"Aber nur weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch ist, bedeutet das nicht, dass die staatliche Datensammlung ein Ende hat. Es wäre nun aber Sache der Mitgliedsstaaten, erklärte Malmström."
Aber auch nur so weit, wie es der Datenschutz (der immerhin auch direkt auf Grundrechten basiert) zulässt und bei dem hat, wie ja ebenfalls angesprochen, die EU auch ein Wort mitzureden.
Nach bisher geltendem deutschen Datenschutzgesetz, darf es hier jedenfalls keine Vorratsdatenspeicherung geben.
Verbindungsdaten dürfen vom Provider nur dann erfasst und gespeichert werden, wenn es zu Abrechnungszwecken oder zur Behebung von technischen Problemen notwendig ist. Und auch nur genau so lange, wie im konkreten Fall erforderlich.
Leider wurde dieses Datenschutzgesetz bisher kaum und nur sehr lasch umgesetzt. Wohl auch wegen der Erwartung, dass eh bald die VDS (wieder-)kommt.
Die Abmahnanwälte hat es gefreut, die sich dank "Auskunftspflicht" an Justiz- und Strafverfolgungsbehörden vorbei, direkt bei den Providern bedienen konnten.
Ich hoffe, dass jetzt, wo die VDS vom Tisch ist, endlich stärker durchgegriffen wird. Spätestens, wenn es auch von EU-Seite entsprechende Datenschutz-Richtlinien gibt. Dann könnten einzelne Statten nicht mal eben den Datenschutz außer Kraft setzen.
Und noch was zur Wirksamkeit oder Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Es wurde ja gerade wieder die neuste Kriminalitätsstatistik (für 2013) veröffentlicht.
Die hat mal wieder gezeigt, dass trotz zunehmender Delkite, die über das Inetrnet begangen werden, die Aufklärungsquote stabil geblieben ist. Allerdings wäre die VDS ja auch gar nicht gegen solche Delikte anwendbar, sondern nur bei Schwerstkriminalität.
Gewaltdelikte sind aber glücklicherweise zurückgegangen. Speziell bei Mord (was auch Terrorakte ala NSU-Anschläge einschließt) gab es darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der sowieso schon hohen Aufklärungsquote auf jetzt 96,3%. Das entspricht, zusammen mit der abnehmenden Zahl der Delikte und Opfer, dem
positiven Trend der letzten 20 Jahre. (Also dem Zeitraum, in dem sich auch Internet und Mobiltelefone verbreitet haben.)
Kindesmissbrauch, was ja auch gerne als VDS-Argument benutzt wird, ist übrigens auch zurückgegangen und die Aufklärungsquoten liegen ebenfalls über 96%.
Oder wollen die VDS-Beführworter jetzt doch argumentativ umschwenken und die VDS nicht mehr mit Schwerstverbrechen rechtfertigen, sondern mit schnöden Betrugsdelikten oder Urheberrechtsverletzungen im Internet? Da bestünde vielleicht wirklich Handlungs-/Verbesserungsbedarf.
Allerdings würde dann das EuGH-Urteil wieder einen Strich durch die Rechnung machen, denn die haben diesen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger, den die VDS darstellt, auch in abgeschwächter Form nur für die Bekämpfung von Schwerstverbrechen für verhältnismäßig erklärt.