R
Ribery88
Gast
Compo schrieb:Hast du überhaupt schonmal ein Elektrogerät gekauft das NICHT von Apple ist ?
Laut deiner Signatur schon, aber bei so teurer Elektronik ist deine Unwissenheit böse ^^
"Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."
Ja deine Unwissenheit fängt gerade auch an einige Grenzen zur überschreiten.
bLu3to0th schrieb:Und danke, du bist der glänzende Beweis für die Dummheit der ganzen Garantieverlängerer!
Dumm sind die, die Rechte einfordern, obwohl keine vorhanden sind...nach einem Jahr Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, geht ohne weiteres nicht, es sei den der Fehler wurde einmal in den ersten sechs Monaten schon behoben.
Compo schrieb:@ Xerox wenn sie das nicht kostenlos reparieren würde ich mir einfach nen Anwalt nehmen. Die Chance das sie es dann Reparieren und die Anwaltskosten auch noch tragen müssen liegen bei etwa 99,99% ^^
Woher ich das weiß ? Meine Frau arbeitet bei nem Rechtsanwalt und die hatten da einen ähnlichen Fall =D
Und wenn du das wirklich in Ordnung findest das Apple sich nicht an Deutsches Recht halten will muss ich dich echt als Fanboy abstempeln. Für so ein Kundenfeindliches Verhalten gibt es einfach keine Ausrede!
Na dann soll deine Frau dir mal paar Schulung bzgl. Gewährleistung geben, denn wie Moep89 als einziger richtig gesagt hat, tritt nach den sechs Monaten die Beweislast über auf den Kunden, sprich der Kunde muss die Anfänglichkeit beweisen! Dies ist nicht möglich, da dies nur ein Sachverständiger feststellen kann oder der Fehler innerhalb der sechs Monate ab Kaufdatum einmal schon behoben wurde.
@TE: Wenn Apple sich quer stellt, einfach nach Werkstätten google die den Homebutten zur einem fairen Preis austauschen oder selber versuchen. Alles andere sind Träume von einigen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: