Doc Foster hat natürlich völlig recht mit seinen Aussagen.
Zunächst einmal darf jedermann Verpflichtungsgeschäfte eingehen, soviel und sooft er will, ganz unabhängig von seiner Fähigkeit, auch tatsächlich liefern zu können.
Der Vollständigkeit halber hätte Doc Foster aber auch erwähnen können, dass gegenüber jedermann, mit dem ein solches Verpflichtungsgeschäft eingegangen wurde, im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund Mehrfachsverkaufs die Möglichkeit besteht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Diese würden sich im Zweifel auf den Mehrpreis erstrecken, welcher bei einem anderen, nächst günstigeren Anbieter anfallen würden. Und dies gilt nicht nur für gewerbliche Verkäufer.
Diese kleine Beimerkung hätte das ganze Tohuwaboru dieses Threads negieren können. Wer sich bezüglich einer einzigen Sache mehrfach verpflichtet (Verpflichtungsgeschäft), macht sich uU gegenüber den anderen Vertragspartnern schadenersatzpflichtig. Was im Zweifel bedeutet, diese können sich die Sache auf Kosten des Verpflichteten anderweitig teurer bestellen, und die Mehrkosten ersetzt verlangen.
MfG,
Dominion.