Kabel Deutschland drosselt angeblich Datenvolumen

wenn die AGB geändert wird, kann man dann kündigen?
 
mit sicherheit gibt es in de AGB auch eine klausel, welche ihnen das erlaubt, aber genau weiß ichs nicht.
 
Ist es nichts so das sie um es für File-Sharing zu drosseln auslesen müssen welche Daten ich abrufe?

Thema Datenschutz und so....
 
Zuletzt bearbeitet: (Satzbau :))
eigentlich schon und das ist laut telekommunikations-gesetz verboten.
Ist nämlich Deep-Packet-Inspection.
 
Thema Datenschutz und so....
DatenWAS??? ;-)

Ist es nichts so das sie um es für File-Sharing zu drosseln auslesen müssen welche Daten ich sende
Ich verstehe den Text so, dass wenn man über 10GB Datenvolumen am Tag kommt werden für den restlichen Tag einfach Ports gedrosselt die gerne für Filesharing herangezogen werden.
Kündigen sollte man können da eine AGB Änderung durchgeführt wurde. Falls dafür ncith bereits die Frsit abgelaufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krass. Also ab 10GB pro Tag geht's auf 100K/bist runter viel Spaß Leute.
Vorbei das Saugen großer HD Movies.
 
hmm ok, aber wenn man kein Filesharing betreibt, ändert sich nichts?

Kann es sein, dass die Leitungen seit heute extrem schnell sind?
Habe einen Downstream von bis zu 20MB/s bei 100Mbit Tarif und Speedtests zeigen 150Mbit.
 
Wobei Mich der Satz irritieren:
Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen.
und aber ganz unten steht:
Normale Downloads, auch solche bei sogenannten one-click-hostern (Rapidshare, Uploaded etc.) sind hiervon anscheinend nicht betroffen.
Was denn nun? :confused_alt: Download ist doch Download, egal ob von Computerbase oder Rapidshare!?
 
Reichen denn 10GB am Tag nicht????
Ich bräuchte 1 Tag und 10h um das überhaupt zu laden :)
 
es werden nur bei überschreitung von 10gb traffic am tag die P2P ports gedrosselt, der restliche traffic wie z.b. normales surfen (und auch OCH), ist von dieser regelung nicht betroffen.
 
Glaube kaum das die das auftrennen. Wozu auch? DownloadTraffic ist Traffic. Ab 10Gb ist Feierabend.
Dann heisst es zum Handy greifen.
 
Naja ob das reicht oder nicht sei mal dahingestellt. Aber dann sollte man es auch offen schreiben und nicht irgendwo in den AGB verstecken
 
Na das ist doch mal eine geile Nachricht. Da werden alle meine Kabel Kumpels mal schön wechseln. Danke für die Info.
 
Digitalized schrieb:
Glaube kaum das die das auftrennen. Wozu auch? DownloadTraffic ist Traffic. Ab 10Gb ist Feierabend.
Dann heisst es zum Handy greifen.

Steht doch da, dass die das auftrennen. Die schreiben doch nichts in ihre AGB, was sie nicht umsetzen (können). Zumal man das ganz einfach überprüfen kann.
 
Moselbär schrieb:
Na das ist doch mal eine geile Nachricht. Da werden alle meine Kabel Kumpels mal schön wechseln. Danke für die Info.

wechseln wohin? t-com hat auch ne drossel-klausel in den AGBs....
 
..was für eine panik !!!! nutzt ihr noch EMULE & TORRENT ??

nochmal ---> OCH sind davon 100% nicht betroffen !!!
 
http://www.kabeldeutschland.de/static/media/Preisliste_Internet_und_Telefon.pdf
4) Ab einem Gesamtdownload von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s Downloadgeschwindigkeit zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdownload von 60 GB pro Tag durchgeführt.

Wer kommt den auf 60gb? :D
Trotzdem doof, wollte eigentlich auch zu KD, nun nicht mehr.
 
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