Tomsenq schrieb:
Seit wann wird auf Smartphones Zoll fällig? Ich mußte bisher immer nur die Märchens euer bezahlen.
Der Zoll ist die Inkassoabteilung d. die Finanzämter ( beim Personenverkehr ) Beim Warenverkehr händelt wohl DHL und führt die Einfuhr-
Märchensteuer an die Finanzämter ab, wie auch UPS, fedEX, und Konsorten
smoochy schrieb:
Einen sehr wichtigen Aspekt lässt der Autor komplett außen vor: Gewährleistung.
Somit ist es nach dem einen Jahr Garantie vorbei mit kostenfreiem Service (AppleCare+ mal außen vor). In Deutschland hätte man aber so noch im zweiten Jahr beim Händler eventuell Ansprüche.
Dann bezahl erst mal deinen Gutachter, bevor Apple den Streitwert in die Höhe treibt. Die Gewährleistung kannst du
dir als Konsumschulnder an deine Kimme schmieren, weil die so viel Wert hat, wie der Dreck unter den Fingernägeln
der Omi im Gemüse-Garten
Was gilt: apple-Care = Garantieerweiterung.
Kann man sich auch in den Staaten kaufen, incl. Versteuerung - musst halt nur den defekten Apparillo gen US+A
verschicken, wegen Reparatur+Garantieleistungen - aber dafür gibt es Papiere, welche den ganzen Verwaltungs-
Kram minimieren
schimpft sich
INF.3-Papier (Rückwarenregelung Auskunftsblatt 0329)
Das INF.3 Auskunftsblatt (erhältlich bei der IHK) benötigen Sie, um bei der Wiedereinfuhr in die BRD bzw. die EG nachzuweisen, dass Sie die Ware zuvor ausgeführt haben. Es fallen dann bei der Wiedereinfuhr keine Zollabgaben an. Legen Sie das ausgefüllte INF.3-Auskunftsblatt bei der Abfertigung der Ware dem Zoll vor. Sie erhalten das Original und eine Kopie zur Vorlage bei der späteren Wiedereinfuhr.
ist halt wertlos, wenn man die Ware zuvor in der Hosentasche eingeführt hatte, weil der Zoll immer nachfragen wird,
wo denn die Handelsrechnung ist...und wenn der eine US-invoice vorlegt, wird gleich mal fragen: " ja, wo ist denn
das Steuerpapier....wurde da überhaupt versteuert..." - kommens gleich mal mit, sie kleiner Steuerhinterzieher-Rotzlöffel...
so funktioniert das nicht bei uns...