Krautmaster schrieb:
Wer TSX als Kaufgrund erachtete und bessere Alternativen sieht - dem steht die Rückgabe ja offen. Zu einer Rechtschutz würde ich dennoch raten... falls der Shop muckt.
Wenn Intel sich weigert und der Fall vor einem Gericht landet, wird der Richter dann sicher fragen, welcher Schaden dem Käufer denn konkret entstanden ist, bzw. welche Software, die er denn benutzen will, wegen des Bugs auf dieser CPU nicht funktioniert. Mangels existierender Software mit TSX-Unterstützung (oder auch nur optionalem Support) wird das ziemlich schwer zu beantworten.
Ich glaub nicht, dass man es schaffen würde, einen Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises gegen Intel juristisch durchzusetzen, wenn man nicht mal klar darstellen kann, was für ein Schaden einem durch den vermeintlichen Mangel des Produktes entsteht. Die einzige Möglichkeit bestünde wohl darin, dass Intel sich kulant zeigt um kein schlechtes Image zu bekommen.
Was die Auswirkungen für die restlichen Haswell-Besitzer angeht:
Ich nehme mal an, dass fehlende TSX-Unterstützung überhaupt erst dann wirklich relevant wird, wenn die allermeisten Haswells eh schon längst wieder ausgemustert wurden. Es wird noch Jahre dauern, bis so ein Feature in der Standard-Software Einzug hält und noch länger bis es zwingend vorausgesetzt wird. Bis da hin werden noch etliche CPU-Generationen ins Land gehen, die dann alle schon TSX unterstützen.
Es wird so ähnlich sein, wie bei den ersten Athlon64. Wie groß wird der Anteil der Athlon64 aus der ersten Generation sein, auf denen wirklich ein 64-Bit-Betriebssystem installiert wurde? (Die Athlon64 kamen 2003 auf den Markt. Das erste 64Bit-Windows mit nennenswerter Verbreitung, Windows Vista, erst 2007. Und damals veralteten CPUs noch viel schneller als heute.)