News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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Du bist es der es nicht rafft. Wenn die Garantie weitergereicht wird, dann bietet der Hersteller keine Garantie an, sondern nur der Händler. Dann steht aber auf dem Produkt nichts von Garantie, den das wäre dann wieder eine Garantie von Hersteller für den Endkunden.

Steht auf dem Produkt Garantie drauf (was bei Asus Boards der Fall ist), dann gilt die unabhängig von Händler.

Aber so langsam gehen mir die Ideen aus um es dir begreiflich zu machen. Du willst es wahrscheinlich auch nicht begreifen.
 
WhiteShark schrieb:
Steht auf dem Produkt Garantie drauf (was bei Asus Boards der Fall ist), dann gilt die unabhängig von Händler.

Das was gilt sind die Garantiebedingungen, denn an diese ist deine "beworbene Garantie" geknüpft. Aber wir drehen uns hier im Kreis und so langsam glaube ich das du nur am Rumtrollen bist.

Was würde dich überzeugen? Soll ich einen Thread im Juraforum aufmachen? Würde es dich überzeugen wenn ein paar dutzend Juristen dir das erklären?
 
Ich bin nicht derjenige der überzeugt werden muss. Ich bin auch nicht der der trollt.
So langsam geht mir auch das Futter aus bei soviel beratungsresistenz.

Die paar Dutzend Juristen würden mir zustimmen. Die Herstellergarantie endet nicht nur weil der ursprünglich vorgesehene Abwicklungsweg wegfällt. Das ist Quatsch und wäre nicht vor Gericht haltbar.
 
Auch interesannter Beitrag:
Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung darf der Hersteller seine freiwilligen Garantieleistungen allerdings an beliebige Bedingungen knüpfen. So kann er festlegen, dass er Reklamationen nicht direkt, sondern nur über einen Händler annimmt. In solchen Fällen hilft Ihnen vielleicht ein anderer freundlicher Händler weiter, eventuell gegen eine Bearbeitungsgebühr.


http://www.heise.de/ct/hotline/Haendler-pleite-wo-reklamieren-319372.html


Ich weiß nicht wie oft man dem Kerl es noch sagen muss bis er es versteht... aber wenn der Hersteller es nur über den Händler laufen lässt ist es so. Klar kann man auf Kulanz hoffen, aber da die Garantie immernoch freiwillig ist - kann der Hersteller es ablehnen wenn er will.
 
Die Garantie ist nicht freiwillig wenn sie bereits angeboten wurde. An beliebige Bedingungen stimmt eben auch nicht. Überraschende Klauseln sind ungültig.
Aber verzichtet ihr ruhig auf eure bezahlte Garantie. Ich schreib ne Mail an dem Hersteller und schick es dann ein.
 
Nur mal so als kleines Beispiel. Die Telekom hat versucht eine Drossel einzuführen. Trotz Vertragsfreiheit war diese Klausel ungültig. Und die stand sogar in der Tarifbeschreibung.

Ähnlich sieht es hier aus. Man kauft die Garantie ja mit und hat dafür bezahlt. Der Hersteller kann die Abwicklung zwar über einen Dritten (Händler bspw) laufen lassen, muss aber natürlich eine Alternative bieten wenn dieser Weg weg fällt.
Denn die Verpflichtung des Herstellers bleibt bestehen.
Sonst könnte ja der Hersteller auch 10 Jahre Garantie bieten, gebunden an eine Werkstatt und macht dann nach paar Monaten die Werkstatt einfach zu. So einfach ist es zum Glück nicht.

Anders ist es halt wenn der Hersteller dem Kunden keine Garantie bietet (steht dann auch nicht auf dem Produkt, der Packung oder der Beschreibung). Dann hat man einfach keine Garantie.
 
Nein, nein und nochmals nein. Man kauft gar nichts mit. Bei der Telekom ist man direkter Vertragspartner.
Es ist einfach so stumpf. Lasst ihn halt in seiner Welt. Solange es die anderen Mitleser verstehen, ist doch alles super.
Denn auch sein verdrehtes Beispiel mit der Werkstatt ergibt 0 Sinn. Ein Händler ist ein Wiederverkäufer. Eine Werkstatt mit Auftrag gehört zum Hersteller.
Ob die zu macht, ist völlig wumpe.

Völlig Banane.
 
Die Garantie ist genauso Teil des Produktes wie bspw die GPU einer Grafikkarte. Man hat Anspruch darauf das diese auch gewährt wird.

Aber du willst es nicht verstehen und bei dem Glauben bleiben das der Hersteller die bezahlte Garantie einfach ablehnen darf.

Btw ist der Händler nur Erfüllungsgehilfe, genau wie die Werkstatt, da gibt es keinen Unterschied.
 
Nein, ist er nicht. Der Händler kauft die Produkte ein und ist unabhängig. Du hast echt null Ahnung von allem.
Er ist Kunde. Wie wir Kunde beim Händler sind.
Eine beauftragte oder aufgebaute Werkstatt gehört zum Hersteller. Geht die nieder, ist der Hersteller noch immer in der Pflicht, nur dass er dann keine Reparatur mehr anbieten kann und ein Problem hat. Dieses Beispiel ist aber so fern der Realität, dass es so was noch nie gab.

Wie kann man nur so wenig wissen und so viel rumstressen.
 
Gut ich formuliere es anders. Der Hersteller schreibt dick auf die Packung "2 Jahre Garantie". In den Bestimmungen steht das die Abwicklung über den Händler erfolgt.
In diesem Fall gewährt der Hersteller dem Käufer die Garantie. Und er muss natürlich auch die Garantie gewähren wenn seine Erfüllungshilfe (=der Händler) weg fällt. Denn die Garantie hat er ja zugesichert und kann sie nicht ablehnen nur weil ein Dritter weg fällt.

In einem anderem Fall steht nichts von Garantie auf der Packung. Er gewährt aber dem Händler 2 Jahre Garantie.
Der Händler bietet dann dem Kunden ebenfalls eine 2 Jahres-Garantie an (das was hier als weiterreichen bezeichnet wird).
Geht jetzt der Händler pleite, so ist die Garantie futsch.
Der Kunde hatte hier nie eine Garantie des Herstellers.
 
Nein, denn der Aufdruck kann für seinen direkten Kunden, nämlich den Händler sein (oder der Händler hat sogar extra den Aufdruck bestellt, um damit seine Garantie anzupreisen). So wie ich es jetzt x-fach bei Sapphire, Asus und Msi gezeigt habe.
Sie verkaufen an Händler. Was danach passiert, interessiert Hersteller nicht, denn ihr Produkt ist verkauft. Ist das ein scheiß Service? Nein und ja. Sein Kunde bekommt, was versprochen wurde, nur ist der Kunde der Händler und nicht der Kunde des Kunden (nämlich wir Käufer).
 
Der Aufdruck gilt für alle, sowohl für den Händler als auch für den Käufer. Es ist damit Teil des Produkts.

Wenn der Händler den Aufdruck extra bestellt oder selbst anbringt, so sind wir wieder bei Fall 2 (die Weiterreichung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bezweifle zwar, dass es irgendeinen Zweck hat, aber ich habe tatsächlich einen Thread im Juraforum aufgemacht. Der hat auch schon 1 Antwort... ratet mal wie die erste Antwort lautet :rolleyes:

http://www.juraforum.de/forum/t/garantiebedingungen.526821/

Da werden über die nächsten Tage (hoffentlich) noch mehr Antworten kommen und die werden mit ziemlicher Sicherheit alle in die gleiche Richtung gehen.

Bitte WhiteShark, verstehe es, du liegst falsch. Hersteller dürfen die Garantiebedingungen nach Gutdünken gestalten und das beinhaltet, die Abwicklung der Garantiefälle an den Händler zu binden.
 
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Servus.

@Toron: Danke für deine Mühe, jedoch wäre es sinniger gewesen, die Frage zu konkretisieren, denn daß der Anbieter die Garantiebestimmungen innerh. der Rechtslage frei formulieren kann, bestreitet hier auch keiner.

Die entscheidenden zwei Fragen sind, in Bezug auf den von dir im Jura-Forum geschilderten Fall:
Fällt die Herstellergarantie weg, wenn der Händer, der das Produkt verkauft hat insolvent ist bzw. aufgelöst wird?
Kann der Endkunde die Garantieabwicklung über einen anderen Distributoren fordern, wenn der urspr. in ein Insolvenzverfahren gelandet ist?


Grüße ~Shar~
 
Genau genommen ist das gar nicht der Streitpunkt. WhiteShark erzählt schon über mehrere Seiten hinweg, die Garantie wäre auf Teufel komm raus verpflichtend, weil es auf der Verpackung steht. Das ist eine blödsinnige Argumentation, da die Garantiebedinungen entscheiden und nicht irgendwelche Verpackungsaufdrucke.

Was dein Argument angeht, ist das einfach zu beantworten: Solange kein Gericht entschieden hat, dass diese Praxis nicht rechtens ist, ist sie rechtens. Als Kunde muss man das erstmal so hinnehmen. Und so ein Urteil hat es vermutlich noch nicht gegeben, da die Industrie auf soetwas reagiert (um nicht direkt nochmal verklagt zu werden, automatisch zu verlieren oder Strafe zu zahlen) und es daher keine "nur über Händler"-Garantien mehr geben würde.

Was Alternativen angeht:

WeisheitsTroll schrieb:
In solchen Fällen hilft Ihnen vielleicht ein anderer freundlicher Händler weiter, eventuell gegen eine Bearbeitungsgebühr.

Man kann tatsächlich einen anderen Händler fragen oder man ist auf Kulanz des Herstellers angewiesen. Wenn beides aus irgendeinem Grund wegfällt: Arschkarte. Ganz einfach.

Übrigens habe ich den verlinkten Joraforum-Thread um eine Frage ergänzt. Ich denke die Antwort läuft aufs gleiche hinaus: Garantie ohne Händler gibbet nisch.
 
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Servus.

Kannst du deine 2. Frage bitte dahingehend ergänzen, ob der Hersteller bei Händlerinsolvenz in der Pflicht ist, die Garantie selber abzwickeln und/oder er in der Pflicht ist, einen anderen Distributoren für die Garantieabwicklung zu nennen, der die Garantie dann abwickelt.

Und zur Garantie allgemein. Wenn der Hersteller seine Produkte mit Garantie anbietet, dann ist er dazu auch verpflichtet. Er kann nicht nach dem Kauf sagen, daß er doch keine Garantie bietet oder nachträglich die Garantiebestimmungen ändern.

Dazu gibt es eben den §443 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html)

Und das ist es - so denke ich - auf was er die ganze Zeit hinaus will.


Grüße ~Shar~
 
Ich lese von dem immer nur seine Fabeln. Soll er doch wenigstens mal zitieren, worauf er sich bezieht (außer seiner eigenen Meinung). Fallbeispiele wären zum Beispiel schön, so wie ich sie gebracht habe. Einen Artikel wie meiner aus dem Handelsblatt. Irgendwas?!

@über mir: das wäre der Fall bei Endkundensupport. Den gibt es aber hier nicht. Beim Endkundensupport bekommt der Käufer über den Händler hinaus die Zusage, dass für das Produkt garantiert wird. Diese geht auch nicht durch Händlerinsolvenz verloren.
Das macht zum Beispiel EVGA so "geil".
 
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Durch die Fragestellung im Juraforum erkenne ich, dass nicht verstanden wird worauf ich hinaus will.
Shar scheint es verstanden zu haben.
Dabei hatte ich extra die zwei Fälle geschildert in welchen der Hersteller verpflichtet ist und in welchen nicht.
Ich weiß leider nicht wie ich es noch besser begreiflich machen soll.

Das der Hersteller die Garantie an den Händler binden kann hab ich nicht bestritten. Dann wird die Garantie vom Hersteller aber auch nicht beworben, denn sie wird dem Endkunden nicht eingeräumt.


Mal ein weiteres Beispiel. Ich leihe mir von jemandem Geld und wir setzten einen Vertrag zur Rückzahlung in Raten auf. Darin steht das die Zahlung auf Konto X der Sparkasse zu erfolgen hat.
Jetzt wechselt der Kontoinhaber zu einer anderen Bank. Analog zur Garantie wäre dann meine Zahlungsverpflichtung vorbei, da das im Vertrag angegebene Konto nicht weiter existiert.
 
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Die Garantie kann so viel beworben werden, wie man will. Beispiele siehe oben. Denn es kann sich dabei um Händlergarantie handeln. Wie die Garantie letztendlich abgewickelt wird, steht in der AGB, die man zu lesen hat oder sollte man erfragen, so es undeutlich ist.
Es gibt keine Automatismen, weil man etwas "falsch verstanden" hat.
Bei Endkundensupport verpflichtet sich der Händler. Das sagen wir seit Beginn dieser Diskussion und ab und zu dachte man fast, du hättest das begriffen. Ohne Endkundensupport kann der Händler machen was er will. Er kann das Produkt mit Garantie bewerben, wenn er sie gibt. Er kann sich aber auch komplett weigern, Herstellergarantie weiterzugeben und nur auf Gewährleistung pochen (was unglaublich oft so läuft).
Das ist alles nicht das Problem des Herstellers.
 
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