Shar
Captain
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 3.173
Servus.
Darum geht es ja, ob es bei "nicht Endkundensupport" zu einer Verpflichtung kommt, eine Alternativabwicklung zu bieten.
Bisher hast du - meine ich - keine handfesten Quellen geliefert, daß es hierzu keine Pflicht gibt und die mit dem Kauf gewährte Herstellergarantie mit Abwicklung über den Händler verfällt, wenn der in Rede stehende Händler auf Grund einer z.B. Insolvenz weg fällt.
Zumindest hatte ich in den AKBs zur ASUS-Garantie nichts gefunden, daß die Garantie mit dem Wegfall des einen, das Produkt verkaufenden Händlers pauschal entfällt. Da steht erst einmal nur drinnen, daß die Garantieabwicklung über die Distributoren bzw. Händlernetz erfolgt.
Und genau darum geht es (mir zumindest) und ich hoffe, daß Toron diesbezüglich meiner Bitte nachkommt, im Jura-Forum entsprechend detailliert formulierte Fragen zu stellen.
Grüße ~Shar~
Darum geht es ja, ob es bei "nicht Endkundensupport" zu einer Verpflichtung kommt, eine Alternativabwicklung zu bieten.
Bisher hast du - meine ich - keine handfesten Quellen geliefert, daß es hierzu keine Pflicht gibt und die mit dem Kauf gewährte Herstellergarantie mit Abwicklung über den Händler verfällt, wenn der in Rede stehende Händler auf Grund einer z.B. Insolvenz weg fällt.
Zumindest hatte ich in den AKBs zur ASUS-Garantie nichts gefunden, daß die Garantie mit dem Wegfall des einen, das Produkt verkaufenden Händlers pauschal entfällt. Da steht erst einmal nur drinnen, daß die Garantieabwicklung über die Distributoren bzw. Händlernetz erfolgt.
Und genau darum geht es (mir zumindest) und ich hoffe, daß Toron diesbezüglich meiner Bitte nachkommt, im Jura-Forum entsprechend detailliert formulierte Fragen zu stellen.
Grüße ~Shar~
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