Kann ich den Key auf einen anderen Rechner benutzen?

Kev2one

Lieutenant
Registriert
Sep. 2011
Beiträge
787
Hallo,

ich habe ein Asus F75A - TY205H vor wenigen Wochen gekauft und habe dort Windows 7 installiert davor habe ich den Windows 8 (Home Premium) Key ausgelesen. Kann ich den Key nun auf einen anderen Rechner aktivieren oder ist der am Notebook gebunden?
 
Bei Windows 8 die mit Hardware verkauft wird ist der Key an der Hardware gebunden!

Außer du hast das Windows seperat erworben als OEM inkl. Lizenzaufkleber dann kannst du es weiterverwenden!
 
Schade :( aber trotzdem danke.. gibt es schon Informationen zum Preis der 8.1 version? Die Preview gefällt mir total :3
 
Wenn der Asus mit Win8 kam und es befindet sich KEIN Aufkleber mit dem Key wie bei Win7 auf dem Laptop, dann ist der Key an das Notebook gebunden.
Meist im BIOS.

Wenn du den ausgelesenen Key bei einem anderen Rechner eingibst, wirst du eine Fehlermeldung von wegen ungültigem Key erhalten.

Neue M$-Taktik um mehr "Windows´e" zu verticken
 
Windows 8 Key ist an Hardware gebunden. Na und?!

Windows 7 Keys sind auch and die Hardware gekoppelt. Der einzige Unterschied ist nur das er bei Win8 im UEFI-Bios gespeichert wird.

Selbstverständlich kann man Windows 8 auch auf einem anderen Rechner installieren.

Danach einfach nur, wie bei Windows 7 auch, telefonisch den Key neu für diese Hardware aktivieren.
 
Richtig, der Microsoft Trick bei dem versucht wird OEM Lizenzen an ein Gerät (Mainboard) zu bündeln, ist in Deutschland nicht zulässig (seit 2000). Das haben sie ja auch kurzfristig mit Office 2013 versucht, aber ganz schnell einen Rückzieher gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also kann ich den Key doch telefonisch aktivieren?
 
Ja, falls es über das automatische System nicht funktioniert, musst du halt dem Operator erklären dass du die Lizenz auf ein anderes System umziehen willst und auf dem Ursprungssystem nicht weiterverwendest bzw. bereits deinstalliert hast. So ist der übliche Weg. Du kannst dann innerhalb von 90 Tagen keinen erneuten Umzug der Lizenz machen, was bei der Übertragung von MS Lizenzen für gewöhnlich auch so in der EULA steht.

Hast du eine Windows 8 (core) oder Windows 8 Pro Lizenz? Bei der Pro hättest du sogar ein Downgrade Recht dabei. Sprich, du könntest statt Win8 auch Win7 verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sein Betriebssystem vom OEM-PC auf einen anderen übertragen will, braucht dafür das dazugehörige Installationsmedium und zusätzlich eben den Key. Da er in der Hardware steckt, muss man ihn auslesen, solange die Hardware noch funktioniert. Bordmittel dafür sind uns bislang nicht bekannt, und viele der bislang üblicherweise dafür verwendeten Werkzeuge wie der Magical Jelly Bean Keyfinder scheitern. Sie zeigen etwas, was wie ein Key aussieht, aber keiner ist. Den richtigen anzuzeigen gelingt derzeit offenbar nur Progrämmchen wie pkeyui.exe, bei dessen Download aber so mancher Virenscanner anspringt, weil er dessen Auslese-Fähigkeit für gefährlich hält.

Das Übertragen klappte beim Test sowohl von einem Lenovo-Notebook G780 aus als auch von einem HP Spectre One. Auch das Aktivieren klappte reibungslos, und zwar normalerweise sogar online. Lediglich als der Key während unserer diversen Tests kurz zuvor schon mal aktiviert worden war, war beim nächsten Anlauf der Umweg über die telefonische Aktivierung erforderlich.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuerungen-bei-Windows-8-auf-OEM-PCs-1757835.html
 
Halbwissen ohne Ende. Also: Nicht MS, sondern der Hardwarehersteller verdongelt - und das darf der. Das auslesen des Key von Win8 aus dem BIOS stellt eine Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dar und ist daher illegal (lest doch mal die c't, anstatt die nur ins Regal zu stellen).
Abgesehen davon lesen - bis auf eine Ausnahme - alle Programme, die den Key von Win8 auslesen, den falschen aus.
 
habe es mit Windows 8 Product Key Viewer ausgelesen also kann ich davon ausgehen das er der falsche ist xD?
 
An das Umgehen einer Kopierschutzmaßnahme bzw. Verschlüsselung habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht gedacht. Das ist offenbar ein Problem. Ich bin jetzt nur von den gesetzlichen Bestimmungen zur Übertragung von OEM Lizenzen ausgegangen und daran hat sich auch mit Windows 8 nichts geändert, hilft aber in dem Fall nix.
 
Illegal ist das nicht. Deutsche Gerichte haben entschieden das ein Computer (Hardware) und das Betriebssysten (Software) welches man mit dem Kauf in der Regel erwirbt, zwei unterschiedliche Wirtschaftsgüter sind und damit dem Besitzer auch die voneinander getrennte Nutzung zu steht. DAS IST FAKT !

Microsoft als amerikanisches Unternehmen mag die deutsche Gesetzgebung und deutsche Rechtsprechung nicht interessieren, aber das ist das Problem von Microsoft.
Hier in Deutschland habe ich das Recht beide erworbenen Wirtschaftsgüter getrennt voneinander zu verwenden. Da soll Microsoft mich doch mal hier in DE verklagen.

Werden sie aber nicht, weil sie wissen wie es aus geht und es nicht das erstemal ist das sie mit Ihrer amerikanischen Rechtsauffassung in Deutschland und auch der EU gescheitert sind.

Lese mal folgenden aktuellen Artikel...

http://www.com-magazin.de/praxis/windows-8/aktivierungsaerger-windows-8-209239.html


Ich habe Win8 auf einem anderen Rechner installiert und aktiviert und es ging, telefonisch.
 
Ja, das ist die gesetzliche Lage zum Erschöpfungsgrundsatz. Die Frage im Moment dürfte aber die sein, ob das Auslesen des Keys zulässig ist, wenn er durch bestimmte technische Maßnahmen geschützt im UEFI liegt.

Nachdem es aber genug Berichte gibt, dass die telefonische Aktiviertung funktioniert und man eigentlich nicht befürchten muss dass MS einem das Windows still legt, würde ich es auch machen.
Die sind damals schon mit ihrem Reduced Functionality Mode zurück gerudert und heute sieht man stattdessen halt einen schwarzen Background und bekommt nervende Meldungen, wenn die Aktivierung nicht stattgefunden hat.
Bei Office 2013 hat es keine Woche gedauert, bis MS eine Ausnahme für Deutschland eingeführt hat und die Bindung an die Hardware damit weggefallen ist.

Tegnur, hast du das automatische Telefonsystem verwendet oder mit einem Operator gesprochen, das würde mich sehr interessieren.
Die Gesetzgebung ist leider wirklich träge. Die Konzerne versuchen ja in allen Bereichen die Rechte der Kunden einzuschränken, gerade im Gebrauchtmarkt. Das darf man denen ja auch nicht verdenken, aber deshalb muss man sich noch lange nicht einschüchtern lassen! Wenn dann mal Urteile kommen, sind sie doch häufig im Sinne der Konsumenten. Bin schon gespannt was sich bei Steam und Co noch ergeben wird, wo die Bindung über den Account erfolgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 202a des Strafgesetzbuches (StGB) untersagt das „Ausspähen von Daten“. Die Vorschrift schützt solche Daten, die „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ sind....

Es heisst eindeutig "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“. Da mir MS den Key nicht mitteilt, ich aber das Recht in DE habe auch die Software getrennt von der Hardware zu benutzen, habe ich einen "berechtigten Grund" den Key zuerfahren. Also kann mein Zugang/Zugriff nicht unberechtigt sein.

Soll Microsoft mal klagen, die lernen es nur wenn sie mal wieder sich "eine blutige Nasse" holen....

Nach zweimaligem Anlauf funktionierte das automatische Telefonsystem, wie man es von Win7 kennt.
Eine persönliche Betreuung durch den Operator blieb mir (und auch Ihm) erspart.

Ich wäre sicherlich nicht sehr freundlich und kooperativ gewesen, auch wenn der Herr/die Dame nichts dafür können... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Och, das klappt eigentlich immer ganz gut, gerade wenn man freundlich ist! :P

Die Interpretation des Gesetzes unterliegt dem Gericht und das hat (leider) noch nicht gesprochen, wie AdoK schon anmerkte. Somit ist es mal wieder die beliebte Grauzone. Bei Apple heißt das ja jetzt Spacegrau. Und wenn ich da an andere Grauzonen denke, sagen wir mal Streaming, dann bin ich da ganz entspannt.
 
Ja, alls Kunde bewegt man sich immer und immer mehr in dieser "Grauzone". Ich habe da kein Problem mit.

Einfach mal machen, denn wer nicht wagt, der nicht gewinnt.... ;-)
 
yxcvb schrieb:
Abgesehen davon lesen - bis auf eine Ausnahme - alle Programme, die den Key von Win8 auslesen, den falschen aus.
Das war in der Anfangsphase von Windows 8 der Fall. Mittlerweile lesen fast alle Key-Reader den korrekten Key aus. Allerdings: Wenn man den Media-Center-Key verwendet hat um das Media-Center nach zu installieren zeigen die Key-Reader den Media-Center-Key an - anstatt des Windows 8 Pro Keys.

Tegnur schrieb:
§ 202a des Strafgesetzbuches (StGB) untersagt das „Ausspähen von Daten“. Die Vorschrift schützt solche Daten, die „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ sind....

Es heisst eindeutig "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“.
Das ist soweit richtig. Aber: Das einfache Hinterlegen des Keys im BIOS oder in der Registry stellt keinen besonderen Schutz gegen unberechtigten Zugang dar. Denn jeder kann mit einfachen Mitteln die Registry und sogar das BIOS einsehen.

AdoK schrieb:
Bei Heise steht es ja auch online nachlesbar --> http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html auch unten der Kasten mit dem Titel 'Die Drohung mit dem Strafrecht' ist nicht so ganz ohne.
Bei "Heise" ging es vornehmlich um die folgende Problematik: In der Registry steht der Produkt-Key in verschlüsselter Form. Auch wenn der Produkt-Key aus der Registry auf einfache Weise entschlüsselt werden kann - das entschlüsseln verschlüsselter Daten ist in Deutschland verboten. Und alle "üblichen" Key-Reader lesen den Key aus der Registry aus und entschlüsseln ihn.

yxcvb schrieb:
Das auslesen des Key von Win8 aus dem BIOS stellt eine Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dar und ist daher illegal
Das stimmt so nicht. Im BIOS liegt der Produkt-Key unverschlüsselt vor. Mit dem Programm RWeverything (Button "ACPI", Registerkarte "MSDM") kann man ihn im Klartext direkt aus dem BIOS auslesen. In diesem Fall umgeht man also keine Verschlüsselung.

Ich habe schon bei vielen Freunden und Bekannten den Schlüssel aus dem BIOS ausgelesen und gesichert. Falls das Mainboard mal kaputt geht, hat man dann wenigstens den Key. "RWeverything" gibt's ja auch als portable Version; braucht also nicht installiert zu werden und startet direkt vom USB-Stick.
 
Zurück
Oben