Gunsten hinbiegen/ausnutzen. Das ist auch völlig legitim, solange ihr nicht betrügt.
Je schneller der gebuchte Tarif, desto höher sind die Werte im Produktinformationsblatt und i.d.R. also auch einfacher diese Werte zu unterschreiten, besonders 90% des Maximal-Werts, der mindestens 1x pro Tag erreicht werden muss. Wenn ihr also aus eurem 50er Vertrag nicht rauskommt, kann es helfen den Anschluss/Tarif aufs Maximum zu erhöhen und dann per Messkampagne den neuen Vertrag zu sonderkündigen.
Das kann aber auch nach hinten losgehen und ihr habt höhere Kosten. Daher sollte sowas vorher analysiert und durchdacht sein.
Generell habt ihr knapp 14 Tage Zeit um die Messkampagne abzuschießen. Insbesonders bei temporär unterschiedlich auftretenden Störungen könnt ihr euch dann messen, wenn die Leitung nicht sauber funktioniert. Denn genau ist ja das, was ihr kritisiert.
Messen könnt ihr natürlich nur, wenn eure Internetverbindung überhaupt funktioniert. Wenn ihr zuviele Totalausfälle habt, könnt ihr mit der Messkampagne leider nichts erreichen. Eventuell könnt ihr versuchen den Anschluss grob zu stabilisieren (z.B. VDSL Störsicherheit in der Fritzbox) und dann messen.
Beachtet nun aber, dass ihr euch auch um einen Ersatzinternetanschluss eines anderen Anbieters kümmern müsst. Die Anbieter ziehen hier auch gerne mal unverhofft sofort den Stecker oder weigern sich erstmal die Sonderkündigung zu akzeptieren und schalten dann im weiteren Streitverlauf unangekündigt den Anschluss ab. Generell gilt eure Sonderkündigung ab dem Tag, zu dem ihr sie ausgesprochen habt. Wenn sich der Anbieter weiterhin weigert, solltet ihr euch an den Verbraucherschutz wenden.
Da es für viele ein Rätsel ist und zu den Werten leider viele (auch von den Anbieterhotlines gestreute) Falschinformationen gibt, hier mal eine kurze Anleitung wie man seinen Anschluss schnellstmöglich los wird, wenn dieser wiederkehrend zu langsam ist.
Die für den gebuchten Tarif relevanten Geschwindigkeiten stehen im gemäß §1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebenen Produktinformationsblatt.
Hier mal ein Auszug aus dem Produktinformationsblatt des beliebten 1000er Cable Max Kabeltarifs:
Nun ist es erstmal wichtig zu verstehen was diese Werte bedeuten.
1) Maximal: 90% dieses Wertes müssen an 2 von 3 Messtagen an eurem Standort erreichbar sein.
2) normalerweise zur Verfügung stehend: Dieser Wert muss zu 90% der Zeit erreichbar sein (also 27 von 30 Messungen)
3) Minimal: Dieser Wert darf nur extrem selten unterschritten werden (siehe unten). Insbesonders bei schnellen Tarifen mit hohem Minimalwert ist dieser Wert schnell mal unterschritten.
WICHTIG: Diese 3 Definitionen sind mit einem ODER verknüpft. Das bedeutet euer Anschluss ist nicht vertragskonform, wenn eine einzige dieser 3 Bedingungen nicht erfüllt wird.
Leider kursiert oft die Fehlinformation, dass alles über dem Minimalwert "AGB konform" wäre. Das ist bullsh*t. Die Bundesnetzagentur hat diese Werte aus einem guten Grund so definiert und vorgeschrieben, aber sicher nicht damit ein Anbieter diese per AGB aushebelt. Lasst euch also nicht vom Anbieter veralbern.
Der Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung erbringt ihr mit einer Messkampagne über die Software/Desktop App der Bundesnetzagentur https://breitbandmessung.de/desktop-app an einem per Gigabit LAN mit dem Router verbundenen PC/Notebook.
Die Browsermessung ist dafür nicht geeignet, die Handy-App wegen WLAN ebenfalls nicht.
VPN Verbindungen u.ä. müssen komplett deaktiviert werden.
Damit erstellt ihr eine "Messkampagne". Wie diese seit 01.Dezember 2021 Aussehen muss ist detailliert beschrieben.
- Es müssen 30 Messungen erfolgen.
- Die Messungen müssen an drei unterschiedlichen Kalendertagen vorgenommen werden, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss. Der Kampagnenzeitraum beträgt maximal 14 Tage.
- Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die Tage verteilen, sodass 10 Messungen an einem Tag erfolgen müssen. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ist ein Abstand von mindestens drei Stunden einzuhalten und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages müssen mindestens 5 Minuten liegen.
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021) liegt vor, wenn:
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
- 3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
Eine der positiven Neuerungen ist, dass nun auch der Upload gemessen und protokolliert wird. Die UND Verknüpfung von Download und Upload ist etwas unglücklich gewählt, sollte aber den Sinn nicht soweit verfälschen, dass sich ein Anbieter damit rausreden kann. Ein ODER wäre aber sachlich korrekt.
Anyway, nun gilt es diese Vorgaben zu unseren Gunsten zu nutzen:
Generell sollte man die Messung in der Primetime machen wenn die Geschwindigkeit am geringsten sein wird, besonders bei kleinen Anbietern und/oder überbuchten Segmenten.
Da man vermutlich schnellstmöglich aus dem Vertrag raus möchte, macht man diese Messkampagne am besten in einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, wenn der Anschluss und das ganze Netz recht langsam sind. Abends am Wochenende bietet sich i.d.R. an. Jedoch hat die BNetzA das mit der Neuregelung im Dezember 2021 erschwert, das lastreiche Wochenende zum Kundenvorteil auszunutzen, da nun immer 1 Kalendertag Pause zwischen den Messtagen liegen muss.
Auch das Ausnutzen der Primetime wurde erschwert. Durch die 3 Stunden Pause dauert die Messkampagne nun ca. 4 Stunden. Tendenziell sollte man also schauen, dass man sofort mit einsetzen der Primetime loslegt. Andererseits reicht es, wenn an 2 Tagen der Minimalwert je 1x unterschritten wird.
Die 600Mbit/s Minimalwert aus dem oben gezeigten Beispiel zu unterschreiten sollte kein Problem sein bei einer "zu langsamen" Gigabitleitung.
Idealerweise startet man nun die erste Reihe aus 10 Messungen am Freitagabend, sodass auch der Sonntagabend mit ins Testfenster fällt. Logischerweise sollte in der Zeit niemand an eurem Anschluss streamen oder sonst was im Netz machen, das würde ja das Ergebnis verfälschen. Wir testen ja bereits zu einer für den Anbieter unvorteilhaften Zeit, da muss man nicht noch mit parallel erzeugtem Traffic betrügen.
Nach dem ihr nun eure ersten 10 Messungen in der für den Anbieter unvorteilhaften Zeit gemacht habt, wartet ihr bis zur nächsten für den Anbieter unvorteilhaften Zeit 2 Tage später (z.B. Sonntagabend) und macht dann den zweiten Satz von 10 Messungen.
Sind die Messergebnisse am Freitag und Sonntag schlecht genug, könnt ihr die Messungen 21-30 am Dienstag machen. Falls ihr noch ein paar schlechte Ergebnisse braucht könnt ihr bis zum nächsten Wochenende warten.
Würdet ihr nun direkt Sonderkündigen, würde der Anbieter sich vermutlich auf eine kurzzeitige Störung berufen und diese Sonderkündigung ablehnen. Daher sendet ihr die Messkampagne an euren Anbieter und setzt ihm eine Frist von 14 Tagen um eine vertragskonforme Leistung zu erbringen. Generell könnt ihr die Sonderkündigung hier schon androhen, falls der Vertrag nach Ablauf der Frist weiterhin nicht erfüllt wird, ist aber nicht notwendig.
Sobald diese 14 Tage ab Poststempel des Briefs/Eingang beim Anbieter vergangen sind, startet ihr eine zweite Messkampagne wie oben beschrieben und schickt diese erneut zusammen mit eurer Sonderkündigung an den Anbieter. Da keinem Anbieter 14 Tage reichen um ein schwerwiegendes, wiederkehrendes Problem zu lösen seit ihr nun so gut wie raus aus eurem Vertrag.
Tipps und Tricks:
Generell kann man die oben zitierten Regeln sehr stark zu seinen eigenen Gunsten hinbiegen/ausnutzen. Das ist auch völlig legitim, solange ihr nicht betrügt.
Je schneller der gebuchte Tarif, desto höher sind die Werte im Produktinformationsblatt und i.d.R. also auch einfacher diese Werte zu unterschreiten, besonders 90% des Maximal-Werts, der mindestens 1x pro Tag erreicht werden muss. Wenn ihr also aus eurem 50er Vertrag nicht rauskommt, kann es helfen den Anschluss/Tarif aufs Maximum zu erhöhen und dann per Messkampagne den neuen Vertrag zu sonderkündigen.
Das kann aber auch nach hinten losgehen und ihr habt höhere Kosten. Daher sollte sowas vorher analysiert und durchdacht sein.
Generell habt ihr knapp 14 Tage Zeit um die Messkampagne abzuschießen. Insbesonders bei temporär unterschiedlich auftretenden Störungen könnt ihr euch dann messen, wenn die Leitung nicht sauber funktioniert. Denn genau ist ja das, was ihr kritisiert.
Messen könnt ihr natürlich nur, wenn eure Internetverbindung überhaupt funktioniert. Wenn ihr zuviele Totalausfälle habt, könnt ihr mit der Messkampagne leider nichts erreichen. Eventuell könnt ihr versuchen den Anschluss grob zu stabilisieren (z.B. VDSL Störsicherheit in der Fritzbox) und dann messen.
Beachtet nun aber, dass ihr euch auch um einen Ersatzinternetanschluss eines anderen Anbieters kümmern müsst. Die Anbieter ziehen hier auch gerne mal unverhofft sofort den Stecker oder weigern sich erstmal die Sonderkündigung zu akzeptieren und schalten dann im weiteren Streitverlauf unangekündigt den Anschluss ab. Generell gilt eure Sonderkündigung ab dem Tag, zu dem ihr sie ausgesprochen habt. Wenn sich der Anbieter weiterhin weigert, solltet ihr euch an den Verbraucherschutz wenden.
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