Käufer zieht vom Kauf zurück

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Arwin Eh

Gast
Hi,

folgendes: ich hab was verkauft, daten ausgetauscht und wollte gleich zur Post. Nun hat der Käufer doch nicht das Handy kaufen. Das ist mir schon so oft passiert, hab ich keine Lust mehr das zu zu akzeptieren ( ob und inwie fern das denn korekt ist soll hier nicht diskutiert werden ).
Was soll ich jetzt machen? Bezahlt sollte per Nachname und ich hab keine Lust das Ding zu senden und er zahlt nicht.

Was meint ihr?

Mein Plan ist ihn 3 Tage entweder einen Käufer zu finden oder ich finde kein. Ansonsten will ich es ihm verkaufen und mein Geld.
 
Arwin Eh schrieb:
Mein Plan ist ihn 3 Tage entweder einen Käufer zu finden oder ich finde kein. Ansonsten will ich es ihm verkaufen und mein Geld.

Das geht so schonmal nicht, zumindest theoretisch. Aber ein par mehr Infos wären schon hilfreich, woher weist du das der Käufer das Handy nicht mehr will, wo wurde verkauft, hast du die Rücknahme etc im Angebot ausgeschlossen ?
 
er sagte er will es nicht, er hat eins erstanden. Verkauft in einem anderen Forum, Rücknahme etc habe ich nicht ausgeschlossen, nichts dazu gesagt.
 
Vorallem auf welche Plattform?
Oder haste einen in der Stadt getroffen (mündliche Verträge sind auch verpflichtend, jedoch wie willst du das nachweisen?), der gesagt hat: jo kauf ich?
Haste was schriftlich? Brief? Email?

Viel zu wenig Infos.

Du darfst nichts zweimal verkaufen, was du nur einmal besitzt. wenn es der "Erstkäufer" (eig. nur der Käufer, da es ja nicht 1.2.3 gibt) haben will und du es woanders vertickt hast, musst du die Ware anderweitig beschaffen (sofern kein uuuuuunmenschlicher Aufwand betrieben werden muss).

So glaube ich ist es - wobei hier auch keine Rechtsberatung stattfindet/en darf.

@Pandorra: Wer ist denn die Schönheit auf deinem Avatar? Ist das Fräulein Lima :)?
 
nein, ist ein privates forum , kein ebay , sowas wie hier. Nein, schriftliche zusage und schriftliche daten.
 
Akzeptiere den Rücktritt, ist die einfachste Variante.

bis man sein Geld Eingeklagt hat, das dauert und dauert und dauert....
selbst wenn es ein Super Preis war und du beim Nächsten 10€ weniger bekommst, dann rechtfertigt das nicht den Stress denn man sich selbst macht.
 
Sofern du einen Kaufvertrag nachweisen kannst, gilt folgendes. Schickst du ihm das Gerät zu, lehnt er die Annahme an, kannst du auf Vertragserfüllung klagen. Mehr Kosten, mehr Aufwand. Evtl. ist derjenige so arm das er dir die Kosten nicht erstatten kann, bleibst ne weile oder für immer auf diesen dann sitzen. Ein Widerrufsrecht zwischen Privat an Privat gibts nicht. Also müssen der Rückabwicklung beide Seiten zustimmen.
 
ich hab ihn jetzt gebeten , mir die Differenz zu erstatten, die ich dank ihm verloren hab. Ein Angebot für 500€ abgelehnt, weil ich es ihn zugesagt hatte. Hab jetzt einen Käufer für 480€ und habs angenommen. Ihn hatte ich es für 490€ gegeben. Also 10€ möchte ich von ihm und dann werde ich es verkaufen.
 
florian. schrieb:
bis man sein Geld Eingeklagt hat, das dauert und dauert und dauert.....
Und er darf natürlich auch für alles erstmal in Vorleistung treten.

SaarL schrieb:
@Pandorra: Wer ist denn die Schönheit auf deinem Avatar? Ist das Fräulein Lima :)?
Ein Selbstportrait :freak: klick
 
Schon komisch das dir das so oft passiert, aber das habe ich auch schon erlebt, auch hier schon, allerdings waren das nie feste Zusagen der Käufer (erst haben wollen und dann doch nicht), ich seh das etwas lockerer wenn ich Sachen verkaufe, und die 10€ bei einer Summe von 500€ wären mir persönlich latte, aber da ist jeder anders gestrickt.

Du kannst ja versuchen dir die 10€ zu holen, glaube aber nicht das der Interessent dir das geben wird, für die rechtliche Seite gibts ja hier noch die Experten :)
 
naja es ist dann immer " meine Frau erlaubt nicht noch ein Technik Mucks ", "hab doch was anderes gefunden", "meine Freundin gefällt das doch nicht"..und alles trotz fester Zusage und Daten Austausch, und jetzt das und ich hab bisher immer alles akzeptiert, aber hab einfach keine Lust mehr auf sowas, weil ich dann auch schon absagen gebe an andere.
 
naja, 490/500€ für ein Handy ist schon ordentlich Geld. Meistens wird es ca. ab 300€ immer schwerer ein Handy loszuwerden, da sehr viele dann doch lieber das als Vertragshandy holen, oder im MM auf Ratenzahlung kaufen. Er hat jedenfalls den Anstand gehabt, dir mitzuteilen das er es doch nicht möchte, als das er später die Nachnahme verweigert.
 
*lol* das will ich sehen, dass der Dir die 10€ gibt :evillol:

Ich würd Dir einen husten ;) wenn Du nen Zehner von mir verlangen würdest. Weil was willst Du machen? Wegen 10€ zum Anwalt rennen? Mich verklagen?

Also cool bleiben und Sache vergessen. Oder hast Du keine anderen Probleme im Leben als sich wegen 10€ so einen Stress zu machen :freaky:
 
NeoHazard schrieb:
Ich würd Dir einen husten ;) wenn Du nen Zehner von mir verlangen würdest. Weil was willst Du machen? Wegen 10€ zum Anwalt rennen? Mich verklagen?

Man müsste nur 1x auf jemanden treffen, der genau dies macht. Dann würdest du gucken :)
 
Also cool bleiben und Sache vergessen. Oder hast Du keine anderen Probleme im Leben als sich wegen 10€ so einen Stress zu machen

Wenn 10€ egal sind, sinds auch 50.
Wenn 50, dann auch 100
wenn 100, dann auch 1000, 10000, etc.pp.

Es geht ums Prinzip.
Wenn du gegen Gesetze/Richtlinien verstößt ist das dein Problem, aber du darfst dann nicht meckern, wenn du dafür belangt wirst.

Hoffentlich wird derjenige es zu spüren bekommen.


PS: "selbst" 10€ sind auch 10€ und keine 0€
 
Muss man für eine solche Frage wirklich einen Thread eröffnen?

Entweder du suchst dir einen Anwalt und setzt deinen Anspruch mit seinr Hilfe durch oder du lässt es bleiben...weil das deine ganze ureigene Entscheidung ist, kann dir diese niemand abnehmen.

@SaarL:

Selbstverständlich darf ich Dinge, die ich nur einmal besitze, auch zwei- oder x-mal verkaufen.
 
@Doc

Was bekommt dann der erste Käufer?
Was der zweite/n-te?

Du hast nur ein Produkt.
Ergo: kannst nur einmal liefern.

Oder meinst du:
Ich verkaufe 10x mein Handy - besitze aber nur eins.
Organisier ich halt 9x dasselbe.

Klar dass das dann okay ist...
 
Das nennt sich in Deutschland Trennungs- und Abstraktionsprinzip.

Es interessiert rechtlich nicht, was ich später übereignen kann, ich kann also so viele Verpflichtungsgeschäfte (bspw. Kaufverträge) über eine Sache abschließen, wie ich möchte, selbst wenn ich sie nicht besitze und / oder sie mir nicht gehört.
 
@Doc
Mein "Einwurf" bezog sich aber auf:
Ich verkaufe an Heinz und Klaus mein (1)Handy.
Heinz bekommt es, Klaus nicht (ob ich ihm dann eins kaufen könnte ist irrelevant, mir geht es um "er bekommt nichts").

Ergo: du brichst den Kaufvertrag mit Klaus.

Dass ich ja auch eine 1 Milliarde Euro Yacht verkaufen kann, obwohl ich nichtmal 1000€ aufm Konto habe und nichts dergleichen besitze, spielt ja keine Rolle bei meinem Gedankengang.
Hätte das wohl dazu schreiben müssen, obwohl es mMn schon eindeutig ist, was gemeint war (da es sich ja auch auf den TS bezieht und der Sachverhalt deutlich ist).
 
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