@ martinallnet:
Mag ja sein, das Dir bei der doppelten Verwendung ein und derselben Lizenz (HDD-Installation + VM) keine Probleme erwachsen sein mögen. Aber für die Nutzung von Windows in einer Virtuellen Maschine setzt die EULA von Windows 10, wie
Jesterfox schon richtig anmerkte, zwingend eine separate Windows-Lizenz pro verwendeter VM voraus. Im Falle der kostenlosen W10-Lizenz, die ja nur auf die W7/8 oder 8.1-Lizenz basiert, heißt das, dass die Verwendung beider Versionen eindeutig illegal ist. Technisch möglich mag sie sein, rechtlich ist sie es in keinem Fall. Gleiches gilt für ein Dual-Boot der selben Lizenz.
Beste Grüße
St. Clair
@ tschesny:
Nein, das bedeutet es ganz und gar nicht. Ein Dualboot-Szenario aus Windows 7 und Windows 10 setzt immer zwei separate Windows-Lizenzen voraus. Das war noch nie anders und ist bei dem kostenlosen Upgrade von Windows 7/8 oder 8.1 auf Windows 10 nicht der Fall, da es sich hier ja eben um ein und die selbe Lizenz handelt. Das kostenlos angebotene Windows 10-Upgrade schreibt die vorhandene Windows 7 Lizenz ja nur fort. MS verschenkt ja keine zweite Lizenz.
Das bedeutet wiederum, dass entweder die Window 7 oder Windows 10-Version im regelmäßigen Betrieb auf einem Gerät installiert, aktiviert und genutzt werden darf.
Eine parallele Nutzung ist in jedem Fall in der Windows 10 EULA auch gar nicht vorgesehen.
Somit ist ein Dual-Boot auf einem Gerät oder eine parallele Installation/Nutzung auf verschiedenenen Geräten wie z.B. einem weitern Rechner oder einer virtuellen Maschine ist laut EULA auch nicht erlaubt.
Dabei bezieht sich die "paralelle Nutzung" eben nicht auf die "zeitgleiche Nutzung" ("Man kann ja auf einem Gerät nicht 2 OS zeitgleich starten"), sondern eben um die parallele Installation beider, auf einer Lizenz basierenden, Versionen.
MS ist diesbezüglich der Zeitpunkt der Nutzung (Vormittags Win7 Abende Windows 10) völlig egal, solange beide Versionen regelmäßig im Betrieb sind. Das ist wäre eben bei einem Dual-Boot ja der Fall, sonst würde man es ja gar nicht erst betreiben wollen.
Fazit: 1 Lizenz => 1 Installation => 1 PC oder 1 Laptop oder 1 VM
In wie weit MS die Nutzung eines Dual-Boots auch tatsächlich abstraft ist mir zwar nicht geläufig, aber sie hätten im Worst Case-Szenario jedes Recht die , in diesem Fall, mehrbenutzte Lizenz für ungültig zu erklären. In der Folge wären also nicht nur die ursprüngliche Windows 7- sondern auch die upgegradete Windows 10-Version nicht mehr aktivierbar und könnte in der Folge auch nicht mehr legal betrieben werden.
Beste Grüße
St. Clair
Hi Jesterfox,
ich bin zwar auch kein Anwalt und widerspreche Dir auch wirklich nur ungern
![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
aber die EULA bezieht ja nicht nur beim Thema "VM" eindeutig Stellung, sondern eben auch um eine parallele Installation auf einem Gerät (Dual-Boot) indem es eine parallele Installation und Nutzung auf einem Gerät nicht gestattet.
Genauer gesagt verleiht MS in der EULA das Nutzungrecht eine Instanz der Lizenz auf einem physischen oder virtuellen Gerät zu installieren und betreiben zu dürfen.
Hier ist eindeutig von einer einzigen Installation pro Lizenz die Rede, was ein Szenario eines Paralellbetriebs von Windows 7 und 10 auf einem einzigen Gerät quasi unmöglich macht, da es sich dann ja zwangsläufig um 2 Installation von ein und der selben Lizenz handeln wird.
Für MS ist 1 Instanz = 1 Installation = 1 Lizenz. Ich hab das mal eben aus der aktuellen EULA rauskopiert und hervorgehoben.
...
2. Rechte zur Installation und Nutzung.
a. Lizenz.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.
...
d. Mehrnutzungsszenarien.
(iv) Verwendung in einer virtualisierten Umgebung.
Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehreren virtuellen Geräten verwenden möchten, müssen Sie eine separate Lizenz für jede Instanz erwerben.
...
Quelle: Windows 10 Einstellungen -> Info ->Microsoft-Software-Lizenzbestimmugnen Letzte Aktualisierung: Juli 2016
Wo da jetzt noch eine "Grauzone" existieren soll, ist mir zwar ein Rätsel, aber wie oben schon erwähnt, hab ich keine valide Quelle zur Hand, wie scharf MS dieses Nutzungs-Szenario im realen Alltag wirklich überwacht bzw. mit dem Entzug der Lizenz sanktioniert.
Insofern könnte man schon den Begriff "Grauzone" im Sinne von "Wo kein Richter da kein Henker" verwenden, aber meine Hand würde ich im Zweifel dafür nicht ins virtuelle Feuer legen wollen ^^ und deshalb eindeutig von einem Dual-Boot im Falle nur einer vorhandenen Lizenz stets abraten.
Beste Grüße
St. Clair
@ R4sh
Wie schon von den anderen Miforisten erwähnt kannst Du natürlich jederzeit auf Windows 7 zurückkehren, sofern sich Windows 10 nicht auf dem selben oder einem andern Gerät weiterhin installiert und in Betrieb/regelmäßiger Nutzung befindet.
Den guten Hinweisen bezüglich der weitern Verwendung von W10 (
AdoK) und der möglichen Update-Problematik unter Windows 7 und deren Lösung (
Jesterfox) ist nichts mehr hinzuzufügen.
Beste Grüße und gutes Gelingen bei der erneuten Windows 7 Installation.
St. Clair