Zum Thema virtuelles Hausrecht hier ein Beitrag (etwas Zeit nehmen):
https://www.wbs-law.de/it-und-inter...ntare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-23464/
Und hier ein aktuelles Urteil, wo ein Gericht einem Kläger gegen das ausgeübte Hausrecht Recht gab.
https://www.e-recht24.de/news/blog-foren-web20/12050-virtuelles-hausrecht.html
Es ist also nicht einfach, steht m.E. Aber auf eine halbwegs soliden rechtlichen Basis. Was soll man also von der Idee halten?
Wie so oft, Idee an sich nicht schlecht, die Umsetzung aber nahezu völlig unpraktikabel.
Wobei sich ein Blick in die gängige Praxis lohnt. Man hat es zunächst mal mit völlig unterschiedlicher Klientel zu tun. Da sind einerseits die allgemein bekannten Giganten, die nach eigenem Gusto vorgehen, dies aber immerhin von geschultem und bezahlten Personal erledigen lassen, was wiederum eine arbeitsrechtliche Verpflichtung bedingt, wenn diese nicht gerade alle in Indien sitzen. Man ist daher daran interessiert nicht mit nationalen Gesetzen in Konflikt zu kommen und auch in der Lage Richtlinien organisatorisch umzusetzen. Wenn man will!
Dann gibt es Plattformen mittlerer bis kleinerer Größe, die Administration bzw. Moderation entweder selbst erledigen oder sie von Mitgliedern unentgeltlich auf freiwilliger Basis erledigen lassen. Schulung oder entsprechende Kenntnisse sucht man da meist vergebens. Entsprechendes Personal brächte diese aber möglicher Weise in wirtschaftliche Probleme. Eine entsprechende Umsetzung obiger Gesetzesvorlage aber auch.
Ein Ausweg könnten zertifizierte Moderatoren sein, die dann im Sinne des Gesetzgebers Vorgaben umsetzen und in einer Plattform Weisungsbefugnis haben. Das müsste organisatorisch und kostenmäßig zu stemmen sein, wenn man entsprechende Staffelung nach Durchsatz einer Plattform berücksichtigt.
Am Ende gilt es, eine Flut von Klagen zu vermeiden. Die Justiz hat wichtigeres zu tun, als über jeden schräg sitzenden Furz eines beleidigten Posters oder eine Entscheidung eines mit zu viel Ego ausgestatteten Moderators zu entscheiden. Erfahrungsgemäß hat sich die Politik an so was noch selten gestört.
L.G.