Jetzt von Windows 10 auf Windows 7 runter möglich mit altem WIN7 Key?

R4sh

Commander
Registriert
Okt. 2014
Beiträge
2.781
Ja, leider muss ich wegen schulischer Programme nun wieder vom geliebten Windows 10 auf mein altes Windows 7 64bit system wechseln. Keine Ahnung warum die schule es nicht gebacken bekommt eine neue Version anzuschaffen:rolleyes:

Kann ich nun einfach wieder meine Windows 7 64bit Installations CD einlegen und mit meinem damaligen alten Key ( wurde ja für den Wechsel von 7 auf 10 verwendet) Windows 7 64bit ohne Probleme installieren und aktivieren oder muss ich mir jetzt einen komplett neuen Key dafür kaufen ?

MfG R4sh
 
Wenn du danach Windows 10 nicht mehr nutzt, auf einem anderen PC zb. , ja dann kannst du das.
 
rRchtig. Windows 10 wäre dann erstmal bis mind. Mitte 2018 eh für mich gestrichen:grr:
 
Du kannst mit dem alten Key auch wieder dein Windows 7 installieren, der Key ist weiterhin gültig. Das einzige was du nicht darfst ist Windows 7 und 10 gleichzeitig nutzen, da es in Summe nur eine Lizenz ist (ein DualBoot-System ist "Grauzone")

PS: les dich auch gleich mal zu den Update-Problemen von Windows 7 ein, da wirst du auf jeden Fall erst mal Probleme bekommen weil der Update-Mechanismus ohne einen zusätzlichen Patch "kaputt" ist, den aber bekommt das Windows 7 aus genau dem Grund nicht wirklich geladen...
 
R4sh schrieb:
Ja, leider muss ich wegen schulischer Programme nun wieder vom geliebten Windows 10 auf mein altes Windows 7 64bit system wechseln. Keine Ahnung warum die schule es nicht gebacken bekommt eine neue Version anzuschaffen
Wenn ich jetzt sagen würde, dass der Staat zwar Geld für 2 Millionen Flüchtlinge hat,
aber anscheinend nicht genug für die schulische Ausbildung unserer Kinder, wäre dir
die Aussage zu weit rechts oder würdest du das grundsätzlich für möglich halten? :D

Abgesehn davon, was ist mit Virtualisierung? Kann deine CPU kein vt-d/vt-x etc?
 
borizb schrieb:
Wenn ich jetzt sagen würde, dass der Staat zwar Geld für 2 Millionen Flüchtlinge hat,
aber anscheinend nicht genug für die schulische Ausbildung unserer Kinder, wäre dir
die Aussage zu weit rechts oder würdest du das grundsätzlich für möglich halten? :D
Naja Geld geben sie ja genug für die Schulbildung aus. Jedoch ist das ein verdammter Akt bei der Schulbehörde anzufragen, die schicken dann eine Anfrage an den Landkreis und das geht dann an die Landesregierung. Bis da mal passiert vergehen JAHRE. Alleine für neue PCs haben wir verdammt 4 Jahre gebraucht ^^.

Jesterfox schrieb:
PS: les dich auch gleich mal zu den Update-Problemen von Windows 7 ein, da wirst du auf jeden Fall erst mal Probleme bekommen weil der Update-Mechanismus ohne einen zusätzlichen Patch "kaputt" ist, den aber bekommt das Windows 7 aus genau dem Grund nicht wirklich geladen...

so kann man Leute auch auf Windows 10 bekommen.... . Glücklicherweise beinhaltet meins ja schon service pack 1 und mehr brauche ich eh glaube ich nicht bei dem wichtigen Zeug auf meinem PC ^^. Dennoch dreist das so etwas zufällig nicht mehr funktioniert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Virtual Machine geht nicht? Wäre iwie praktischer finde ich...

PS: Ihr habt neue PCs?? xD Unsere brauchen gerne mal 5-10 Sekunden um ein Bild von Firefox in PowerPoint einzufügen, das booten dauert dank supertollem Image-Abgleich 5 Minuten anstatt einfach Windows Domänen und Gruppenrichtlinien richtig zu benutzen. Office und Co sind Version 2007... Gearbeitet wird in Informatik teilweise noch mit dem "Macromedia Flash" - aus 2005... -.- So sieht das dann also aus wenn "Informatik" unterrichtet werden soll? Aktueller geht's wohl nicht mehr. CSS steht auch nicht auf dem Lehrplan. HTML schon. Das ist heutzutage nicht mehr trennbar?! Die Lehrpläne schreien nicht nur nach "Internet ist Neuland" sondern mehr "Computer sind Neuland"...

PPS: Windows XP ist auch tlws. noch aktiv im EInsatz. Und dann wundert sich unsere Regierung über Eindringlinge :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
also net auf dem tollen PC ^^ der ist sage und schreibe 10 Jahre alt und braucht mind 5-10m bis er auf dem Startbildschirm ist :)
 
Der Windows 7 Key ist nach wie vor noch gültig. Du kannst dann jetzt halt nur Windows 7 nutzen.

Nach deiner Schulzeit kannst du mit dem PC auch wieder Windows 10 nutzen. Windows 10 installieren und bei unveränderter Hardware wird diese wiedererkannt und der damals beim Upgrade von Windows 7 auf Windows 10 erzeugte Hashwert aus Hardware und eingesetztem Product-Key, der auch bei Microsoft hinterlegt ist/ wurde, für die Aktivierung verwendet.
 
Kleiner Tip zum Windowsupdateproblem unter Windows 7.
Lad dir vor der Installation folgende 4 Updates schon herunter und installiere diese dann genau in dieser Reihenfolge:
1.Windows6.1-KB3020369 /Grundvoraussetzung für KB3125574
2.Windows6.1-KB2670838 /Platform Update
3.Windows6.1-KB3125574-v4 /Convenience Rollup
4.Windows6.1-KB3172605 /fixes and speed up Windows Update search
Die übrigen ca. 30 Updates findet Windowsupdate dann innerhalb von 3-5 Minuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch mit SP1 wird dir der svchost mit voller Last auf einem Kern im Hintergund hängen... die Lösung ist aber nicht so schwer, einfach die Anleitung für den Patch durchgehen (hab den Link blos grad nicht parat, gibt es aber direkt von MS) und den PC mal über Nacht gar die restlichen Updates ziehen lassen.
 
Ganz ehrlich, wegen sowas würde ich nicht mein Betriebssystem tauschen.
Das kann keiner von dir verlangen, dann sollen sie dir ein Gerät zur Verfügung stellen wenn sie dir Hausaufgaben o. ä. geben wollen.

Alternativ, mach eine VM auf deinem PC, ich habe schon problemlos Windows 10 und Windows 7 so gleichzeitig genutzt, mit einer Lizenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedeutet das, dass ich ein Dualbootsystem mit einer Lizenz erstellen darf? Ich kann ja unmöglich beide Betriebssysteme gleichzeitig nutzen.
 
Das fällt irgendwo in Grauzonen. Da man bei Dualboot nie beides gleichzeitig am laufen hat hab ich da eigentlich keine bedenken (bin aber auch kein Anwalt der sich da auskennt ;-). Bei ner VM seh ich das n bissl anders und meines Wissens ist das MS auch recht genau in der Lizenz das man das nicht darf (bei den Serverlizenzen ist es meines Wissens so das man explizit eine physische + eine Virtuelle bekommt)
 
bezelbube schrieb:
Kleiner Tip zum Windowsupdateproblem unter Windows 7.
Lad dir vor der Installation folgende 4 Updates schon herunter und installiere diese dann genau in dieser Reihenfolge:
1.Windows6.1-KB3020369 /Grundvoraussetzung für KB3125574
2.Windows6.1-KB2670838 /Platform Update
3.Windows6.1-KB3125574-v4 /Convenience Rollup
4.Windows6.1-KB3172605 /fixes and speed up Windows Update search
Die übrigen ca. 30 Updates findet Windowsupdate dann innerhalb von 3-5 Minuten.

also Punkt 1 hat problemlos funktioniert aber beim zweiten sucht der immer ewig lang nach updates, ist das normal ?
 
Ich erinnere nur mal kurz an das Tool in #6 , lass das 2 Stunden laufen, und alles ist OK.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ martinallnet:

Mag ja sein, das Dir bei der doppelten Verwendung ein und derselben Lizenz (HDD-Installation + VM) keine Probleme erwachsen sein mögen. Aber für die Nutzung von Windows in einer Virtuellen Maschine setzt die EULA von Windows 10, wie Jesterfox schon richtig anmerkte, zwingend eine separate Windows-Lizenz pro verwendeter VM voraus. Im Falle der kostenlosen W10-Lizenz, die ja nur auf die W7/8 oder 8.1-Lizenz basiert, heißt das, dass die Verwendung beider Versionen eindeutig illegal ist. Technisch möglich mag sie sein, rechtlich ist sie es in keinem Fall. Gleiches gilt für ein Dual-Boot der selben Lizenz.

Beste Grüße

St. Clair


@ tschesny:

Nein, das bedeutet es ganz und gar nicht. Ein Dualboot-Szenario aus Windows 7 und Windows 10 setzt immer zwei separate Windows-Lizenzen voraus. Das war noch nie anders und ist bei dem kostenlosen Upgrade von Windows 7/8 oder 8.1 auf Windows 10 nicht der Fall, da es sich hier ja eben um ein und die selbe Lizenz handelt. Das kostenlos angebotene Windows 10-Upgrade schreibt die vorhandene Windows 7 Lizenz ja nur fort. MS verschenkt ja keine zweite Lizenz.

Das bedeutet wiederum, dass entweder die Window 7 oder Windows 10-Version im regelmäßigen Betrieb auf einem Gerät installiert, aktiviert und genutzt werden darf.

Eine parallele Nutzung ist in jedem Fall in der Windows 10 EULA auch gar nicht vorgesehen.
Somit ist ein Dual-Boot auf einem Gerät oder eine parallele Installation/Nutzung auf verschiedenenen Geräten wie z.B. einem weitern Rechner oder einer virtuellen Maschine ist laut EULA auch nicht erlaubt.

Dabei bezieht sich die "paralelle Nutzung" eben nicht auf die "zeitgleiche Nutzung" ("Man kann ja auf einem Gerät nicht 2 OS zeitgleich starten"), sondern eben um die parallele Installation beider, auf einer Lizenz basierenden, Versionen.

MS ist diesbezüglich der Zeitpunkt der Nutzung (Vormittags Win7 Abende Windows 10) völlig egal, solange beide Versionen regelmäßig im Betrieb sind. Das ist wäre eben bei einem Dual-Boot ja der Fall, sonst würde man es ja gar nicht erst betreiben wollen.

Fazit: 1 Lizenz => 1 Installation => 1 PC oder 1 Laptop oder 1 VM

In wie weit MS die Nutzung eines Dual-Boots auch tatsächlich abstraft ist mir zwar nicht geläufig, aber sie hätten im Worst Case-Szenario jedes Recht die , in diesem Fall, mehrbenutzte Lizenz für ungültig zu erklären. In der Folge wären also nicht nur die ursprüngliche Windows 7- sondern auch die upgegradete Windows 10-Version nicht mehr aktivierbar und könnte in der Folge auch nicht mehr legal betrieben werden.

Beste Grüße

St. Clair


Hi Jesterfox,

ich bin zwar auch kein Anwalt und widerspreche Dir auch wirklich nur ungern ;) aber die EULA bezieht ja nicht nur beim Thema "VM" eindeutig Stellung, sondern eben auch um eine parallele Installation auf einem Gerät (Dual-Boot) indem es eine parallele Installation und Nutzung auf einem Gerät nicht gestattet.

Genauer gesagt verleiht MS in der EULA das Nutzungrecht eine Instanz der Lizenz auf einem physischen oder virtuellen Gerät zu installieren und betreiben zu dürfen.

Hier ist eindeutig von einer einzigen Installation pro Lizenz die Rede, was ein Szenario eines Paralellbetriebs von Windows 7 und 10 auf einem einzigen Gerät quasi unmöglich macht, da es sich dann ja zwangsläufig um 2 Installation von ein und der selben Lizenz handeln wird.

Für MS ist 1 Instanz = 1 Installation = 1 Lizenz. Ich hab das mal eben aus der aktuellen EULA rauskopiert und hervorgehoben.

...

2. Rechte zur Installation und Nutzung.

a. Lizenz.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

...

d. Mehrnutzungsszenarien.
(iv) Verwendung in einer virtualisierten Umgebung.
Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehreren virtuellen Geräten verwenden möchten, müssen Sie eine separate Lizenz für jede Instanz erwerben.
...

Quelle: Windows 10 Einstellungen -> Info ->Microsoft-Software-Lizenzbestimmugnen Letzte Aktualisierung: Juli 2016

Wo da jetzt noch eine "Grauzone" existieren soll, ist mir zwar ein Rätsel, aber wie oben schon erwähnt, hab ich keine valide Quelle zur Hand, wie scharf MS dieses Nutzungs-Szenario im realen Alltag wirklich überwacht bzw. mit dem Entzug der Lizenz sanktioniert.

Insofern könnte man schon den Begriff "Grauzone" im Sinne von "Wo kein Richter da kein Henker" verwenden, aber meine Hand würde ich im Zweifel dafür nicht ins virtuelle Feuer legen wollen ^^ und deshalb eindeutig von einem Dual-Boot im Falle nur einer vorhandenen Lizenz stets abraten.

Beste Grüße

St. Clair


@ R4sh

Wie schon von den anderen Miforisten erwähnt kannst Du natürlich jederzeit auf Windows 7 zurückkehren, sofern sich Windows 10 nicht auf dem selben oder einem andern Gerät weiterhin installiert und in Betrieb/regelmäßiger Nutzung befindet.

Den guten Hinweisen bezüglich der weitern Verwendung von W10 (AdoK) und der möglichen Update-Problematik unter Windows 7 und deren Lösung (Jesterfox) ist nichts mehr hinzuzufügen.

Beste Grüße und gutes Gelingen bei der erneuten Windows 7 Installation.

St. Clair
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, die Lizenz ist da doch expliziter als ich gedacht hab, da direkt auch von Installationen gesprochen wird. Geprüft wird das von MS aber soweit ich das sehe so gut wie gar nicht... im Gegensatz zum allgemeinen Glauben überträgt MS gar nicht so viele Daten und prüft nur die Aktivierung, aber nicht das tatsächliche Ausführen. Wie weit man das ausnutzen möchte muss jeder selber wissen...
 
Zurück
Oben