Boogeyman schrieb:
Sehr gut möglich, das du da was anderes darunter verstehst. Land auf Land ab verstehen da viele, oft was anderes darunter. Regeln für Programm Aktivitäten kann man z.B. Norton AV nicht definieren. Das macht aber nichts, trotzdem besteht dieser aus Signatur, Heuristik und Verhaltenserkennung, jeder Hersteller nennt diese Funktion auch etwas anderes und baut dort Funktionen ein, bzw. nicht ein.
öhm, nö, ich denke, dass alle Hersteller mit "proaktiv" das selbe meinen. Nämlich verhaltensbasierte Erkennung.
Verhaltenskontrolle im Sinne von ThreatFire und Kaspersky meint aber die Überwachung von allgemeinen Regeln für Programme.
proaktiv = Der Scanner überwacht Prozesse auf "verdächtiges" Verhalten, das vom Hersteller festgelegt wurde (weil er es für Malware-typisch hält). Installation nach einem Doppelklick des Users ist aber keine verdächtige Aktivität, d.h. wenn der Installer dem signaturbasierten Scan und der Heuristik entwischt, kann er ungehindert ein Programm installieren. Proaktiver Schutz greift dann erst wieder, wenn sich das installierte Programm verdächtig verhält.
Verhaltenskontrolle = Es werden systemweit Regeln definiert, an die sich ALLE Programme (auch vertrauenswürdige) halten müssen. Wird gegen so eine Regel verstoßen, meldet sich die Verhaltenskontrolle. Strikt eingerichtet, lässt sich durch eine Verhaltenskontrolle jeder Prozess vom Starten abhalten.
kurz:
Proaktiv = Verhaltenskontrolle über Blacklisting (verdächtige Aktivitäten)
Verhaltenskontrolle/ Programmkontrolle im Sinne von ThreatFire/ KIS = Verhaltenskontrolle über Whitelisting (es wird definiert, was Programmen erlaubt ist) (und dazu kommt noch, dass man manuell über Blacklisting bestimmte Aktivitäten verbieten kann).
Und es ist gerade dieses Whitelisting, das ich sowohl bei meiner Firewall als auch den Rechten für Programme nutzen können möchte, um bei jedem Verstoß ne Meldung zu kriegen. Wenn AV-Scanner diese Möglichkeit bieten, würde ich glatt überlegen, zu wechseln. Aber ich kenne eben keinen Scanner, der diese White-Listing-Möglichkeit umfasst.
Wenn der proaktive Schutz gut funktioniert (was der Test der c't ja zeigt, denn Norton und KAV erkennen so mehr als 90% der unbekannten Malware), dann braucht ein normaler User keine Verhaltenskontrolle.
Programmrechte-basierte Verhaltenskontrolle ermöglicht aber Usern wie mir, Regeln zu definieren, die noch VOR der proaktiven Erkennung greifen und man so Malware überhaupt vom Starten abhalten kann, selbst wenn sie allen Scannern entgeht oder vertrauenswürdige Prozesse infiziert hat. Ich persönlich brauche das, um mich sicher zu fühlen. Und dass das faktisch funktioniert, zeigt mir die Erfahrung der letzten Jahre, in der diese Verhaltenskontrolle immer zuverlässig alles gemeldet hat, was ich nicht explizit erlaubt habe. Und ich denke, dass das auch im "Ernstfall" so wäre. Dann käme ein Pop-Up, dass ein Prozess, gestartet von Datei XY, bestimmte Rechte fordert. Wenn ich ihn nicht kenne, recherchiere ich (der Zugriff wird solange "suspended") oder blocke den Prozess sofort.
(bitte keine weitere Diskussionen, ob es dann schon "zu spät" wäre; das ist Ansichtssache und wurde in diesem Faden schon breitgetreten).