News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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Servus.

Darum geht es ja, ob es bei "nicht Endkundensupport" zu einer Verpflichtung kommt, eine Alternativabwicklung zu bieten.
Bisher hast du - meine ich - keine handfesten Quellen geliefert, daß es hierzu keine Pflicht gibt und die mit dem Kauf gewährte Herstellergarantie mit Abwicklung über den Händler verfällt, wenn der in Rede stehende Händler auf Grund einer z.B. Insolvenz weg fällt.

Zumindest hatte ich in den AKBs zur ASUS-Garantie nichts gefunden, daß die Garantie mit dem Wegfall des einen, das Produkt verkaufenden Händlers pauschal entfällt. Da steht erst einmal nur drinnen, daß die Garantieabwicklung über die Distributoren bzw. Händlernetz erfolgt.

Und genau darum geht es (mir zumindest) und ich hoffe, daß Toron diesbezüglich meiner Bitte nachkommt, im Jura-Forum entsprechend detailliert formulierte Fragen zu stellen.


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
Moon_Knight schrieb:
Die Garantie kann so viel beworben werden, wie man will. Beispiele siehe oben. Denn es kann sich dabei um Händlergarantie handeln. Wie die Garantie letztendlich abgewickelt wird, steht in der AGB, die man zu lesen hat oder sollte man erfragen, so es undeutlich ist..

Dies ist nicht so. Wenn es sich um eine Händlergarantie handelt, dann darf sie nicht dem Konsumenten als Herstellergarantie verkauft werden.
 
Habe ich nicht? Dann lies mal nach. DAS wäre nämlich ein Unding. Jemand verkauft deine Produkte an sonstwen und schließt in deinem Namen Verträge, zu denen du zu stehen hast, obwohl die Transaktion beim Verkauf und mit Gewährung der Garantie für den Erstkäufer (Händler) beendet ist.
Du scheinst nur genauso grün hinter den Ohren zu sein wie der Troll.
Einfach die 2mal verlinkte Supportaussage von Sapphire, die Stellungnahme von Asus oder den Artikel im Handelsblatt, vielleicht auch die Postings bisher im Jura-Forum lesen?
Wo bleibt eigentlich mal was von euch? Quellen, Belege, Aussagen?

@über mir
Sag mal... Es hakt gleich. Wer hat behauptet, dass das wer tut? Du salbaberst die ganze Zeit nur von Garantie! Die kann eben auch der Händler geben und bewerben.
Du bist echt unter aller Kanone.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um noch mal "zum Anfang" zurückzukehren. Unsere Diskussion basiert auf einem Asus Mainboard Fall. Asus bewirbt die Garantie zwar nicht offensiv, wenn man sich aber auf der Produktseite durchklickt, gelangt man irgendwann zum Punkt "Garantie" und dort steht, die Garantie beträgt 3 Jahre. Das fällt unter deinen Punkt "beworben".

Was "beworben" wird ist aber irrelevant, da die Garantiebedinungen entscheiden und in den deutschen Garantiebedinungen von Asus steht drin, dass diese Garantie nur über den Händler gilt, ergo die Abwicklung nur über den Händler stattfinden kann.

Die Streitfrage um die es in den letzten keine Ahnung wie vielen Seiten mittlerweile ging ist, dass du permanent behauptest, Asus/Hersteller wäre verpflichtet weil "beworben" und wenn du jetzt behauptest "mir gings um was ganz anderes"..... ganz ehrlich, dann machst du dich komplett zum Affen.

So und jetzt geh nochmal ins Juraforum, da gibts noch ne zweite Antwort und dort steht:

Er ist nur verpflichtet zu dem, wozu er sich nun mal verpflichtet hat.
Es gibt keine gesetzliche Pflichtregelung zur Garantie. Sie ist freiwillig.
Möglicherweise übernimmt ein anderer Händler die Abwiklung, oder man fragt den Hersteller.

NICHTS anderes vesuchen Moon_Knight und ich die ganze Zeit zu sagen! Und du sagst ständig "neeee, denn beworben ist beworben"
 
Wenn man die falschen Fragen stellt, weil man nicht versteht worum es geht, dann sind die Antworten halt auch nicht richtig.

Asus bietet dem Endkunden eine Garantie. Andere bieten dem Endkunden keine Garantie, sondern nur dem Händler. Darum steht bei letzteren in der Produktbeschreibung auch nichts von Garantie (denn dann wäre sie auch für den Endkunden).

Den ganzen Links hier habe ich nicht widersprochen.


Ich zitiere mich mal selbst
Gut ich formuliere es anders. Der Hersteller schreibt dick auf die Packung "2 Jahre Garantie". In den Bestimmungen steht das die Abwicklung über den Händler erfolgt.
In diesem Fall gewährt der Hersteller dem Käufer die Garantie. Und er muss natürlich auch die Garantie gewähren wenn seine Erfüllungshilfe (=der Händler) weg fällt. Denn die Garantie hat er ja zugesichert und kann sie nicht ablehnen nur weil ein Dritter weg fällt.

In einem anderem Fall steht nichts von Garantie auf der Packung. Er gewährt aber dem Händler 2 Jahre Garantie.
Der Händler bietet dann dem Kunden ebenfalls eine 2 Jahres-Garantie an (das was hier als weiterreichen bezeichnet wird).
Geht jetzt der Händler pleite, so ist die Garantie futsch.
Der Kunde hatte hier nie eine Garantie des Herstellers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

@Moon_Knight:
Willst du dich nicht mal etwas in der Ausdrucksweise mäßigen? Deine Art des Umgangs finde ich stellenweise recht unangebracht.
Wenn du keine Lust zu einer sachlichen Diskussion hast, dann bleibe doch einfach fern.


@Thema:
Jemand verkauft deine Produkte an sonstwen und schließt in deinem Namen Verträge, zu denen du zu stehen hast, obwohl die Transaktion beim Verkauf und mit Gewährung der Garantie für den Erstkäufer (Händler) beendet ist.
Irre ich, oder stellt nicht ASUS die AKBs zur Garantie?! ASUS ist ein Hersteller, kein verkaufender Händler. Also liefert ASUS die Garantiebestimmungen, woraus es sich ergibt, daß ASUS hinsichtlich der Garantie der Vertragspartner ist.

Wo steht z.B. in dem Link zum Handelsblatt, daß die Herstellergarantie (die AKBs kommen ja von ASUS und nicht vom Händler = ASUS ist Vertragspartner) mit dem Wegfall des einen, das Produkt verkaufenden Händlers ersatzlos entfällt?

Den Links zur Stellungnahme von ASUS habe ich wohl leider überlesen. In welchem Beitrag finde ich ihn?
Links zu Sapphier sind unerheblich, da die Garantiebestimmungen weitestgehend frei wählbar sind und es um ASUS, also einen anderen Hersteller geht.


Grüße ~Shar~
 
Ich habe nicht einmal meine Meinung geändert. Es tut mir leid das du meine Aussagen nicht verstehst und/oder komplett fehlinterpretierst.

Es geht nicht darum ob Endkundensupport oder nicht. Das versuche ich dir schon seit drei Seiten zu erklären.
Nochmal ganz kurz und knapp:
Hersteller bietet dem Endkunden eine Garantie, Abwicklung erfolgt über den Händler
und
Hersteller bietet dem Endkunden keine Garantie, sondern nur dem Händler.


In ersterem Fall ist der Händler nur Erfüllungsgehilfe und der Hersteller ist auch bei Insolvenz des Händlers zur Garantie verpflichtet.
In zweitem Fall hat der Endkunde vom Hersteller keine Garantie und keine Ansprüche. (eventuell bietet der Händler eine Garantie an, tut aber nix zur Sache).

In beiden Fällen gibt es keinen Endkundensupport.


Wenn der Hersteller ganz allgemein sagt "Dieses Produkt hat 2 Jahre Garantie", dann ist diese auch allgemeingültig für jeden (also auch den Endkunden = Fall 1). Dies ist bei Asus der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn nicht spezifiziert ist für wen die Garantie gilt, dann gilt sie logischerweise für alle.
Wie die Abwicklung stattfindet entscheidet Asus, richtig. Aber sie müssen die Abwicklung eben auch ermöglichen.
 
Ja, Verlinkung nicht gelesen, mal wieder. Affentheater. Ich bin jetzt wirklich raus. Da ist einfach nichts zu holen.
 
WhiteShark schrieb:
Ich habe nicht einmal meine Meinung geändert. Es tut mir leid das du meine Aussagen nicht verstehst und/oder komplett fehlinterpretierst.

Es geht nicht darum ob Endkundensupport oder nicht. Das versuche ich dir schon seit drei Seiten zu erklären.
Nochmal ganz kurz und knapp:
Hersteller bietet dem Endkunden eine Garantie, Abwicklung erfolgt über den Händler
und
Hersteller bietet dem Endkunden keine Garantie, sondern nur dem Händler.


In ersterem Fall ist der Händler nur Erfüllungsgehilfe und der Hersteller ist auch bei Insolvenz des Händlers zur Garantie verpflichtet.
In zweitem Fall hat der Endkunde vom Hersteller keine Garantie und keine Ansprüche. (eventuell bietet der Händler eine Garantie an, tut aber nix zur Sache).

In beiden Fällen gibt es keinen Endkundensupport.


Wenn der Hersteller ganz allgemein sagt "Dieses Produkt hat 2 Jahre Garantie", dann ist diese auch allgemeingültig für jeden (also auch den Endkunden = Fall 1). Dies ist bei Asus der Fall.

Widewitt, ich mach die Welt wie sie mir gefällt... bitte zeige mir den Vertrag, der deine Ansprüche gegen den Hersteller begründen würde.

Die mittelbare Herstellergarantie über den Händler ist im Kaufvertrag festgehalten, den du mit dem Händler abgeschlossen hast. Daher kannst du Ansprüche jeder Art nur gegen den Händler geltend machen, wenn der insolvent ist, nur gegen die Insolvenzmasse (wo du quasi nichts zurückbekommst).
 
Du meinst den zweiten Fall, also in dem der Hersteller dem Händler die Garantie gibt, und der Händler dem Käufer.
Gibt der Hersteller aber dem Käufer Garantie, so ist das ein Vertrag zwischen Käufer und Hersteller, bzw ein einseitiger Vertrag bei dem sich der Hersteller verpflichtet.
Der Händler ist in dem Falle nur die Erfüllungshilfe.
 
Ich will euch gar nicht nicht lange bei eurem Streitgespräch stören, hätte trotzdem mal eine Frage.

Ich habe einen Atelco-Artikel vor der Insolvenz über Amazon gekauft (auch über Amazon bezahlt).
Einen Tag nach der Insolvenz (ohne davon zu wissen), habe ich dann einen Widerruf gestartet und die Ware an Atelco zurück geschickt.

Nachdem ich dann von Atelco eine Meldung über die Insolvenz und den Verweis an den Insolvenzverwalter erhalten habe, habe ich bei Amazon einen A-Z Garantiefall eröffnet. Wie gesagt, der Kauf und die Bezahlung ist über Amazon erfolgt.

Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht bzw. wie stehen die Chancen, dass ich über Amazon mein Geld zurück bekomme?
 
Dein Fall hat mit der A-Z Garantie überhaupt nichts zu tun. Die A-Z Garantie soll nur garantieren das du einwandfreie Ware bekommst und die hast du ja bekommen.

A-Z Garantie schrieb:
Wenn Sie bei Amazon.de eine Bestellung von Marketplace-Verkäufern aufgeben, garantieren wir für Zustand und rechtzeitige Lieferung des Artikels mit der Amazon A-bis-z-Garantie.

Darüber hinaus könnte einer der Ablehnungsgründe auf dich zutreffen:

A-Z Garantie Ablehnungsgründe schrieb:
Folgende Gründe führen meist zur Ablehnung eines Garantieantrags:

- Der Artikel entsprach der Beschreibung des Verkäufers.
- Die Ware wurde erfolgreich zugestellt und der Verkäufer konnte dies nachweisen.
- Der Käufer hat nicht auf die Bitte nach weiteren Informationen reagiert.
- Der Käufer wollte die Bestellung aus persönlichen Gründen stornieren, ohne dass es mit der Ware ein Problem gegeben hätte.
- Der Käufer hat bei seiner Bank Widerspruch gegen den Bankeinzug eingelegt.
- Der Käufer hat sich geweigert, den Artikel an den Verkäufer zurückzuschicken.
- Der Garantieantrag wurde von Amazon als unangemessen erachtet.

Theoretisch müsste dein A-Z Garantieantrag daher gleich aus 2 Gründen abgelehnt werden... für gewöhnlich ist Amazon aber unnormal kulant, daher stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht, dass du trotzdem dein Geld zurückkriegst. Sicher ist das aber nicht.
 
Er spricht von Widerruf, das heißt er hat den Artikel vermutlich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeschickt. Demnach sind die Ablehungsgründe irrelevant und Amazon müsste das Geld zurückerstatten.
 
Ja, korrekt. Es ist ein fristgerechter Widerruf gewesen.
Eigentlich habe ich doch den Kaufvertrag mit Amazon geschlossen, oder? Auch wenn ich eine Rechnung von Atelco habe oder wie kann man Amazons Rolle in dieser Kette bezeichnen?
 
Ich habe mich in dem Post nur auf die A-Z Garantie bezogen und die greift in deinem Fall vermutlich nicht und selbst wenn, gibt es einen der "üblichen Ablehnungsgründe" der auf deinen Fall zutreffen könnte.

Beim Marketplace kommt nur ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer zustande. Amazon ist nur Vermittler und Zahlungsdienstleister, im Falle von "Versand durch Amazon" auch Logistiker. Da Amazon alle Dinge erfüllt hat, unzwar das Vermitteln und das Weiterleiten des Geldes, ist Amazon aus der Sache raus. Und da die Ware bei dir pünktlich und heil eingetroffen ist, greift auch die A-Z Garantie nicht mehr.

Und da, wie gesagt, der Kaufvertrag nicht zwischen dir und Amazon, sondern zwischen dir und Atelco zustande kam (daher auch die Rechnung von Atelco und nicht von Amazon), kannst du diesen Widerruf nur an Atelco richten. Da jetzt sowohl dein Geld, als auch die Ware die du zurückgeschickt hast in der Insolvenzmasse stecken, bist du auf den Insolvenzverwalter oder auf die Kulanz von Amazon angewiesen... und bei Amazon stehen deine Chancen, wie schon gesagt, gar nicht mal schlecht.

PS:

Acrylium schrieb:
[...] Amazon müsste das Geld zurückerstatten

Amazon hat das Geld vermutlich gar nicht mehr, das hat sich spätestens mit der Insolvenz der Insolvenzverwalter unter den Nagel gerissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Acrylium schrieb:
Er spricht von Widerruf, das heißt er hat den Artikel vermutlich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeschickt. Demnach sind die Ablehungsgründe irrelevant und Amazon müsste das Geld zurückerstatten.
Warum sollten die Ablehnungsgründe irrelevant sein?

Aber die Garantie greift auch bei nicht eingehaltenen Gutschriften:
Der Verkäufer hat eine Gutschrift vereinbart, diese wurde aber nicht veranlasst, oder die veranlasste Gutschrift ist nicht korrekt.

Aber dem gegenüber steht halt einer der Ablehnungsgründe:
- Der Käufer wollte die Bestellung aus persönlichen Gründen stornieren, ohne dass es mit der Ware ein Problem gegeben hätte.
Da dürfte es relevant sein warum die Bestellung zurückgeschickt wurde. War es einfach wegen Nichtgefallen, dann greift die Garantie nicht. War es bspw wegen eines Defekts, dann müsste sie greifen.


Daher schließe ich mich Toron mal an und würde es auch bei Amazon versuchen. Mehr als ablehnen können die ja nicht.
 
WhiteShark schrieb:
Da dürfte es relevant sein warum die Bestellung zurückgeschickt wurde. War es einfach wegen Nichtgefallen, dann greift die Garantie nicht. War es bspw wegen eines Defekts, dann müsste sie greifen.
Bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist muss man doch eigentlich keine Gründe für den Widerruf nennen? Daher ist mir nicht ganz klar wieso die hier von Bedeutung sein sollten, da es sich ja um einen Widerruf handelt und nicht um einen Rücktritt vom Kauf aus persönlichen Gründen.
 
Für den Widerruf an sich ist der Grund auch nicht relevant, für die A-Z Garantie (sollte sie denn greifen) eventuell schon. Sollte mit dem Produkt irgendwas nicht gestimmt haben und soLaar hat das auch angegeben, dann stehen die Chancen sehr gut, aber anhand seiner Ausführungen bezweifle ich das... daher steht das ganze ziemlich auf der Kippe.
 
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