Einhörnchen
Rear Admiral
- Registriert
- März 2007
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- 5.160
Also laut dieser Verbraucherzentrale Website ist das berechnen von Rücksendegebühren nicht gesetzeswidrig:
https://www.verbraucherzentrale.de/internetrouter-die-freie-wahl
Falls es dich tröstet: Ich hab einen Router zurückgesendet, durfte aber 18 Monate später 40€ an O2 zahlen weil er angeblich nicht da war... Schau mal ins O2 Forum, geht vielen so. 40€ wären für das Drecksding neu noch zuviel gewesen. Naja, jetzt haben wir unsere Händyverträge gekündigt und zum Glück kam die O2 Forderung 1 Tag bevor ich bei ihnen einen neuen VDSL Anschluss buchen wollte. Schwacher aber kleiner Trost für mich... Will damit sagen: Die 5€ sind ärgerlich aber schau mal wievielen O2Kunden es so wie mir ging, da kamst du gut weg ;-).
https://www.verbraucherzentrale.de/internetrouter-die-freie-wahl
Falls es dich tröstet: Ich hab einen Router zurückgesendet, durfte aber 18 Monate später 40€ an O2 zahlen weil er angeblich nicht da war... Schau mal ins O2 Forum, geht vielen so. 40€ wären für das Drecksding neu noch zuviel gewesen. Naja, jetzt haben wir unsere Händyverträge gekündigt und zum Glück kam die O2 Forderung 1 Tag bevor ich bei ihnen einen neuen VDSL Anschluss buchen wollte. Schwacher aber kleiner Trost für mich... Will damit sagen: Die 5€ sind ärgerlich aber schau mal wievielen O2Kunden es so wie mir ging, da kamst du gut weg ;-).