kugelfisch01
Commander
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- Nov. 2011
- Beiträge
- 2.670
Diese Seite hier dürfte interessant sein.
Besonders diesen Abschnitt möchte ich mal hervorheben:
Gerät ist zur Reparatur beim Händler
Das Gerät gehört Ihnen, auch wenn es sich beim insolventen Händler befindet. Ihnen steht ein sogenanntes Aussonderungsrecht zu. Informieren Sie unverzüglich den Insolvenzverwalter von dieser Situation, damit Ihr Eigentum nicht versehentlich verwertet (verkauft) wird. Allerdings müssen Sie die bereits geleisteten Reparaturen trotzdem bezahlen, wenn es sich bei dieser nicht um ein Fall der Gewährleistung handelt.
Vielleicht hilft dir das mit deinem X99 Board weiter. Ich würde aber trotzdem nochmal mit Asus in Kontakt treten und freundlich um eine Sonderbetrachtung des Falls bitten, da du ja auch ein Premiumprodukt hast.
Besonders diesen Abschnitt möchte ich mal hervorheben:
Gerät ist zur Reparatur beim Händler
Das Gerät gehört Ihnen, auch wenn es sich beim insolventen Händler befindet. Ihnen steht ein sogenanntes Aussonderungsrecht zu. Informieren Sie unverzüglich den Insolvenzverwalter von dieser Situation, damit Ihr Eigentum nicht versehentlich verwertet (verkauft) wird. Allerdings müssen Sie die bereits geleisteten Reparaturen trotzdem bezahlen, wenn es sich bei dieser nicht um ein Fall der Gewährleistung handelt.
Vielleicht hilft dir das mit deinem X99 Board weiter. Ich würde aber trotzdem nochmal mit Asus in Kontakt treten und freundlich um eine Sonderbetrachtung des Falls bitten, da du ja auch ein Premiumprodukt hast.