News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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Besonders diesen Abschnitt möchte ich mal hervorheben:

Gerät ist zur Reparatur beim Händler
Das Gerät gehört Ihnen, auch wenn es sich beim insolventen Händler befindet. Ihnen steht ein sogenanntes Aussonderungsrecht zu. Informieren Sie unverzüglich den Insolvenzverwalter von dieser Situation, damit Ihr Eigentum nicht versehentlich verwertet (verkauft) wird. Allerdings müssen Sie die bereits geleisteten Reparaturen trotzdem bezahlen, wenn es sich bei dieser nicht um ein Fall der Gewährleistung handelt.

Vielleicht hilft dir das mit deinem X99 Board weiter. Ich würde aber trotzdem nochmal mit Asus in Kontakt treten und freundlich um eine Sonderbetrachtung des Falls bitten, da du ja auch ein Premiumprodukt hast.
 
kugelfisch01 schrieb:
Ihnen steht ein sogenanntes Aussonderungsrecht zu

Da kackt der Insolvenzverwalter einen derart dicken Haufen drauf... Dieses Aussonderungsrecht greift in der Praxis nur bei großen Summen, bei Peanuts wird auf den Rechtsweg verwiesen und bis das vor Gericht landet ist die Hardware schon verschrottet oder recycled. Und dann hat man die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen... gegen ein insolventes, möglicherweise schon abgewickeltes Unternehmen...

Schicke NIEMALS! IRGENDETWAS! zu einem insolventen Unternehmen, egal ob Geld oder Sachen, NICHTS, NIEMALS!
 
Da wirst du schlechte Karten haben, vorallem weil eventuell im Eifer des Gefechts deine Wäre verloren gegangen ist und Ersatz kann nicht beschafft werden.

So ging mir das mal ... Nix mehr von gehört ...
 
Da kackt der Insolvenzverwalter einen derart dicken Haufen drauf... Dieses Aussonderungsrecht greift in der Praxis nur bei großen Summen, bei Peanuts wird auf den Rechtsweg verwiesen und bis das vor Gericht landet ist die Hardware schon verschrottet oder recycled. Und dann hat man die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen... gegen ein insolventes, möglicherweise schon abgewickeltes Unternehmen...

Ich verweise lediglich auf die Rechtslage die man in einem solchen Fall hat. Was der betroffene daraus macht, ist seine eigene Entscheidung. Sollte ASUS den direkten Weg verweigern, hat er eh nichts mehr zu verlieren.
 
Das Problem ist doch, was passiert, wenn gesagt wird, man ersetzt das Mainboard oder erstattet Geld zurück. Denn das wäre dann nicht sein Eigentum sondern nur Forderungen an ein insolventes Unternehmen -> weg

Und wenn was schief geht (was nicht unwahrscheinlich ist), hat man auch nur Ansprüche gegen ein insolventes Unternehmen -> weg

Genauso ist es mit der Gewährleistung, den Anspruch hat man zwar immer noch, aber solange das Insolvenzverfahren läuft kann man ihn nur gegen die Insolvenzmasse geltend machen -> weg
Und wenn das Unternehmen bereits liquidiert wurde -> es gibt keinen Anspruchsgegner -> weg

Bei den ersten drei Fällen könnte man, wenn seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmeldet, wenn man Glück hat, 2-3% zurück bekommen.

+++

Wegen der Garantie könntest du auch einen anderen Asus-Vertragshändler fragen, ob er das MB für dich zu Asus schickt, ggf. gegen eine kleine Gebühr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den defekten Artikel habe ich ca. 2 Wochen vor der Insolven eingeschickt. Als ich mich telefonisch erkundigt habe, wie die Reklamation abläuft, hat man die bevostehende Insolvenz nicht erwähnt...
Mittlerweile ist der Artikel beim Liefernaten an Defekt anerkannt, der Betrag wurde gutgeschrieben. Das wird bei mir nicht ankommen, eben wegen der Insolvenz.
Bei de Bestellung hatte ich "Trusted Shop Käuferschutz" gebucht/aktiviert, vielleicht geht hier was. Gerade eine Mail an Trusted Shops versendet.

Edit:

Sieht auch nicht gut aus. Der Schutz ist nur 30 Tage gültig, man kann auf 120 verlängern.
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit)
Toron schrieb:
Rechtlich gesehen kann ein Hersteller alles in seine Garantiebedingungen reinschreiben, was er möchte, da Garantien zu 100% freiwillig sind. Und wenn Asus dort reingeschrieben hat, dass die Garantieabwicklung nur über den Händler erfolgen kann, dann hat das rechtliche Gültigkeit./QUOTE]

Der Hersteller kann nicht alles reinschreiben was er will. Denn es wird nur mit x Jahren Garantie geworben. Die kann man nicht einfach durch irgendwelche Klauseln beschränken.
Die Garantie ist Teil des Produktes. Wenn der bisherige Abwickler der Garantie (bspw der Händler) wegfällt, dann kann nicht einfach die Garantie verweigert werden, denn diese wurde mitbezahlt. Der Hersteller muss sich um einen anderen Abwicklungsweg kümmern.
Meist reicht es da eine Mail zu schreiben das der Händler insolvent ist.


Was mich weiterhin wundert warum die ungestraft ihren Shop weiter betreiben dürfen. Die wissen das sie die Kaufverträge nicht einhalten und auch das kein Geld zurückbezahlt wird.
Wenn ich bei Ebay Sachen verkaufe und nicht versende (und das auch nie vorhatte), dann ist das Betrug.
Wenn man also nach Bekanntwerden der Insolvenz noch bestellt hat, dann wäre eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführung angebracht.
 
WhiteShark schrieb:
Der Hersteller kann nicht alles reinschreiben was er will

Garantie ≠ Gewährleistung

Die sog. Garantie ist eine Art freiwilliger Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Käufer. In Verträge kann man (fast) alles reinschreiben was man will.

Wenn in den Garantiebedinungen nun drin steht, dass die Garantie ausschließlich über den Händler abgewickelt wird, dann ist das so!

Und wenn der Händler weg ist, dann hast du keine Möglichkeit mehr deine Garantieansprüche durchzusetzen (du hast zwar noch Garantie, kannst sie aber nicht mehr geltend machen) und bist auf Kulanz angewiesen.
 
Zum Glück kann man in Verträge nicht alles reinschreiben was man will. Vorallem wenn man nur mit "x Jahre Garantie" wirbt und der Rest nur im Kleingedrucktem steht.
Der Hersteller ist auch zur Garantie verpflichtet wenn der Händler insolvent ist. Wie gesagt muss dieser dann einen anderen Weg zur Abwicklung finden (und das tut er auch, Email genügt da meist schon).
Das hat auch nichts mit Kulanz zutun. Der Hersteller ist auch an die Garantie gebunden.
 
Man kann alles in Verträge reinschreiben... so lange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Und jetzt zeig mir mal bitte ein Gesetz, dass es einem Hersteller verbietet die Garantie an den Händler zu binden!

Gibt es nicht, weil Garantien freiwillig sind und der Gesetzgeber damit nichts zu tun hat. Die einzige Ausnahme könnte ein Gerichtsurteile sein, das aber nicht zwingend bindend sein muss und abgesehen davon habe ich von so einem Urteil noch nichts gehört.

Und anstatt mit sinnbefreiten "In der Werbung sagen sie aber"-Argumenten zu argumentieren, lies dir bitte mal irgendeine Garantiebedinungen durch und du wirst merken, dass du keine Garantie auf eine Garantie hast.
 
Die Garantie ist ein Werbeversprechen und Teil des Produkts. Da kann man nicht einfach in die Bedingungen schreiben das man dreimal im Kreis hüpfen muss um Anspruch darauf zu haben.
Er kann es an den Händler binden, aber eine Insolvenz befreit den Hersteller nicht davon die Garantie einzuhalten. Auch der Hersteller muss seinen Part einhalten.

Urteile gibt es da natürlich nicht, weil die Hersteller einem natürlich die Garantieabwicklung ermöglichen wenn der Händler insolvent ist. Da schreibt man eine Email und einem wird geholfen.
Die wissen auch das Ihre Pflichten nicht einfach enden nur weil ihr Partner pleite ist.
 
WhiteShark schrieb:
Da kann man nicht einfach in die Bedingungen schreiben das man dreimal im Kreis hüpfen muss um Anspruch darauf zu haben.

Doch, genau das geht.

Bei den meisten Produkten gibt es einen Beipackzettel namens "Garantiebestimmungen" und dort ist genau geregelt, wann du Garantie hast und wann nicht. Und wenn dort drin steht: "Garantie nur über Händler", dann ist das so. Warum verstehst du das nicht?
 
Ich frag mich warum du nicht verstehst das der Hersteller sich ebenso an seine Versprechen halten muss und nicht einfach drumrum kommt nur weil sein Abwickler Insolvent ist.
Der Hersteller hat sich zur Garantie verpflichtet.

Und ja der Hersteller kann zwar in die Bedingungen schreiben das man dreimal im Kreis springen muss, aber diese Klausel hat rechtlich keinerlei Bestand (Stichwort überraschende Klausel). Genauso wenig ist es rechtlich haltbar wenn drin steht das die Garantie mit der Insolvenz des Händlers endet.
Aber da steht wenn dann sowieso nur das die Abwicklung über den Händler läuft. Wenn der Händler weg fällt bleibt aber der Anspruch bestehen. Da hat der Hersteller keine Chance die Garantie zu verweigern.

Aber wie gesagt, einfach per Email die Situation schildern und der Hersteller wird einem mitteilen wie man die Garantie trotzdem abwickeln kann. Der weiß nämlich auch das er es nicht verweigern kann.
 
@WhiteShark
Da frag ich mal, weshalb du nicht verstehst, dass Garantie eine freiwillige nichtverpflichtende Leistung des Herstellers ist. Die natürlich zu deiner Enttäuschung jederzeit abgewandelt werden kann, und wie die Durchführung läuft, ebenso. "rechtlich keinerlei Bestand" - Garantie ist nicht einklagbar, weil gegen kein Gesetz verstoßen wird.

Wenn die (Garantie)Abwicklung über den Verkäufer wegen Insolvenz nicht mehr möglich ist, *kann* der Hersteller einspringen. Bei meinen Smartphones, z.B., geht das. Also freundlich anfragen, und wenn keine Hilfe kommt, künftig andere Marken kaufen.
 
Servus.

@wolli_d & Co.
Garantie zu geben ist freiwillig und eine Serviceleistung des Herstellers (oder Händlers). Sie ist aber sehr wohl verpflichtend, wenn sie bei Kauf vereinbart wurde.
Was ihr also nicht kapiert, wenn der Hersteller z.B. 2 Jahre Garantie anbietet, dann ist er vertraglich auch daran gebunden, da sie zum Zeitpunkt des Kaufs vertraglich vereinbart wurde. Der Umfang und Inhalt dieser Vertragsvereinbarung ist, im Rahmen der geltenden Rechtslage, frei wählbar. D.h. aber auch, im Garantiefall muss der Vertragspartner (in dem Fall der Hersteller) im Rahmen der Vertragsvereinbarung zum Zeitpunkt des Kaufs diese auch gewähren.

Vergleiche hierzu: §443 BGB

Und eine Herstellergarantie ist eine Vereinbarung zwischen Endkunden und Hersteller und nicht zw. Endkunde und Händler. Letzteres gibt es auch, nennt sich dann Händlergarantie. Da gibt aber der Händler eine Garantie auf das Produkt, nicht der Hersteller.

Im Fall es defekten ASUS-MoBo heißt das, daß ASUS der Ansprechpartner ist, weil ASUS der Vertragspartner ist und nicht der Händler. Wenn ASUS sagt, nur über Händler, dann muss in dem Fall ASUS seinem Vertragspartner (=Endkunde) einen anderen Servicebetrieb nennen (seht auch in den Garantiebestimmungen), an den er das Bord schicken kann oder es eben doch direkt selber abwickeln (was übrigens wohl auch geht, da man bei ASUS den RMA-Status von direkt an ASUS geschickten Produkten abrufen kann).


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
wolli_d schrieb:
@WhiteShark
Da frag ich mal, weshalb du nicht verstehst, dass Garantie eine freiwillige nichtverpflichtende Leistung des Herstellers ist. Die natürlich zu deiner

Sobald sie angeboten und verkauft wurde ist die Garantie eben nicht mehr freiwillig und natürlich auch verpflichtend.
 
Mittlerweile werden im shop von Hardwareversand wohl wieder die Lieferzeiten einiger Produkte angepasst.

Alle von mir bestellten Produkte sind mittlerweile wieder gelistet (aber zum Teil mit heftigen Preisaufschlägen). Die Angabe "in 2 bis 3 Tagen lieferbar" stimmt sogar in etwa mit dem Lieferdatum überein, den mir der Mitarbeiter von Hardwareversand in der von mir hier veröffentlichten E-Mail nannte (ca. Mitte der kommenden Woche sagte man mir dort).

Wäre echt toll, wenn das ganze noch ein gutes Ende nimmt. Ich bin wirklich auf die nächsten Tage gespannt.


Tante Edit:

Heute schrieb mir Hardwareversand noch einmal eine E-Mail. Dieses mal reagierte man auf meine schriftliche bitte, auch eine Teillieferung zu versenden, mit folgender Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr Ihnen mitteilen zu müssen,
dass die gewünschten Artikel aktuell nicht lagernd. Teilen Sie uns bitte mit,
ob wir Ihnen direkt verfügbare Alternativen anbieten dürfen um einen schnellst
möglichen Versand zu bewerkstelligen.

Weiter entschuldigen wir uns in aller Form für die Verzögerungen, sowie für hierdurch
entstandene Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX


Service-Team

Unser engagiertes Service-Team ist montags bis samstags von 9 - 19 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen von 11 – 18 Uhr für Sie da unter:

fon: 01805 / 711 117
fax: 01805 / 959 666
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)



Leider haben die Tickets die man bekommt, keine wirkliche Auswirkung. Jede E-Mail die man schreibt, wird gesondert beantwortet. Aber nun gut, ich habe erlaubt mir auch gleichwertige Alternativen zuzusenden, wenn es den Versandprozess beschleunigt. Bin weiterhing gespannt, ob ich bald was von denen in den Händen halte. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Darksim schrieb:
... , ich habe erlaubt mir auch gleichwertige Alternativen zuzusenden, wenn es den Versandprozess beschleunigt. Bin weiterhing gespannt, ob ich bald was von denen in den Händen halte. ;)

Na hoffentlich ist es auch wirklich ein gleichwertiger Ersatz :rolleyes:
 
Ich hatte gerade regen E-Mail Kontakt mit einem Service Mitarbeiter von Hardwareversand. Man gibt sich alle Mühe mir entgegen zu kommen, dabei wurde einer meiner bestellten Artikel bereits durch anderen ersetzt. Der Alternativartikel ist dabei gleichwertig, nur von einer anderen Firma und ein paar Euro billiger.
Da aber noch ein Teil fehlt, wozu es keine Alternative im Shop gibt, soll ich mich noch ein paar Tage gedulden. Man versicherte mir weiterhin, dass das letzte fehlende Teil etwa Mitte dieser Woche eintreffen soll.
 
Ich habe heute bei Atelco eingekauft und dort wusste man nichts von einer Insolvenz und versicherte mir, dass ich risikolos bei denen bestellen könnte...
 
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