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Eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, sofern diese Daten keine genauen Rückschlüsse auf das Privatleben einer Person zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.
Zur News: Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsverstößen
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