News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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Zitat von Rollkragen
[...] weil Asus für das Board keinen Endkundensupport bietet. Würde Asus expliziet diese Garantie anbieten bzw. einen direkte Garantieabwicklung (Endkundensupport) sähe das ganze anders aus [...]

Gelesen? Wird echt immer krasser mit dir... :rolleyes:

N8
 
Ja gelesen, aber du hast es nicht verstanden. Hätte Asus einen Endkundensupport und wäre es darüber abgewickelt, dann sähe es anders aus. Da aber bereits über den Händler abgewickelt wurde ist nix mehr zu machen.

Wäre der defekt erst nach der Insolvenz aufgetreten, so hätte Asus eine Lösung finden müssen um die Garantie trotzdem zu gewähren.
 
Ist Whiteshark eigentlich Pipi Langstrumpf?

"ich mal mir die welt wie sie mir gefällt" ...

Wenn der Hersteller keinen Endkundensupport anbietet und der Händler nicht mehr vorhanden ist - ist ende im schacht, man kann klar beim Hersteller anfragen ob was auf Kulanz geht - aber er ist nicht verpflichtet das zu machen...


Der Hersteller dürfte auch in die Garantiebestimmungen reinschreiben "Bevor Sie etwas einschicken, tanzen Sie dreimal im Kreis und Singen den Macarena Song" ... es wäre rechtens. Weil es eben eine FREIWILLIGE Garantie vom Hersteller ist, die er sich ausmalen und ausschmücken kann wie er will.
 
Wieder einer der es nicht verstanden hat.
Wenn der Hersteller eine Endkundengarantie anbietet (und das tut er sobald die Garantie in der Produktbeschreibung steht oder mit dem Produkt beworben wird) muss er die Garantie auch ermöglichen wenn der Händler weg ist und er keinen Endkundensupport anbietet.
Es ist völlig irrelevant ob Endkundensupport angeboten wird oder nicht. Das ändert nichts an den Pflichten.

Und nein eine Klausel das man erst tanzen muss hätte keinen Bestand, da überraschende Klausel. Das würde vor keinem Gericht halten.
 
Acrylium schrieb:
Ihr redet beide höchst effektiv aneinander vorbei... :D

Nein, ich glaube, er trollt einfach so lange weiter, bis ihn jeder auf ignore hat.
Er rallt nicht, dass Garantie eine freiwillige Leistung ist und nur dem gewährt wird, den der Hersteller dafür auserkoren hat. Dass Händler selbst Garantie aussprechen und diese auch bewerben dürfen, ist ihm zu hoch.

Mal ein Beispiel aus der realen Welt: Sapphire. Ewig beworben mit 2 Jahren Garantie. In x-Tests der PCGH und ähnlich nachzulese (einfach mal die neuste einkaufen, Seite 43). Aber hups:
http://www.hardwareluxx.de/communit...-zur-unspielbarkeit-1017978.html#post22170227



Ich packe ihn jetzt auch auf ignore.

Ich denke, ich habe alles deutlich vermittelt und der potentielle Kunde hier achtet zukünftig auf die Art des Supports und blättert auch mal die AGB des ausgesuchten Händlers durch. Dann ist man auf der sicheren Seite. Sich auf die Fabelwelt des Herren zu verlassen, ist im Fall der Fälle weder rechtssicher noch sinnvoll.
Quellen sind auch genug verlinkt. Thema erledigt? Erledigt.
 
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Ja der Hersteller kann sich aussuchen wem er Garantie gewährt. Das wurde nie bestritten.
Wenn er aber eine Endkundengarantie anbietet, dann gilt diese auch wenn der Händler pleite ist. Dann muss eben ein neuer Abwicklungsweg gefunden werden.

Und bei Asus wird eine Endkundengarantie angeboten. Wenn man es aber bereits über den Händler abgewickelt hat und der pleite ist, dann hat man schlechte Karten.
Ist der Händler pleite und es tritt erst dann ein Garantiefall auf, schreibt man das dem Händler und bekommt eine Alternative geboten.
Und das nicht aus Kulanz, sondern weil er dazu verpflichtet ist.

Und im Grunde bist du es der hier trollt. Denn du raffst nicht das die Garantie nur solange freiwillig ist, bis sie angenommen wurde. Dann ist sie rechtlich bindend.


Ich glaube aber das hier wirklich aneinander vorbei geredet wird. Denn moon stimmt mir größtenteils zu, ohne es zu merken, da er scheinbar nicht versteht was ich meine.
 
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http://www.ivmm.com/products/graphic_card/ichill/ichill_warranty.htm
Noch so ein Kandidat: Inno3D

Inno3D® is pleased to offer 3 YEARS WARRANTY to the exclusive “i-Chill” product range.
...
Inno3D® does not sell “i-Chill” directly to the consumer therefore the warranty for “i-Chill” remains the responsibility of your reseller where you purchased the product.

Jehova, Jehova!

/Edit: Hahaha. Ja, ich stimme dir zu. Alles klar. Gerade Fasching? :rolleyes:
Bloß weg mit dir hinter die ignore-Wand.
 
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Ich verstehe auch nicht, warum Moon_Knight hier so aus der Haut fahren muss. Die Quellen, die er bringt, haben keinen Bezug zu dem, was WhiteShark sagt.

Es geht WhiteShark nicht darum, wie es im Normalfall aussieht. Es geht darum, wie es aussieht, wenn eine Garantie vom Hersteller dem Kunden gegenüber beworben wurde, der vorgesehene Abwicklungsweg aber nicht mehr möglich ist.

Ich weiß selber nicht, wie es dann aussieht.
 
Habe ich auch schon x-fach am Beispiel Sapphire verlinkt. Weitere Aussagen gibt es hier auch. Einfach besser lesen. :rolleyes:
Es ist Kulanz. Sapphire springt in diesem Fall zum Beispiel ein. Müssen sie nicht, tun sie aber.
Wie auch schon x-fach erklärt: der Garantievertrag steht zwischen Händler und Hersteller. Der Händler kann die Garantie "weiterreichen", tut das dann aber auf seine Kappe. AGBs lesen oder bei Händlern nach dem Insolvenzfall fragen.
Ein Händler geht erst mal nicht davon aus, dass er in 2-3 Jahren Pleite ist.

Ich weiß gar nicht, wie oft das in diesem Thread schon steht...

Edit: ein Link war z.B. im Post #766 zu finden:
http://www.hardwareluxx.de/communit...eon-r9-290-tri-x-oc-1008356.html#post21891592
 
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Smagjus schrieb:
Sorry, dich nochmal zu belästigen, aber man könnte das auch so interpretieren, als wäge sich Sapphire hier rechtlich auf dünnem Eis und würde deswegen die Kulanzleistung anbieten.

Nein, das ist eben Branchenstandard (außer z.B. bei EVGA, weswegen dieser Hersteller ja soooooo geliebt wird).
Post #793 und folgend:
http://ht4u.net/reviews/2014/grafik...hsel_des_kuehlers_oder_uebertakten/index4.php
Der Punkt bleibt aber natürlich, dass eine Reklamationsabwicklung im Falle von diesen Herstellern nur über den Händler erfolgen kann und keine direkte Kontaktaufnahme zur Rückabwicklung möglich ist.

Erwähnen muss man aber ebenfalls, dass es eben am Händler liegt, was er akzeptiert oder eben nicht, wenn keine Endkundengarantie installiert ist. Und so gilt es gegebenenfalls, die Bestimmungen des Händlers zu studieren, wenn man eine Reklamation als Kunde hat. Ein nicht ganz unwesentlicher Punkt, welcher erwähnt werden muss!
Dabei zielte der Verweis auf die Hersteller-Webseiten ab: hier ASUS und hier MSI. In beiden Fällen wird an den Verkäufer verwiesen.

Zumindest ASUS hat derzeit auf unsere diesbezügliche Anfrage geantwortet:
"Eine Endkundengarantie bieten wir in der Tat aktuell für Grafikkarten nicht an. Grafikkarten werden über den Händler/Distributor abgewickelt. Trotzdem kann der Händler unsere Leistungen an den Endkunden "weiterreichen", was auch so gehandhabt wird.


MSI blieb uns bis heute einen Stellungnahme dazu schuldig, es dürfte sich allerdings identisch verhalten.

Der eigentliche Kunde der Hersteller sind eben die Händler. Es gibt keinen Direktverkauf an Endkunden. Es wird kein Endkundensupport verkauft.
Händler reichen die Garantie, die sie bei den Herstellern erworben haben,aber oft weiter an den Kunden.
Du hast ein Problem? Schick die Karte an den Händler und er macht seine Garantie beim Hersteller geltend.
Stirbt der Händler, so ist das nichtig. Jetzt steht man als Kunde blöd da. Dein Vertragspartner war der Händler, der des Herstellers auch. Zwischen euch gibt es keine direkte Beziehung. Jetzt kann der Hersteller gegen Rechnung sagen: " Alles klar, ich helfe dir da raus, obwohl ich die Infrastruktur nicht habe und ich nicht gebunden bin."
Muss er aber eben nicht.
 
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Jetzt sprichst du aber nicht von der Endkundengarantie.
Wenn auf dem Produkt mit Garantie geworben wird, so ist es eine Endkundengarantie und keine die nur dem Händler gewährt wird.
Von der Garantie zwischen Händler und Hersteller bekommt man als Kunde nichts mit (braucht einen ja auch nicht zu interessieren), die wird auch nicht auf dem Produkt oder der Bescheinigung erwähnt. Der Kunde hat dann gar keine Hersteller Garantie. Ob der Händler eine Garantie anbietet ist dann wieder was anderes.

Asus wirbt aber bei Mainboards mit einer Garantie. Nur die Abwicklung erfolgt über den Händler. Es ist aber trotzdem eine Endkundengarantie und muss auch gewährt werden wenn der ursprünglich vorgesehene Abwicklungsweg weg fällt.
Und das muss er und ist keine Kulanz.
Bei Grafikkarten bietet Asus keine Endkundengarantie. Der Käufer hat da gar keine Hersteller Garantie. Es wird auch nirgends was von Garantie erwähnt.
Darum geht es aber nicht, es geht ja darum was ist wenn der Hersteller eine Endkundengarantie anbietet.
 
Natürlich existiert das. Die normale Herstellergarantie welche für viele Produkte beworben wird ist eine Garantie für den Endkunden.
Der Begriff wird halt eher selten benutzt. Da meist wenn von Garantie gesprochen wird, die Herstellergarantie (für Endkunden) gemeint ist.
Ist halt auch nur ein aus zwei Begriffen zusammen gesetzter Begriff.
 
Toron schrieb:
Endkundengarantie gibt es nicht! So etwas existiert nicht!

Er rafft das einfach nicht. Soll er sich eben im Fall der Fälle wo einklagen. Wird sicherlich interessant. :D
Wer auf direkte Garantie beim Hersteller wert legt, muss bei EVGA kaufen oder einen anderen Hersteller wählen, der das ausgewählte Produkt mit Endkundensupport betreut. Bei fast jedem Herstelller gibt es da massive Ausnahmen.

Beispiel Sapphire habe ich ja oben mehrfach genannt und belegt. Auch wie z.B. Asus Garantie durch Händler "weiterreichen" lässt.

Vielleicht mach ich es mal Fett.
Der Punkt bleibt aber natürlich, dass eine Reklamationsabwicklung im Falle von diesen Herstellern nur über den Händler erfolgen kann und keine direkte Kontaktaufnahme zur Rückabwicklung möglich ist.
 
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