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NewsInsolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an
Das hatten wir in einem anderem Thread oder auch hier bereits schon. Der Hersteller muss die Garantie auch gewähren wenn der Händler insolvent ist. Die Garantie gilt nicht für den Händler, sondern für den Käufer (damit wird ja geworben).
Ich war ebenfalls sehr von dieser Mitteilung überrascht und kann wirklich drei Kreuze machen, dass mein im Juni dort per Vorkasse bestelltes Samsung Galaxy S6 und ein Monitor noch angekommen sind. Leider hat man bei solchen Elektronikshops in diesen Fällen ja recht schnell einen mittleren dreistelligen bis vierstelligen Betrag für Nichts versenkt. Ich ziehe für mich daraus die persönliche Konsequenz, Bestellungen in dieser Höhe zukünftig ausschließlich per PayPal oder Nachnahme zu tätigen. Ausgenommen einen gewissen größeren Versender, der Kreditkarten erst bei Versand der Ware belastet.
Es ist wohl davon auszugehen, dass es sich bei Atelco und Konsorten nicht um das letzte namenhafte Insolvenzopfer der PC-Branche handeln wird. Gerade beim agressiven Kundenkonten-Sperrverhalten eines bestimmten Konkurrenten ab der 2. Retoure seit ein paar Monaten (lässt sich schön anhand der Geizhals-Bewertungen nachvollziehen) könnte man ggf. wohl bereits jetzt stutzig werden.
Bezüglich der Garantie würde ich mir eher weniger Sorgen machen, da die meisten bekannten Hersteller doch bereits eine 2-jährige Herstellergarantie auf ihre Produkte gewähren. Ich habe im Elektronikbereich eigentlich bisher so gut wie jeden Fall direkt über den Hersteller abgewickelt, da es hier nach meinen Erfahrungen meist unproblematischer abläuft, als über den Händler. Ärgerlich wird es nur, wenn der Hersteller mal gar keine oder nur 6-monatige bzw. 1-jährige Garantie gewährt und danach ein Fehler auftritt.
Ich habe gerade Auskunft von Asus erhalten. Es ist nicht deren Problem wenn Händler Pleite gehen ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden. Kulanz gibt es von Asus nicht. Leider haben die auch bei Board keinen Endkundensupport. Das werde ich bei meinen nächsten Käufen berücksichtigen. Ich sehe es schon so das bald mein kompletter PC aus EVGA Teilen besteht. 200€ für die Tonne und dieser Betrugsverein Atelco+Hardwareversand verkaufen weiter und werben noch mit Vorkasse. Ich werde aber auf jedenfalls heute nochmal meine Rechtsschutzversicherung anfragen ob ein solches Geschäftsgebaren nicht auf Täuschung und Betrug hinausläuft, da lustig weiter Geld eingenommen wird.
Wenn Asus schon Geld überwiesen oder ein neues Board zurückgeschickt hat, dann ist die Sache für die natürlich erledigt. Oder verlangst du von Asus nochmal Geld zu überweisen oder noch ein Board zu verschicken?
Ich würde dort jetzt zwar auch nicht mehr kaufen und schon gar nicht gegen Vorkasse, aber wer nach dem Einleiten des Insolvenzverfahrens dort kauft ist besser geschützt als die die davor gekauft haben.
Hier haftet der Insolvenzverwalter mit, sprich es ist nicht so dass die ganzen Leute die jetzt per Vorkasse kaufen da Geld hinüberweisen und dafür nichts mehr bekommen.
Das hatten wir in einem anderem Thread oder auch hier bereits schon. Der Hersteller muss die Garantie auch gewähren wenn der Händler insolvent ist. Die Garantie gilt nicht für den Händler, sondern für den Käufer (damit wird ja geworben).
Ich habe gerade Auskunft von Asus erhalten. Es ist nicht deren Problem wenn Händler Pleite gehen ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden. Kulanz gibt es von Asus nicht. Leider haben die auch bei Board keinen Endkundensupport. Das werde ich bei meinen nächsten Käufen berücksichtigen. Ich sehe es schon so das bald mein kompletter PC aus EVGA Teilen besteht. 200€ für die Tonne und dieser Betrugsverein Atelco+Hardwareversand verkaufen weiter und werben noch mit Vorkasse. Ich werde aber auf jedenfalls heute nochmal meine Rechtsschutzversicherung anfragen ob ein solches Geschäftsgebaren nicht auf Täuschung und Betrug hinausläuft, da lustig weiter Geld eingenommen wird.
Zum Glück ist es nicht so das der Hersteller die Garantie verweigern kann, nur weil deren Abwickler pleite ist. Wäre ja noch schöner.
Wenn man jetzt einen Garantiefall einer bei Atelco gekauften Asus-Karte hat, dann muss Asus die Garantie gewähren und eben einen anderen Weg zur Abwicklung ermöglichen. Da kommen die nicht drum rum.
Aber das hatten wir alles schon durchgekaut.
Hier sieht es aber leider etwas anders aus. Die Abwicklung fand ja bereits statt. Man hat vielleicht ein paar Chancen wenn Asus einfach ausbezahlt hat, anstatt zu fragen was gemacht werden soll. Da sollte man aber lieber einen Anwalt fragen.
Ich denke aber das Geld ist weg und der Anwalt wird sagen das eine Klage zu riskant ist. Aber vielleicht reicht ja schon ein Anwaltsbrief an Asus, damit diese eine Kulanzlösung finden.
Dann verklag mal die Hersteller in China und Konsorten. Vor allem ohne Grundlage.
Die kommen sogar ganz wunderbar drumherum, weil sie als Hersteller entscheden können, für wen sie (wenn überhaupt) freiwillig Garantie einräumen. Wenn sie es nicht für Endkunden tun, war es das. Wenn sie nicht kulant sein wollen, war es das. http://www.handelsblatt.com/finanze...antie-nicht-immer-garantiert-ist/7160324.html
ich versteh das problem mit dem endkundensupport nicht. solange es das mobo noch irgendwo auf ebay oder bei nem händler gibt, kauft man es dort eben und retourniert dann mit der rechnung das alte. da dieses ja eh noch garantie hat, dürfte das kein problem sein.
dadurch hat man mit der insolvenz des ursprünglichen händlers nix mehr am hut.
Selten was gesehen wo nur halbherzige Informationen gegeben werden. Wenn ein Händler was verkauft ohne Garantie, dann muss er das auch kennzeichnen. Gibt er trotzdem bspw 2 Jahre Garantie an, so ist dies ein Mangel der auch nach der Beweislastumkehr eindeutig ist. Da er nicht nachbessern kann, wäre er im Gewährleistungsfall schadensersatzpflichtig.
Und die Garantie ist immer für den Endkunden, sonst dürfte nicht damit für den Endkunden geworben werden.
Sie können auch nur dem Händler eine Garantie geben, aber dann dürfen sie ihr Produkt nicht mit einer Garantie bewerben.
Und die Hersteller haben auch einen Sitz in der EU. Da ist eine Klage schon einfacher. Allerdings kommt es dazu logischerweise nie, die lenken vorher ein.
An dem Gedanken ist so viel falsch: Geräte haben oft Seriennummern und du kannst bei einem Hersteller ohne Endkundensupport nur über den Händler. Außerdem fällt das unter Betrug und kostet Geld, das du vermutlich nie wieder siehst, wenn du auffliegst (und das wäre nur die nette Version).
Edit @WhiteShark
Du würfelst da einiges durcheinander und ist mehr aus der Sparte: "so sollte eine ideale Welt sein..." als "so ist es in der Realität".
Ich bin jetzt auch mal so frei und stelle die Kompetenz des Handelsblatts deutlich über deine.
mobos haben seriennummern? wo?`wichtig ist nur, ob die auf der packung steht. und das war bei meinen mobos noch nie der fall.
auffliegen? wie das denn? hat bei meinen letzten zwei artikeln ohne probleme geklappt (ein NT und ein Router).
Wieso soll ich für den fehlenden Endkundensupport oder Handlerinsolvenz geradestehen?
Ergänzung ()
Cardhu schrieb:
@Naddel: mal abgesehen davon, dass das illegal ist, haben die meisten Händler auf der Rechnung die Seriennummer vermerkt
lol, genau so wie bei externen HDDs immer seriennummern drauf stehen
es gibt artikel, da ist das schwieriger (aber auch nicht unmöglich). und es gibt artikel, da ist man selber schuld, wenn man die garantie mit der insolvenz des händlers wegwirft.
Oder man schreibt dem Hersteller das der Händler insolvent ist und man gerne direkt abwickeln möchte. Das wird in den wenigsten Fällen zu Problemen führen, ohne das man sich strafbar macht.
Vorallem hätte man bei der Neukauf-Vorgehensweise am Ende zwei Mainboards und müsste wieder eins verkaufen.
Ich bin jetzt auch mal so frei und stelle die Kompetenz des Handelsblatts deutlich über deine.
Kannst du gerne tun, aber wie du selbst erkennst wird da nur irgendwas in die Luft geworfen ohne ins Detail zu gehen. Bspw fehlt das der Hersteller zwar eine Händlergarantie anbieten kann, aber es fehlt das der Händler das Produkt dann nicht mit Garantie bewerben darf.
Der Artikel ist sehr sehr lückenhaft und verfälscht dadurch so einiges.
Auf jedem Mainboard steht die Seriennummer.. Oft auf dem 24Pin Anschluss..
Wir vermerken auch jede Seriennummer auf der Rechnung. Und wenn du meinst, dann einfach den Sticker abzumachen, ist deine Garantie erloschen auf guten/teuren Netzteilen sind auch Seriennummer vermerkt.
Dann sind sie vor Ort im Computer. Nur sehr kleine Klitschen sichern sich nicht gegen solche Betrüger ab.
SN sind in der Brange Standard.
Edit:
WhiteShark schrieb:
Kannst du gerne tun, aber wie du selbst erkennst wird da nur irgendwas in die Luft geworfen ohne ins Detail zu gehen. Bspw fehlt das der Hersteller zwar eine Händlergarantie anbieten kann, aber es fehlt das der Händler das Produkt dann nicht mit Garantie bewerben darf.
Der Artikel ist sehr sehr lückenhaft und verfälscht dadurch so einiges.
Deswegen sagte ich auch "bei den meisten Händlern". Klar, bei nen Riesen wie Amazon nicht. Aber die sollte für deine Betrugsempfehlungen nicht als Referenz stehen
Schade ich ging davon aus du würdest erkennen wie lückenhaft der Artikel ist, gerade nachdem ich es erklärt hatte. Hab ich dich wohl überschätzt.
Aber man kann nicht eine Eigenschaft verkaufen (Garantie) und diese Eigenschaft dann einfach verweigern.
Wo wird denn Garantie verkauft? Du raffst einfach nichts. Wenn der Hersteller dir keine geben will, sondern nur dem Händler, dann ist das einzig seine Entscheidung. Wenn der Händler damit werben sollte und die Garantie dann stellvertretend weitergibt, ist das nicht das Problem des Herstellers.
Geht der Händler in die Pleite, sind die Verträge zwischen Händler und Hersteller nichtig, der Kunde hat absolut nichts gegen den Hersteller in der Hand. Hat dieser keine Möglichkeit oder ist einfach nicht kulant, hast du doppelt Pech.
So einfach ist das bei Herstellern ohne Endkundensupport. Vertragspartner ist einzig der Händler.
Was auch immer du dir zusammenkasperst, es ist falsch.
Ein Händler muss Garantie nicht kennzeichnen, weil sie eine freiwillige Leistung ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewährleistung. Nach 6 Monaten greift dort die Beweislastumkehr und einige Händler sehen sich ab da an nicht mehr als zuständig. MF ist da gerne so ein Kandidat.