Ist die Telekom nur bis zur TAE-Dose zuständig?

LOD77 schrieb:
Wer sagt denn nicht, dass ein Gerät dabei mal kaputt gehen kann.
Bei mir hat ein Router auch mal aufgegeben, mit dem gleichen Fehlerbild. Vorher hat es auch Monate funktioniert.

Das könnte mir der Techniker (bei mir anwesend) auch sagen. Evtl. könnte er sagen "Ich rufe in der Zentrale an, damit die Ihnen einen Ersatz-Router schicken." Hat er aber nicht. Sondern versteifte sich darauf, weil jetzt die Verbindung i.O. ist und bis zur TAE-Dose alles funktioniert, ist seine Arbeit erledigt (kann ja nur diesen Auftrag bekommen haben). Ich muß zahlen.
 
bis zur TAE Dose ist nur halb Richtig wenn man von der Telekom Router und Telefon
gemeitet hat bei Kauf im Rahmen der Garantie
ist die Telekom zuständig nur wenn du dir einen Router z.b. bei Saturn selber kaust dafür nicht
 
@gloss: Du irrst gewaltig. Auch bei Telekom Geräten endet die Zuständigkeit des Technischen Service bei Anschlußstörungen erst einmal am Übergabepunkt, also 1. TAE, Splitter oder NTBA. Und selbst die Verbinding TAE - Splitter/NTBA ist Sache des Kunden, wenn die Geräte nicht ausschließlich mit den mitgelieferten Kabeln an die TAE gesteckt sind. Daß ein Gerät von der Telekom stammt, heißt nur, daß man im Defektfall kostenlos Ersatz bekommt, sofern das Gerät noch in der Gewährleistung oder gemietet ist, es heißt nicht, daß es vom Technischen Service kostenlos geprüft wird. Ausnahme: es wurde auch vom Technischen Service installiert, dann gibt es auch auf die Arbeitsleistung, also die ordnungsgemäße Installation und Funktion 2 jahre Gewährleistung.
Garantie gibt es auf Telekom Geräte nicht. Es gibt die gesetzliche Gewährleistung, bei der die Telekom entgegen der Gesetzlage auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich haftet die Telekom für ihre angemieteten Gerät von der Telekom auch wenn man die von der
Telekom gekauft hat die Garantie ist Gesetzlich vorgeschrieben, wenn z.b. der Router von der Telekom nach 3 Wochen kaputt geht und ich nicht mehr ins Internet kann muss die Telekom für Abhilfe schaffen nicht ich,
der Router Splitter ist auch Vertragsgegenstand zum dem DSL Anschluss der Telekom,
oder bekommt man seit Neusten Telekom DSL ganz ohne Router Splitter?
ich würde mich da also nicht abspeisen lassen und auf mein Recht Bestehen
 
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Und wenn Du einen Router bei Saturn kaufst, kommt auch ein Mitarbeiter raus wenn er nicht mehr geht und misst den durch und repariert den auch? Komische Vorstellungen hast Du. Wenn Du den mietest und der geht kaputt, bekommst Du einen anderen zugesandt. Wenn Du ihn gekauft hast, wird er getauscht solange noch Garantie drauf ist, die Telekom tauscht ihre Geräte die gesamten 2 Jahre aus, Du musst nichts nachweisen innerhalb der 6 Monate Frist, darauf verzichten sie.
 
Hallo,

Ich habe jetzt ein Orginal-Telekom-Kabel mit 4m Länge. Ist grau und dünn (ähnlich dem Kabel zum Splitter)
Hat 1x einen RJ45 Stecker und einen Western-Stecker (2 Pole besetzt)
Hat die Bezeichnung: AWM2835 24AWG ... VW-1 E240426 ...

Das richtige Kabel?




Berichtigung: (habe in meinem Hirnkasterl, etwas verwechselt)

- 2013 war kein Techniker bei mir. Nur über die Hotline kommuniziert. VDSL gestört. Telefon funktionierte. Media Receiver kostenlos getauscht (da Mietgerät).

- 2010 war der Telekom-Techniker bei mir. DSL gestört. Telefon ging. Da setzte DSL (von anderen Anbieter) auf den Telefonanschluß von der Telekom auf. Der Telekom-Techniker wurde im Auftrag des anderen Anbieters verständigt.
Da erwähnte er dies mit dem Verteiler an der Straße.



schönen Tag (Ich geniesse jetzt noch die Sonne :-) )
 
gloss schrieb:
natürlich haftet die Telekom für ihre angemieteten Gerät von der Telekom auch wenn man die von der
Telekom gekauft hat die Garantie ist Gesetzlich vorgeschrieben, wenn z.b. der Router von der Telekom nach 3 Wochen kaputt geht und ich nicht mehr ins Internet kann muss die Telekom für Abhilfe schaffen nicht ich,
der Router Splitter ist auch Vertragsgegenstand zum dem DSL Anschluss der Telekom,
oder bekommt man seit Neusten Telekom DSL ganz ohne Router Splitter?
ich würde mich da also nicht abspeisen lassen und auf mein Recht Bestehen

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers!!

Was ist ein Router Splitter? Natürlich bekommt man bei der Telekom auch DSL ohne einen Router, kannst ja selbst kaufen. Gibt keinen Zwang Telekom Geräte einzusetzen. Redest du eigentlich immer gerne irgendwo ahnungslos rein!?
 
oder bekommt man seit Neusten Telekom DSL ganz ohne Router Splitter?
...strenggenommen ja ^^ Mittelfristig wird soviel es geht auf All-IP umgestellt, was Splitter unnötig macht. Und die Telekom gibt kostenlos keine Router zu ihren Verträgen dazu.
 
XMenMatrix schrieb:
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers!!
Eben, aber gloss scheint einer der User zu sein, die den Unterschied nie verstehen werden. Und die Telekom bietet eben keine Garantie, sondern erweitert freiwillig die gesetzliche Gewährleistung, indem sie auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet.

@Chamaeleon: ja, das ist das Kabel, das bei IP Anschlüssen genutzt werden sollte.

gloss schrieb:
der Router Splitter ist auch Vertragsgegenstand zum dem DSL Anschluss der Telekom
Da liegst Du schon einmal vollkommen falsch.
gloss schrieb:
oder bekommt man seit Neusten Telekom DSL ganz ohne Router Splitter?
Nicht erst seit Neuestem, sondern schon lange.
Ohne Router schon immer, zum Anfang des DSL zeitalters gab es mal Modems zum Anschluß dazu, das ist aber schon ~10 Jahre nicht mehr so, Router gab es noch nie und seit IP Anschlüssen gibt es auch keinen Splitter mehr bei eben diesen dazu.
Bei der Telekom gab es auch nie einen Routerzwang wie bei einigen anderen Anbietern.
 
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frankpr schrieb:
Eben, aber gloss scheint einer der User zu sein, die den Unterschied nie verstehen werden.

++

Und die Telekom bietet eben keine Garantie, sondern erweitert freiwillig die gesetzliche Gewährleistung, indem sie auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet.

Ich bin kein Jurist, aber ...Die Gewährleistung bzw. Mangelhaftung ist gesetzlich geregelt. Eine darüberhinaus gehende Selbstverpflichtung des Herstellers würde ich sehr wohl als Garantie bezeichnen.
 
frankpr schrieb:
@chamaeleon: Ja, das ist das kabel, das bei ip anschlüssen genutzt werden sollte.

danke




Was ich mich frage, warum hat mich die Telekom nicht vor dem 27.02. schon aufgeklärt, dass ich keinen Router benötige.
Auch wurde, wie ich den Speedport geschickt bekam, der neue Splitter (den ich installiert habe), die Kabel von der TAE-Dose zum Splitter und vom Splitter zum Speedbox mitgeschickt. Wenn das das Standardpaket der Telekom wäre, sollte doch ein deutlicher Hinweis, dass ich den Splitter weglassen solle. Steht zwar in der Bedienunganleitung (Zeichnung). Aber es wird nicht näher darauf eingegangen (nur Seite 9 und auf Seite 10 (Hinweis: man solle auf AB oder RE schauen, was man hat)). Ich bin Laie. Weiß nicht den Unterschied zwischen IP- und Standard-Anschluss. Jetzt natürlich schon, aber bis zum 27.02. nicht.

Es wurde außerdem von der Telekom vergessen, die Verbindung bereitzustellen und mir den MediaReceiver für Entertain zuzuschicken. Wurde nach mehrfachen Nachfragen, am Schluß geantwortet, dass dieses verschusselt wurde.
Ich nehme ganz schwer an, dass man bei der Telekom zu dieser Zeit selber nicht wusste, welchen Anschluss (IP oder Standard) ich habe. Wie soll ich als Laie das wissen?

Soll jetzt keine Entschuldigung sein, sondern ein Hinweis.
Denn es gilt glaube ich, wie beim Zoll.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aber für Zollangelegenheiten sind extra AEO´s in den Firmen zuständig und verantwortlich. Haben auch eine Schulung diesbezüglich. Nicht wie bei der Telekom normale Bürger



Wie geschrieben, jetzt weiß ich es und werde danach den Speedport anschliessen.

schönen Tag
 
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Die Telekom weiss so vieles nicht, wenn es darauf ankommt.

Aber, viel wichtiger, geht es denn jetzt, mit der neuen Verkabelung?
 
Ja,
es hat auch mit der Routerverkabelung funktioniert.
war eine Störung vom 24.02 - 26.02. und 20min am 27.02.
 
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